Kieler Nachrichten 07.09.04
Für
Hartz-IV-Bezieher ist Fahren angesagt
Bordesholm und Nortorf erhalten keine Sozialleistungszentren Bordesholm/Nortorf – Die Bemühungen von Gemeinde und Amt sind gescheitert: In Bordesholm wird es kein Sozialleistungszentrum geben, wo für die Menschen der Region Anträge für das Arbeitslosengeld II (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) bearbeitet, die Beträge ausgezahlt und Arbeitsstellen vermittelt werden – im Juni hatten das die Gemeindevertretung und der Amtsausschuss jeweils durch eine Resolution gefordert. Auch die Stadt Nortorf, die wie Bordesholm als Standort vom Gemeindetag der Kreisgemeinden vorgeschlagen wurde, ist nicht berücksichtigt worden.Die Verwaltungen im Bordesholmer Rathaus seien leistungsfähig, den Betroffenen könnten durch die Standortwahl – vorgesehen war das Sozialleistungszentrum im ehemaligen Kreisgesundheitsamt neben dem Verwaltungsgebäude – lange Wege erspart bleiben, lautet die Begründung in der von den Kommunalpolitikern verabschiedeten Resolution. Die Bundesagentur für Arbeit beurteilte das allerdings anders: Die rund 570 Fälle in der Region Bordesholm seien zu wenig, um das Ganze wirtschaftlich bearbeiten zu können. Nun müssen die von Hartz IV Betroffenen nach Neumünster fahren, Grevenkruger müssen in die Landeshauptstadt Kiel. „Wir haben nicht das erreicht, was wir wollten“, räumte Heinrich Lembrecht, leitender Verwaltungsbeamter im Amt Bordesholm-Land, am Montag im KN-Gespräch ein. Bordesholms Bürgermeister Norbert Baschke nickte, fügte aber hinzu: „Ganz ohne Erfolg waren die Resolutionen nicht.Kiel und Neumünster waren in den ursprünglichen Plänen nicht als Anlaufstelle drin, sondern nur Rendsburg.“ In den Sozialämtern kann zum Jahresbeginn wegen der wegfallenden Sozialhilfefälle jeweils eine ganze Stelle gestrichen werden. Personelle Härten wird es nicht geben, weil zwei Mitarbeiter zur Bundesagentur für Arbeit gehen wollen. Die eigenständigen Sozialämter werden ab 2005 zu einem gemeinsamen Sozialbüro zusammengelegt. Die Rest-Sozialhilfe beinhaltet die finanzielle Unterstützung für nicht Erwerbsfähige, die Grundsicherung, Rentenanträge und Wohngeld. fs
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