N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales der Gemeinde Wattenbek am Dienstag, dem 20. April 2009, um 19.00 Uhr im Jugendtreff, Schulstraße und in der Kindertagesstätte Rosenstraße in Wattenbek

Anwesend:

Die Ausschussmitglieder:

GV Herr Axel Höper als Vorsitzender

GV' in Frau Manuela Sachau

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Heidemann

Bgl. Mitglied Herr Wichmann

Bgl. Mitglied Frau Maren Herbert

Bgl. Mitglied Herr Timo Tanneberger

Gäste:

Herr Bürgermeister Bräse

Herr Voß

Herr Kühne

Herr von Seidlitz

Herr Haese

Herr Puck

Frau Genzow, Wattenbeker Einwohnerin

Presse

Ab 19.45 Uhr in der Kindertagesstätte zusätzlich:

Frau Eyler

Frau Dröse

Frau Weinand

Herr Marxen

Herr Lippert, b+l architekten

Frau Förster, b+l architekten

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Höper begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Somit gilt diese als genehmigt.

 

Tagesordnung:

    1.     Sitzungsniederschrift vom 16.09.2008

    2.     Einwohnerfragestunde

    3.     Mitteilungen und Anfragen

    4.     Betreute Grundschule;

Bericht und Beratung über Anschaffungen

Fortsetzung der Sitzung gegen 19.30 Uhr in der Kindertagesstätte Rosenstraße, Wattenbek.

    5.     Umbau der Kindertagesstätte

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Herr Höper Herrn Klaus Wichmann per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner dienstlichen Obliegenheiten.

 

TOP 1: Sitzungsniederschrift vom 16.09.2008

Einwände gegen die Niederschrift vom 16.09.2008 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 3: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen:

  1. Herr Bräse teilt mit, dass sich der Amtsausschuss Bordesholm mehrheitlich für eine Ausfallgarantie für die Hilfe für Kinder in Not und für die Bordesholmer Tafel ausgesprochen hat.

  2. Herr Bräse teilt mit, dass sich der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 02.04.2009 mit dem Thema Sozialbeirat befasst hat. In der nächsten Sitzung wird ein Vorschlag unterbreitet für die Bildung eines Arbeitskreises.

  3. Bezüglich des Berichtes über die Seniorenarbeit in der letzten Sitzung teilt Herr Bräse mit, dass er Gespräche mit Herrn Gränert geführt hat. Die Veranstaltungen werden zukünftig im amtlichen Teil der Bordesholmer Rundschau bekanntgegeben. Bezüglich der Terminierung werden zukünftig keine Veranstaltungen mehr am 2. Mittwoch im Monat stattfinden, da an diesen Terminen der Klönnachmittag des Sozialverbandes Bordesholmer Land stattfindet. Bezüglich der Vertretungsregelung hat Herr Gränert mitgeteilt, dass er von seiner Frau vertreten wird. 

 

Anfragen:

keine

 

TOP 4: Betreute Grundschule; Bericht und Beratung über Anschaffungen

Herr Höper verweist auf die Vorlage.

Herr Puck erläutert seinen Antrag vom 30.03.2009.

Die Räume der Betreuten Grundschule Wattenbek und der Jugendtreff werden bereits seit vielen Jahren von beiden Gruppierungen gemeinsam genutzt. Die Doppelnutzung ist durch immer weiter steigende Zahlen der Betreuten Grundschule insbesondere in der Mittagszeit an die Kapazitätsgrenze des Jugendtreffs gestoßen. Seit dem 01.03.2009 wird für alle Grundschüler täglich in der Zeit von 14.-15.00 Uhr in den Räumen der betreuten Grundschule eine Schularbeitenhilfe angeboten. Die Ganztagsbetreuung und die Mittagsausgabe machen einige Verbesserungen in der Ausstattung erforderlich, da immer öfter Kinder bis 17.00 Uhr in der Einrichtung bleiben. Zudem ist das gesamte Inventar beim Neubau für ein geringes Budget und tlw. gebraucht erworben worden und mittlerweile sehr abgenutzt.

 Das Mittagessen findet im neuen Jugendtreff statt. Die Kernzeit ist die 5. und 6. Stunde bis 14.00 Uhr. Die Betreuung fängt ab 7.00 Uhr mit der 1. und 2. Stunde im Jugendtreff an der Grundschule an. Die Betreuung erfolgt dort bis 14.00 Uhr für die Kinder, die nicht am Mittagstisch teilnehmen. Da die Kinder nach der Schule müde sind, ist es erforderlich, einen Ruheraum einzurichten. Ferner soll eine Kletterburg angeschafft werden, damit die Kinder sich auch bei schlechtem Wetter bewegen können. Ferner besteht der Wunsch einen Kicker anzuschaffen, Vorhänge zum Verdunkeln, Ersatz und Zusatzbeschaffung von Tischen und Stühlen, Materialschränke, Spülmaschine (7 Minuten-Takt), da jetzt tlw. noch bis spätnachmittags das Geschirr abgewaschen wird.

Herr Puck erläutert die Finanzierung. Der Verein würde eine Vorfinanzierung in 14 Raten vornehmen.

Es schließt sich eine Beratung an.

Herr Höper teilt mit, dass die Betreute Grundschule aus seiner Erfahrung sehr gute Arbeit macht. Herr Bräse teilt mit, dass noch keine Beratung in den Fraktionen erfolgt ist. Ferner sind noch keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Neu ist für die Gemeinde das Angebot der Schularbeitenhilfe. Es finden im Jugendtreff die Betreuung vor der Schule, der Mittagstisch und die Betreuung bis Nachmittags statt. Es sollte eine Beratung in den Fraktionen erfolgen.

Herr Voß fragt an, ob noch Zuschüsse für Anschaffungen vom Kreis gezahlt werden. Herr Puck verneint dies. Herr Voß schlägt vor, bezüglich der Spülmaschine vorab zu entscheiden.

Der Ausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

Der Anschaffung der Spülmaschine wird als außerplanmäßiger Ausgabe zugestimmt.

Bezüglich der weiteren Anschaffungen erfolgt eine Beratung in den Fraktionen.

 

Ab 19.45 wird die Sitzung in der Kindertagesstätte fortgesetzt.

 

TOP 5: Umbau der Kindertagesstätte

Herr Höper verweist auf die Vorlage.

 

Finanzierung/finanzielle Auswirkungen:

für den Ausbau der U3-Betreuung:

geschätzte Investitionskosten als erste Kostenschätzung = ca. 346.000,-- €

 

davon förderungsfähig gem. der Landesförderungsrichtlinie =

15 Plätze x 13.000,-- € für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen = 195.000,-- € ; (maximal 66,66 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ( 326.000,-- €; ohne Außenanlagen) = 217.312,60 €)

 

+ Förderung des Kreises ( = 10 Prozent der o.a. Zuwendung) = 19.500,-- €

= 214.500,-- € insgesamt

 

geschätzte Personalkosten (bei einer Betreuungszeit von 7.30 – 14.00 Uhr) = 65.000,-- € *

(pro Wochenstunde: Erzieherin ca. 1.000,-- € / Jahr; SpA ca. 800,-- € / Jahr bei Berücksichtigung einer 6,5 stündigen Betreuungszeit/Tag sowie Verfügungszeit + zusätzliche Vertretungskräfte)

 

* bei der Schätzung der Kosten wurde zugrunde gelegt, dass aufgrund des Anbaus keine zusätzliche altersgemischte Gruppe gebildet wird, sondern dass eine bestehende Gruppe (z.B. die „Vorschulgruppe“ in der Schule) in die altersgemischte Gruppe umgewandelt wird.  

 

davon förderungsfähig =

die genauen Berechnungsgrundlagen sind derzeit noch ungeklärt (Förderungen werden aber auf jeden Fall erfolgen);

(unter Zugrundelegung der bisherigen Förderungssätze in Kindergärten =  17.591,-- €)

 

+ laufende Betriebskosten, welche nicht durch Elternbeiträge (ca. 30 Prozent der Betriebskosten) und Personalkostenzuschüsse gedeckt sind.

 

Sachverhalt:

zur U3-Betreuung:

Ab dem 01.08.2013 werden Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an über einen Rechtsanspruch auf Betreuung verfügen. Betreuung soll sowohl durch Tagespflege wie auch durch Einrichtungen, z.B. Krippenplätze, sichergestellt werden.

In den kommenden Jahren wird es daher für die Gemeinde Wattenbek unumgänglich sein, insbesondere im Bereich von Einrichtungen zusätzliche Plätze zu schaffen.

 

Der anliegenden Aufstellung ist nunmehr die aktuelle Rechtslage bzw. die zwischenzeitlich in Kraft getretene Investitionsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zu entnehmen.

 

Der Arbeitskreis der Gemeinde Wattenbek zur Umsetzung der U3-Betreuung hatte den Architekten Herrn Lippert vom Architektenbüro „b + l architekten GmbH“ damit beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung der U3-Betreuung in der Kindertagesstätte sowie eine entsprechende Kostenschätzung zu erarbeiten.

In den Überlegungen zur Umgestaltung der Kindertagesstätte wurde dabei der Wunsch bzw. das Bedürfnis der Einrichtung nach zusätzlichen Nebenräumen für zwei vorhandene Gruppenräume sowie nach einem größeren Mitarbeiterraum mit einbezogen.

Auch wurde angeregt, den Außenbereich in der weitergehenden Planung mit zu überarbeiten (= Schaffung einer größeren Außenfläche, eventuell Schaffung weiterer Stellplätze an der Zuwegung zum Sportlerheim).

 

In einer Sitzung des Arbeitskreises U3-Betreuung/Kita am 30.03.09 wurden die entsprechenden Architektenentwürfe und erste Kostenschätzungen vorgestellt (vgl. auch anliegendes Gesprächsprotokoll). Herr Lippert wurde beauftragt, diesbezüglich noch Trennungen für den Bereich der U3-Betreuung und des übrigen Kindergartenbereiches vorzunehmen, da im Bereich des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ eben nur die eigentlichen U3-Investitionen Zuwendungen erfahren.

 

Im dem Arbeitskreis wurde die Frage aufgeworfen, ob zur Sicherstellung der U3-Betreuung nun zwei altersgemischte Gruppen oder eine Krippengruppe + eine altersgemischte Gruppe (oder als weitere Alternative lediglich eine Krippengruppe) errichtet werden sollte.  

 

Diesbezüglich wird an dieser Stelle noch einmal die Definition einer „altersgemischten Gruppe“ näher erläutert:     

Seit 2008 können im Kindergarten Wattenbek im Ausnahmefall bis zu vier Kinder zwischen 2 ½ und 3 Jahren betreut werden. In diesen Fällen ändert sich die jeweilige Gruppengröße nicht.

Im Sinne des Gesetzes stellt dieses auch nicht die eigentliche altersgemischte Gruppe dar. In dieser werden nämlich Kinder in der Regel bereits vom vollendeten 2. Lebensjahr an zusammen mit den übrigen Kindergartenkindern betreut (Betreuung in einer Gruppe von Kindern zwischen 2 bis 6 Jahren). 

Bei einer altersgemischten Gruppe verringert sich die Gruppengröße jeweils um eine Person pro U3-Kind.

Beispiel: grundsätzliche Gruppengröße = 20 Personen zwischen 3 und 6 Jahren

Bei der Aufnahme von 5 U3-Kindern verringert sich die Gruppengröße auf 15 Personen, d.h., dass neben den 5 U3-Kindern nur noch 10 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren betreut werden können.

Im Endergebnis entfallen somit auf jedes U3-Kind zwei Plätze im Rahmen der Regelbetreuung zwischen 3 und 6 Jahren.  

 

Nachteil:

In einer altersgemischten Gruppe werden Kinder in der Regel erst ab Vollendung des zweiten Lebensjahres an betreut. Eine Betreuung der einjährigen Kinder kommt meist nicht in Frage; für diese Kinder sind jedoch künftig ebenfalls Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen.

Auch müsste damit gerechnet werden, dass immer mehr Eltern ihr Kind in kommenden Jahren dann bereits frühzeitig in einer Krippe außerhalb der Gemeinde Wattenbek betreuen lassen werden. Fraglich ist es dann, ob diese Kinder mit Vollendung des zweiten oder dritten Lebensjahres wieder in die Kita Wattenbek wechseln würden.

 

Ferner ist zu bedenken, ob sich eine beabsichtigte Investition unter Zugrundelegung der Pläne des Architekten allein für die Bildung einer altersgemischten Gruppe rechnen würde, wenn in dem neu geschaffenen Gruppenraum lediglich 5 U3-Kinder untergebracht werden sollten.

An dieser Stelle wird daher seitens der Verwaltung auch noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die Schaffung von Plätzen für unter 3-jährige Kinder förderungsfähig und dementsprechend gesondert auszuweisen sind.

Wenn der Gruppenraum für eine altersgemischte Gruppe errichtet werden sollte (demzufolge 10 Regelkinder + 5 U3-Kinder), wäre demzufolge lediglich ein Drittel dieser Investitionssumme förderungsfähig !

 

In der Sitzung des Arbeitskreises U3-Betreuung wurde von einigen Mitgliedern angeregt, im nordöstlichen Teil zum bestehenden Gruppenraum noch einen zusätzlichen Nebenraum zu schaffen und in diesem Gruppenraum zusätzlich zur Krippe (Betreuung von 10 Kindern) die hier bestehende Gruppe noch in eine weitere altersgemischte Gruppe umzuwandeln – vgl. auch Architektenentwurf - .

Diesbezüglich wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Bau des Nebenraumes ebenfalls nur zu einem Drittel förderungsfähig wären, da ja 10 Regelkinder diesen Bereich mitnutzen würden/könnten.

Anders würde es sich verhalten, wenn der neu zu schaffende Nebenraum allein von U3-Kindern genutzt werden würde (z.B. als Schlafraum).                 

 

zur weiteren Umgestaltung der Kindertageseinrichtung:

Wie bereist angeführt, wurde seitens des Arbeitskreises U3-Betreuung/Kita ferner festgestellt,

dass der derzeitige Mitarbeiterraum zu klein ist sowie die Gruppenräume im Südtrakt möglichst noch mit einem Nebenraum versehen werden sollten und dass auch eine Neugestaltung des Außenbereiches in Frage kommen sollte/könnte.

Diesbezüglich sind keine Förderungsmöglichkeiten über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ gegeben.

Fraglich ist es, ob hier eine Förderung über das Konjunkturprogramm II erfolgen könnte. Nach den derzeit vorliegenden Entwürfen der Richtlinien werden die Fördersummen im Bereich der Kindergärten aller Voraussicht nach relativ gering ausfallen, im Bereich des Schwerpunktes Bildungsinfrastruktur entfällt auf die Kitas ein Verteilungsschlüssel von „gerade“ 10 Prozent  (= ca. 1,2 Mio insgesamt kreisweit). Auf jeden Kita-Platz soll voraussichtlich eine Förderung von 202,-- € entfallen (jedoch: incl. des 25 %-Eigenanteils). In der Einrichtung können derzeit incl. der Nachmittagsgruppe 6 Gruppen a 20 Kinder betreut werden = 120 Kinder x 202,-- € =   24.240,-- € abzügl. 25 % Eigenanteil (6.060,-- €) = 18.180,-- € insgesamt. Die Gesamtbausumme wird gem. der anliegenden Aufstellung des Architekten wird mit 116.500,-- € veranschlagt.

 

Neben dem Ausbau der U3-Betreuung ist daher seitens der Gemeinde Wattenbek auch zu entscheiden, inwieweit die sich bereits in den Plänen des Architektenbüros wiederfindende Umgestaltung der Einrichtung ebenfalls zu realisieren ist und falls diesem zugestimmt werden sollte, ob der Umbau in entsprechenden Bauabschnitten zu unterteilen wäre.  

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bis spätestens 2013 hat die Gemeinde Wattenbek ein bedarfsgerechtes Angebot an „U3-Plätzen“ zu schaffen. Demzufolge steht es außer Frage, dass die Gemeinde diesbezüglich in den kommenden Jahren tätig zu werden hat. Unter Zugrundelegung der derzeitigen Geburtszahlen wäre ein Betreuungsbedarf von ca. 17 Plätzen zu decken (davon ca. 12 in Kindertageseinrichtungen und 5 in Kindertagespflege). Hinzu werden noch Kinder aus benachbarten Gemeinden kommen, denen vor Ort keine Betreuungsmöglichkeit geboten wird.

Es ist daher ein Angebot zu schaffen, welches auch dauerhaft genutzt werden kann; zumal die Nachfrage nach entsprechenden Betreuungsplätzen aufgrund des Wechsels in den gesellschaftlichen Strukturen stetig steigt.

Die Qualität und die Quantität von Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zählt zwischenzeitlich mit als Standortfaktor, um als Gemeinde für Familien attraktiv zu bleiben.

Ziel muss es daher sein, sich rechtzeitig für eine konkrete Umsetzung der „U3-Betreuung“ zu entscheiden, auch, um die Zuwendungen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms möglichst im vollen Umfang in Anspruch nehmen zu können.

Wie der Anlage zu entnehmen ist, ist nicht abzusehen, dass sich in naher Zukunft die Anzahl der zu betreuenden Kinder im wesentlichen Maße dauerhaft verringern wird. In den Jahren 2007 und 2008 konnte gegenüber den Vorjahren auch wieder ein Anstieg der Geburtenrate verzeichnet werden. Da derzeit in der Kindertagesstätte alle Gruppen mehr oder weniger ausgelastet sind, wäre als mögliche Alternative zum Anbau eines Krippenraumes eine Umwandlung bestehender Räumlichkeiten zumindest aus Sicht der derzeitigen Gegebenheiten nicht umsetzbar.

Der Anbau eines Krippenraumes an der Kindertagesstätte Wattenbek erscheint daher als geeignete Maßnahme, um ein entsprechendes Angebot zu schaffen. Sollte die Gemeinde beschließen, einen entsprechenden Krippenraum zu errichten, wäre noch der geplante Baubeginn an sich festzusetzen.

 

Gesetzeslage:

Nach dem zum 01.01.09 in Kraft getretenem Kinderförderungsgesetz werden Kinder ab dem Jahr 2013 vom vollendeten 1. Lebensjahr an über einen Rechtsanspruch auf Betreuung verfügen, so wie dieser bereits zum jetzigen Zeitpunkt im Elementarbereich (vom vollendeten dritten Lebensjahr an) geltend gemacht werden kann (= ohne Nachweis der Erwerbstätigkeit der Eltern).

 

Ziel wird es sein, im Jahr 2013 im Landesschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot zu schaffen (also nicht regional in jeder Kommune; die Realisierung ist abhängig vom tatsächlichen Bedarf (z.B. Vergleich Großstadt / dörfliche Gemeinde)

Innerhalb des zu schaffenden Betreuungsangebotes sollen ca. 70 Prozent der Plätze durch Kindertageseinrichtungen sichergestellt werden, die verbleibenden 30 Prozent durch Tagespflege („Tagesmütter und –väter“).

 

In der Ausbauphase bis 2013 wird das Angebot an Betreuungsplätzen schrittweise bedarfsgerecht erweitert. In dieser Phase gelten erweiterte, objektiv-rechtliche Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren: Profitieren werden insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen. Damit soll eine etwaige Hürde für Alleinerziehende wegfallen, die erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben.

 

Investitionszuschüsse:

a.) zur Förderung der Investitionskosten

Am 31.10.08 ist die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in Kraft getreten.

Nach dieser Richtlinie werden Investitionen in Krippengruppen und altersgemischten Gruppen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren gefördert. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt dabei 66,66 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne Kostengruppe 100 (= Grunderwerb). Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist die Aufnahme der Maßnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan. Die Zuwendungen unterliegen einer Zweckbindung von 25 Jahren. Diese ist durch eine dingliche Sicherung (grundbuchliche Eintragung) sicherzustellen.

 

Gegenstand der Förderungen sind gem. der Richtlinie:

  1. Neubaumaßnahmen (15.500,-- € je Platz)

  2. Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (13.000,-- € je Platz)

Unterscheidung Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen:

Beim Neubau muss es sich um ein eigenständiges Gebäude handeln. Versorgungsleistungen (Heizung/Strom etc) müssen eigenständig sein, d.h. sie müssen eigenständig gelegt und bezogen werden. Eine Kopplung an eine bestehende Einrichtung darf nicht bestehen .                             

  1. Umwandlungsmaßnahmen (ohne Architekten- oder Ingenieurleistungen) (2.000,-- € je Platz)

  2. Ausstattungsinvestitionen in neu geschaffenen Kindertagespflegestellen (500,-- € je Platz)

 

Für die Jahre 2008 – 2010 erhält der Kreis Rendsburg-Eckernförde durch das Land Schleswig-Holstein einen Verfügungsrahmen in Höhe von 4.949.000,-- € .

Eine Aufteilung auf die einzelnen Haushaltsjahre 2008 – 2010 bleibt dabei dem Kreis überlassen.

Dieses bedeutet aber auch, dass zur Förderung der Investitionskosten nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Die o.a. Förderungssätze können demzufolge nur maximal gewährt werden, die tatsächliche Förderung wird unter anderem davon abhängig sein, wie viele Gemeinden insgesamt in die „U3-Betreuung“ investieren. Je mehr Gemeinden sich beteiligen, desto geringer wird die Zuweisung ausfallen, sollte der Verfügungsrahmen selbst ausgeschöpft sein.

 

Des weiteren hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde beschlossen, sich an der Finanzierung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zu beteiligen. Die Förderung des Kreises beträgt 10 Prozent des auf der Grundlage der o.a. Landesrichtlinie bewilligten Förderbetrages.

 

Hinweis:

Für Investitionen im Bereich der „Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur“ (z.B. Kindertageseinrichtungen) erfolgen auch durch das Konjunkturpaket II grundsätzlich entsprechende Förderungen.

Allerdings soll eine Regelung im § 4 des Zukunftsinvestitionsgesetzes eine Doppelförderung durch den Bund ausschließen. Dies betrifft z.B. Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige, für die es bereits Fördermittel des Bundes gibt.

Demzufolge sind Förderungen von Neu-, Um, oder Anbaumaßnahmen, die der Ausbau der U3-Betreuung dienen, im Konjunkturprogramm II ausgeschlossen.

In Frage kommen würden demzufolge „lediglich“ z.B. Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der eigentlichen Regelbetreuung der 3 bis 6 Jährigen.

Nach den derzeit vorliegenden Entwürfen der Richtlinien werden die Fördersummen im Bereich der Kindergärten aller Voraussicht nach relativ gering ausfallen, im Bereich des Schwerpunktes Bildungsinfrastruktur entfällt auf die Kitas ein Verteilungsschlüssel von „gerade“ 10 Prozent  (= ca. 1,2 Mio insgesamt kreisweit), eventuell auch nur für energetische Sanierungsmaßnahmen. Auf jeden Kita-Platz soll voraussichtlich eine Förderung von

202,-- € entfallen (jedoch: incl. des 25 %-Eigenanteils). In der Einrichtung können derzeit incl. der Nachmittagsgruppe 6 Gruppen a 20 Kinder betreut werden = 120 Kinder x 202,-- € =   24.240,-- € abzügl. 25 % Eigenanteil (6.060,-- €) = 18.180,-- € insgesamt.  Für den Fall, dass sich kreisweit nicht alle Kindergärten am Konjunkturprogramm II beteiligen sollten, könnte der Förderbetrag höher ausfallen.

 

b.) zur Förderung der Betriebskosten:

Für die Förderung der Betriebskosten (Personalkosten) wird das Land Mittel in Höhe der zu erwartenden Bundesmittel aufbringen, im Jahr 2009 zunächst insgesamt 3,36 Mio €. Für das Jahr 2010 ist zum derzeitigen Zeitpunkt ein Betrag von ca. 6,72 Mio € vorgesehen.

Maßgeblich für die Verteilung der Mittel an die Kreise und kreisfreien Städte ist die Anzahl der betreuten Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege im jeweiligen Vorjahr. Für das Jahr 2009 beträgt der Zuweisungsbetrag an den Kreis in etwa 352.000,-- €.

Weitere Einzelheiten zum Bewilligungsverfahren wird das Ministerium für Bildung und Frauen zusammen mit den kommunalen Landesverbänden erarbeiten.

 

Gestaltung einer Krippe

In einer Krippe werden ausschließlich Kinder unter 3 Jahre betreut. Die Gruppengröße soll nicht mehr als 10 Kinder betragen. Für die Betreuung einer Gruppe sind jeweils 2 Kräfte von Nöten. Für die Größe der Gruppen- und der vorgeschriebenen Ruheräume gibt es keine

verbindlichen festgeschriebenen Werte, einige Krippen orientieren sich hierbei an den Bestimmungen aus der alten KiTa-Vo von 1992, demzufolge pro Kind für den Gruppenraum

3 m² sowie noch weiterer Platz für einen Schlafraum zum Gruppenraum vorgeschrieben

waren.

Für einen Gruppenraum wäre daher als Anhaltspunkt eine Fläche von ca. 30 – 35 m² und für einen Schlafraum eine Fläche von ca. 15 – 20 m² zugrunde zu legen.

Des weiteren wären weitere Vorrichtungen, z.B. im sanitären Bereich, zu beachten.

 

Entwicklung der Geburtsjahrgänge

 

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Wattenbek

37

28

36

16

22

27

 

In den Jahren 2003 bis 2005 gab es die geburtsreichsten Jahrgänge, im Jahr 2006 ging die Geburtenrate zunächst rapide zurück.

 

Dennoch lässt sich derzeit kein eindeutiger Trend bezüglich einer Bedarfsplanung festhalten.

In den Jahren 2007 und 2008 erfolgte wieder ein Anstieg der Geburtszahlen. Auch bundesweit geht die Tendenz dahin, dass nach Einführung des Elterngeldes wieder mehr Geburten festzustellen sind.

 

Auch bleibt festzuhalten, dass tendenziell im Gegensatz zu den Vorjahren immer mehr Eltern ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, die Deckungsquote beträgt derzeit ca. 85 Prozent aller 3 – 6 jährigen.

 

Entwicklung über die Anzahl der Kinder, die im Laufe eines Kindergartenjahres über einen Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-Platz verfügen (maximal; incl. der „Schul-Kann-Kinder“):

laufendes Kita-Jahr 2008/2009

(Geb.Datum 01.07.02 – 31.07.06)

127 Personen

kommendes Kita-Jahr 2009/2010

(Geb.Datum 01.07.03 – 31.07.07)

109 Personen

(theoretischer Abgang „Schulabgänger“ (Geb. Datum 01.07.02 – 30.06.03)  = 36 Personen; 

Zugang „Kinder ab 3 Jahre“ (Geb. Datum 01.08.06 – 31.07.07) = 18 Personen

übernächstes Kita-Jahr 2010/2011

(Geb.Datum 01.07.04 – 31.07.08)

95 Personen

(theoretischer Abgang „Schulabgänger“ (Geb. Datum 01.07.03 – 30.06.04)  = 36 Personen; 

Zugang „Kinder ab 3 Jahre“ (Geb. Datum 01.08.07 – 31.07.08) = 22 Personen

 

In den beiden kommenden Jahren dürfte die Nachfrage nach einem Kindergartenplatz demzufolge theoretisch abnehmen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass derzeit nicht alle Kinder aus Wattenbek in einem Kindergarten betreut werden. Die Tendenz geht jedoch dahin, dass

immer mehr Eltern ihre Kinder in einer Einrichtung betreuen lassen; dieses wird sicherlich durch die Einführung des beitragsfreien letzten Kita-Jahres verstärkt.

Da sich die Geburtszahlen in den beiden letzten Jahren wieder erhöht hat, ist spätestens ab 2011 auch wieder mit einer erhöhten Nachfrage an Kita-Plätzen zu rechnen.

 

Anzahl der benötigten U3-Plätze

Wie bereits angeführt, lässt sich natürlich nicht konkret voraussagen, wie viel Plätze für eine U3-Betreuung nun konkret benötigt werden.

Bis zur Realisierung des Rechtsanspruches im Jahr 2013 sind zudem die in Frage kommenden Kinder noch nicht einmal geboren. Auch wird sich ein konkreter Bedarf bei Eltern im Gegensatz zur Regelbetreuung ab dem 3. Lebensjahr relativ kurzfristig ergeben – nämlich im Regelfall in Abhängigkeit von der tatsächlichen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Ein Maßstab für die Ermittlung der benötigten Betreuungsplätze könnte dennoch das allgemeine Ziel des Gesetzgebers sein, im Jahr 2013 im Landesschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot zu schaffen, auch wenn dieses nicht regional in jeder Kommune zutreffen wird (so wird der Bedarf in Großstädten in der Regel höher ausfallen).

Wenn man nun für die Gemeinde Wattenbek dennoch den o.a. Maßstab von 35 Prozent für die Betreuung der Ein- und Zweijährigen zugrunde legen würde, würde dieses bei einer derzeitigen entsprechenden Kinderzahl von 49 Kindern folgendes Ergebnis erzielen:

 

35 Prozent von 49 Kindern = ca. 17 Plätze

 

davon ca. 70 Prozent  Betreuung in Kindertageseinrichtungen = 12 Plätze

davon ca. 30 Prozent  Betreuung durch Kindertagespflege       = 5 Plätze

 

Diese Zahlen beziehen sich zunächst lediglich auf die Betreuung von Kindern direkt aus der Gemeinde Wattenbek. Es ist davon auszugehen, dass ein Bedarf auch von Eltern aus den Umlandgemeinden angemeldet wird.

 

Vergleich Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege 

Für den örtlichen Träger öffentlichen Jugendhilfe (= Kreis Rendsburg-Eckernförde) besteht die Verpflichtung, ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen + Kindertagespflege zu schaffen.

Vom Grundsatz sind demzufolge Kindertageseinrichtungen und anerkannte Kindertages-pflege nebeneinander gleichberechtigt, d.h. , dass Eltern z.B. ebenfalls bei der Inanspruchnahme einer Tagesmutter die Sozialstaffelregelung des Kreises in Anspruch nehmen könnten.

Im Bereich des Amtes Bordesholm wurde bei der Sozialberatung Bordesholm eine anerkannte dezentrale Vermittlungsstelle für Tagespflegepersonen errichtet. Um den bestehenden Bedarf an „Tagesmüttern“ decken zu können, bezuschusst das Amt

Bordesholm grundsätzlich Qualifizierungsmaßnahmen der Tagespflegepersonen mit maximal 300,-- €.   

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt erweist sich die Möglichkeit einer Betreuung in einer Einrichtung für die Eltern jedoch oftmals weitaus kostengünstiger als die Betreuung durch eine Tagespflegeperson.

In Wattenbek ist für eine vierstündige Betreuung in einer Einrichtung eine Gebühr von

108,-- € mtl zu entrichten, für eine Tagesmutter ist in etwa ein Entgelt in dreifacher Höhe zu entrichten.

Allein aus diesem Grund erscheint für viele Eltern die Inanspruchnahme einer Tagesmutter oftmals unattraktiv.

Allerdings ist davon auszugehen, dass der Gebührensatz in einer reinen Krippe erheblich über den Kosten der jetzigen Inanspruchnahme einer Betreuung in den altersgemischten Gruppe liegen wird. Die Errichtung einer Krippe erfordert weitaus höhere Betriebskosten; allein, da in einer Krippe nur maximal 10 Kinder betreut werden dürfen und somit im

Gegensatz zur derzeitigen Betreuung von 20 Kindern in einer Regelbetreuung 50 Prozent weniger an Gebühreneinnahmen zu verzeichnen sind.

 

Herr Lippert erläutert den Vorentwurf für einen möglichen Umbau und Erweiterung.

Die Außenfläche könnte ebenfalls erweitert werden und nach Norden hin mit einem Wall versehen werden.

 

Es schließt sich eine Diskussion an.

Herr Föh bemerkt, dass auch eine Erneuerung der Heizungsanlage erforderlich ist.

Herr Bräse teilt mit, dass in einem 1. Bauabschnitt die Erweiterung des nördlichen Teils vorgenommen wird. Die Kosten belaufen sich auf ca. 350.000,--€, wobei Zuschüsse in Höhe von ca. 200.000,--€ gezahlt werden. Bei Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen beträgt die Förderung 13.000,--€ je Platz. In einem 2. Bauabschnitt werden Maßnahmen zur Sanierung (Heizungsanlage, Dachüberstände) im Konjunkturprogramm II angemeldet.

Herr Kühne teilt mit, dass eine klare Aussage getroffen werden muss, wie die U-3 Betreuung aussehen soll. Es müssen Ruheräume geschaffen werden, die jetzt nicht vorhanden sind.

Herr Höper bemerkt, dass zu überlegen ist, was gewünscht ist, Einrichtung einer Krippe und einer altersgemischten Gruppe oder zwei altersgemischte Gruppen. Herr von Seidlitz bemerkt, dass erst ein Konzept zu erstellen ist. Bei einer Krippe sind Ruheräume notwendig, in der Betten stehen. Ferner wäre das vorhandene Personal nicht ausreichend.

Frau Sachau bemerkt, dass nach dem Kinderförderungsgesetz Krippenplätze erforderlich sind. Herr Föh teilt mit, dass die Eltern ihre U- 3 Kinder in anderen Gemeinden anmelden werden, wenn dort entsprechende Plätze vorhanden sind. Mit dem 3. Geburtstag werden diese Kinder dann voraussichtlich nicht in die Wattenbeker Kita wechseln.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

Zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung des künftigen Rechtsanspruches auf eine entsprechende Tagesbetreuung erfolgt an der Kindertagesstätte Wattenbek ein Anbau zur Betreuung einer Krippengruppe sowie einer altersgemischten Gruppe.

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens zu schaffen (Anmeldung zur Aufnahme in den Bedarfsplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde / vorsorgliche Anmeldung von Zuwendungen nach der Landesrichtlinie zur Förderung von Investitionen „Kinderbetreuungsfinanzierung“).

 

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Herr Höper die Sitzung um 20.25 Uhr.

 

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Vorsitzender                                                                           Protokollführerin