Zwangsarbeit in einem Kieswerk 1939 – 1945
(am Beispiel der Baufirma Habermann & Guckes)
3. Die Erfassung der eintreffenden Zwangsarbeiter (2)
Als die Betroffenen dann endlich im Besitz ihrer Arbeitserlaubniskarte waren, mussten sie sich damit bei Wilhelm Stabe, dem Bürgermeister von Wattenbek, einfinden. Er war für ihre melderechtliche Erfassung zuständig, da Wattenbek eine Gemeinde ohne eigene Ortspolizeibehörde war. Stabe hatte nicht nur das entsprechende Meldeformular auszufüllen.