Ö f f e n t l i c h e   N i e d e r s c h r i f t

über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek

am Dienstag, dem 13. Dezember 2011, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Bürgermeister Uwe Bräse als Vorsitzender

GV Herr Volker Techow

GV Herr Peter Scholz

GV’in Frau Manuela Sachau

GV Herr Sönke Schröder

GV Herr Friedrich Tedsen

GV’in Frau Andrea Winneg

GV Herr Günter Herbert

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Bernd Voß

GV Herr Günter von Seidlitz

GV’in Frau Ute Pegoli

GV Herr Axel Höper

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Thomas Haese

GV Herr Volker Heidemann

 

Es fehlt entschuldigt:

GV Herr Matthias Weber

 

Gäste:

Herr Kohrt

Frau Reckling

Herr Marxen

Herr Prätorius zu TOP 8

Herr Gröning, Aktivregion Mittelholstein zu TOP 8

Frau Rehse-Behncke zu TOP 8

11 Einwohnerinnen und Einwohner und Gäste aus den Nachbargemeinden

Frau Ingwersen, Amt Bordesholm

Herr Scheer, Kieler Nachrichten

Herr Böge, Holsteiner Courier

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Bürgermeister Bräse begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Herr Bräse bittet um Erweiterung und Änderung der Tagesordnung. Neu TOP 15: Nachwahlen für das ausgeschiedene bürgerliche Mitglied Bernd Lukas. Herr Voß bittet um Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Naturschutzbeauftragte“. Für den Amtsausschuss liegt eine Vorlage vor bezüglich Neu- und Wiederbestellungen. Das Thema sollte hier beraten werden. Herr Bräse teilt mit, dass die Beratung unter Top 16 erfolgt. Alt TOP 15 in nichtöffentlicher Sitzung wird TOP 17.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Änderung und Erweiterung der Tagesordnung.

 

Tagesordnung:

1.      Sitzungsniederschrift vom 03.11.2011

2.      Mitteilungen des Bürgermeisters

3.      Einwohnerfragestunde

4.      Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

5.      Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zur Eignungsfläche 170 (Windkraft)

Termine und Abläufe

a)      Bestimmung des Abstimmungstages

b)      Wahl des Gemeindeabstimmungsausschusses

c)      Beschluss über Standpunkte und Begründung

d)      Termin über die öffentliche Informationsveranstaltung

e)      Wahl des Abstimmungsprüfungsausschusses

f)        Beschluss über die Höhe des Erfrischungsgeldes

6.      Modernisierung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet

7.      Auftragsvergabe über die Erneuerung der Duscharmaturen im Sportheim

8.      Bezuschussung des Pferdefreizeitparkes Eidertal

9.      Bezuschussung von Umbau und Sanierung des Abschiedshauses in Brügge

10.      1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Teilbereichen I: Gewerbegebiet Nord, Teilbereich II: Spielplatz Saalskamp, Teilbereich III: Spielfläche Jakob-Hinrichs-Weg, Teilbereich IV: Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp, Teilbereich V: Hundeplatz am Diekredder

a)      Beratung und Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom März 2009 wegen Gebietsänderung

b)      Beratung und Beschluss über den Aufstellungsbeschluss wegen Gebietserweiterung

11.      Bebauungsplan Nr. 15 - Gewerbegebiet Nord - an der K15/L49

a)      Beratung und Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. März 2009 wegen Gebietsänderung

b)      Beratung und Beschluss über den Aufstellungsbeschluss wegen Gebietserweiterung

12.      2. Nachtragshaushaltssatzung und –plan 2011

13.      Haushaltssatzung –und plan 2012 sowie Stellenplan

14.      Investitionsprogramm 2011 bis 2015

15.      Nachwahlen für das ausgeschiedene bürgerliche Mitglied Bernd Lukas

16.      Naturschutzbeauftragte

in nichtöffentlicher Sitzung:

17.      Grundstücksangelegenheiten (L49 - Landflächen)

 

TOP 1: Sitzungsniederschrift vom 03.11. 2011

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 03.11.2011 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

a) Schulverband

Der Haushalt 2012 wurde beschlossen. Der Schulverband hat ein Vermögen von ca. 10 Mio. €. Die Schulden betragen ca. 3,6 Mio €. Es ist für 2012 keine Kreditaufnahme vorgesehen.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 5: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zur Eignungsfläche 170 (Windkraft); Termine und Abläufe

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage.

a) Bestimmung des Abstimmungstages

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig als Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids zur Eignungsfläche 170 (Windkraft) den 22. Januar 2012 festzulegen.

b)Wahl des Gemeindeabstimmungsausschusses

Zu Beisitzer/innen des Gemeindeabstimmungsausschusses bzw. deren persönliche Stellvertreter/innen werden einstimmig gewählt:

Andrea Winneg- Sunna Gabriel, Manuela Sachau – Horst Stahnke, Günter Herbert – Frank Sachau, Friedrich Tedsen – Nicole Schröder, Jürgen Kühne – Heinke Föh, Torsten Föh - Sylvia Haese, Stefan Bauchrowitz- Peter Gränert, Thomas Haese – Volker Heidemann;

Bezüglich der Festlegung der Anzahl der Wahllokale teilt Herr Techow für die CDU- Fraktion mit, dass ein Wahllokal für ausreichend gehalten wird. Herr Bräse erläutert die Gründe für die Einrichtung von zwei Wahllokalen. Frau Ingwersen teilt mit, dass nach Auskunft der Kommunalaufsicht zwei Wahllokale erforderlich sind. Die Einwohnergrenze liegt bei 2.500. Nach erfolgter Diskussion entscheidet Herr Bräse als Gemeindeabstimmungsleiter, dass zwei Wahllokale eingerichtet werden.

c)Beschluss über Standpunkte und Begründung

Zur Ausweisung der Fläche 170 als Windeignungsfläche in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III nimmt die Gemeindevertretung bei vier Enthaltungen einstimmig den vorliegenden geänderten Standpunkt ein (Anlage 1).

d) Termin über die öffentliche Informationsveranstaltung

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger soll eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden, in welcher die unterschiedlichen Standpunkte und Begründungen dargelegt werden.

Frau Ingwersen verweist auf den vorliegenden Entwurf der Einladung für die Bürgerinformation. Der Standpunkt der Bürgerinitiative wurde eingereicht und wird ebenfalls in der Presse veröffentlicht. Herr Bräse bittet um Benennung eines Referenten der Bürgerinitiative. Herr Dr. Brunke teilt mit, dass aufgrund der Kurzfristigkeit noch kein Referent benannt werden kann. Herr Bräse bittet, die namentliche Nennung an Frau Ingwersen nachzureichen. Herr Bauchrowitz verweist auf die begrenzten Räumlichkeiten im Schalthaus und fragt an, ob die Bürgerinformation in anderen Räumlichkeiten durchgeführt werden kann.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Termin für die Bürgerinformation auf Montag, den 09.01.2012, 19.30 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses Bordesholm, festzulegen.

e) Wahl des Abstimmungsprüfungsausschusses

Folgende Personen werden einstimmig zu Mitgliedern des Abstimmungsprüfungsausschusses gewählt:

Herr Sönke Schröder, Herr Matthias Weber, Herr Armin Kollmus;

f) Beschluss über die Höhe des Erfrischungsgeldes

Die Gemeindevertretung beschließt bei vier Enthaltungen einstimmig, das Erfrischungsgeld für den Abstimmungstag auf 31,--€ festzulegen. Das Sitzungsgeld für den Gemeindeabstimmungsausschuss wird ebenfalls auf 31,--€ festgelegt.

 

TOP 6: Modernisierung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage.

Herr Herbert erläutert den Sachverhalt.

Im Gemeindegebiet Wattenbek befinden sich insgesamt 389 Straßenleuchten.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr am 10.11.2011 hat ein Vertreter der Stadtwerke Neumünster dargelegt, dass insgesamt 296 Straßenleuchten überaltert sind (70er/80er Jahre). Zudem ist ein großer Teil mit Quecksilberdampfleuchtmittel ausgestattet, welche ab 2015 verboten sind.

Zwischenzeitlich gibt es mit der LED-Technik deutlich effizientere Leuchtmittel, die teilweise eine Energieersparnis von bis zu 80 % gegenüber der alten Technik aufweisen.

Vom Bundesumweltministerium ist ein neues Förderprogramm aufgelegt worden, mit dem der Einbau von hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik mit einer CO2-Minderung von > 60 % mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert wird.

Die Förderanträge können im Zeitraum vom 01.12.2011 - 31.03.2012 beim Bundesumweltministerium gestellt werden.

Die Gesamtkosten der Modernisierung werden nach Berechnungen der SWN rd. 32.700 € abzgl eines evtl. Zuschusses (max. 25 %) betragen.

Auf die weiteren Ausführungen der SWN, die dem Protokoll der Ausschusssitzung vom 10.11.2011 beigefügt wurden, wird verwiesen.

Die Kosten der Modernisierung sowie evtl. Zuschüsse aus dem Förderprogramm müssten im       1. Nachtragshaushalt 2012 veranschlagt werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

1.      Im Gemeindegebiet Wattenbek werden insgesamt 296 Straßenleuchten (gem. Beleuchtungskataster der SWN) durch effizientere LED-Leuchten modernisiert.

2.      Für diese Modernisierungsmaßnahme wird schnellstmöglich ein Förderantrag beim Bundesumweltministerium (BMU) für das Förderprogramm „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“ gestellt.

 

TOP 7: Auftragsvergabe über die Erneuerung der Duscharmaturen im Sportheim

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport am 14.11.2011 sowie auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2011.

Herr Schröder erläutert den Sachverhalt.

Von den 21 vorhandenen Duschen sollen an 14 Duschen die Armaturen erneuert werden. Es wurden durch das Ingenieurbüro Bunkus vier Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es wurde nur ein Angebot abgegeben. Nach fachtechnischer Prüfung ist das Angebot angemessen. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die Firma Tietgen & Lüder zu erteilen. Für die anderen Armaturen wird eine individuelle Lösung bei Gesamtkosten von rd. 1000,--€ durchgeführt (Vorbeugung gegen „stagnierendes Wasser“ –Gefahr von Bakterien).

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Auftrag für die Erneuerung der Duscharmaturen wird gemäß vorliegendem Angebot an die Firma Tietgen & Lüder zu einem Preis von rd. 13.500,--€ erteilt.

 

TOP 8: Bezuschussung des Pferdefreizeitparkes Eidertal

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport am 14.11.2011 sowie auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2011.

Herr Prätorius appelliert an die Gemeinde, einen Zuschuss zu gewähren. Der Pferdesport ist auch für die Touristik in der Region attraktiv. Es werden viele Wattenbeker Firmen an der Errichtung beteiligt sein.

Herr Gröning, Aktivregion Mittelholstein, teilt mit, dass es sich um ein Leuchtturmprojekt für Schleswig-Holstein handelt. Daher sollte es auch gemeinsam in der Region umgesetzt werden. In einem landesweiten Ranking zwischen 21 Aktivregionen konnte sich das Projekt durchsetzen und wurde als Leuchtturmprojekt anerkannt. Im Umkreis von 15 km stehen 3.000 Pferde. Ca. 650-750 Reiter warten auf eine solche Einrichtung. Es sollen Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Umsetzung soll auch im Verbund mit der „Pferdestadt“ Neumünster erfolgen.  Die gesamte Region sollte zu dem Projekt stehen auch bezüglich der Außenwirkung. Herr Gröning appelliert an die Solidargemeinschaft.

Es schließt sich eine Beratung an.

Herr Schröder teilt mit, dass im Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport für die Bezuschussung entschieden wurde. Es handelt sich um ein Projekt für die Region. Herr Techow stimmt diesem zu. Herr von Seidlitz teilt mit, dass der Sport unterstützt werden sollte, ist aber der Auffassung das Reitsport keine Breitensportart ist. Frau Rehse-Behncke teilt mit, dass 80% Breitensportler und 20 % Leistungssportler sind. Herr Föh bemerkt, dass das Projekt möglicherweise Anziehungskraft für die Region hat,  es handelt sich jedoch um keine öffentliche Aufgabe der Gemeinde auch angesichts der angespannten Haushaltslage.

Herr Bräse teilt mit, dass der Verein die Kosten selbst tragen müsste. Die Gemeinde kann hierfür nicht auf Kosten der Steuerzahler Schulden machen.

Herr Bräse macht folgenden Beschlussvorschlag:

Eine Bezuschussung wird abgelehnt:

Abstimmungsergebnis: 9-Ja Stimmen, 5-Nein Stimmen, 2 Enthaltungen

Somit ist eine Bezuschussung abgelehnt.

 

TOP 9: Bezuschussung von Umbau und Sanierung des Abschiedshauses in Brügge

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport am 14.11.2011 sowie auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2011.

Herr Schröder teilt mit, dass im Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport eingehend beraten wurde. Eine Bezuschussung sollte erfolgen. Herr Techow stimmt diesem zu. Herr Haese teilt für die WfW mit, dass ein Bedarf nicht gesehen wird. Herr Föh teilt mit, dass es sich um ein zusätzliches Angebot handelt. Das Kosten-Nutzenverhältnis wird nicht gesehen. Herr Kühne bemerkt, dass sich die Kirche die Nutzung der Räume auch vergüten lässt. Frau Sachau bemerkt, dass sich das Trauerhaus in einem sehr schlechten Zustand befindet. Die Einrichtung ist wichtig, um sich angemessen von einem Verstorbenen zu verabschieden. Frau Pegoli hält das Trauerhaus für wichtig.

Herr Bräse macht folgenden Beschlussvorschlag:

Für den Umbau und Sanierung des Abschiedshauses wird von der Gemeinde ein Zuschuss gewährt.

Abstimmungsergebnis: 7-Ja Stimmen, 7-Nein Stimmen, 2 Enthaltungen

Somit ist eine Bezuschussung abgelehnt.

 

TOP 10: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Teilbereichen I: Gewerbegebiet Nord, Teilbereich II: Spielplatz Saalskamp, Teilbereich III: Spielfläche Jakob-Hinrichs-Weg, Teilbereich IV: Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp, Teilbereich V: Hundeplatz am Diekredder

Herr Höper, Herr Heidemann, Herr Schröder, Herr Herbert verlassen wegen Befangenheit den Raum.

a) Beratung und Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom März 2009 wegen Gebietsänderung

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 01.12.2011.

Sachverhalt:

Am 12.März 2009 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 1.Änderung des F-Planes mit den Teilbereichen 1 bis 5 gefasst.

Wegen der Problematik der Erschließung im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Nord und der Bauleitplanung der Gemeinde Brügge für den Bereich der Erweiterung der Biomasseanlage hat sich das Verfahren sehr lange hingezogen.

Die Erschließung ist – nach diversen Gesprächen mit der Landesplanung, dem Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr , dem erstellten Verkehrsgutachten und der Vereinbarung mit der Gemeinde Brügge- jetzt geregelt, so dass die 1.Änderung des F-Planes fortgesetzt werden kann.

Da sich durch die Erschließung des Teilbereichs I ( Gewerbegebiet Nord) der dortige Bereich ändert bzw. erweitert, muss der damals gefasste Aufstellungsbeschluss aufgehoben und neu gefasst werden.  Eine weitere Änderung ergibt sich im Teilbereich III, da hier in der Zwischenzeit das BHKW entstanden ist und damit in die Änderung aufgenommen werden sollte.    

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Aufstellungsbeschluss vom 12.März 2009 wegen Gebietsänderung im Teilbereich I und Teilbereich III aufzuheben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung: 17

Davon anwesend: 16

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: keine

Stimmenthaltungen: keine

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Höper, Herr Heidemann, Herr Schröder, Herr Herbert

Herr von Seidlitz hat ebenfalls an der Abstimmung nicht teilgenommen.

b) Beratung und Beschluss über den Aufstellungsbeschluss wegen Gebietserweiterung

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 01.12.2011.

Wie unter TOP 10 a ausgeführt, ergeben sich in den Teilbereichen I und III Änderungen, so dass ein neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich wird.

Für den Teilbereich I werden zu der bisherigen Gewerbefläche noch die Verkehrsfläche und das Begleitgrün aufgenommen. Im Anschluss an den bisherigen Teilbereich III (Seilbahnanlage) wird sich der Teilbereich IV anschließen, der auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses vom 01.12.2011 einen Teil der Maßnahmenfläche (ab Seilbahnanlage bis zum BHKW) als Versorgungsfläche ausweisen wird. Das hat zur Folge, dass ein Ausgleich an anderer Stelle zu erbringen ist.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

1.      Zu dem bestehenden F-Plan wird die 1.Änderung mit den folgenden Teilbereichen aufgestellt:

Teilbereich I: Gewerbegebiet Nord, Teilbereich II: Spielplatz Saalskamp, Teilbereich III: Spielfläche Jakob-Hinrichs-Weg (Seilbahnanlage), Teilbereich IV: Versorgungsfläche (BHKW) , Teilbereich V: Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp, Teilbereich VI:  Hundeplatz am Diekredder.

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung: 17

Davon anwesend: 16

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: keine

Stimmenthaltungen: keine

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Höper, Herr Heidemann, Herr Herbert, Herr Schröder.

Herr Höper, Herr Heidemann, Herr Herbert, Herr Schröder nehmen wieder an der Sitzung teil. Bürgermeister Bräse gibt die Beschlüsse bekannt.

 

TOP 11: Bebauungsplan Nr. 15 – Gewerbegebiet Nord – an der K 15 / L 49

a) Beratung und Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. März 2009 wegen Gebietsänderung

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 01.12.2011.

Wie ausgeführt, ändert sich aufgrund der Erschließung der bisherige Plangeltungsbereich. Zum anderen hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2011 beschlossen, die Flurstücke 83/5 und 83/6 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek (Wegeparzellen) nicht in den Geltungsbereich aufzunehmen, da sich dafür keine planungsrechtliche Notwendigkeit ergibt.

Der bestehende Aufstellungsbeschluss vom 12.März 2009 ist aus den aufgeführten Gründen aufzuheben.

 Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Aufstellungsbeschluss vom 12. März 2009 ist wegen der Gebietsänderung aufzuheben.

Die Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung: 17

Davon anwesend: 16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: keine

Stimmenthaltungen: keine

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren  keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

b) Beratung und Beschluss über den Aufstellungsbeschluss wegen Gebietserweiterung

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 01.12.2011.

Wie unter TOP11 a ausgeführt, ist wegen der Änderung des Geltungsbereiches eine neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Für den Bereich „Gewerbegebiet Nord“ an der K15/L49 mit den Flurstücken 3/18, 3/17, 3/5, 82/15 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 15 aufgestellt.  Der Bereich wird als Gewerbegebiet ausgewiesen.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung: 17

Davon anwesend: 16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: keine

Stimmenthaltungen: keine

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren  keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

TOP 12: 2. Nachtragshaushaltssatzung und –plan 2011

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2011.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig  den Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung sowie des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2011 in der vorgelegten Form.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden von bisher 3.429.700 €       auf nunmehr 3.685.100 € , die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden von bisher 259.400 €  auf nunmehr 284.600 €  festgesetzt.

Es werden neu festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wie bisher 0,--€, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wie bisher 0,00 € , der Höchstbetrag der Kassenkredite wie bisher 0,--€, die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wie bisher 14,13 Stellen.

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. Sie betragen wie bisher für die

Grundsteuer A             290 v.H.

Grundsteuer B             290 v.H.

Gewerbesteuer            340 v.H.

Die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Sinne von § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO bis zu einer Höhe von 1.000,--€ im Einzelfall bleibt bestehen. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- oder außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

TOP 13: Haushaltssatzung und –plan 2012 sowie Stellenplan

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2011.

Sachverhalt bezüglich der Änderung des Stellenplanes:

In der U-3 Gruppe sind aktuell u.a. in der Zeit von 14 bis 15 Uhr eine Erzieherin und eine „Erzieherinnen-Praktikantin“ als Betreuungskräfte anwesend. Die Praktikantin verlässt die Kita mit Ablauf des 31.12.2011. Damit muss die Zeit von 14 bis 15 Uhr mit einer zweiten Fachkraft ausgestattet werden, um die Anwesenheit von zwei Fachkräften sicher zu stellen. Das kann durch Aufstocken der Arbeitszeit einer sozialpäd. Assistentin um je eine Stunde pro Tag erfolgen. Eine Regelung ist unabdingbar erforderlich. Der Stellenplan wurde um die Erhöhung der Wochenstundenzahl aktualisiert.

Herr Höper bemängelt, dass er über den Sachverhalt nicht informiert wurde, daher konnte keine Beratung im Ausschuss für Bildung und Soziales erfolgen. Er ist der Auffassung, dass auch die 5 Stunden nicht ausreichen werden. Bei den Eltern besteht Unzufriedenheit bezüglich der personellen Situation. Daher werden voraussichtlich noch mehr Stunden benötigt. Herr Schröder bemerkt, dass zu wenig Informationen über die personelle Situation vorliegen, daher kann er dem Stellenplan nicht zustimmen.

Herr Bräse teilt mit, dass eine Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales erfolgen wird. Herr Kühne bemerkt, dass vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ausschuss für Bildung und Soziales tagen sollte, wenn solche Angelegenheiten zu beraten sind.

Die Gemeindevertretung beschließt bei einer Enthaltung einstimmig:

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Stelle einer sozialpäd. Assistentin in der Kita wird ab 01.01.2012 um 5 Stunden erhöht. Der Stellenplan 2012 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

Herr Föh sieht die Erhöhung der Hebesätze kritisch. Insbesondere für die Kleinbetriebe ist die Belastung sehr hoch. Ferner kritisiert Herr Föh das Amt. Seit Jahren wird eine Erhöhung der Hebesätze vorgeschlagen, aber auf der anderen Seite eine Bezuschussung für den Pferdefreizeitpark in Höhe von 10.100,--€.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig  den Beschluss der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes 2012 in der vorgelegten Form.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden auf 3.677.100 € , die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes auf 304.800 €  festgesetzt.

Es werden festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,--€, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  0,--€ , der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 €, die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 14,19 Stellen.

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 Grundsteuer A            320 v.H.

Grundsteuer B             320 v.H.

Gewerbesteuer            360 v.H.

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 1.000,--€.

 Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- oder außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

Ersatzbeschaffung von Einsatzbekleidung für die Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr:

Herr Marxen erläutert den Sachverhalt.

Die Feuerwehrunfallkasse hat in einer Informationsveranstaltung für die Feuerwehren darauf hingewiesen, dass ältere Einsatzbekleidung, bei der die eingenähten Hitzeschutzmembrane durch den Gebrauch zerfallen, nicht mehr für den Innenangriff benutzt werden dürfen. Eine Untersuchung der vorhandenen Einsatzkleidung (Beschaffung 1998) der 25 Atemschutzgeräteträger hat ergeben, dass die Hitzeschutzmembrane defekt sind und im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung für die 25 Atemschutzgeräteträger belaufen sich auf rd. 18.000,--€.

Herr Herbert bemängelt das Verfahren. Die Freiwillige Feuerwehr hat lediglich die Feststellung zu machen und einen Antrag an die Gemeinde zu stellen. Es sind jedoch noch keine Angebote einzuholen. Dies hat durch das Amt zu erfolgen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, der Auftragsvergabe für die Ersatzbeschaffung von 25 neuen Überjacken und Überhosen für die Atemschutzgeräteträger zuzustimmen. 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, der über-/außerplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.

 

Bezuschussung der Anschaffung von Trainingsmatten für den Aikido-Verein Wattenbek e.V.:

Herr Schröder verweist auf das vorliegende Schreiben von Herrn Genzow. Es wird jetzt ein Zuschuss in Höhe von 300,--€ beantragt. Herr Schröder schlägt vor, den Zuschuss zu gewähren, um das Thema abschließen zu können.

Der Vorschlag wird bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen.

 

TOP 14: Investitionsprogramm 2011 bis 2015

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2011.

Herr Schröder bemerkt, dass unter 2014 „Erwerb Feuerwehrfahrzeug“ der Klammervermerk zu streichen ist.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Klammervermerk zu streichen.

Herr Bräse teilt mit, dass unter 2012 die nicht bezuschussten Maßnahmen (Pferdefreizeitpark/Abschiedshaus) zu streichen sind.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Investitionsprogramm 2011 bis 2015 mit den genannten Änderungen.

 

TOP 15: Nachwahlen für das ausgeschiedene bürgerliche Mitglied Bernd Lukas

Herr Techow teilt mit, dass Herr Bernd Lukas zurückgetreten ist. Herr Lukas war bgl. Mitglied im Ausschuss für Bildung und Soziales.

Herr Techow schlägt Herrn Sönke Schröder als Mitglied sowie Herrn Volker Techow als Vertreter für den genannten Ausschuss vor.

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Herrn Schröder als Mitglied sowie Herrn Techow als Vertreter für den genannten Ausschuss.

 

TOP 16: Naturschutzbeauftragte

Herr Voß verweist auf die Vorlage für den Amtsausschuss. Es sind in einigen Gemeinden Neu- und Wiederbestellungen der Naturschutzbeauftragten vorzunehmen. Unter anderem ist in der Gemeinde Wattenbek die Bestellung, die auf 5 Jahre ausgelegt war, abgelaufen. Daher wäre Frau Marlies Schramm wiederzubestellen. Dem Amtsausschuss wird vorgeschlagen, die Neu- und Wiederbestellungen vorzunehmen.

Herr Bräse bemerkt, dass erst eine Beratung im Ausschuss für Umwelt, Versorgung und Verkehr erfolgen sollte. Ferner sollte Frau Schramm zu der Sitzung eingeladen werden. Herr Kühne bemerkt, dass auch andere Interessenten vorhanden sein könnten.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, das Amt zu bitten, abzuklären ob die Amtszeit kommissarisch weitergeführt werden kann, bis eine Beratung im Ausschuss erfolgt ist.

 

 

Zur Beratung des nachfolgenden Tagesordnungspunktes schließt Bürgermeister Bräse die Öffentlichkeit aus.

 

Bürgermeister Bräse stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekanntgegeben.

                                              

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Bräse die Sitzung um 22.00 Uhr.

 

 

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       Bürgermeister                                                                   Protokollführerin