N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales der Gemeinde Wattenbek am Montag, dem 04. April 2011, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Schalthaus in  Wattenbek

Anwesend:

Die Ausschussmitglieder:

GV Herr Axel Höper als Vorsitzender

GV' in Frau Manuela Sachau

GV Herr Sönke Schröder als Vertreter für Herrn Lukas

GV Herr Volker Heidemann

Bgl. Mitglied Herr Klaus Wichmann

Bgl. Mitglied Frau Maren Herbert

 

Es fehlen entschuldigt:

Herr Föh

Herr Lukas

 

Gäste:

Herr Bürgermeister Bräse

Herr Voß

Herr von Seidlitz

Herr Kühne

Herr Haese

Herr Marxen

Frau Eyler

Frau Radtke

7 Wattenbeker Einwohnerinnen und Einwohner

Herr Böge, Holsteiner Courier

Herr Borchert, Amt Bordesholm

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Höper begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

Tagesordnung:

     1.      Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20. Januar 2010

     2.     Einwohnerfragestunde

     3.     Mitteilungen und Anfragen

     4.     Kindertagesstätte Wattenbek – Kindertagesstättensatzung

      hier: 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Wattenbek

     5.     Kindertagesstätte Wattenbek – Gebührensatzung

a)   Festsetzung des Gebührensatzes 2011/2012

b)   Sozialstaffelregelung für Verpflegungskosten

     6.      Stellenplan Kindertagesstätte

     7.      Gestaltung des Außengeländes der Kindertagesstätte

 

TOP 1: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.Januar 2010

 Herr Bräse teilt mit, dass in der Auflistung der Gäste auch aufzuführen ist, wie lange diese an der Sitzung teilgenommen haben. Herr Voß teilt mit, dass auf S. 22 TOP 4a, Beschluss , 2. Zeile „lt. Entwurf vom“ einzufügen ist. Weitere Einwände gegen die Niederschrift vom 20.01.2010 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Einwohnerfragestunde

a)  Eine Anwohnerin des Spielplatzes Saalskamp fragt an, warum dieser immer weiter zurückgebaut wird. Es wurden einige Spielgeräte abgebaut, jedoch nicht ersetzt. Es sind in diesem Gebiet sehr viele Kleinkinder zugezogen. Herr Bräse sichert zu, den Spielplatz zu begutachten.

b) Frau Wulf verweist auf die Sitzung des Kita-Beirates am 17.03.2011. Nach der Sitzung hat die Schulärztin aus Rendsburg mitgeteilt, dass sie missverstanden wurde. Es ist lediglich ein Fall aus dem vergangenen Jahr aufgefallen. Bezüglich der Zusammenarbeit Eltern-Kita ist der Eindruck entstanden,  dass die Eltern und Elternvertreter von der Kita nicht gehört werden. Ein Vertrauensverhältnis ist nicht mehr vorhanden. Wird eine kritische Bemerkung geäußert, sollte dies nicht als Angriff auf die Kita-Leitung verstanden werden. Die Eltern und Elternvertreter wünschen sich eine gute Zusammenarbeit.

Eine betroffende Mutter äußert den Wunsch an die Gemeinde, langfristig eine bessere Lösung für die Vorschulkinder zu erreichen.

Frau Eyler teilt mit, dass es ihr leid tut, dass Missverständnisse zwischen Frau Wulf und ihr aufgetreten sind. Es ist ihr bekannt, dass Frau Wulf für die Eltern spricht. Frau Eyler schlägt vor, gemeinsam mit den Eltern verschiedene Lösungen für die Drachengruppe zu erarbeiten.

Herr Schröder hält es für wichtig, dass alle Kita-Beiratsmitglieder, auch die Gemeindevertreter hieran teilnehmen. Frau Fräßdorf bemerkt, dass Transparenz geschaffen werden sollte, um Akzeptanz für die Drachengruppe zu erreichen.

Frau Wulf teilt mit, dass einige Kinder mit erweitertem Betreuungsbedarf Schwierigkeiten hatten. Das Problem ist der häufige Wechsel der Räumlichkeiten. Dies ist eine Herausforderung für die Kinder.

Herr Höper teilt abschließend mit, dass das Problem der Gemeinde jetzt bekannt ist. Lösungen werden wie genannt, erarbeitet.

Eine Mutter verweist auf die Räumlichkeiten der Kita. Es besteht dort erheblicher Renovierungsbedarf. Ferner wird auf die Heckenrosen im Außenbereich und das damit verbundene Verletzungspotenzial verwiesen.

Herr Höper sichert zu, die Räumlichkeiten und den Außenbereich zu besichtigen.

 

TOP 3: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen:

keine

Anfragen:

keine

 

TOP 4: Kindertagesstätte Wattenbek – Kindertagesstättensatzung hier: 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Wattenbek

Herr Höper verweist auf die Vorlage.

Seit dem 01.08.2010 werden in der Kindertagesstätte Wattenbek auch Kinder vor der Vollendung des dritten Lebensjahres an betreut (= Krippenkinder).

Zum derzeitigen Zeitpunkt verfügen Eltern über keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippengruppe. In Absprache mit der Einrichtung wurden daher zum 01.08.10 erstmalig in der Kindertagesstättensatzung Aufnahmekriterien für die Vergabe der Krippenplätze festgesetzt. Nach der bisherigen Bestimmung des § 5 Ziffer 3 ist bislang u.a. das Alter des Kindes mit ausschlaggebend gewesen; ältere Kinder haben demzufolge Vorrang vor jüngeren Kindern.

 

In der Praxis hat es sich nun jedoch gezeigt, dass diese Regelung unpraktikabel ist und im Einzelfall auch zu sozialen Ungerechtigkeiten führen kann.

So gab es z.B. Anmeldungen von Kindern, die knapp unter drei Jahre alt gewesen sind und quasi nur kurze Zeit in der Krippe oder altersgemischten Gruppe hätten betreut werden müssen, nach Vollendung des 3. Lebensjahres dann im laufenden Kindergartenjahr aber einen U3-Platz blockieren würden.

Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass eine Notwendigkeit besteht, auch ein 2 ½ jähriges Kind aufzunehmen, aber im Einzelfall kann es eben vorkommen, dass aus unterschiedlichen sozialen Gesichtspunkten die Aufnahme eines jüngeren Kindes notwendiger erscheint.

Auch wird seitens der Einrichtung angeführt, dass es aus bindungstheoretischer Sicht im Einzelfall erforderlich ist, Kinder über einen längeren Zeitraum in einer einheitlichen homogenen Gruppe zu betreuen.

Aus diesem Grunde wird es nach Rücksprache mit der Einrichtung für wichtig erachtet, die Aufnahmekriterien in der Hinsicht zu ändern, als dass die Vergabe der freien Betreuungsplätze künftig unter Abwägung aller sozialen Gesichtspunkte als Einzelfallentscheidung jeweils unabhängig vom Lebensalter des Kindes erfolgt.

Grundsätzliches:

In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass für die Investitionen zur Schaffung der U3-Betreuungsplätze eine Zuwendung in Höhe von bis 214.500,-- € (Bundes-, Landes- und Kreismittel) gewährt worden ist (bislang wurde ein Betrag von 175.500,-- € ausgezahlt, der Restbetrag wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises fällig).

Der Förderbetrag wurde jedoch zweckgebunden zur Bereitstellung von dauerhaft 15 U3-Betreuungsplätzen bewilligt, so dass grundsätzlich auch alle 15 Plätze vorzuhalten sind. Das bedeutet, dass wenn z.B. mitten im Kindergartenjahr alle 5 U3- Kinder in der altersgemischten Gruppe das dritte Lebensjahr beenden sollten, diese dann auch mitten im Jahr in eine Regelgruppe überwechseln müssten, da ansonsten für einen gewissen Zeitraum in der bisherigen Gruppe tatsächlich kein U3-Kind mehr betreut werden könnte. Gegenüber dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ist jedoch in regelmäßigen Abständen nachzuweisen, wie viele Regel- und U3-Kinder tatsächlich die Einrichtung besuchen.

 

Die Kindertageseinrichtung weist nun vorsorglich darauf hin, dass die bestehende Regelgruppe, welche bis 15.00 Uhr geöffnet ist, derzeit ausgelastet ist und über keine freien Kapazitäten verfügt. Die Eltern der U3-Kinder sind jedoch berufstätig und werden es wohl auch bleiben. Wenn also die bisherigen Krippenkinder bislang bis 15.00 Uhr betreut werden, wird davon auszugehen sein, dass zumindest der überwiegende Anteil der Kinder auch weiterhin nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine entsprechende Betreuungszeit benötigt. Es ist daher zu erwarten, dass in absehbarer Zeit aus den bisherigen U3-Gruppen überproportional viele Kinder zusätzlich in die Nachmittagsbetreuung wechseln werden.

Die Einrichtung zeigt daher bereits vorsorglich an, dass möglicherweise in einer weiteren Gruppe die Betreuungszeiten erweitert werden müssen, um den vorhandenen Bedarf decken zu können (zumal bei den Kindern bislang während der Krippenbetreuung die notwendige Betreuungszeit ebenfalls sichergestellt worden ist).     

 

Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig wie folgt:

 

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Kindertagesstätte Wattenbek vom 22.02.11 wird als Satzung beschlossen. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

TOP 5: Kindertagesstätte Wattenbek – Gebührensatzung

a) Festsetzung des Gebührensatzes 2011 / 2012

Herr Höper verweist auf die Vorlage und auf TOP 6. Er fragt an, ob jetzt ein Beschluss gefasst werden kann, wenn evtl. noch eine Stellenplanänderung beschlossen wird, die Mehrkosten verursacht. Herr Voß schlägt vor, die Erhöhung der Gebühr zu beschließen. Das Amt könnte dann gebeten werden, die Betriebskosten zu ermitteln unter Berücksichtigung der Änderung des Stellenplanes.

 

Es wird Bezug genommen auf die anliegende Betriebskostenabrechnung 2010 für die Kindertagesstätte Wattenbek.

Der tatsächliche Kostenausgleichsbetrag je Betreuungsstunde beträgt für die Gemeinde Wattenbek 2,13 € ( = Vorjahr 1,96 €).

Gegenüber dem Vorjahr ist das Betriebskostendefizit um ca. 45.000,-- € angestiegen. Vom Grundsatz lassen sich die Haushaltsjahre 2009 und 2010 jedoch nicht unmittelbar miteinander vergleichen, da bedingt durch das zusätzliche Angebot der Krippenbetreuung die Betriebskosten automatisch angestiegen sind. 

Dennoch lässt sich festhalten, dass durch Elternbeiträge „lediglich“ 29,35 Prozent (gegenüber 31,01 Prozent des Vorjahres) der laufenden Betriebskosten abgedeckt worden sind.

Nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein zur Finanzierung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen soll die Betriebskostenabdeckung durch Elternbeiträge jedoch grundsätzlich mindestens 30 Prozent betragen.

Wie der Betriebskostenabrechnung zu entnehmen ist, müsste die Grundgebühr für eine vierstündige Betreuung am Tag zum kommenden Kindergartenjahr von 110,-- € auf 114,-- € angehoben werden, um künftig wieder den Deckungsgrad von 30 Prozent zu erreichen.

nachrichtlich:

Zum derzeitigen Stand besuchen 104 Kinder die Kindertagesstätte Wattenbek (Plätze in den Vormittagsgruppen inkl. Krippe bei Gruppenbelegung von 20 Kindern in den reinen Kindergartengruppen =   105 Kinder). Die Kindertagesstätte ist demzufolge nahezu ausgebucht.

Von den 104 Kindern sind 14 Kinder unter drei Jahre alt.

Von den derzeit betreuten Kindern wohnen 87 Kinder in Wattenbek und 17 Kinder in den umliegenden Gemeinden (Bordesholm 12 Kinder / Brügge 4 Kinder / Grevenkrug 1 Kind)

Aus Wattenbek wiederum besuchen folgende Kinder auswärtige Kindergärten:

in Bordesholm:             8 Kinder aus Wattenbek (davon 5 im Christus-Kindergarten)

in Brügge:                     8 Kinder aus Wattenbek ( davon 6 im „Montessori“-Kindergarten)

in Kiel:                         1 Kind aus Wattenbek

zur Bedarfsplanung:

tatsächliche Anzahl der Kinder aus Wattenbek, die im Laufe eines Kindergartenjahres über einen Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-Platz verfügen (maximal; incl. der „Schul-Kann-Kinder“):

 

laufendes Kita-Jahr 2010/2011

(Geb.Datum 01.07.04 – 31.07.08)

105 Personen

kommendes Kita-Jahr 2011/2012

(Geb.Datum 01.07.05 – 31.07.09)

102 Personen

(theoretischer Abgang „Schulabgänger“ (Geb. Datum 01.07.04 – 30.06.05)  = 31 Personen; 

Zugang „Kinder ab 3 Jahre“ (Geb. Datum 01.08.08 – 31.07.09) = 28 Personen

übernächstes Kita-Jahr 2012/2013

(Geb.Datum 01.07.06 – 31.07.10)

106 Personen

(theoretischer Abgang „Schulabgänger“ (Geb. Datum 01.07.05 – 30.06.06)  = 29 Personen; 

Zugang „Kinder ab 3 Jahre“ (Geb. Datum 01.08.09 – 31.07.10) = 33 Personen

Ergebnis: Die Anzahl der Kinder im Regelbereich bleibt in den kommenden Jahren sehr konstant. 

 

tatsächliche Anzahl der Kinder aus Wattenbek, die im Laufe des Jahres für die Krippenbetreuung in Frage kommen könnten:

Geburtsjahrgang 2008: 30 Kinder

Geburtsjahrgang 2009: 26 Kinder

Geburtsjahrgang 2010: 28 Kinder

 

In einer Krippe werden die Kinder jedoch „lediglich“ vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres betreut. Insofern wird in der Gruppe ständig „Bewegung“ sein; es ist damit zu rechnen, dass es laufend im Rahmen der U3-Betreuung zu einem fließenden Übergang in den Regelbereich kommen kann bzw. dass ständig neue Kinder die Voraussetzungen für die Krippenbetreuung erfüllen.

Über die Anzahl der Kinder, welche nun tatsächlich eine Krippenbetreuung in Anspruch nehmen werden, lässt sich keine konkrete Vorhersage tätigen. Ein Maßstab für die Ermittlung der benötigten Betreuungsplätze könnte dennoch das allgemeine Ziel des Gesetzgebers sein, im Jahr 2013 im Landesschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot zu schaffen. Wenn man nun für die Gemeinde Wattenbek diesen Maßstab zugrunde legt, würden folgende Kinder allein aus Wattenbek demzufolge zu den Stichtagen 01.08.11 und 01.01.12 die Voraussetzungen für eine U3-Betreung erfüllen:

 

Stichtag

Anzahl der Kinder

1 + 2 Jahre alt

Deckungsquote ca. 35 % der Kinder

(lt. Schätzung des Bundes)

davon ca. 70 % in Kindertagesein-richtungen 

davon ca. 30 % in Kindertages-pflege

derzeitiger Stand: 01.01.11

56

19,6

13,72

5,88

01.08.11

61

21,35

14,95

6,40

01.01.12

54

18,9

13,23

5,67

Ergebnis: Die Krippenplätze sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt voll belegt. Die Nachfrage ist immens. Aufgrund der tatsächlichen Geburtszahlen ist auch in den nächsten Jahren mit keinem Rückgang der Nachfrage zu rechnen.

 

Hinweis: In der Neufassung des § 3 (Gebühr für die pädagogische Betreuung) wurde der bisherige Absatz 6 gestrichen. Da das Land Schleswig-Holstein im letzten Jahr den § 25 Abs. 4 des Kindestagesstättengesetzes wieder aufgehoben hatte (= „Beitragsfreiheit“ bei Besuch einer Kindertageseinrichtung im letzten Jahr vor Schuleintritt), ist in der Gebührensatzung der entsprechende Hinweis auf die bisherige rechtliche Regelung nicht mehr nötig.   

 

Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig wie folgt:

Der Entwurf der 1. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek vom 19.01.11 für die Kindertagesstätte wird als Satzung beschlossen. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

b) Sozialstaffelregelung für Verpflegungskosten

Herr Höper verweist auf die Vorlage.

Gem. Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde können Familien mit geringerem Einkommen in Kindertageseinrichtungen auf Antrag eine Ermäßigung der Kita-Gebühr erhalten.

Der Kreis erstattet den Trägern der Kindertageseinrichtungen die durch die Sozialstaffel entstandenen Einnahmeausfälle – jedoch ausschließlich bezogen auf die Teilnahmebeiträge.

Mit Beschluss vom 12.06.08 hat die Gemeindevertretung Wattenbek festgesetzt, auch die Verpflegungskosten gem. § 4 Abs. 1 (Verpflegungsentgelt) und Abs. 2 (Mittagstisch) mit in die Sozialstaffelregelung aufzunehmen.

Sofern demzufolge die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Sozialstaffel vorliegen, werden die Verpflegungskosten seitdem ebenfalls entsprechend ermäßigt.

Dieser entsprechende Einnahmeausfall wird nicht vom Kreis erstattet und somit allein von der Gemeinde Wattenbek getragen.

Die Kosten für das tägliche Mittagessen betragen 2,50 € täglich. Beim Vorliegen der Ermäßigungsvoraussetzungen reduzieren sich die Kosten für den Mittagstisch wie folgt:

 

 

Kosten für den Mittagstisch

tgl.

Übernahme des Rest-Betrags durch die Gemeinde Wattenbek

ohne Ermäßigung

2,50 €

-

25 % Ermäßigung

1,87 €

0,63 €

55 % Ermäßigung

1,12 €

1,38 €

85 % Ermäßigung

0,37 €

2,13 €

100 % Ermäßigung

-

2,50 €

 

Die Gemeinde Wattenbek nimmt derzeit eine Ausnahmestellung bezüglich der Ermäßigung von Verpflegungskosten in einer Kindertagesstätte ein.

Im Regelfall haben in anderen Kommunen Eltern die vollen Kosten zu tragen, da die Bereitstellung von Mittagessen als häusliche Ersparnis gewertet wird.

 

Aufgrund des nunmehr beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaketes werden künftig aufgrund der Gesetzesänderungen in den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie im Bundeskindergeldgesetz alle Kinder, die entweder Arbeitslosengeld II (= sogenannte „Hartz IV -Leistungen“), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in einer Kindertageseinrichtung (oder in der Schule/Hort) erhalten. Die Eltern müssen allerdings einen Eigenanteil von einem Euro täglich selbst tragen.

Der Anteil von 1,-- € täglich findet sich in der entsprechenden Bemessung und Ermittlung der Regelsätze wieder. Die über 1,-- € hinaus gehenden Kosten des Mittagessens erhalten die Einrichtungen von den zuständigen Stellen, im Regelfall den Jobcentern, erstattet. Vorrausetzung ist, dass die tatsächlichen Kosten für den Mittagstisch nachgewiesen werden (die also den Eltern in Rechnung gestellt werden).

 

Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, erhalten immer eine pauschale Ermäßigung ihrer Gebühr von 85 Prozent. Wie der o.a. Tabelle zu entnehmen ist, wird in diesen Fällen in der Gemeinde Wattenbek für die Nutzung des Mittagstisches ein Beitrag von 0,37 € tgl erhoben.

Dieser Betrag liegt unterhalb des nunmehr im Gesetz verankerten Eigenanteils von 1,-- €, so dass die Gemeinde Wattenbek den Differenzbetrag zu den tatsächlichen Kosten nicht erstattet bekommen würde. Eine Erstattung erfolgt nur dann, wenn im Gebührenbescheid auch tatsächlich ein Betrag über 1,-- € hinaus festgesetzt werden würde. Nur bei einer Festsetzung eines Kostenbeitrags von 2,50 € tgl würde demzufolge der tatsächliche Ausfall von 1,50 € ausgeglichen werden.

 

Familien, die Wohngeld beziehen, sind ebenfalls Nutznießer des Bildungs- und Teilhabepaketes.

In diesen Fällen lässt sich nicht pauschal sagen, in welcher Höhe die Einstufung in die Sozialstaffel erfolgt, dieses ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Als Durchschnittswert kann eine Ermäßigung von 55 Prozent beziffert werden.

Dieses bedeutet, dass die Familien also derzeit für das Mittagsessen durchschnittlich einen Betrag von 1,12 € zu entrichten haben. In diesen Fällen müssten sie künftig nur noch einen Betrag von  1,-- € aufbringen, die Gemeinde Wattenbek würde den Differenzbetrag von 0,12 € erstattet bekommen (da ja 1,12 € veranschlagt werden).

Der Erstattungsbetrag des Differenzbetrages von 1,50 € zu den tatsächlichen Verpflegungskosten würde in diesem Fall nur überwiesen werden, wenn auch tatsächlich im Gebührenbescheid der Betrag von 2,50 € ausgewiesen wird.   

 

derzeitige Situation:  

Derzeit (Stand: 09.03.11) nehmen folgende Personen die Sozialstaffelregelung auch für die Verpflegungskosten in Anspruch:

25 % Ermäßigung:        Fehlanzeige

55 % Ermäßigung:        Fehlanzeige

85 % Ermäßigung:        7 Personen (davon 5 x Kindergarten, 2 x Krippe)

                                   = Übernahme eines Differenzbetrages in Höhe von 238,01 € monatlich durch die Gemeinde Wattenbek (= 2.856,12 € jährlich)

100 % Ermäßigung:      2 Personen (1 Pflegekind – Pflegekinder haben automatisch keine Kita-Gebühr zu entrichten – sowie 1 Kind, dessen Mutter nun mit einem anderen

                                   Lebensgefährten zusammen lebt – im Rahmen der Sozialstaffelregelung bleibt das Einkommen des neuen Partners immer anrechnungsfrei).

                                   = Übernahme eines Differenzbetrages in Höhe von 72,-- € monatlich durch die Gemeinde Wattenbek (= 864,-- € jährlich)

                                  

Ferner werden noch in 4 Fällen bei der Teilnahme an der Mittagsverpflegung Geschwister-ermäßigungen in Anspruch genommen, die einkommensunabhängig sind (davon 3 + Kindergarten, 1 x Krippe) :

30 % Geschwisterermäßigung: = Übernahme eines Differenzbetrages in Höhe von 43,35 € monatlich durch die Gemeinde Wattenbek (= 520,20 € jährlich)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes nunmehr bundesweit allen Kindern ermöglicht werden soll, am warmen Mittagessen in den Kindertagesstätten und Schulen teilzunehmen.

Es werden die tatsächlichen Kosten erstattet, die Eltern haben jedoch einen Eigenanteil in Höhe von 1,-- € pro Mahlzeit zu entrichten. Dieser Betrag findet sich entsprechend in der Bemessung der Regelsätze wieder.

 

Die Gemeinde Wattenbek hat bislang gegenüber vielen anderen Kommunen eine Sonderstellung eingenommen, als dass das Verpflegungsgeld mit in der Sozialstaffel aufgenommen worden ist.

Entsprechende Einnahmeausfälle werden von der Gemeinde getragen.

Sollte die bestehende Regelung bestehen bleibt, wird der Gemeinde der Einnahmeausfall im Regelfall nicht erstattet.

Dieses wäre nur möglich, wenn die bestehende Sozialstaffelregelung für die Verpflegungskosten aufgehoben wird.

Zur Folge hätte dieses aber auch, dass die Familien, die bislang mindestens zu 85 Prozent eine Ermäßigung in Anspruch nehmen konnten, künftig einen Eigenanteil von 1,-- € pro Mahlzeit zu entrichten hätten. Bundesweit wird dieses aber im Regelfall bei allen Familien so gehandhabt. Im  Einzelfall wird es zudem auch Familien geben, denen bislang eine Sozialstaffel-Ermäßigung gewährt worden ist, für die das Bildungs- und Teilhabepaket jedoch nicht greifen wird, so dass hier das Verpflegungsentgelt künftig in voller Höhe zu entrichten wäre (z.B. Pflegekind; hier Abdeckung des Bedarfs durch Pflegegeld)    

 

Es wird daher um entsprechende Beratung und Beschlussfassung gebeten, ob nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes die bisherige Sozialstaffelregelung neu festzusetzen ist.

 

Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss mit 5-Ja Stimmen und 1 Enthaltung als Empfehlung an die Gemeindevertretung wie folgt:

 

Die bislang geltende Regelung in § 5 Abs. 1 der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek für die Kindertagesstätte, demzufolge die Sozialstaffelregelung auch für die Ermäßigung der Verpflegungskosten nach § 4 der Gebührensatzung anzuwenden ist, wird zum kommenden Kindergartenjahr 2011/2012 aufgehoben.

Der Beschluss ist in der entsprechenden Gebührensatzung einzuarbeiten.

 

TOP 6: Stellenplan Kindertagesstätte

Herr Höper verweist auf die Vorlage.

Die Ausweitung der Betreuungszeiten, die Einführung der U-3-Betreuung sowie die erhebliche Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes im Kindergarten lassen einen ergänzenden Personalbedarf deutlich werden.

 

Im Einzelnen geht es um folgende Bedürfnisse:

a)      für den Bereich der Krippe werden 7,5 Wochenstunden für hauswirtschaftliche und pflegerische Arbeiten (Küchendienst, füttern, wickeln, waschen etc.) benötigt. Die beiden pädagogischen Kräfte müssen bei diesen Tätigkeiten entlastet werden, um sich dem pädagogischen Auftrag widmen zu können. Weiter geht es darum, möglichst stets zwei Personen im Gruppenraum anwesend zu haben (oder auch z.B. eine Person mit einer Teilgruppe im Gruppenraum, die zweite mit einer Teilgruppe im Waschraum), um eine ordnungsgemäße Aufsicht leisten zu können. die U-3-Kinder benötigen besonders viel Aufsicht

b)      derzeit nehmen 66 Kinder ein Mittagessen ein. Die Zahl könnte weiter steigen. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die Aufteilung in vier Mittagsgruppen (aktuell 3) vor- gesehen. Hierfür werden 5 zusätzliche Wochenstunden einer Mitarbeiterin (soz.päd.Ass) benötigt

c)      durch die weiter steigende Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung wird die Aufteilung in 4 (aktuell 3) Nachmittagsgruppen erforderlich, um eine ordnungsgemäße Aufsicht zu gewährleisten und dem erzieherischen Auftrag nachzukommen. Hierfür werden 10 Wochenstunden einer Mitarbeiterin ( Erzieherin) benötigt (13 – 15 Uhr).

 

Finanzierung/finanzielle Auswirkungen:

zu a) rd. 3.700,-- € / Jahr (7,50 € pro Stunde, geringfügige Beschäftigung einschl. Beiträge zur

         Bundesknappschaft); Refinanzierung zu ca. 30 % über die Kindergartengebühr möglich

zu b) rd. 5.300,-- € / Jahr (durch Personalkostenzuschuss und Kindergartengebühr ist eine

         Refinanzierung zu ca. 50 % möglich)

zu c) rd. 13.500,-- € / Jahr (durch Personalkostenzuschuss und Kindergartengebühr ist eine

         Refinanzierung zu ca. 50 % möglich)

Diese insgesamt 15 zusätzlichen Stunden sollen  intern, nämlich durch Aufstockung der bisherigen Verträge, geregelt werden. So kann auch rasch eine neue Entscheidung gefällt werden, wenn sich in den nächsten Monaten herausstellen sollte, dass die zusätzlichen Betreuungszeiten nicht mehr in dem Maße von den Eltern benötigt werden, wie zuvor mitgeteilt.  

Alle Regelungen sollten, beginnend ab 1.8.2011, so schlägt Frau Eyler vor, zunächst für 1 Jahr befristet werden. Danach ist dann nach Auswertung der Erfahrungen erneut zu beraten und zu entscheiden.

 

Frau Eyler erläutert den zusätzlichen Personalbedarf.

Herr Schröder bemerkt, dass die Kosten sehr hoch sind, jedoch keine Alternative vorhanden ist. Die Gemeinde sollte jedoch den Personalschlüssel und die Stundenpläne einsehen und überdenken, wann wieviel Personal benötigt wird.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig als Empfehlung an die Gemeindevertretung:

Dem dargelegten ergänzenden Personalkonzept wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Die haushaltsrechtliche Regelung erfolgt im 1. Nachtragshaushalt 2011.

 

Herr Böge verlässt die Sitzung.

 

TOP 7: Gestaltung des Außengeländes der Kindertagesstätte

Frau Eyler gibt den Anwesenden den Entwurf für die Gestaltung der Außenfläche bekannt und erläutert diesen.

Herr Höper fragt an, ob evtl. auch der Förderverein der Kita an der Gestaltung der Fläche teilhaben könnte. Dies wird von einem anwesenden Mitglied des Fördervereins bejaht. Herr Höper bemerkt, dass die gesamten Planungskosten von der Gemeinde übernommen werden sollten. Die Spende, die die Kita erhalten hat und diese für die Erstellung des Entwurfes eingesetzt hat, sollte anders verwendet werden.

Herr Schröder teilt mit, dass der Entwurf zunächst im Kita-Beirat, auch im erweiterten Kreis, beraten werden sollte und dann in den Fachausschüssen.

Frau Eyler teilt mit, dass das Gelände sehr abschüssig ist. Es wäre sinnvoll, das Gelände zu begradigen. Es besteht der Wunsch der Kinder, kleine Fußballtore aufzustellen. Um Fußball zu spielen, ist jedoch eine ebene Fläche erforderlich. Ferner sollen Wege erstellt werden.

Herr Bräse spricht sich gegen ein Planieren der Fläche aus. Der gesamte Wall müsste neu aufgeschüttet werden. Dies würde erhebliche Kosten verursachen. Die Mitarbeit der Eltern ist aus rechtlichen Gründen nur noch in einem sehr begrenzten Rahmen möglich. Die Geräte müssen vom TÜV abgenommen werden.

Herr Schröder bemerkt, dass lediglich eine kleine Fläche als Bolzplatz geschaffen werden soll. Dies kann mit Eigenmitteln umgesetzt werden. Frau Sachau verweist auf die Kita’s Christuskirche und in Brügge. Dort wurde viel Elternmitarbeit geleistet. Herr Schröder bemerkt, dass die Gemeinde mit den Gemeindearbeitern das Gelände besichtigen sollte. Herr Höper bemerkt, dass der Kita-Beirat kurzfristig tagen sollte, um die Elternwünsche festzuhalten.

Frau Radtke ergänzt, dass aus allen Gruppen die Elternvertreter teilnehmen könnten.

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Herr Höper die Sitzung um 21.10 Uhr.

                                                                                 

...........................................                                                   .................................................

Vorsitzender                                                               Protokollführerin