Kieler Nachrichten 17.08.05
Sozialverband gibt Muster-Widersprüche aus Von Sven Tietgen Wattenbek – Helmut und Gisela Kroll nehmen die aktuelle Nullrunde für ihre Renten ebenso wenig hin wie den zeitgleich erhöhten Krankenversicherungsbeitrag – und haben Widerspruch gegen ihren Rentenbescheid eingelegt. „Es kann nicht sein, dass wir als Rentner benachteiligt werden“, erklärt das Wattenbeker Ehepaar. Vor allem die zum 1. Juli um netto 0,45 Prozent erhöhten Beiträge zur Krankenversicherung ärgert die Krolls. „Wir bekommen als Rentner keine entsprechende Gegenleistung wie etwa Krankengeld. Zudem werden nur wir als Beitragszahler zur Kasse gebeten, damit ist das Solidarprinzip ausgehebelt“, sagt Helmut Kroll. Das 70-jährige Mitglied im Ortsverband Bordesholm-Land des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) teilt dessen Meinung, dass die Beitragsanhebungen bei der Krankenversicherung gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen. Mit ein Grund für den früheren Bäcker, den vom SoVD formulierten Musterwiderspruch zu unterschreiben und an seinen Rentenversicherungsträger zu schicken. „Als Einzelner ist man doch machtlos gegen diese Beschlüsse. Mit dem Widerspruch können wir zumindest ein Zeichen setzen“, betonen Helmut und Gisela Kroll. Damit sind sie nicht allein: Der Ortsverband Bordesholm-Land zählt weit über 100 Mitglieder, die ihre Unterschrift auf die SoVDMusterformulare gesetzt haben. Auch der SoVD-Kreisverband mit seinen 7200 Mitgliedern verzeichnet eine sehr starke Beteiligung an der Widerspruchsaktion – deutlich mehr als im vergangenen Jahr, als es allein um eine Nullrunde bei den Rentenbezügen ging.
Die SoVD-Kreisgeschäftsführerin Katrin Kardel verspricht sich viel von der bundesweit gestarteten Widerspruchsaktion. „Gerade bei den erhöhten Krankenkassenbeiträgen sehen wir gute Chancen, weil in diesem Falle die Rentner allein die Steigerungen tragen müssen“, erklärte Katrin Kardel. Nach ihren Angaben können Rentner auch weiterhin Widerspruch gegen die Bescheide der Rentenversicherungsträger einlegen: „Die weitaus meisten Betroffenen haben nur eine Mitteilung ohne Angabe von Widerspruchsfristen erhalten. Damit können sie noch ein Jahr lang den Bescheid anfechten“. Im Internet: w w w. s o v d . d e
Dicke Rentenakte: Helmut und Gisela Kroll haben Widerspruch eingelegt. Foto Tietgen |