Die Gemeindevertretung stimmt der Aufstellung der "Zehn Hufen" zu

 (24.03.2011 - Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung)

"TOP 10: Zustimmung zur Aufstellung einer Skulptur südlich des Dorfplatzes an der Schulstraße und Übernahme der Skulptur

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass er befangen ist und bei der Beratung und Beschlussfassung den Raum verlassen wird.

Der Kulturkreis Wattenbek e.V. regt mit Schreiben vom 26.02.2011 die Errichtung einer Skulptur auf dem südlichen Teil des Dorfplatzes an. Entworfen wurde die Skulptur „Zehn Hufen“ von Herrn Volker Heidemann.

Herr Föh fragt an bezüglich des Urheberrechtes. Herr Bräse teilt mit, dass das Urheberrecht Kraft Gesetzes besteht und nicht ausgehebelt werden kann, auch nicht mit Einverständnis des Künstlers. Herr Voß bemerkt, dass der Antrag noch nicht im Fachausschuss beraten wurde. Herr Föh bemerkt, dass bei Bestand des Urheberrechts die Gemeinde in der Verantwortung steht, wenn Veränderungen notwendig werden, die Gemeinde hat die Restaurierungspflicht, es würden Kosten für die Gemeinde entstehen und nennt als Beispiele Witterungseinflüsse und Vandalismus. Herr Scholz bemerkt, dass die Gemeinde alle rechtlichen Verpflichtungen hat. Wenn die Verantwortung bei der Gemeinde liegt, sollte diese auch die Möglichkeit haben, die Skulptur wieder abzubauen. Herr Schröder bemerkt, dass es sich um hochwertiges Edelstahlmaterial handelt. Es ist fraglich, ob die Gemeinde Schäden ersetzt oder die Skulptur bei Vandalismus wieder herrichtet. Herr Kühne teilt mit, Urheberrecht bedeutet, dass keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Die Gemeinde hat jedoch das Recht, die Skulptur abzubauen, wenn Behinderungen durch diese auftreten, z.B. durch Lärmerzeugung bei höheren Windstärken oder Blendwirkung der Verkehrsteilnehmer durch das hochglänzende Material.

Frau Rossmann-Heyse bemerkt, dass es sich um ein gelungenes Kunstwerk handelt und zur Verschönerung des alten Dorfplatzes beitragen würde. Es werden aber nur Bedenken geäußert.

Herr Scholz stellt den Antrag, eine Beratung im Fachausschuss durchzuführen.

Bürgermeister Bräse übergibt den Vorsitz an Herrn Voß. Herr Voß übernimmt den Vorsitz. Herr Bräse und Herr Heidemann verlassen wegen Befangenheit den Raum.

Herr Föh bemerkt, dass die Skulptur gelungen ist, es sollte jedoch eine Beratung im Fachausschuss erfolgen.

Herr Schröder sieht nicht die Notwendigkeit, eine Beratung im Ausschuss durchzuführen. Die Skulptur sollte aufgestellt werden. Sollten Behinderungen auftreten, muss die Gemeinde jederzeit die rechtliche Möglichkeit haben, diese wieder abzubauen. Herr Haese bemerkt, dass das Risiko für die Gemeinde minimal ist. Die Skulptur sollte aufgestellt werden. Herr Lembrecht schlägt vor, die Genehmigung zur Aufstellung zu erteilen. Der Künstler sollte zustimmen, dass die Gemeinde das Recht hat, diese jederzeit wieder abzubauen. Dies sollte vertraglich geregelt werden. Herr Höper bemerkt, dass die Nutzungsrechte auf die Gemeinde übertragen werden sollten, damit die Gemeinde auch die Möglichkeit hat, ein Foto von der Skulptur z.B. für eine Broschüre zu verwenden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit 13-Ja Stimmen und 2-Nein Stimmen wie folgt:

Die Gemeinde stimmt der Aufstellung der Skulptur wie in der vorliegenden Anregung des Kulturkreises Wattenbek e.V. zu. Der Künstler überträgt die Nutzungsrechte an die Gemeinde. Der Gemeinde wird die Möglichkeit eingeräumt, die Skulptur bei Beschädigungen oder Behinderungen jederzeit ohne Entschädigungszahlungen zu entfernen. Das Urheberrecht bezieht sich nur auf die Skulptur, nicht auf den Standort. Es wird ein entsprechender Vertrag aufgesetzt."