N i e d e r s c h r i f t

über die 3. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Wattenbek am Donnerstag, dem 26. Februar 2009, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

 

Anwesend:

GV Herr Bernd Voß als Vorsitzender

GV Herr Torsten Föh ab 19.50 Uhr

GV Herr Günter von Seidlitz als Vertreter für Herrn Kühne

GV’in Frau Andrea Winneg

GV Herr Peter Scholz

GV Herr Hans-Joachim Ströh

GV Herr Thomas Haese

Es fehlt entschuldigt:

GV Herr Jürgen Kühne

Gäste:

Bürgermeister Uwe Bräse

Herr Höper

Herr Techow

Herr Heidemann

Presse

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Voß begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Herr Voß bittet um Änderung der Tagesordnung. Neu TOP 11 in nichtöffentlicher Sitzung wird: Kostenausgleich gem. § 25 a KitaG.

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Tagesordnung mit der genannten Änderung einschl. der TOP 8  bis 11 in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Tagesordnung:

        1.              Niederschrift über die Sitzung am 20.11.2008

        2.              Mitteilungen und Anfragen

        3.              Einwohnerfragestunde

        4.              Ermittlung und Festsetzung des Kostenausgleichsbetrages für die Betreute Grundschule 2008

        5.              Antrag des Reit- und Fahrvereines Bordesholm auf die Bezuschussung der Anschaffung eines Voltigierpferdes

        6.              Betriebskosten der Kindertagesstätte 2008

        7.              Aufhebung von Rechtsvorschriften und Beschlüssen

in nichtöffentlicher Sitzung:

        8.           Grundstücksangelegenheiten

        9.           Wasserlieferungsvertrag

       10.           Personalangelegenheiten (KiTa)

       11.           Kostenausgleich gem. § 25 a KitaG

 

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung am 20.11.2008

Einwände gegen die Niederschrift vom 20.11.2008 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen

a) Bezüglich der Breitbandversorgung verweist Herr Voß auf die Vorlage des Amtes und teilt mit, dass am 09.03.2009 um 19.00 Uhr eine Präsentation im Savoy-Kino in Bordesholm stattfindet.

b) Herr Bräse teilt die Anzahl der Wohnbevölkerung in der Gemeinde Wattenbek mit:

Stichtage:     30.09.2007         2926 Einwohner

                    31.12.2007          2925 Einwohner

31.03.2008         2899 Einwohner

30.06.2008         2926 Einwohner

Herr Haese fragt an, ob es eine Übersicht über die Altersstruktur der Gemeinde gibt. Herr Bräse bittet das Amt um Ausfertigung. Diese wird dem Protokoll beigefügt (Anlage 1).

c) Bezüglich der Wahlbezirkseinteilung zur Europawahl am 07.06.2009 teilt Herr Bräse mit, dass die Amtsverwaltung ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht des Kreises geführt hat. Nach den rechtlichen Grundlagen sind 2 Wahlbezirke einzurichten. Herr Bräse schlägt als Wahllokale das Schalthaus und die Schule vor. Die Fraktionen werden gebeten bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.03.2009 Vorschläge für zwei Wahlvorstände zu unterbreiten. Es werden je 8 Personen und Vertreter benötigt für 2 Schichten. Der Bürgermeister und der stellv. Bürgermeister sind nicht Kraft Gesetzes Wahlvorstand.

d) Bezüglich der Schreibweise des Namens der Schlesier Straße teilt Herr Bräse mit, dass diese richtig ist. Eine Abhandlung aus dem Duden hierzu ist in der Anlage beigefügt (Anlage 2).

Anfragen

keine

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4: Ermittlung und Festsetzung des Kostenausgleichbetrages für die Betreute Grundschule 2008

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Es wird Bezug genommen auf die anliegende Betriebskostenabrechnung 2008 für die Betreute Grundschule Wattenbek.

In den vergangenen Jahren wurde der Kostenausgleichbetrag je Platz/Jahr ermittelt. Gem. dieser Berechnung würde sich bei einer durchschnittlichen Belegung von 44 Plätzen im Jahr 2008 ein Ausgleichsbetrag von 315,94 € ergeben (Vergleich 2007: 201,07 €, 2006: 324,87 €).

Beim bislang ermittelten Kostenausgleichsbetrag wurde eine identische Betreuungszeit bei allen Nutzern der Einrichtung zugrunde gelegt.

Gem. der zum 01.08.08 in Kraft getretenen Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Betreuten Grundschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren sind die Betreuungszeiten zwischenzeitlich sehr flexibel gestaltet. So sind Eltern beispielsweise nicht mehr verpflichtet, eine Betreuung an allen fünf Tagen in der Woche in Anspruch zu nehmen, sondern die Betreuung kann auch lediglich an zwei oder drei Tagen/Woche erfolgen.

Demzufolge ist es notwendig, eine andere Berechnung für den Kostenausgleichsbetrag zu erstellen, um die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigen zu können. Beispiel: für eine dreistündige Betreuung an zwei Tagen in der Woche sollte nicht derselbe Betrag wie für eine vierstündige Betreuung an fünf Tagen zugrunde gelegt werden.

Es wird daher empfohlen, den Kostenausgleichsbetrag künftig aufgrund der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit im Verhältnis zu den Gesamtbetreuungszeiten zu ermitteln.

Wie der vorliegenden Aufstellung zu entnehmen ist, ergibt sich demzufolge für das Jahr 2008 ein Kostenausgleichsbetrag von 0,46 € pro veranlagter Betreuungsstunde.

nachrichtlich: 

a.)    Auf Empfehlung der Amtsverwaltung haben die Gemeinden Schmalstede und Negenharrie mit Beschlüssen vom 23.09.08 und 24.09.08 der Nutzung der Betreuten Grundschule nunmehr ebenfalls zugestimmt, so dass auch aus diesen Gemeinden künftig ein anteiliger Kostenausgleichsbetrag entrichtet wird.

    b.)    Vergleich Gebührensatzung bis 31.07.08 / neue Gebührensatzung ab 01.08.08 incl. der Aufnahme der Sozialstaffelregelung

 

 

Anzahl der Betreuten Kinder

davon aus Wattenbek

Anzahl der insgesamt in Anspruch genommenen Ermäßigungen

durchschnitt-liche Gebühr pro Nutzer

Gesamt-Gebühren

Juni 2008

(= bisherige Gebühren-satzung)

40 insgesamt

(= alle 5 Tage/Woche

24 x 3 Std. tgl. Betreuung

16 x 4 Std. tgl. Betreuung

21

26

(aufgrund des Einkommens oder der Familiengröße)

56,18 €

2.247,33 €

Januar 2009

(= neue Gebühren-satzung)

52 insgesamt

(davon:

3 x 3 Std x 2 Tage

5 x 3 Std x 3 Tage

10 x 1 Std x 5 Tage

20 x 2 Std x 5 Tage

14 x 3 Std x 5 Tage)

34

16

(allein aufgrund des Einkommens = „Sozialstaffel“)

37,86 €

1.968,79 €

 

Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig, den Kostenausgleichsbetrag für die Nutzung der Betreuten Grundschule Wattenbek für das Jahr 2008 auf 0,46 € pro veranlagter Betreuungsstunde festzusetzen.

 

TOP 5: Antrag des Reit- und Fahrvereines Bordesholm auf die Bezuschussung der Anschaffung eines Voltigierpferdes

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.11.2008 teilt der Reit- und Fahrverein Bordesholm und Umgebung e. V. mit, dass das dort vorhandene Voltigierpferd krank ist und für eine weitere Saison nicht mehr zur Verfügung steht. Insofern steht eine Ersatzbeschaffung an. Die Kosten werden mit rd. 10.000,-- € entsprechend der beiliegenden Aufstellung beziffert.

Ein entsprechendes Ersatzpferd befindet sich nach Auskunft des Vereinsvorsitzenden derzeit im Stall und wird für die Arbeit der Voltigierabteilung eingesetzt. Die endgültige Entscheidung zur Beschaffung dieses Pferdes steht aber noch aus.

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach dem vorgelegten Finanzierungsplan wird sich der Reit- und Fahrverein um Sponsorengelder bemühen. Ferner ist der Eigenanteil des Vereins mit 3.000,-- € beziffert. Zuschüsse wurden beim Landes- und Kreissportverband beantragt. Es ergibt sich eine Finanzierungslücke von vorläufig 1.000,-- €.

Der Reit- und Fahrverein hat den Antrag auf Bezuschussung an die Gemeinde Bordesholm adressiert, wünscht sich aber auch eine Beteiligung der übrigen Umlandgemeinden. Die Angelegenheit soll Gegenstand der kommenden Beratungen in den Bordesholmer Gremien sein. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Bordesholm – zur Deckung der Finanzierungslücke – einen Zuschuss von 1.000,--€ zusagt. Sollte sich für den Verein eine höhere Unterdeckung ergeben, soll eine Aufstockung des Zuschussbetrages in Aussicht gestellt werden und die Entscheidung von der Vorlage einer Kosten- und Finanzierungsübersicht abhängig gemacht werden. (Hinweis: Die Gemeinde Bordesholm bezuschusst investive Maßnahmen von Vereinen in der Regel mit max. 1/3 der nachgewiesenen Kosten).

Der Reit- und Fahrverein Bordesholm und Umgebung e. V. ist überörtlich aktiv. Von daher wird seitens der Gemeinde Bordesholm eine Beteiligung der übrigen amtsangehörigen Gemeinden zur Entlastung des kommunalen Finanzierungsanteiles angestrebt.

Stellungnahme des Bürgermeisters: Vorschlag: Ablehnung; Freiwillige Angelegenheit; Finanzschwache Gemeinde; kein“Pferdedorf“

Es schließt sich eine rege Diskussion an.

Herr Voß schlägt einen Zuschuß von 100,--€ vor, da auch Wattenbeker Kinder in dem Verein tätig sind. Herr Scholz kann einem Zuschuss nicht zustimmen, da es sich um reinen Sport handelt. Dann können auch andere Vereine Zuschüsse beantragen. Herr Ströh teilt mit, dass ein Zuschuss gewährt werden sollte, weil es sich um Freizeitgestaltung der Kinder handelt.

Herr Voß schlägt einen Zuschuss in Höhe von 100,--€ vor. Der Vorschlag wird mit 4-Ja Stimmen, 2- Nein Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

 

TOP 6: Betriebskosten der Kindertagesstätte 2008

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Es wird Bezug genommen auf die anliegende Betriebskostenabrechnung 2008 für die Kindertagesstätte Wattenbek.

Der tatsächliche Kostenausgleichsbetrag je Betreuungsstunde beträgt für die Gemeinde Wattenbek 1,77 € ( = Vorjahr 1,80 €).

Nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein zur Finanzierung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen soll die Betriebskostenabdeckung durch Elternbeiträge grundsätzlich mindestens 30 Prozent betragen.

Eine entsprechende Berechnung für das Jahr 2008 ergibt einen Elternbeitrag von 32,29 Prozent.

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, es im neuen Kindergartenjahr bei den bisherigen Gebührensätzen zu belassen, da selbst unter Berücksichtigung des allgemeinen Preisindexes weiterhin die empfohlene Betriebskostenabdeckung durch Elternbeiträge erreicht werden dürfte.

nachrichtlich:

Zum derzeitigen Stand besuchen 106 Kinder die Kindertagesstätte Wattenbek, davon kommen 93 Kinder aus Wattenbek und 13 Kinder aus den umliegenden Gemeinden (Bordesholm 9 Kinder / Brügge 1 Kind / Grevenkrug 2 Kinder / Reesdorf 1 Kind).

 

Aus Wattenbek wiederum besuchen folgende Kinder auswärtige Kindergärten:

in Bordesholm:              15 Kinder aus Wattenbek (davon 10 im Christus-Kindergarten)

in Brügge:                      8 Kinder aus Wattenbek ( in der Regel „Montessori“-Kindergarten

 

zur Bedarfsplanung:

tatsächliche Anzahl der Kinder, die im Laufe eines Kindergartenjahres über einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz verfügen (maximal; incl. der „Schul-Kann-Kinder“):

laufendes Kita-Jahr 2008/2009

(Geb.Datum 01.07.02 – 31.07.06)

127 Personen

kommendes Kita-Jahr 2009/2010

(Geb.Datum 01.07.03 – 31.07.07)

109 Personen

(theoretischer Abgang „Schulabgänger“ (Geb. Datum 01.07.02 – 30.06.03)  = 36 Personen; 

Zugang „Kinder ab 3 Jahre“ (Geb. Datum 01.08.06 – 31.07.07) = 18 Personen

übernächstes Kita-Jahr 2010/2011

(Geb.Datum 01.07.04 – 31.07.08)

95 Personen

(theoretischer Abgang „Schulabgänger“ (Geb. Datum 01.07.03 – 30.06.04)  = 36 Personen; 

Zugang „Kinder ab 3 Jahre“ (Geb. Datum 01.08.07 – 31.07.08) = 22 Personen

Hinweis:

Nach dem neu in Kraft getretenen § 25 Abs. 4 des Kindertagesstättengesetzes erheben die Träger der Kindertageseinrichtungen ab dem kommenden Kindergartenjahr im letzten Jahr vor Schuleintritt eines Kindes von den Personensorgeberechtigten keine Teilnahmebeträge mehr für eine Betreuungszeit von bis zu fünf Stunden an jedem Öffnungstag (Kosten der Verpflegung bleiben davon unberührt).

In Höhe der fortgefallenen Teilnahmebeträge bzw. Gebühren erfolgt ein entsprechender Ausgleich durch das Land Schleswig-Holstein; derzeit ist noch nicht geklärt, ob in Höhe des tatsächlichen Gebührenausfalles oder durch die Erstattung einer landesweit einheitlichen Pauschale.

In der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek ist das beitragsfreie Jahr unter dem § 3 „Gebühr für die pädagogische Betreuung“ jedoch nicht aufzunehmen, denn das hätte zur Folge, dass die Gemeinde Wattenbek für sich als Kommune bzw. Träger der Einrichtung beschließen würde, im letzten Kindergartenjahr keine Gebühr zu erheben. Dann könnte dem Land gegenüber auch kein Erstattungsanspruch erhoben werden.

Voraussichtlich ist die Aufnahme des beitragsfreien KiTa-Jahres in der Gebührensatzung ähnlich der Bestimmungen bezüglich der Sozialstaffelregelung aufzunehmen. Bislang wurden jedoch noch keine Ausführungsanweisungen zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmung erlassen. Diesbezüglich sind noch weitere Regelungen zu treffen. Die weitere Umsetzung bleibt daher zunächst abzuwarten.  

Herr Bräse teilt mit, dass es noch keine verbindlichen Aussagen des Landes gibt,  wie die Kostenerstattung für das letzte Kita Jahr geregelt wird.

Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

TOP 7: Aufhebung von Rechtsvorschriften und Beschlüssen

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Herr Bräse teilt mit, dass die Satzung der Gemeinde Wattenbek vom 17.10.1988 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen hinfällig ist, da sie über 20 Jahre alt ist. Nach dem Kommunalabgabengesetz hat diese  20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit verloren. Die Erschließungsgebiete (Neubau) sind abgeschlossen und abgerechnet. Neue Baugebiete sind nicht in Sicht bzw. es werden dann Erschließungsverträge mit Erschließungsträgern geschlossen.

a) Satzung der Gemeinde Wattenbek über das Anbringen von Straßen- und Hausnummernschildern vom 16.01.2985

Die Satzung hat keine praktische Bedeutung mehr. Außerdem bestehen Rechtsvorschriften für die Ordnungsbehörde.

Der Ausschuss beschließt einstimmig als Empfehlung an die Gemeindevertretung, dass diese ab sofort aufgehoben wird.

b) Gewährung eines jährlichen Zuschusses von 300,--€ an den Kulturkreis Wattenbek e.V.

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport vom 13.02.2007 werden dem Verein jährlich 300,--€ gezahlt.

Herr Bräse verlässt wegen Befangenheit den Raum. Herr Föh fühlt sich ebenfalls befangen und verlässt den Raum.

Herr Voß teilt mit, dass vor Beschlussfassung des jährlichen Zuschusses regelmäßig ein Antrag des Kulturkreises vorgelegt wurde, über den jeweils beraten wurde. Zur Vereinfachung wurde der jährliche Zuschuss beschlossen. Herr Voß verweist zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport. Eine Beratung und Beschlussfassung sollte hier erfolgen.

Der Ausschuss stimmt diesem einstimmig zu.

 

Herr Bräse und Herr Föh nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Voß gibt den Beschluss bekannt.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Herr Voß die Öffentlichkeit aus. 

 

Herr Voß stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekannt gegeben.

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Herr Voß die Sitzung um 21.13 Uhr.

 

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Vorsitzender                                                                     Protokollführerin