Ö f f e n t l i c h e  N i e d e r s c h r i f t

über die 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Wattenbek am Donnerstag, dem 02. Juli 2009, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

 

Anwesend:

GV Herr Bernd Voß als Vorsitzender

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Jürgen Kühne

GV’in Frau Andrea Winneg

GV Herr Peter Scholz

GV Herr Hans-Joachim Ströh

GV Herr Thomas Haese

  

Gäste:

Bürgermeister Uwe Bräse

Herr Techow

Herr von Seidlitz

Herr Heidemann

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Voß begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Tagesordnung einschl. der TOP 9  und 10 in nichtöffentlicher Sitzung.

  

Tagesordnung:

  1. Niederschrift über die Sitzung am 26.02.2009

  2. Mitteilungen und Anfragen

  3. Einwohnerfragestunde

  4. Antrag des Treffpunkt Jugend e.V. auf Bezuschussung für die Neuausrichtung der Arbeit und für Ersatzbeschaffungen der Betreuten Grundschule und des Jugendtreffs

  5. Auftragsvergaben (Konjunkturprogramm Paket II)

  6. Kindertagesstätte

a)                 Entwurf für den 1. Bauabschnitt des Erweiterungsbaus (U-3 Betreuung) und Beantragung von Zuweisungen

b)                Architektenvertrag für den 1. Bauabschnitt

c)                 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek für das 3. Kindergartenjahr

  1. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2009

  2. Änderung der Mehrwertsteuer für Hausanschlüsse der Wasserversorgung

 

in nichtöffentlicher Sitzung:

  1. Wasserversorgung der Gemeinde

  2. Grundstücksangelegenheiten
     

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung am 26.02.2009

Einwände gegen die Niederschrift vom 26.02.2009 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen

a) Herr Voß teilt dem Ausschuss die Steuereinnahmen der Gemeinde Wattenbek, Stand 25.06.2009 mit (Anlage 1).

b) Herr Voß verweist auf einen Artikel in den Kieler Nachrichten bzgl. Verschönerung des Tunnels unter der L 49 zwischen Wattenbek/Brügge. 8 -Klässler der Alexander von Humboldt-Schule haben dort Graffiti gesprüht. Herr Voß schlägt eine Spende in Höhe von evtl. 100,--€ für die Klassenkasse vor, da die Arbeiten in der Freizeit vorgenommen wurden. Herr Bräse sagt eine Spende zu.

c) Herr Bräse teilt nach der Geschäftsordnung mit, dass er am 29.06.2009 aus dem Aufsichtsrat der BGM ausgeschieden ist.

d) Herr Bräse teilt im Rahmen des Berichtswesens die Finanzsituation mit:

Wattenbek: In der Gemeinde sind Gewerbesteuereinbrüche nicht zu verzeichnen, da in der Gemeinde mittelständische Betriebe angesiedelt sind. Nach der Steuerschätzung von Mai 2009 fallen die Einkommenssteueranteile geringer aus. Die Kreisumlage beträgt 31 %, die Amtsumlage 21 %. Der nächste Steuertermin ist der 15.08. Die Gewerbesteuereinnahmen sind schwierig zu schätzen. Es wird ein Nachtragshaushalt erlassen aufgrund der Auftragsvergaben aus dem Konjunkturprogramm.

 

Schulverband: Am 07.07.2009 tagt die Schulverbandsversammlung. Der 1. Nachtrag steht an. Die Bewirtschaftungskosten fallen höher aus als geplant. Es waren Maßnahmen im personellen Bereich erforderlich (Einstellung Sozialpädagogin). Ferner sind energetische Maßnahmen geplant. Es werden 100.000,--€ mehr benötigt, diese werden durch Kredit gedeckt. 23.000,--€ werden der Rücklage entnommen. Die Rücklage beträgt dann noch rd. 8.000,--€.  Die Grundsatzfrage ist,  wie weiter mit der Hans-Brüggemann-Gemeinschaftsschule verfahren wird. Die bewilligten Fördermittel betragen 750.000,--€. Damit ist kein Neubau von 20 Millionen Euro zu finanzieren. An beiden Schulen sind Investitionsmaßnahmen erforderlich. Die Entwicklung der Programme bleibt abzuwarten. Herr Kühne verweist auf den Streit zwischen Land und Kommunen bzgl. der Erstattung der Kosten für die Umstellung der Schulsysteme. Herr Bräse teilt mit, dass eine Resolution an den Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag verfasst wurde. Ansprüche werden geltend gemacht. Es läuft ein Verfahren.

Abwasserzweckverband: Herr Bräse teilt mit, dass am 15.07.2009 die Zweckverbandsversammlung tagt. Thema unter anderem sind die Umsetzung der Dichtheitsprüfung im Wasserschutzgebiet und Sanierungsplanung, Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen,  Änderung der Verbandssatzung. Ab dem Jahr 2015 haben die Privateigentümer die Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse nachzuweisen. In Wasserschutzgebieten gelten kürzere Fristen.

Amt Bordesholm: Herr Lembrecht teilt mit, dass das Amt einen umlagefinanzierten Haushalt führt, daher sind jetzt noch keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen. Die Auswirkungen werden im kommenden Jahr festzustellen sein. Die Jahresrechnung 2008 ist mit 132.545,--€ abgeschlossen. Die Rücklagen betragen zur Zeit rd. 600.000,--€. Durch den Verkauf des Rathauses werden 350.000,--€ noch abzuziehen sein, so dass die Nettorücklage rd. 300.000,--€ beträgt. Es wurde der Beschluss für die Neuanschaffung einer neuen EDV-Anlage gefasst. Das neue EDV-System kann beim Umzug des Rathauses komplett mitgenommen werden. Der Neubau des Rathauses liegt im Bauzeitrahmen. Die Ausschreibungsergebnisse liegen um ca. 200.000,--€ unter den kalkulierten Kosten. Allerdings werden die Kosten für die Parkplätze höher als geplant, da diese größer gebaut werden.

Bezüglich des Abwasserzweckverbandes teilt Herr Lembrecht mit, dass für die Dichtheitsprüfung ein zusätzlicher Personalbedarf besteht.. Die Einstellung, voraussichtlich eines Technikers,  wird befristet erfolgen und über Personalkosten abgerechnet. Bei der neuen Schulform sind die Kosten enorm gestiegen, diese werden von den Kommunen bisher alleine getragen. Die Finanzierung der Schulen muss thematisiert werden.

 

Anfragen

keine

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4: Antrag des Treffpunkt Jugend e.V. auf Bezuschussung für die Neuausrichtung der Arbeit und für Ersatzbeschaffungen der Betreuten Grundschule und des Jugendtreffs

Herr Voß verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 20.04.2009. Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Anschaffung der Spülmaschine vorab zugestimmt. Bezüglich der weiteren Anschaffungen sollte eine Beratung in den Fraktionen erfolgen.

Herr Bräse schlägt vor, den Kicker über den Sponti-Topf des Kinder- und Jugendrates zu beschaffen und schlägt weiter vor, einen Pauschalbetrag zu zahlen. Herr Föh teilt mit, dass der Jugendtreff auch von der betreuten Grundschule mit genutzt wird und erläutert die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung der Tische und Stühle. Auch sollten Ruhezonen eingerichtet werden. Ebenfalls sind Materialschränke erforderlich, da jetzt das Material der betreuten Grundschule offen aufbewahrt wird. Der Verein hat der Gemeinde eine Vorfinanzierung in 14 Raten angeboten. Die Einrichtung des Jugendtreffs wurde größtenteils mit gebrauchten Gegenständen vorgenommen.  Herr Scholz teilt mit, dass der Jugendtreff vor der Beschaffung Angebote einholen  und der Gemeinde vorlegen sollte.

Herr Voß macht folgenden Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, einen Pauschalbetrag in Höhe von 10.000,--€ zu gewähren. Es ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Anschaffung des Kickers könnte nach Beratung im Jugendrat aus dem Sponti Topf des Jugendrates erfolgen.

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 

TOP 5: Auftragsvergaben (Konjunkturprogramm Paket II)

Herr Voß verweist auf die Tischvorlage.

Herr Lembrecht trägt die bewilligten Mittel vor. Für die energetische Dachsanierung sowie den Umbau der Kindertagesstätte hat die Gemeinde eine Maßnahme mit einem Kostenvolumen von 217.900,--€ angemeldet, eine Bewilligung in Höhe von 103.967,--€ ist erfolgt. Kriterien: Anzahl der Kita-Kinder;

Für die Dachsanierung Feuerwehrgerätehaus wurde ein Bauvolumen von 102.000,--€ angemeldet, bewilligt wurden 76.500,--€; Für die Dachsanierung Sportheim wurde ein Bauvolumen von 92.500,--€ angemeldet, bewilligt wurden 69.375,--€. Für die Dachsanierung und Erweiterung Gemeindehaus Schalthaus wurden 190.300,--€ angemeldet. Diese Maßnahme wurde nicht bewilligt. Schriftliche Bewilligungen seitens des Landes stehen noch aus. Eine Auftragsvergabe kann erst nach erfolgter Ausschreibung durchgeführt werden.

Bezüglich der „Wege mit Aussichten“ wurde der Buchwalder Weg angemeldet. Nach dem vorliegenden Bescheid des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein konnte keiner der angemeldeten Wege gefördert werden.

Für die Erneuerung des Reetdaches der Räucherkate wurden 57.000,--€ Baukosten bei der Aktivregion Mittelholstein angemeldet. Der Zuschuss beträgt 26.380,--€.  Die Bestätigung und der Bewilligungsbescheid des LLUR stehen noch aus, Aufträge können noch nicht vergeben werden, Ausschreibungen sind auch hier vorzunehmen.

Herr Bräse schlägt vor, bezüglich der Dachsanierung im Feuerwehrgerätehaus nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden den Auftrag zu gegebener Zeit in einer Eilentscheidung zu erteilen und weist auf die Dringlichkeit der Sanierung hin. Bezüglich der Dachsanierung Sportheim wird Rücksprache mit dem Architektenbüro Berndt und Lutz gehalten. Für die Reetdacherneuerung Räucherkate liegt bisher nur 1 Angebot vor. Herr Böse wurde gebeten, Preisumfragen durchzuführen. Zu der Ablehnung „Wege mit Aussichten“ wird Widerspruch eingelegt. Herr Techow bittet bzgl. der Dachsanierung des Feuerwehrgerätehauses um Beteiligung der Feuerwehr.

 

TOP 6: Kindertagesstätte

a) Entwurf für den 1. Bauabschnitt des Erweiterungsbaus (U-3 Betreuung) und Beantragung von Zuweisungen

Herr Voß verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 20.04.2009 und auf die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 17.06.2009. Herr Föh berichtet aus der Sitzung des Arbeitskreises am 01.07.2009. Es wurde ein Grundriss – Konzept 05 vorgelegt (Anlage 2). Der 1. Bauabschnitt bezieht sich nur auf den Bau einer Krippe und der altersgemischten Gruppe, nicht auf die Nebenräume im südlichen Bereich. Die Heizungssanierung ist in dem Bauabschnitt enthalten. Herr Voß teilt mit, dass noch keine genaue Kostenaufstellung vorliegt. Herr Bräse bemerkt, dass ein Gesamtkonzept vorliegen muss. Herr Bräse ist der Auffassung, dass viele Arbeiten in Eigenleistung erfolgen können, z.B. Anschaffung von Tischen und Stühlen, Außenanlagen, Zäune setzen, etc. Es besteht noch viel Abstimmungsbedarf. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises findet am 03.09.2009 statt.

Der Ausschuss beschließt einstimmig, das Konzept wie vorgelegt und beraten weiter zu verfolgen.

 

b) Architektenvertrag für den 1. Bauabschnitt

Herr Voß verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 17.06.2009. Herr Bräse teilt mit, dass nach einem Gespräch mit Herrn Berndt die Nebenkosten jetzt auf 5 % festgesetzt werden.

Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig, dem Architektenvertrag mit der Änderung der Nebenkosten zuzustimmen.

 

c) 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek für das 3. Kindergartenjahr

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Nach dem neu in Kraft getretenen § 25 Abs. 4 des Kindertagesstättengesetzes erheben die Träger der Kindertageseinrichtungen ab dem kommenden Kindergartenjahr im letzten Jahr vor Schuleintritt eines Kindes von den Personensorgeberechtigten keine Teilnahmebeträge mehr für eine Betreuungszeit von bis zu fünf Stunden an jedem Öffnungstag (Kosten der Verpflegung bleiben davon unberührt).

In Höhe der fortgefallenen Teilnahmebeträge bzw. Gebühren erfolgt ein entsprechender Ausgleich durch das Land Schleswig-Holstein bzw. anteilig auch durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde, so dass sich für die Gemeinde Wattenbek selbst kein „Einnahmeausfall“ ergibt.

 

In der Gebührensatzung ist der Hinweis aufzunehmen, dass für die Gebührenerhebung im letzten Jahr vor Schuleintritt § 25 Abs. 4 KiTaG entsprechend anzuwenden ist.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig als Empfehlung an die Gemeindevertretung:

Der Entwurf der 4. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek vom 04.05.2009 für die Kindertagesstätte wird  wie vorgelegt als Satzung beschlossen.

 

TOP 7: Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2009

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Herr Kühne verweist auf die Kosten für die Baumarbeiten an der Linde/Ehrenmal. Bisher wurde der Fachausschuss über solche Arbeiten informiert. Herr Bräse teilt mit, dass die Linde regelmäßig kontrolliert wird. Die gemeindeeigenen Bäume werden zweimal/jährlich kontrolliert. Wenn gewünscht, wird der zuständige Fachausschuss informiert.

 

Der Ausschuss nimmt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis 1.000,--€ zur Kenntnis.

Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig, den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 1.000,--€ zuzustimmen.

 

TOP 8: Änderung der Mehrwertsteuer für Hausanschlüsse der Wasserversorgung

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Die Herstellung der Hausanschlüsse erfolgt für die Gemeinde Wattenbek durch die Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH, die die Kosten hierfür der Gemeinde Wattenbek mit einem MwSt.-Satz von 19 % in Rechnung stellt. Diese Kosten lässt sich die Gemeinde Wattenbek vom jeweiligen Anschlussnehmer erstatten –ggfs. zuzüglich Anschlussbeitrag-, seit dem August 2000 ebenfalls mit einem MwSt.-Satz von 19 %. Vorher ist der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet worden, eine Änderung auf den vollen MwSt.-Satz erfolgte seinerzeit auf Anweisung des Bundesministeriums für Finanzen.

Der Bundesfinanzhof hat entsprechend einer EuGH-Entscheidung vom April 2008 nun im Oktober 2008 entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen als Teil-Aspekt der Wasserlieferung dem ermäßigten MwSt.-Satz von 7 % unterliegt. Gleiches gilt für die Erhebung von Beiträgen oder Baukostenzuschüssen. Auf dieser Grundlage erhebt die Gemeinde Wattenbek bereits ab Januar 2009 bei der Kostenerstattung vom Anschlussnehmer den ermäßigten Steuersatz.

Es liegen mittlerweile zwei schriftliche Anträge von Anschlussnehmern auf Erstattung der Differenz zwischen ermäßigtem und vollem MwSt.-Satz für die Herstellung ihrer Hausanschlüsse im Jahre 2005 und 2007 vor. Weitere Anträge sind nicht auszuschließen.

Seitens des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. wurde nach juristischer Prüfung ein Anspruch von Anschlussnehmern auf Erstattung des Differenzbetrages für die Jahre vor 2009 verneint, da die in den Jahren 2000 bis 2008 erlassenen Kostenersatzbescheide sowohl rechtmäßig als auch bestandskräftig sind. Eine nachträgliche Berichtigung könnte höchstens hilfsweise durch eine sinngemäße Anwendung von § 129 AO –Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern sowie ähnlicher offenbarer Unrichtigkeiten- erfolgen.

Der Ausschuss wird um Beratung gebeten, ob bei entsprechenden Anträgen für die Vorjahre auf der Grundlage des § 129 AO eine Berichtigung der Bescheide und eine Erstattung des Differenzbetrages zwischen vollem und ermäßigtem Steuersatz erfolgen soll oder ob die Anträge mit Hinweis auf die Bestandskraft der rechtmäßig erlassenen Bescheide abgelehnt werden sollen.

Der Ausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

Anträge auf Erstattung des Differenzbetrages zwischen dem vollen und dem ermäßigtem MwSt.-Satz für die Herstellung von Hausanschlüssen für die Jahre 2000 bis 2008 mit Hinweis auf die Rechtmäßigkeit und die Bestandskraft der seinerzeit erlassenen Heranziehungsbescheide sind abzulehnen.

 

Um 21.10 Uhr unterbricht Herr Voß die Sitzung zu einer Pause.

Um 21.15 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

  

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Herr Voß die Öffentlichkeit aus.

 

Herr Voß stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekannt gegeben.

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Herr Voß die Sitzung um 22.45 Uhr.

 

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Vorsitzender                                                      Protokollführerin