Kieler Nachrichten 04.05.05

Die Pflicht zur Leine ist amtlich

Amt und Gemeinde wollen Belästigungen vermeiden

Bordesholm – Das zum 1. Mai in Kraft getretene Gefahrhundegesetz nahmen Gemeinde Bordesholm und Amt Bordesholm-Land auch zum Anlass, bei einem Pressegespräch im Rathaus noch einmal deutlich auf die Leinenpflicht auf dem Rundweg um den See und im Wildhof-Wald hinzuweisen.

In der Vergangenheit hatte es viele Beschwerden wegen nicht angeleinter Vierbeiner in diesem Bereich, wie mehrfach berichtet, gegeben. Leinenzwang gilt für den südwestlichen Abschnitt von der Klosterinsel bis zum Steingraben in Mühbrook. „Weil es sich um ein Waldgebiet handelt“, erläuterte Baschke. Im weiteren Verlauf des Rundweges ist die Leine laut Gesetz nur dann Pflicht, wenn „erhöhter Publikumsverkehr“ herrscht. „Ich würde mich aber freuen, wenn generell alle Hunde an der Leine geführt werden, damit auch einzelne Jogger oder Spaziergänger nicht verängstigt werden“, führte der Verwaltungschef aus. Man sei nicht gegen die Hunde, aber als Gemeinde habe man auch eine Verpflichtung gegenüber den Nichthundehaltern. Sollte es wieder zu Beschwerden kommen, wollen Gemeinde und Amt eine Verordnung für einen generellen Leinenzwang am Seerundweg erlassen. Gleiches soll dann auch für den Eidertal-Wanderweg zwischen Reesdorf und Grevenkrug erlassen werden, wie Heinrich Lembrecht, leitender Verwaltungschef des Amts, gestern betonte.

Im Dosenmoor herrscht Leinenzwang, weil es ein Naturschutzgebiet ist. In den vergangenen Wochen hatten die Ordnungsämter von Gemeinde und Amt jeden Hundehalter – rund 500 im Amtsbereich und knapp unter 400 in Bordesholm – angeschrieben und das neue Gesetz beigelegt. „Überwiegend sind die Reaktionen positiv“, berichtet Rainer Borchert (Amt).

Im Amt Bordesholm-Land sind bislang sieben „gefährliche Hunde“ registriert, in Bordesholm sechs. Mit dazu zählen aber nicht nur American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier, sondern auch durch Beißen auffällig gewordene andere Hunde. In den letzten Jahren ermittelten die Behörden jeweils in drei Fällen wegen Beißens, hieß es. fs