N i e d e r s c h r i f t

 über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek am Dienstag, dem 11. Dezember 2001, um 19.30 Uhr im Gemeinde­zentrum Schalt­haus in Wattenbek.

Anwesend:

Bürgermeister Bernd Voß als Vorsitzender

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:

GV Herr Jürgen Kühne

GV’in Frau Gabriele Voß

GV Herr Reinhard Zolldan

GV Herr Harald Christiansen

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Günter von Seidlitz

GV’in Frau Anna Weißenberg

GV Herr Volker Techow

GV Herr Uwe Bräse

GV Herr Thomas Vehling

GV Herr Lothar Gutsche

GV´in Frau Birgit Kollmus

GV Herr Sönke Schröder

GV´in Frau Monika Lentfer

Es fehlen entschuldigt:

GV Herr Dieter Reger

GV Herr Dr. Norbert Bruhn-Lobin

Gäste:

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm-Land

1 Wattenbeker Einwohner

Presse

Protokollführerin:

Frau Wulf

Bürgermeister Voß begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.35 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit der Gemeinde­vertretung fest.

Bürgermeister Voß bittet um Erweiterung der Tagesordnung.

In nichtöffentlicher Sitzung: TOP 13. Auftragsvergaben für die Planungsentwürfe zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12.

Weitere Änderungs- und Ergänzungswünsche zur Tagesordnung  werden nicht gestellt. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Ergänzung des TOP 13.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die gesamte Tagesordnung mit der Erweiterung des TOP 13 in nichtöffentlicher Sitzung.


Tagesordnung:

1. Niederschrift über die Sitzung am 09. Oktober 2001

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Einwohnerfragestunde

4. Anfragen

  5.   5. Bericht und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2001

  6.   6. Tilgung des Restdarlehens für die Kindertagesstätte – Antrag der CDU-Fraktion

  7.   7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2002 einschließlich Stellenplan 2002

  8.   8. Investitionsprogramm 2001 – 2005

9. Beschluss zum Verfahren zur teilweisen Genehmigung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, der Auflage und der Beachtung über die Hinweise im Erlass des Innenministeriums vom 22. Oktober 2001

10. Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Neuaufstellung des Flächen­nutzungsplanes wegen der vom Innenministerium vorgenommenen Beanstandun­gen

11. Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wattenbek, „Saalskamp“ für den Teilbereich I (T 1):

- südlich der Bebauung Brügger Chaussee

        (incl. der südlichen Gartenflächen Flurstücke 19/41, 19/26, 19/30),

- südlich der Bebauung Tanneneck,

- westlich und südlich der Gemarkung Brügge,

- nördlich der Bebauung Neuer Kamp und östlich der Schulstraße,

  für den Teilbereich II (T 2):

  südlich der Bebauung Neuer Kamp (Flurstücke 22/78, 23/111 und 23/103),

  für den Teilbereich III (T 3):

  Teilfläche des Flurstückes 12 der Flur 5 („Holzkoppel“) nördlich des Dosen­moores und westlich des „Moorweges“

12. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4, „Dorf“, für das Gebiet beidseitig der Dorfstraße sowie südwestlich und westlich der Wilhelm-Stabe-Straße – südlich des Diekredders – und östlich der Schulstraße – südlich des Feuerwehrgerätehauses und südlich und südöstlich des Dorfes

in nichtöffentlicher Sitzung:

  13.   Auftragsvergaben für die Planungsentwürfe zu den

Tagesordnungspunkten 11 und 12

 

 TOP 1: Niederschrift über die Sitzung am 9. Oktober 2001

 Herr Bräse bittet um folgende Änderung: Seite 225, TOP 6, 2. Absatz.

Es muss heißen: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Erlass der

1. Nachtragshaushaltssatzung 2001 ...

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Niederschrift vom 09. Oktober 2001 mit der genannten Änderung.


 TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

 a)   Am 16.11.2001 wurde der Neubau der Grundschule unter großer Teilnahme von Jung und Alt eingeweiht. Ich habe der         Schulleiterin  einen Scheck über 1.000,-- DM für eine schulische Veranstaltung überreicht. Schüler, Lehrer und Eltern bedanken sich mit       Schreiben vom 29.11.2001 für diese Zuwendung. 

b)   Die Bautätigkeiten haben wieder zum Anwachsen der Einwohnerzahl geführt. Am 31.12.2000 betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde 2.749, die Gesamtzahl des Amtes betrug 6.430 Einwohner. Zum 31.03.2001 betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde 2.789, die Gesamtzahl des Amtes betrug 6.504 Einwohner. 

 c)   Am 20.11.2001 hat der Bundestagsabgeordnete Otto Bernhardt das Amt besucht. Im Rahmen dieses Besuches besichtigte er auch unsere Räucherkate. Anschließend fand ein Gespräch über kommunalpolitische Themen statt. 

 d)   Auf Anregung unseres Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2001 hat das Amt mit den Stadtwerken Neumünster über den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Energieversorgung verhandelt. Am 04.12.2001 hat der Hauptausschuss den Abschluss des Rahmenvertrages für alle 13 Gemeinden beschlossen. Die Vorlage des Hauptausschusses ist in der Anlage beigefügt (Anlage 1). 

 e)   Am 27.11.2001 hat sich die Wankendorfer Baugenossenschaft als Vertreterin der Wohnungseigentümergemeinschaft Wattenbek, Am Bogen 2-6, gemeldet und uns die beschlossenen Bedingungen für den Verkauf eines Fußwegstreifens und die Aufhebung des Wegerechts mitgeteilt. Bei der Beschlussfassung waren 16 von 21 Eigentümern anwesend. Der Haupt- und Finanzausschuss wird in seiner nächsten Sitzung darüber beraten. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt (Anlage 2). 

f)   Am 05.12.2001 fand kurzfristig ein Gespräch mit dem Planungsbüro Schrabisch und Bock, Herrn Schrabisch, statt. Ich komme bei den Tagesordnungspunkten 9 – 13 darauf zurück. 

g)   Die Gemeindevertretung tagt im Jahr 2002, jeweils um 19.30 Uhr im Schalt­haus am 

Ø     Dienstag, 12.03. 

Ø     Dienstag, 18.06. 

Ø     Dienstag, 01.10. 

Ø     Dienstag, 10.12. 

Ich bitte die Ausschussvorsitzenden umgehend, die Sitzungstermine über Aus­schüsse zu planen und mir mitzuteilen. 

h)   Vom 05.01. bis 12.01.2002 bin ich wegen einer Urlaubsreise ortsabwesend. Die Vertretung nimmt der 1. stellvertretende Bürgermeister, Herr Bräse, wahr. 


TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt. 

TOP 4: Anfragen

 a)   Herr Bräse verweist auf die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr am 01.03.01. Es wurde beschlossen, eine Baumpflegemaßnahme an dem Türkischen Feigenbaum in der Brügger Chaussee vorzunehmen. Herr Bräse bittet um Durchführung dieser Maßnahme. Ferner bemerkt Herr Bräse, dass beschlossen wurde, im Bereich des Schalthauses Bäume zu pflanzen. Die Pflanzaktion im Herbst ist jedoch abgeschlossen. Bürgermeister Voß sichert die Erledigung zu.

TOP 5: Bericht und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2001

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage. Die Gemeindevertretung nimmt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis 2.000,-- DM zur Kenntnis. Bürgermeister Voß gibt der Gemeindevertretung die über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 2.000,-- DM zur Kenntnis:

03.12.2001            Haushaltsstelle 130/121.9350

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

Haushaltsrest:         9.100,-- DM 

Haushaltsansatz:    10.000,-- DM 

Rechnungsbetrag:  13.874,06 DM

überplanmäßig:        5.733,06 DM

Rechnung Firma Kraft – Bekleidung – 40 neue Überhosen, gedeckt durch RL

05.12.2001            Haushaltsstelle 900/8100

Gewerbesteuerumlage IV. Quartal

Rechnungsbetrag:                          70.045,-- DM

überplanmäßig:                              52.634,-- DM

Mehreinnahme Gewerbesteuer

Soll                                            770.715,-- DM

21.11.2001           Haushaltsstelle 211/6500

Sachmittelabrechnung 2001 – Betreute Grundschule von Treffpunkt Jugend e.V.

Haushaltsansatz:               500,-- DM

Rechnungsbetrag:           5.559,54 DM

überplanmäßig:               5.559,54 DM

gedeckt durch ME

Zu genehmigen:

insgesamt                     63.926,60 DM

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 2.000,-- DM zuzustimmen. 

 TOP 6: Tilgung des Restdarlehens für die Kindertagesstätte

- Antrag der CDU-Fraktion

 Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass eine Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2001 stattgefunden hat. Herr Techow erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Herr Bräse bemerkt, dass sich die Gemeinde Rückzahlungen leisten kann, daher sollte sie dieses auch vornehmen. Der Haushalt weist zur Zeit einen guten Rücklagestand auf. Ferner wird der Verwaltungs­haushalt durch die Rückzahlung entlastet. Herr Kühne bemerkt, dass die Zinserspar­nis in Höhe von 600,-- DM/Jahr äußerst gering ist. 

Nach weiterer Diskussion und mit Verweis auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2001 stellt Bürgermeister Voß den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung:

Dem Antrag der CDU-Fraktion auf Rückzahlung des Restdarlehens in Höhe von 190.000,-- DM wird zugestimmt

Abstimmungsergebnis:          7 Ja-Stimmen,

                                 8 Nein-Stimmen.

Somit ist der Antrag abgelehnt.

TOP 7: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2002 einschließlich Stellenplan 2002 

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass eine Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2001 stattgefunden hat. 

Herr Vehling trägt die Erläuterungen zum Haushaltsplan 2002 für den Verwaltungshaushalt und für den Vermögenshaushalt vor. Bürgermeister Voß teilt mit, dass einige Änderungen vorgenommen werden müssen, da die Tilgung des Restdarlehens in dem vor­liegenden Entwurf berücksichtigt wurde. Diese Ablösung ist jetzt zu streichen. 

Folgende Änderungen sind vorzunehmen:

1.   Haushaltssatzung § 1

 Vermögenshaushalt Einnahme    neu   303.000 Euro  statt   388.600 Euro

                               Ausgabe    neu   303.000 Euro  statt   388.600 Euro

2.  Haushaltsplan

Entwicklung des Vermögens 2002 

Rücklagensparbuch                   neu     283 Euro  statt 198 Euro

Verwahrkonto                                     127 Euro

                         insgesamt          neu   410 Euro  statt 325 Euro


Stand der Rücklage

allgemeine Rücklage 

Sparbuch

vorgesehene Entnahmen          neu   150.900 Euro

Verwahrkonto                                          0 Euro

                       insgesamt                  151 Euro

Stand zum Ende des Jahres

Sparbuch                                 283.300 Euro

Verwahrkonto                           127.200 Euro

                       insgesamt           410.500 Euro

                       aufgerundet              410 Euro

Vermögenshaushalt 

Seite 45, Haushaltsstelle 130  

MN 121.9350                  einsetzen       4.000 Euro

 

Seite 65, Haushaltsstelle 910/3100

Entnahme aus Rücklage   150.900 statt 236.500 Euro

Seite 65, Haushaltsstelle 910/9710

Tilgung von Krediten       einsetzen       7.600 Euro

Seite 65, Haushaltsstelle 910/9780 

außerordentliche Tilgung streichen 97.200 Euro

Der Gesamtplan Seite 68 ist entsprechend anzupassen.

Herr Bräse bemerkt, dass am 31.12.2002 der Wasserlieferungsvertrag ausläuft. Die Gemeinde sollte rechtzeitig mit Versorgungsunternehmen in Verhandlungen treten. Das Amt wird gebeten, diesbezüglich Gespräche aufzunehmen.

Herr Lembrecht teilt mit, dass die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Wattenbek 70,-- DM beträgt. Die Rücklage je Einwohner beträgt 275,-- DM. 

Bürgermeister Voß bemerkt, dass im Stellenplan noch eine Änderung bei der Ziffer 6 oder 8 vorzunehmen ist aufgrund der Einrichtung einer weiteren Gruppe im Kinder­garten. Da die genaue Stundenzahl jedoch nicht bekannt ist, wird eine Stellenplan­änderung per Nachtrag zum 01.08.2002 vorgenommen. 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Erlass der Haushaltssatzung 2002 und des Haushaltsplanes 2002 einschl. Stellenplan 2002 in der vorgelegten Fassung mit den genannten Änderungen.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden auf 2.666.000 Euro, die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes auf 303.000 Euro festgesetzt. 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 Euro, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 266.600 Euro festgesetzt. 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf   260 v.H.,

Grundsteuer B auf   260 v.H.,

Gewerbesteuer auf 310 v.H.

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver­pflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 1.000 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.

 Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- oder außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 TOP 8: Investitionsprogramm 2001 – 2005

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage. Eine Beratung hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2001 stattgefunden. Es ist eine Änderung zum Jahr 2002 vorzunehmen. 

Statt Renovierung Feuerwehrgerätehaus muss es heißen: 

Feuerwehr: Renovierung Feuerwehrgerätehaus / Geräte

                   Betrag: 14.000 Euro.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Festsetzung des Investitionsprogramms 2001 – 2005 in der vorgelegten Form mit der genannten Änderung. 

TOP 9: Beschluss zum Verfahren zur teilweisen Genehmigung der Neuauf­stellung des Flächennutzungsplanes, der Auflage und der Beachtung über die Hinweise im Erlass des Innenministeriums vom 22. Oktober 2001

Herr Techow verlässt wegen Befangenheit den Raum.

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und erläutert den Sachverhalt. Mit Erlass vom 22.10.2001 hat das Innenministerium die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes teilweise genehmigt, eine Auflage ausgesprochen und drei Hinweise gegeben. Von der Genehmigung ausgenommen wird der Bereich südlich der Fläche für Gemeinbedarf Schule. Die Genehmigung wird mit folgender Auflage versehen:

Die Wohnbauflächendarstellung im nordöstlichen Plangeltungsbereich widerspricht den Aussagen des festgestellten Landschaftsplanes, der für diesen Bereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ vorsieht. Gemäß § 4 Absatz 3 Landesnaturschutzgesetz ist diese Abweichung von dem Ergebnis der Landschaftsplanung darzustellen und zu begründen. Dabei ist die bauliche Inanspruchnahme dieser Fläche zu rechtfertigen und darzulegen, wie Beeinträchtigungen der Natur und des Landschaftsbildes vermieden bzw. ausgeglichen werden sollen. Der Erläuterungsbericht ist entsprechend zu ergänzen. Gegen die Teilversagung und die Auflage kann die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erheben. Die Beanstandungen sind nicht nachvollziehbar, jedoch scheint es wenig sinnvoll, eine Klage einzureichen. Bemisst man die Dauer einer Klage und das Interesse der Gemeinde, für den F-Plan zügig eine Genehmigung zu erhalten, wird von einer Klage abgeraten. Herr Bräse bemerkt, dass eine Klage nicht mehr eingereicht werden kann, da die Frist abgelaufen ist. Der Erläuterungsbericht ist in dem Bereich Jugend und Kindertagesstätte zu überarbeiten.

 Die Gemeindevertretung nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters hinsichtlich des Verzichts auf das Einreichen einer Klage wegen der langen Bearbeitungsdauer einstimmig zur Kenntnis. Die Beanstandungen werden berücksichtigt und der F-Plan erneut ins Verfahren gebracht.

 TOP 10: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wegen der vom Innenministerium vorgenommenen Beanstandungen

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass das Innenministerium die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 22.10.2001 teilweise genehmigt, eine Auflage ausgesprochen und drei Hinweise gegeben hat.

 1.      Von der Genehmigung ausgenommen wurde der Bereich südlich der Fläche für Gemeinbedarf „Schule“. Als Begründung wird ausgeführt, dass der Bereich nach der öffentlichen Auslegung in eine Wohnbauflächendarstellung geändert worden ist. Eine erneute öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung Träger öffentlicher Belange ist nicht mehr erfolgt, obwohl die Grundzüge der Planung berührt werden.

 Stellungnahme:

Die in den ersten Entwürfen enthaltene Gemeinbedarfsfläche Schule umfasste einen Bereich, der vor 1980 zutreffend war. Danach hat die Gemeinde einen Teil der Gemeinbedarfsfläche veräußert und für diesen Bereich den B-Plan Nr. 11 - Schmiedekoppel, allgemeines Wohngebiet - ausgewiesen. Der B-Plan Nr. 11 ist am 07.01.1982 in Kraft getreten.

Damals wurde keine F-Plan-Änderung durchgeführt, da es sich noch um einen genehmigungspflichtigen B-Plan gehandelt hat.

In der Neuaufstellung des F-Planes soll nun der tatsächliche Zustand der Bebau­ung dargestellt werden. Durch die Aufnahme der Fläche als Wohnbaufläche in den neuen F-Plan wird eine Übereinstimmung vom F-Plan als vorbereitenden Bauleitplan und B-Plan hergestellt.

Die vom Innenministerium vorgebrachten Bedenken sind nicht nachvollziehbar, da der B-Plan damals genehmigt wurde (§ 9 Baugesetzbuch).  Auch wenn die vorgebrachte Argumentation nicht schlüssig ist (es wird auf die Vorlage zu TOP 9 verwiesen), wird empfohlen, eine erneute verkürzte Auslegung (Dauer 2 Wo­chen, § 3 Abs. 3 BauGB) und eine erneute TöB-Beteiligung vorzuneh­men, um möglichst schnell einen rechtsgültigen F-Plan für das gesamte Gemeindegebiet zu erlangen. 

       Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass die Stellungnahmen der TöB nicht fristgemäß eingehen werden.

        Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit wird empfohlen, die erneute Auslegung erst Anfang Januar 2002 vorzunehmen. Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen des F-Planes vorgebracht werden können.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Für die von der Genehmigung ausgenommene Gemeinbedarfsfläche „Schule“ wird eine erneute öffentliche Auslegung mit einer Dauer von 2 Wochen vorgenommen und bestimmt, dass Anregungen nur zu dieser Ände­rung vorgebracht werden können.

Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

 2.      Das Innenministerium hat daneben folgende Auflage ausgesprochen:

Die Wohnbauflächendarstellung im Bereich des B-Planes 5 2.Änderung wider­spricht der Darstellung im Landschaftsplan, der hier eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz vorsieht (siehe Anlage).

 Stellungnahme der Gemeinde:

Nach dem Landschaftsplan der Gemeinde ist hier eine Grünfläche mit Spielplatz ausgewiesen. Im Rahmen der 2.Änderung des B-Planes Nr. 5 hat die Gemeinde diese Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen (die Grundlage ist bereits in dem „alten“ F-Plan enthalten), den Spielplatz an anderer Stelle im B-Plan angesiedelt und die erforderlichen Ausgleichsflächen ausgewiesen. Diese  Abweichung vom Landschaftsplan ist im Erläuterungsbericht noch nicht genügend begründet worden und auch so nicht in der Begründung zum B-Plan enthalten. Hier muss die Seite 46 ff des Erläuterungsberichtes ergänzt werden um die Aussage, dass die ursprüngliche Vorgabe des Landschaftsplanes mit Grünfläche und Spielplatz zu einer Beeinträchtigung der Grünfläche geführt hätte. Zum anderen erschien es wenig sinnvoll, einen Spielplatz an das Ende eine Baugebietes zu legen. Aus städtebaulichen Gründen hat die Gemeinde die Ausweisung einer Wohnbaufläche als Fortsetzung der Bebauung am Tanneneck als Abrundung für richtig erachtet.

Für die Inanspruchnahme der Fläche wurde ein Ausgleich in Form einer öffent­lichen Grünfläche im westlichen Bereich des Gebietes geschaffen und eine externe Ausgleichsfläche ausgewiesen.

Der Erläuterungsbericht wird auf Seite 47 (letzter Absatz)  um diese Änderung bzw. Abweichung ergänzt.  

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Ergänzung des Erläuterungsberichtes  auf Seite 47, letzter Absatz, wird in der vorliegenden Weise vorgenommen.

 3.    Folgende Hinweise sind zu berücksichtigen:

 a)  Änderung bzw. Ergänzung des Erläuterungsberichtes in Hinblick auf 

     „wohnbauliche Entwicklung“:

Der Erläuterungsbericht wird auf Seite 42 (4.Absatz) wie folgt ergänzt: 

Eine interkommunale Abstimmung zwischen der Gemeinde Bordesholm und der Gemeinde Wattenbek ist für die künftige bauliche Erweiterung im westlichen Siedlungsbereich bereits erfolgt und wird für die geplanten östlichen und südlichen Wohnbauflächen ebenfalls praktiziert. Hier sind entsprechende Abstimmungen im Kooperationsausschuss vorgenommen worden.

Für die Flächen für die wohnbauliche und die gewerbliche Entwicklung sowie für die Dorfgebietsnutzung werden Bauleitpläne aufgestellt  bzw. die  Um­setzungen der Bauflächen zeitlich gestreckt und dem gemeindlichen Bedarf entsprechend erfolgen.  

            Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Erläuterungsbericht wird auf Seite 42, 4. Absatz, in der vorgelegten Weise ergänzt.

 b)   Der Erläuterungsbericht weist auf Seite 35, Punkt 1.9.2, statt der

Einwohner­gleichwerte von 16.000   18.000 EWG aus.

           Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt

        Der Erläuterungsbericht wird korrigiert auf 16.000 Einwohnergleichwerte.

c)    Der Begriff Müllentsorgung im Inhaltsverzeichnis des Erläuterungsberichtes

            ist zu ändern in Abfallentsorgung ( Punkt 1.9.4 des Inhaltsverzeichnisses).

     Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Begriff Müllentsorgung wird in Abfallentsorgung geändert.

Herr Techow nimmt wieder an der Sitzung teil. Bürgermeister Voß gibt die Beschlüsse bekannt.

 

 TOP 11: Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 5 der Gemeinde Wattenbek, „Saalskamp“ für den Teilbereich I (T 1):

- südlich der Bebauung Brügger Chaussee

(incl. der südlichen Gartenflächen Flurstücke 19/41, 19/26, 19/30),

- südlich der Bebauung Tanneneck,

- westlich und südlich der Gemarkung Brügge,

- nördlich der Bebauung Neuer Kamp und östlich der Schulstraße,

für den Teilbereich II (T 2):

südlich der Bebauung Neuer Kamp (Flurstücke 22/78, 23/111 und 23/103),

für den Teilbereich III (T 3):

Teilfläche des Flurstückes 12 der Flur 5 („Holzkoppel“) nördlich des Dosenmoores und westlich des „Moorweges“

Herr Bräse verlässt wegen Befangenheit den Raum.

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und erläutert den Sachverhalt.

Die 2. Änderung des B-Planes Nr. 5 sieht östlich der Schulstraße 3 zweigeschossige sog. Punkthäuser mit Staffelgeschoss (zusammen max. 30 Wohnungen) vor. Grundlage für diese Ausweisung war die Nachfrage nach unterschiedlichen Wohnformen.

Wie die Baugenossenschaft Mittelholstein jetzt festgestellt hat, besteht kein Bedarf nach Wohnungen, so dass Überlegungen für eine andere Nutzung angestellt wurden. Die BGM hat der Gemeinde Planungen für altengerechtes Wohnen vorgelegt. Diese Planungen wurden auch der Wattenbeker Seniorengruppe vorgestellt, die einen Bedarf an dieser Wohnform ermittelt hat.

Der Ausschuss für Bildung und Soziales, der Haupt- und Finanzausschuss und der Bau- und Planungsausschuss haben sich für eine Änderung des Bebauungsplanes aus­gesprochen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.10.2001 einstim­mig eine grundsätzliche Bereitschaft zur Änderung des B-Planes im westlichen Teil beschlossen.

In der Besprechung am 29.10.2001 hat der Leiter des Kreisbauamtes Rendsburg-Eckernförde, Herr Breuer, festgestellt, dass die Planung nur im Rahmen einer Änderung des B-Planes erfolgen kann.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet  „Saalskamp“ für den Teilbereich I ( T1):

-               südlich der Bebauung Brügger Chaussee (incl. der südlichen Gartenflächen Flurstücke 19/41, 19/26, 19/30),

-               südlich der Bebauung Tanneneck,

-               westlich und südlich der Gemarkung Brügge,

-               nördlich der Bebauung „Neuer Kamp“ und östlich der Schulstraße.

 Für den Teilbereich II (T2):

Südlich der Bebauung am Neuen Kamp (Flurstücke 22/78, 23/111 und 23/103)

 Für den Teilbereich III (T 3):

Teilfläche des Flurstückes 12 der Flur 5 (Holzkoppel) nördlich des Dosenmoores und westlich des Moorweges wird wie folgt geändert:

im Bereich östlich der Schulstraße und westlich des Jakob-Hinrichs-Weges werden statt 3-Punkt-Häuser nunmehr Doppelhäuser und Hausgruppen ausgewiesen, um damit dort die Errichtung altengerechter Wohnungen zu ermöglichen.

 Bürgermeister Voß merkt an, dass das Gebiet folgende Kennzeichen erhalten soll:

Baugrenze an der Kreisstraße 15 Meter, ansonsten 3  Meter.

WA-Gebiet 2-geschossig, ohne Kreis, Dachneigung 18 bis 25°,

GRZ 0,4, max. Höhe der baulichen Anlagen 10 Meter über Gehweg und offene Bauweise.

Die Gemeindevertretung nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

 
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird das Architektenbüro Schrabisch und Bock, Kiel, beauftragt. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allge­meinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll erfolgen, wenn die wesentlichen Planinhalte erarbeitet sind. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 Herr Bräse nimmt wieder an der Sitzung teil. Bürgermeister Voß gibt die Beschlüsse bekannt.

 Bürgermeister Voß unterbricht um 21.00 Uhr die Sitzung zu einer Pause.

Um 21.10 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

 TOP 12: Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4, „Dorf“, für das Gebiet beidseitig der Dorfstraße sowie südwestlich und westlich der Wilhelm-Stabe-Straße – südlich des Diekredders – und östlich der Schulstraße – südlich des Feuerwehrgerätehauses und südlich und südöstlich des Dorfes

 Herr Techow, Herr Vehling und Frau Kollmus verlassen wegen Befangenheit den Raum.

 Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und erläutert den Sachverhalt.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde über die künftige Entwicklung und Struktur des Dorfgebietes (Bestand) diskutiert. Der „neue“ Flächennutzungsplan sieht zudem eine Erweiterung des Dorfgebietes in südlicher und südöst­licher Richtung vor. Der Erläuterungsbericht führt aus, dass es sich hier um einen städtebaulich sensiblen Bereich handelt, der über eine Bauleitplanung zu steuern ist. An der dorfgebietstypischen Mischnutzung (Wohnbebauung und nicht wesentlich  störende gewerbliche Nutzung und die der Versorgung des Gebiets dienenden Hand­werksbetriebe) wird festgehalten, zumal auch Emissionen durch angrenzende land­wirtschaftliche Betriebe zu erwarten sind.

Im Bereich des „alten“ Dorfes sollen einige Baugrenzen geändert werden. Hier sind Bauanträge mit Hinweis auf eine Änderung des B-Planes abgelehnt worden.

Für den im neuen F-Plan neu ausgewiesenen Erweiterungsbereich in Richtung Ortsausgang Negenharrie und am Buchwalder Weg liegen Bauvoranfragen vor, die ohne B-Plan nicht genehmigt werden können.

Ein Aufstellungsbeschluss  kann gem. § 8 Abs. 3 BauGB im sog. Parallelverfahren erfolgen, da  die Änderung und Erweiterung des B-Planes aus dem neu aufgestellten F-Plan entwickelt wird.

Herr Bräse bemerkt, dass die Verlegung der OD-Grenze zu berücksichtigen ist. Bürgermeister Voß bemerkt, dass im weiteren Verfahren die Fläche am Eiderweg mit zu überplanen ist. Es ist eine Karte als Anlage für den Bereich des alten Dorfes beizufügen.


Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

 1.            Der Bebauungsplan Nr. 4 (Dorf) für das Gebiet beidseitig der Dorfstraße sowie

        südwestlich und westlich der Wilhelm-Stabe-Straße

       -    südlich des Diekredders und östlich der Schulstraße

       -    südlich des Feuerwehrgerätehauses und südlich und südöstlich des Dorfes

              soll wie folgt geändert werden:

a)    die Baugrenzen im Bereich des alten Dorfes südlich der Burbek, westlich der Dorfstraße, südlich des Fehkampes werden teilweise geändert

b)    für den Bereich am Buchwalder Weg wird lt. dem neuen F-Plan beidseitig  eine MD-Ausweisung vorgenommen, südlich des Buchwalder Weges nur in einer Bautiefe

c)    für den Bereich Ortsausgang Negenharrie, westlich der Dorfstraße und öst­lich der Dorfstraße in einer Bautiefe wird eine MD-Ausweisung vorgenom­men.

2.            Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Architektenbüro Schrabisch und Bock, Kiel, beauftragt werden.

3.            Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll erfolgen, sobald die wesentlichen Planinhalte erarbeitet sind.

4.            Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

 Herr Techow, Herr Vehling und Frau Kollmus nehmen wieder an der Sitzung teil. Bürgermeister Voß gibt den Beschluss bekannt.

 

Zur Beratung des nachfolgenden Tagesordnungspunktes schließt Bürgermeister Voß die Öffentlichkeit aus.