Ö f f e n t l i c h e  N i e d e r s c h r i f t

über die 12. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Wattenbek am Donnerstag, dem 09. Juni 2011, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

GV Herr Bernd Voß als Vorsitzender

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Friedrich Tedsen als Vertreter für Frau Winneg

GV  Herr Hans-Joachim Ströh

GV  Herr Thomas Haese

 

Es fehlt entschuldigt:

GV’in Frau Winneg

GV Herr Scholz

 

Gäste:

Bürgermeister Bräse

Herr Techow

Herr Schröder

Herr von Seidlitz

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Voß begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung,  sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 Herr Voß bittet um Änderung der Tagesordnung: Neu TOP 8 wird: Einziehung von öffentlichen Straßenflächen in der Gemeinde Wattenbek gemäß § 8 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend. Im Klammervermerk unter neu TOP 10 sind Ergänzungen vorzunehmen: Abschluss Gestattungsverträge, Verkauf von 2 Straßenflurstücken im Bereich Nienröden, Verkauf eines Flurstückes im Schönbeker Moor. Der Ausschuss beschließt einstimmig die geänderte und erweiterte Tagesordnung einschl. der TOP 10 und 11 in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Tagesordnung:

  1. Niederschrift über die Sitzung am 10. März 2011

  2. Mitteilungen und Anfragen

  3. Einwohnerfragestunde

  4. 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2011;

hier: Stellenplan

  1. Auftragsvergabe des Reinigungsdienstes der Kindertagesstätte

  2. Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Kindertagesstätte Wattenbek (Kindertagesstättensatzung)

  3. Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek für die Kindertagesstätte Wattenbek

  4. Einziehung von öffentlichen Straßenflächen in der Gemeinde Wattenbek gemäß § 8 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein

  5. Bericht über den Schulverband Bordesholm

in nichtöffentlicher Sitzung:

  1. Grundstücksangelegenheiten (Berliner Ring – Spielplatz / B-Plan 15-L 49, Reesdorfer Weg / Biogasanlage – Verkauf bzw. Kauf von Flächen für das BHKW und der Einmündung Moorweg-Dorfstraße, Abschluss Gestattungsverträge, Verkauf von 2 Straßenflurstücken im Bereich Nienröden, Verkauf eines Flurstückes im Schönbeker Moor)

  2. Personalangelegenheiten (KiTa, Bauhof)

 

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung am 10. März 2011

Einwände gegen die Niederschrift vom 10.03.2011 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen

a)  Herr Voß teilt mit, dass bezüglich der Petition für die nicht gewährte Zuweisung für das Dach des Feuerwehrgerätehauses eine Zwischenmitteilung des Schleswig-Holsteinisches Landtages vorliegt. Diese ist in der Anlage beigefügt (Anlage 1).

b) Herr Voß verweist auf den Gesetzesentwurf des Landtages zur Änderung der Gemeindeordnung, Amtsordnung und des Wahlgesetzes. Die Gemeindevertretung wird danach zukünftig nur noch 13 statt wie bisher 17 Vertreter haben. Es gibt zukünftig nur noch 1 Wahlkreis. Es werden 7 Direktkandidaten und 6 über die Liste gewählt. Die Ausschüsse wurden bisher nach de Hondt (Teiler 1-2-3-usw.) besetzt, zukünftig nach Sainte-Laguë/Schepers (Teiler 0,5-1,5,2,5-usw.).

Der Amtsausschuss hat zur Zeit 24 Mitglieder. Nach neuer Fassung werden es zukünftig nur noch 18 Mitglieder sein. Die Gemeinde Wattenbek hat dann nur noch 2 statt 3 Sitze. Bordesholm wird zukünftig statt 8 Sitze nur noch 3 Sitze haben. Die Gemeindevertreter aus den Gemeinden, die als Gäste anwesend waren und bisher auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen anwesend sein durften, dürfen dies nach dem Entwurf nicht mehr. Die Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben  sollte komplett gestrichen werden. Dies wurde schon geändert. Es wurden 16 Aufgaben festgelegt, aus denen sich die Gemeinden 5 Aufgaben aussuchen dürfen.

Herr Bräse ergänzt, dass der Gesetzesentwurf im Juli im Landtag beraten wird.

c) Herr Bräse verweist auf einen Antrag der WfW auf Änderung der Geschäftsordnung. Es hat hierzu am 04.04.2011 eine Besprechung mit den drei Fraktionsvorsitzenden stattgefunden. Es bestand Einigkeit, den Antrag nicht weiter zu beraten. Ferner liegt ein Antrag der WfW vor auf Kürzung der Aufwandsentschädigung um 15 %. Auch hier wurde vereinbart, den Antrag nicht zu verfolgen.

Herr Haese verweist auf den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung und bemerkt, dass ein Antrag gestellt wurde, daher ist dieser auch in der Sitzung der Gemeindevertretung zu beraten. Herr Voß bemerkt, dass über einen gestellten Antrag auch zu beraten ist.

d) Herr Bräse verweist auf die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales. Eine Anwohnerin des Saalskamp hat die Ausstattung des Kinderspielplatzes im Saalskamp bemängelt. Der Spielplatz wurde besichtigt. Die Gemeinde hält die Ausstattung für ausreichend und wird daher keine Änderungen vornehmen. Die Anwohnerin wird hierüber über die Amtsverwaltung informiert.

e) Herr Föh teilt mit, dass der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung getagt hat. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Herr Föh fragt an, ob das Amt gebeten werden könnte eine Tendenz bezüglich der Entwicklung der Gewerbesteuer aufzuzeigen. Es gestaltet sich ohne Anhaltspunkte schwierig, den Haushalt aufzustellen.

 

Anfragen

keine

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4:  1. Nachtragshaushaltssatzung 2011; hier Stellenplan

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

 

Sachverhalt:

Die Ausweitung der Betreuungszeiten, die Einführung der U-3-Betreuung sowie die erhebliche Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes im Kindergarten lassen einen ergänzenden Personalbedarf deutlich werden.

 

Im Einzelnen geht es um folgende Bedürfnisse:

a)      für den Bereich der Krippe werden 7,5 Wochenstunden für hauswirtschaftliche und pflegerische Arbeiten (Küchendienst, füttern, wickeln, waschen etc.) benötigt. Die beiden pädagogischen Kräfte müssen bei diesen Tätigkeiten entlastet werden, um sich dem pädagogischen Auftrag widmen zu können. Weiter geht es darum, möglichst stets zwei Personen im Gruppenraum anwesend zu haben (oder auch z.B. eine Person mit einer Teilgruppe im Gruppenraum, die zweite mit einer Teilgruppe im Waschraum), um eine ordnungsgemäße Aufsicht leisten zu können. die U-3-Kinder benötigen besonders viel Aufsicht

b)      derzeit nehmen 66 Kinder ein Mittagessen ein. Die Zahl könnte weiter steigen. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die Aufteilung in vier Mittagsgruppen (aktuell 3) vor- gesehen. Hierfür werden 5 zusätzliche Wochenstunden einer Mitarbeiterin (soz.päd.Ass) benötigt

     c)      durch die weiter steigende Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung wird die Aufteilung in 4 (aktuell 3) Nachmittagsgruppen erforderlich, um eine ordnungsgemäße  Aufsicht zu gewährleisten und dem erzieherischen Auftrag nachzukommen. Hierfür werden 10 Wochenstunden einer Mitarbeiterin ( Erzieherin) benötigt (13 – 15 Uhr).

 

Diese insgesamt 15 zusätzlichen Stunden sollen  intern, nämlich durch Aufstockung der bisherigen Verträge, geregelt werden. So kann auch rasch eine neue Entscheidung gefällt werden, wenn sich in den nächsten Monaten herausstellen sollte, dass die zusätzlichen Betreuungszeiten nicht mehr in dem Maße von den Eltern benötigt werden, wie zuvor mitgeteilt.   Alle Regelungen sollten, beginnend ab 1.8.2011, so schlägt Frau Eyler vor, zunächst für 1 Jahr befristet werden. Danach ist dann nach Auswertung der Erfahrungen erneut zu beraten und zu entscheiden.

Finanzierung/finanzielle Auswirkungen:

zu a) rd. 3.700,-- € / Jahr (7,50 € pro Stunde, geringfügige Beschäftigung einschl. Beiträge zur

         Bundesknappschaft); Refinanzierung zu ca. 30 % über die Kindergartengebühr möglich

zu b) rd. 5.300,-- € / Jahr (durch Personalkostenzuschuss und Kindergartengebühr ist eine

         Refinanzierung zu ca. 50 % möglich)

zu c) rd. 13.500,-- € / Jahr (durch Personalkostenzuschuss und Kindergartengebühr ist eine

         Refinanzierung zu ca. 50 % möglich)

 

Der Haupt- und Finanzsausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig wie folgt:

Dem dargelegten ergänzenden Personalkonzept wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Die haushaltsrechtliche Regelung erfolgt im 2. Nachtragshaushalt 2011.

 

Herr Voß teilt mit, dass im Stellenplan eine Änderung vorzunehmen ist. In der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 wird der Stellenplan von 13,56 auf 14,13 Stellen erhöht.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig als Empfehlung an die Gemeindevertretung, der Änderung des Stellenplanes wie vorgelegt mit der genannten Änderung zuzustimmen.

 

TOP 5:Auftragsvergabe des Reinigungsdienstes der Kindertagesstätte

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

 

Sachverhalt:

Bis zum Januar 2010 wurde die Reinigung der Räume in der Kindertagesstätte durch die Firma Spiegelblank durchgeführt. Grundlage hierfür war ein Vertrag aus dem Jahr 2001.

Wiederholt mangelhafte oder nicht ausgeführte Reinigungsleistungen bzw. Verfehlungen der eingesetzten Mitarbeiter (fehlendes Abschließen der Haupttür)  führten letztlich dazu, dass der bestehende Reinigungsvertrag zum 11.01.2010 fristlos gekündigt wurde. Trotz diverser schriftlicher Beschwerden seitens der Gemeinde Wattenbek und den immer wieder erfolgten Zusagen bzw. Versprechungen von Fa. Spiegelblank war eine Verbesserung bzw. Zuverlässigkeit bei den Reinigungsleistungen nicht erkennbar, so dass eine fristlose Kündigung unumgänglich war.

Weil in einem sensiblen Bereich wie der Kindertagesstätte keine reinigungslose Zeit bestehen kann, wurde kurzerhand in Absprache mit dem Bürgermeister mit der ortsansässigen Reinigungsfirma Glaus Kontakt aufgenommen. Fa. Glaus war bereit, die Reinigung in der Kindertagesstätte mit Wirkung zum 12.01.2010 zu übernehmen.

Fa. Glaus wurde bei Auftragserteilung darauf hingewiesen, dass die Vergabe nur zeitlich befristet sei und eine Ausschreibung der Reinigungsleistungen erfolgen müsse. Die zeitliche Befristung endet zum 15.08.2011.

Seit Vergabe der Reinigungsleistungen an Fa. Glaus hat es keinerlei Schwierigkeiten mehr gegeben. Nach Rücksprache mit der Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Eyler,  erfolgen die Reinigungsleistungen regelmäßig und zuverlässig und qualitativ gleichbleibend gut.

Stellungnahme der Verwaltung:

Wegen zahlreicher negativer Erfahrungen mit größeren Reinigungsunternehmen (mangelhafte Reinigungsleistungen, häufig wechselndes oder nicht ausreichend bemessenes Personal) wird vorgeschlagen, die Ausschreibung auf in der Nähe der Kindertagesstätte vorhandene Firmen zu beschränken.

Es sollten 3 bis 4 Firmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung aufgefordert werden, ein entsprechendes Reinigungsangebot vorzulegen, wobei als Vorgabe für die zu erbringenden Leistungen ein entsprechendes Leistungsverzeichnis (als Anlage dieser Vorlage beigefügt) dient.

Wichtig ist, dass ein naht- bzw. reibungsloser Übergang bei der Reinigung gewährleistet wird.

Die Auftragsvergabe sollte, um auch der Reinigungsfirma eine gewisse Perspektive und Verlässlichkeit zu geben, für die nächsten 4 Jahre fest abgeschlossen werden, wobei im Vertrag die Option auf Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr möglich sein sollte.

Sobald die Angebote der angeschriebenen Reinigungsfirmen vorliegen und die Auswertung erfolgt ist, wird empfohlen, dass der Bürgermeister seitens der Gremien die Befugnis erhält, den entsprechenden Vertrag mit dem günstigsten Bieter abzuschließen.

Herr Voß schlägt vor, das Verzeichnis der Reinigungsfirmen in der Vorlage von a bis f durchzunummerieren, da in öffentlicher Sitzung beraten wird.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, Angebote von den Firmen a,d und e einzuholen.

Der Ausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

Die Reinigung in der Kindertagesstätte (und den Räumlichkeiten in der Grundschule Wattenbek, die zur Zeit von der Kindertagesstätte genutzt werden) ist zum 16.08.2011 neu auszuschreiben. Bei der beschränkten Ausschreibung werden in der Nähe ansässige Reinigungsunternehmen berücksichtigt. Die Auftragsvergabe erfolgt für die nächsten 4 Jahre fest mit der Option auf anschließende automatische Verlängerung um jeweils 1 Jahr.

Die Gremien der Gemeinde Wattenbek beauftragen den Bürgermeister, nach Vorlage und Auswertung der Angebote dem günstigsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 

TOP 6: Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Kindertagesstätte Wattenbek (Kindertagesstättensatzung)

Herr Voß verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 04.04.2011.

 

Sachverhalt:

Seit dem 01.08.2010 werden in der Kindertagesstätte Wattenbek auch Kinder vor der Vollendung des dritten Lebensjahres an betreut (= Krippenkinder).

Zum derzeitigen Zeitpunkt verfügen Eltern über keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippengruppe. In Absprache mit der Einrichtung wurden daher zum 01.08.10 erstmalig in der Kindertagesstättensatzung Aufnahmekriterien für die Vergabe der Krippenplätze festgesetzt. Nach der bisherigen Bestimmung des § 5 Ziffer 3 ist bislang u.a. das Alter des Kindes mit ausschlaggebend gewesen; ältere Kinder haben demzufolge Vorrang vor jüngeren Kindern.

 

In der Praxis hat es sich nun jedoch gezeigt, dass diese Regelung unpraktikabel ist und im Einzelfall auch zu sozialen Ungerechtigkeiten führen kann.

So gab es z.B. Anmeldungen von Kindern, die knapp unter drei Jahre alt gewesen sind und quasi nur kurze Zeit in der Krippe oder altersgemischten Gruppe hätten betreut werden müssen, nach Vollendung des 3. Lebensjahres dann im laufenden Kindergartenjahr aber einen U3-Platz blockieren würden.

Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass eine Notwendigkeit besteht, auch ein 2 ½ jähriges Kind aufzunehmen, aber im Einzelfall kann es eben vorkommen, dass aus unterschiedlichen sozialen Gesichtspunkten die Aufnahme eines jüngeren Kindes notwendiger erscheint.

Auch wird seitens der Einrichtung angeführt, dass es aus bindungstheoretischer Sicht im Einzelfall erforderlich ist, Kinder über einen längeren Zeitraum in einer einheitlichen homogenen Gruppe zu betreuen.

Aus diesem Grunde wird es nach Rücksprache mit der Einrichtung für wichtig erachtet, die Aufnahmekriterien in der Hinsicht zu ändern, als dass die Vergabe der freien Betreuungsplätze künftig unter Abwägung aller sozialen Gesichtspunkte als Einzelfallentscheidung jeweils unabhängig vom Lebensalter des Kindes erfolgt.

 

Grundsätzliches:

In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass für die Investitionen zur Schaffung der U3-Betreuungsplätze eine Zuwendung in Höhe von bis 214.500,-- € (Bundes-, Landes- und Kreismittel) gewährt worden ist (bislang wurde ein Betrag von 175.500,-- € ausgezahlt, der Restbetrag wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises fällig).

Der Förderbetrag wurde jedoch zweckgebunden zur Bereitstellung von dauerhaft 15 U3-Betreuungsplätzen bewilligt, so dass grundsätzlich auch alle 15 Plätze vorzuhalten sind. Das bedeutet, dass wenn z.B. mitten im Kindergartenjahr alle 5 U3- Kinder in der altersgemischten Gruppe das dritte Lebensjahr beenden sollten, diese dann auch mitten im Jahr in eine Regelgruppe überwechseln müssten, da ansonsten für einen gewissen Zeitraum in der bisherigen Gruppe tatsächlich kein U3-Kind mehr betreut werden könnte. Gegenüber dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ist jedoch in regelmäßigen Abständen nachzuweisen, wie viele Regel- und U3-Kinder tatsächlich die Einrichtung besuchen.

 

Die Kindertageseinrichtung weist nun vorsorglich darauf hin, dass die bestehende Regelgruppe, welche bis 15.00 Uhr geöffnet ist, derzeit ausgelastet ist und über keine freien Kapazitäten verfügt. Die Eltern der U3-Kinder sind jedoch berufstätig und werden es wohl auch bleiben. Wenn also die bisherigen Krippenkinder bislang bis 15.00 Uhr betreut werden, wird davon auszugehen sein, dass zumindest der überwiegende Anteil der Kinder auch weiterhin nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine entsprechende Betreuungszeit benötigt. Es ist daher zu erwarten, dass in absehbarer Zeit aus den bisherigen U3-Gruppen überproportional viele Kinder zusätzlich in die Nachmittagsbetreuung wechseln werden.

Die Einrichtung zeigt daher bereits vorsorglich an, dass möglicherweise in einer weiteren Gruppe die Betreuungszeiten erweitert werden müssen, um den vorhandenen Bedarf decken zu können (zumal bei den Kindern bislang während der Krippenbetreuung die notwendige Betreuungszeit ebenfalls sichergestellt worden ist).     

 

Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig wie folgt:

 

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Kindertagesstätte Wattenbek vom 22.02.11 wird als Satzung beschlossen. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

TOP 7: Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek für die Kindertagesstätte Wattenbek

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

 

Finanzierung/finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen:

a.)    ca. 12.200,-- €  durch die Gebührenanpassung (siehe Betriebskostenabrechnung)

b.)    ca. 4.250,-- € durch die Aufhebung der Sozialstaffelregelung für die Verpflegungskosten

 

Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die bisherigen Beratungen innerhalb der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses (am 10.03.11) und des Ausschusses für Bildung und Soziales (am 04.04.11).

 

a.) Gebührenermittlung

Gem. der anliegenden Betriebskostenabrechnung 2010 beträgt der tatsächliche Kostenausgleichsbetrag je Betreuungsstunde für die Kindertagesstätte Wattenbek 2,13 €

( = Vorjahr 1,96 €).

Gegenüber dem Vorjahr ist das Betriebskostendefizit um ca. 45.000,-- € angestiegen. Vom Grundsatz lassen sich die Haushaltsjahre 2009 und 2010 jedoch nicht unmittelbar miteinander vergleichen, da sich bedingt durch das zusätzliche Angebot der Krippenbetreuung die Betriebskosten automatisch erhöht haben. 

Dennoch lässt sich festhalten, dass durch Elternbeiträge „lediglich“ 29,35 Prozent (gegenüber 31,01 Prozent des Vorjahres) der laufenden Betriebskosten abgedeckt worden sind.

Nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein zur Finanzierung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen soll die Betriebskostenabdeckung durch Elternbeiträge jedoch grundsätzlich mindestens 30 Prozent betragen.

Wie der Betriebskostenabrechnung zu entnehmen ist, müsste die Grundgebühr demzufolge für eine vierstündige Betreuung am Tag zum kommenden Kindergartenjahr allein unter Berücksichtigung der tatsächlichen Betriebskosten 2010 von 110,-- € auf 114,-- € mtl. angehoben werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 04.04.11 wurde der Gemeindevertretung empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, eine entsprechende Gebührenanpassung zum kommenden Kindergartenjahr vorzunehmen, zu folgen.

 

Gleichzeitig kam jedoch in der genannten Sitzung ebenfalls zur Aussprache, zum kommenden Kita-Jahr eine Erhöhung der Personalstunden vorzunehmen (siehe Vorlage zum TOP „Stellenplan Kindertagesstätte“). Dem dargelegten ergänzenden Personalkonzept wurde seitens des Fachausschusses zugestimmt. Diesbezüglich würden sich Personalmehrausgaben von 22.500,-- € ergeben. Personalausgaben werden gem. den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes grundsätzlich ebenfalls um 30 Prozent auf die Elternbeiträge umgelegt.

Seitens des Ausschusses für Bildung und Soziales wurde daher die Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen, auch die nunmehr zu erwartenden Mehr-Personalausgaben zusätzlich in die Gebührenkalkulation einfließen zu lassen und den künftigen Gebührensatz noch einmal anzupassen.

 

Demzufolge würden sich die Betriebskosten im kommenden Kindergartenjahr noch einmal um weitere 22.500,-- € erhöhen; der hiervon von den Eltern zu tragende Gebührenanteil von 30 Prozent beträgt 6.750,-- €.

Wie der überarbeiteten Anlage zu entnehmen ist, würde die Regelbetreuungsgebühr demzufolge um weitere 4,-- €, somit von 110,-- € auf nunmehr insgesamt 118,-- € monatlich ansteigen.

 

b.) Verpflegungskosten

Gem. Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde können Familien mit geringerem Einkommen in Kindertageseinrichtungen auf Antrag eine Ermäßigung der Kita-Gebühr erhalten.

Der Kreis erstattet den Trägern der Kindertageseinrichtungen die durch die Sozialstaffel entstandenen Einnahmeausfälle – jedoch ausschließlich bezogen auf die Teilnahmebeiträge.

 

Mit Beschluss vom 12.06.08 hatte die Gemeindevertretung Wattenbek festgesetzt, auch die Verpflegungskosten gem. § 4 Abs. 1 (Verpflegungsentgelt) und Abs. 2 (Mittagstisch) mit in die Sozialstaffelregelung aufzunehmen.

Sofern demzufolge die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Sozialstaffel vorliegen, werden die Verpflegungskosten seitdem ebenfalls entsprechend ermäßigt.

Dieser entsprechende Einnahmeausfall wird nicht vom Kreis erstattet und somit allein von der Gemeinde Wattenbek getragen.

 

Die Kosten für das tägliche Mittagessen betragen 2,50 € täglich. Beim Vorliegen der Ermäßigungsvoraussetzungen reduzieren sich die Kosten für den Mittagstisch wie folgt:

 

Kosten für den Mittagstisch

tgl.

Übernahme des Rest-Betrags durch die Gemeinde Wattenbek

ohne Ermäßigung

2,50 €

-

25 % Ermäßigung

1,87 €

0,63 €

55 % Ermäßigung

1,12 €

1,38 €

85 % Ermäßigung

0,37 €

2,13 €

100 % Ermäßigung

-

2,50 €

 

Die Gemeinde Wattenbek nimmt derzeit eine Ausnahmestellung bezüglich der Ermäßigung von Verpflegungskosten in einer Kindertagesstätte ein.

Im Regelfall haben in anderen Kommunen Eltern die vollen Kosten zu tragen, da die Bereitstellung von Mittagessen als häusliche Ersparnis gewertet wird.

 

Aufgrund des nunmehr beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaketes werden künftig aufgrund der Gesetzesänderungen in den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie im Bundeskindergeldgesetz bundesweit alle Kinder, die entweder Arbeitslosengeld II (= sogenannte „Hartz IV -Leistungen“), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in einer Kindertageseinrichtung (oder in der Schule/Hort) erhalten. Die Eltern müssen allerdings gem. den gesetzlichen Vorgaben einen Eigenanteil von einem Euro täglich selbst tragen.

Der Anteil von 1,-- € täglich findet sich in der entsprechenden Bemessung und Ermittlung der Regelsätze wieder. Die über 1,-- € hinaus gehenden Kosten des Mittagessens erhalten die Einrichtungen von den zuständigen Stellen, im Regelfall den Jobcentern, erstattet. Vorrausetzung ist, dass die tatsächlichen Kosten für den Mittagstisch nachgewiesen werden (die also den Eltern in Rechnung gestellt werden).

 

Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, erhalten immer eine pauschale Ermäßigung ihrer Gebühr von 85 Prozent. Wie der o.a. Tabelle zu entnehmen ist, wird in diesen Fällen in der Gemeinde Wattenbek für die Nutzung des Mittagstisches ein Beitrag von 0,37 € tgl. erhoben.

Dieser Betrag liegt unterhalb des nunmehr im Gesetz verankerten Eigenanteils von 1,-- €, so dass die Gemeinde Wattenbek den Differenzbetrag zu den tatsächlichen Kosten nicht erstattet bekommen würde. Eine Erstattung erfolgt nur dann, wenn im Gebührenbescheid auch tatsächlich ein Betrag über 1,-- € hinaus festgesetzt werden würde. Nur bei einer Festsetzung eines Kostenbeitrags von 2,50 € tgl. würde demzufolge der tatsächliche Ausfall von 1,50 € ausgeglichen werden.

 

Familien, die Wohngeld beziehen, sind ebenfalls Nutznießer des Bildungs- und Teilhabepaketes.

In diesen Fällen lässt sich nicht pauschal sagen, in welcher Höhe die Einstufung in die Sozialstaffel erfolgt, dieses ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Als Durchschnittswert kann eine Ermäßigung von 55 Prozent beziffert werden.

Dieses bedeutet, dass die Familien also derzeit für das Mittagsessen durchschnittlich einen Betrag von 1,12 € zu entrichten haben. In diesen Fällen müssten sie künftig nur noch einen Betrag von  1,-- € aufbringen, die Gemeinde Wattenbek würde lediglich den Differenzbetrag von 0,12 € erstattet bekommen (da ja 1,12 € veranschlagt werden).

Der Erstattungsbetrag des Differenzbetrages von 1,50 € zu den tatsächlichen Verpflegungskosten würde in diesem Fall nur überwiesen werden, wenn auch tatsächlich im Gebührenbescheid der Betrag von 2,50 € ausgewiesen wird.   

 

Derzeit nehmen folgende Personen die Sozialstaffelregelung auch für die Verpflegungskosten in Anspruch:

25 % Ermäßigung:        Fehlanzeige

55 % Ermäßigung:        Fehlanzeige

85 % Ermäßigung:        7 Personen (davon 5 x Kindergarten, 2 x Krippe)

                                   = Übernahme eines Differenzbetrages in Höhe von 238,01 € monatlich durch die Gemeinde Wattenbek (= 2.856,12 € jährlich)

100 % Ermäßigung:      2 Personen (1 Pflegekind – Pflegekinder haben automatisch keine Kita-Gebühr zu entrichten – sowie 1 Kind, dessen Mutter nun mit einem anderen

                                    Lebensgefährten zusammen lebt – im Rahmen der Sozialstaffelregelung bleibt das Einkommen des neuen Partners immer anrechnungsfrei).

                                   = Übernahme eines Differenzbetrages in Höhe von 72,-- € monatlich durch die Gemeinde Wattenbek (= 864,-- € jährlich)

                                  

Ferner werden noch in 4 Fällen bei der Teilnahme an der Mittagsverpflegung Geschwister-ermäßigungen in Anspruch genommen, die einkommensunabhängig sind (davon 3 + Kindergarten, 1 x Krippe) :

30 % Geschwisterermäßigung:

                                   = Übernahme eines Differenzbetrages in Höhe von 43,35 € monatlich durch die Gemeinde Wattenbek (= 520,20 € jährlich)  

 

Die Aufhebung der Sozialstaffelregelung für die Verpflegungskosten hätte allerdings zur Folge, dass die Familien, die bislang mindestens zu 85 Prozent eine Ermäßigung in Anspruch nehmen konnten, künftig einen Eigenanteil von 1,-- € statt bislang 0,37 € pro Mahlzeit (= Mehrkosten von 0,63 €) zu entrichten hätten. Bundesweit wird dieses aber im Regelfall bei allen Familien so gehandhabt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 04.04.11 wurde nun der Gemeindevertretung empfohlen, die bislang geltende Regelung in § 5 Abs. 1 der Gebührensatzung, demzufolge die Sozialstaffelregelung auch für die Ermäßigung der Verpflegungskosten anzuwenden ist, zum kommenden Kindergartenjahr 2011/2012 aufzuheben.

Es wurde in diesem Zusammenhang seitens des Fachausschusses darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen der Gebührensatzung das Verpflegungsentgelt jedoch in besonderen Härtefällen in voller Höhe erlassen werden kann. Sollten demzufolge im Einzelfall Familien den (Mindest-)Eigenanteil von künftig 1,-- € pro Mahlzeit nicht aufbringen können, könnte das Verpflegungsentgelt demzufolge künftig nach dieser Vorschrift erlassen werden. 

Über entsprechende Anträge entscheiden gem. der Satzung der Bürgermeister und der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Soziales.   

Hinweis: In der Neufassung des § 3 (Gebühr für die pädagogische Betreuung) wurde zudem der bisherige Absatz 6 gestrichen. Da das Land Schleswig-Holstein im letzten Jahr den § 25 Abs. 4 des Kindestagesstättengesetzes wieder aufgehoben hatte (= „Beitragsfreiheit“ bei Besuch einer Kindertageseinrichtung im letzten Jahr vor Schuleintritt), ist in der Gebührensatzung der entsprechende Hinweis auf die bisherige rechtliche Regelung nicht mehr nötig.   

 

Herr Tedsen schlägt für die CDU-Fraktion eine Erhöhung des Grundbetrages auf 120,--€ vor, da die Kita personell gut aufgestellt ist.

Herr Kühne teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese den 120,--€ zustimmen könnte. In der Kita werden Leistungen angeboten, die nicht selbstverständlich sind.

Herr Haese teilt für die WfW mit, dass diese ebenfalls die Erhöhung auf 120,--€ mitträgt. Ihm ist jedoch nicht ganz verständlich, wie die Sozialstaffelregelung greift. Herr Bräse teilt mit, dass es sich um eine individuelle Berechnung handelt. Ausschlaggebend ist das Einkommen und die Anzahl der Kinder. Herr Voß bemerkt, dass die SPD-Fraktion nicht einheitlich beraten hat. Herr Schröder bemerkt, dass es sich um eine gute Einrichtung handelt, die personell überdurchschnittlich gut besetzt ist. Daher ist die Erhöhung gerechtfertigt.

 

Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig wie folgt:

Der Entwurf der 1. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek vom 07.04.11 für die Kindertagesstätte wird als Satzung mit der genannten Änderung in § 3 Abs. 1 Nr. b.),  Erhöhung des Grundbetrages auf 120,--€, beschlossen. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen und auf Basis des neuen Grundbetrages zu überarbeiten.

 

TOP 8: Einziehung von öffentlichen Straßenflächen in der Gemeinde Wattenbek gemäß § 8 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Sachverhalt:

Die Flurstücke 3/37 und 4/28, Flur 1, Gemarkung Wattenbek, sind öffentliche Straßenflächen

der Straße Nienröden und dienten als Zuwegung zu den anliegenden Grundstücken. Die An-liegergrundstücke (Flurstücke 3/14, 3/36 und 4/21) befinden sich alle im Eigentum einer Firma.

Insofern sind die beiden als Zuwegung angelegten Flurstücke als öffentliche Straßenflächen entbehrlich. Die Firma möchte sie erwerben.

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei den Flurstücken 3/37 und 4/28 handelt es sich um öffentlich gewidmete Verkehrsflächen, die bei einer Privatisierung nach dem Straßen- und Wegegesetz (StrWG) eingezogen werden müssen.

Die Einleitung eines förmlichen Einziehungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 StrWG ist notwendig.

 

Herr Voß bemerkt, dass das Flurstück 4/28 nicht eingezogen werden kann, da es sich um einen Zugang zur privaten Auffahrt handelt. Es hat hierzu auch mit der Amtsverwaltung eine Ortsbesichtigung stattgefunden.

 

Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig, das Flurstück 3/37 der Flur 1, Gemarkung Wattenbek, der öffentlichen Straßenfläche Nienröden einzuziehen, da es keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

 

TOP 9: Bericht über den Schulverband Bordesholm

Herr Bräse gibt dem Ausschuss die Investitionskosten für die Arbeiten an der Lindenschule und Hans-Brüggemann-Schule zur Kenntnis (Anlage 2).

Bezüglich der Grundschule Brügge teilt Herr Bräse mit, dass die Genehmigung der organisatorischen Verbindung der Grundschulen Brügge und Wattenbek des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vorliegt (Anlage 3).

Herr Haese bemängelt, dass für den Eingangsbereich die teuerste Variante gewählt wurde, obwohl allen Bürgermeistern die finanzielle Situation bekannt ist. Herr Haese hält das Angebot der Schule für wichtiger als die bauliche Situation. Herr Techow teilt mit, dass Einsparmöglichkeiten geprüft wurden. Der Eingangsbereich ist das Aushängeschild der Schule. Herr Schröder bemerkt, dass der Schulstandort Bordesholm gestärkt werden muss. Herr Tedsen teilt mit, dass der Konkurrenzkampf unter den Schulen groß ist. Herr Föh bemerkt, dass auch eine gemeinsame Lösung mit Flintbek und Neumünster hätte erarbeitet werden können. Er hält den Konkurrenzkampf nicht für gut.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Herr Voß die Öffentlichkeit aus.

Herr Voß stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekanntgegeben.

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Herr Voß die Sitzung um 21.55 Uhr.

 

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    Vorsitzender                                                                      Protokollführerin