Beitragsordnung

des Vereins zur Förderung der Grundschule Wattenbek

 

 

1.

Der monatliche Beitrag beträgt mindestens 1€.

Jedes Elternpaar der Schüler gilt bzgl. des Beitrages als ein Mitglied.

 

2.

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich einmal erhoben.

Er ist zu Beginn des Schuljahres auf der ersten Elternversammlung zu entrichten oder bis spätestens 30. September auf das Konto des Vereins zu überweisen:

Bordesholmer Sparkasse

BLZ: 21051275

Konto: 100 125 895

Auf der Überweisung sind Name, Mitgliedsnummer und Verwendungszweck "Mitgliedsbeitrag" zu vermerken. Sie gilt gleichzeitig als Quittung.

 

3.

Spenden können ebenfalls auf das Konto des Vereins eingezahlt werden.

Auf der Überweisung sind Name des Spenders und Verwendungszweck "Spende" zu vermerken. Die Spender erhalten dann eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung.

 

4

Die Mitgliedsbeiträge und Spenden werden nur für die in der Satzung ausgewiesenen Zwecke und unmittelbare Aufwendungen des Vereins eingesetzt.

 

 

Wattenbek, 18.02.2004