Ö f f e n t l i c h e   N i e d e r s c h r i f t

über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek

am Donnerstag, dem 03. November 2011, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Bürgermeister Uwe Bräse als Vorsitzender

GV Herr Volker Techow

GV Herr Peter Scholz

GV’in Frau Manuela Sachau

GV Herr Sönke Schröder

GV Herr Friedrich Tedsen

GV’in Frau Andrea Winneg

GV Herr Günter Herbert

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Bernd Voß

GV Herr Günter von Seidlitz

GV’in Frau Ute Pegoli ab 19.40 Uhr

GV Herr Axel Höper

GV Herr Thomas Haese

GV Herr Volker Heidemann

 

Es fehlen entschuldigt:

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Matthias Weber

 

Gäste:

Herr Kohrt

Herr Schmalfuß

Herr Marxen

24 Einwohnerinnen und Einwohner und Gäste aus den Nachbargemeinden

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm

Herr Scheer, Kieler Nachrichten

Herr Böge, Holsteiner Courier

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Bürgermeister Bräse begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Herr Bräse bittet um Änderung der Tagesordnung. Neu in nichtöffentlicher Sitzung: TOP 8: Verwaltungsverfahren, neu TOP 9: Grundstücksangelegenheiten „Skulptur“.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung.

 

Tagesordnung:

    1.             Sitzungsniederschrift vom 08.09 2011

    2.            Mitteilungen des Bürgermeisters

    3.            Einwohnerfragestunde

    4.            Antrag der WfW – Wählergemeinschaft für Wattenbek – zur Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

    5.            Antrag der WfW – Wählergemeinschaft für Wattenbek – auf Änderung der Satzung (§1) über die Aufwandsentschädigungen

    6.            Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III; Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

    7.            Abschluss eines Konzessionsvertrages für Gas in Wattenbek ab 2012

In nichtöffentlicher Sitzung:

    8.            Verwaltungsverfahren

    9.            Grundstücksangelegenheiten (Skulptur)

 

TOP 1: Sitzungsniederschrift vom 08. 09. 2011

Herr Voß bittet um eine Änderung auf S. 147 TOP 5 1. Absatz 3. Zeile: „Der Klammervermerk bgM.“ ist zu streichen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Niederschrift vom 08.09.2011 mit der genannten Änderung.

 

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

a) Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung wird vom 08.12.2011 auf den 13.12.2011 verschoben.

b) Am 13.11.2011 findet um 11.15 Uhr anlässlich des Volkstrauertages die Gedenkfeier am Ehrenmal statt.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

a)  Windenergienutzung auf der Fläche 170

Herr Thomsen, Anlieger der Straße An der Burbek, spricht den erheblichen Wertverlust der Immobilien an durch die Nähe der Windkraftanlagen. Ferner wird das Thema Mindestabstand und das historische Landschaftsbild angesprochen und hierbei auf die Dorfchronik verwiesen. Das Landschaftsbild verändert sich durch die Anlagen. Die Ausführungen und Fragen von Herrn Thomsen sind in der Anlage beigefügt (Anlage 1).

Herr Lembrecht teilt mit, dass er ein großes Verständnis für die Anlieger der Burbek hat. Die Grundstücke an der Burbek wären durch die Windanlagen beeinträchtigt. Ein Wertausgleich ist jedoch nicht Aufgabe der Gemeinde. Er hat diesbezüglich beim Gutachterausschuss des Kreises angefragt. Der Wertverlust beträgt zwischen 10%-25%. Es liegt jedoch kein gestütztes Wertgutachten vor. Bezüglich der Höhe der Anlagen teilt Herr Lembrecht mit, dass das Innenministerium die Fläche in den jetzigen Abmessungen aufgenommen hat. Bezüglich des historischen Landschaftsbildes bemerkt Herr Bräse, dass dies eine Frage der Bewertung ist. Jeder Gemeindevertreter muss dies für sich selbst entscheiden. Herr Dr. Brunke fragt an, wie die Gemeinde den konkreten Erhalt des Naturschutzgedanken gewichtet. Herr Bräse teilt mit, dass es ebenfalls die Entscheidung eines jeden einzelnen ist, wie hoch der Wert eingeschätzt wird. Herr Hoppe fragt an, warum die Stellungnahme der Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster nicht bekanntgegeben wird. Ferner wird angefragt, ob den Gemeindevertretern die Ablehnungsgründe bekannt sind. Herr Lembrecht teilt mit, dass die negative Stellungnahme der Stadt Neumünster sechs Punkte enthält. Die Gemeinde Wattenbek ist nicht Entscheidungsbehörde. Jede einzelne beteiligte Gemeinde hat eine Stellungnahme an das Innenministerium abzugeben. Die Stadt Neumünster hat sich einverstanden erklärt, die Stellungnahme anzusprechen und zu zitieren, nicht aber zu veröffentlichen. Den Gemeindevertretern ist die Stellungnahme nur in diesem Umfang bekannt. Besteht Interesse an den Ausführungen der Stadt Neumünster bittet Herr Lembrecht, sich diesbezüglich an die Stadt Neumünster direkt zu wenden.

Herr Dr. Brunke bemerkt, dass nach dem Umweltinformationsgesetz jede Person das Recht auf freien Zugang zu den Umweltinformationen hat. Herr Lembrecht verweist auf seine Ausführungen und betont nochmals, dass die Gemeinde Wattenbek lediglich eine beteiligte Gemeinde ist und nicht die Entscheidungsbehörde.

Herr Müller verweist auf die gemeinsame Sitzung der Gemeinde Bordesholm am 05.10.2011. Herr Dr. Niedersberg hat dort vor eventuellen Konsequenzen gewarnt. Sobald die Fläche als Eignungsfläche im Regionalplan ausgewiesen ist, erscheint ein Bürgerwindpark nicht mehr umsetzbar. Ferner wurde ausgeführt, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht die Voraussetzung für die Errichtung eines Windparks ist. Die Gemeinde hat dann nur noch sehr geringe Steuerungsmöglichkeiten. Herr Lembrecht teilt mit, dass nach Ausweisung einer Fläche ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Sie kann über die Bauleitplanung bedingt Einfluss nehmen, es ist jedoch keine Verhinderungsplanung zulässig. Herr Herbert bemerkt, dass die Gemeinde die Möglichkeiten der Bauleitplanung nutzen wird.

Herr Müller fragt an, ob die Fläche 170 verändert werden kann, z.B. durch Abstand 2 km von der letzten Bebauung und eine geringere Anzahl von Anlagen. Herr Herbert bemerkt, dass ein 2 km Abstand nicht möglich sein wird. Im Rahmen der Bauleitplanung könnte jedoch die Anzahl der Anlagen festgelegt werden, wenn die Höhe der Anlagen bekannt ist. Die Flächen werden nicht bis an den Rand ausgenutzt. Die Pläne werden so aufgestellt, dass keine Verhinderungsplanung betrieben und gegen geltendes Recht verstoßen wird.

 

TOP 4: Antrag der WfW – Wählergemeinschaft für Wattenbek – zur Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Bürgermeister Bräse verweist auf den vorliegenden Antrag.

Herr Haese erläutert den Antrag.

Die WfW beantragt, vor den Sitzungen des Schulverbandes und des Amtsausschusses (einmal im Quartal) eine Sitzung der GV einzuberufen, wenn in den jeweiligen Ausschüssen größere finanzielle Ausgaben für die Gemeinde Wattenbek zu erwarten sind.

Begründung: Da die Gemeindevertretung nur über einen kleinen Teil der Ausgaben der Gemeinde Wattenbek beschließen kann und die größeren Investitionen im Schulverband und im Amtsausschuss ohne Beschluss der Gemeindevertretung getätigt werden, wird eine Sitzung der GV mit der Tagesordnung der jeweiligen anstehenden Sitzung gefordert. In der Sitzung der GV wäre es möglich, den Sachverhalt zu beraten und den Mitgliedern des Schulverbandes- bzw. des Amtsausschusses ein Votum der Gemeindevertretung mitzugeben. Die Institution der Gemeindevertretung soll damit gestärkt werden. Da die Ausschusssitzungen und die Sitzungen der GV in der Regel einmal pro Quartal stattfinden, ist eine terminliche Zusammenlegung möglich. Hierdurch würden keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde entstehen.

Herr Lembrecht teilt mit, dass der Amtsausschuss viermal im Jahr tagt. Vorgeschaltet sind die Hauptausschüsse. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine der Sitzungen werden rechtzeitig bekanntgegeben, so dass jeder die Möglichkeit hat, an den Sitzungen teilzunehmen. Herr Kühne entgegnet, dass den Gemeindevertretern jedoch keine entsprechenden Unterlagen vorliegen, um über die Themen beraten zu können. Herr Bräse teilt mit, dass die Gremien des Schulverbandes ebenfalls öffentlich tagen. Herr Lembrecht bemerkt, dass den gewählten Vertretern in den Ausschüssen keine Weisungen erteilt werden dürfen.

Herr Herbert hält es nicht für notwendig, dass Thema als Verfahren zu formalisieren. Herr Schröder bemerkt, dass viele Termine wahrgenommen werden ohne Sitzungen und Formalien.

Bürgermeister Bräse stellt den Antrag zur Abstimmung.

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 2- Ja Stimmen, 13- Nein Stimmen.

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

TOP 5: Antrag der WfW – Wählergemeinschaft für Wattenbek – auf Änderung der Satzung (§1) über die Aufwandsentschädigungen

Bürgermeister Bräse verweist auf den vorliegenden Antrag.

Herr Heidemann erläutert den Antrag.

Die WfW beantragt, alle Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Wattenbek um 15 % zu kürzen, da die Haushaltslage der Gemeinde sehr angespannt ist und die Einnahmen der letzten zwei Jahre die Ausgaben nicht gedeckt haben.

Herr Bräse weist darauf hin, dass die Sitzungen in vielen Stunden vorbereitet werden, ohne Entschädigung. Herr Kühne ergänzt, dass auch in vielen Arbeitskreisen gearbeitet wird, ebenfalls ohne Entschädigung. Herr Schröder kann den Antrag ebenfalls nicht nachvollziehen. Die Gemeindevertreter nehmen viele Termine wahr und sind viele Stunden ehrenamtlich beschäftigt. Die Sitzungen stellen nur einen kleinen Bereich der Arbeit dar.

Bürgermeister Bräse stellt den Antrag zur Abstimmung.

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 2 –Ja Stimmen, 12 – Nein Stimmen, 1 Enthaltung.

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

TOP 6: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III; Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

Herr Techow verlässt wegen Befangenheit den Raum.

Bürgermeister Bräse verweist auf die gemeinsamen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr und des Bau- und Planungsausschusses am 05.10.2011 und 01.11.2011 und die Einwohnerversammlung am 24.10.2011.

Herr von Seidlitz teilt mit, dass das Thema großes Interesse in der Gemeinde ausgelöst hat. Es gibt viele Gegner der Fläche 170. Sollte die Gemeinde positiv für die Fläche 170 stimmen, ist ein Bürgerbegehren zu erwarten. Die Gemeindevertretung sollte daher einen Bürgerentscheid herbeiführen, um die Entscheidung auf eine breitere demokratische Basis zu stellen. Herr von Seidlitz stellt den Antrag, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Herr von Seidlitz äußert seine Bedenken, dass nach Ausweisung der Fläche auch mit Aufstellung eines B-Planes nicht viele Einflussmöglichkeiten bestehen.

Herr Schröder erwartet von der Gemeindevertretung ein klares Statement. Die Gemeinde hat durch die Aufstellung eines B-Planes Gestaltungsmöglichkeiten. Ferner wird jetzt nur über die Ausweisung der Fläche entschieden, nicht über einen Windpark. Herr Herbert teilt mit, dass er den gestellten Antrag auch unterstützen würde, wenn in den Ausschüssen knappe Entscheidungen getroffen worden wären. Es ist jedoch zu eindeutigen Abstimmungen gekommen.

Bürgermeister Bräse bittet um Abstimmung zu dem von Herrn von Seidlitz gestellten Antrag.

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Bürgerentscheid herbeizuführen.

 

Abstimmungsergebnis: 6 –Ja Stimmen, 8 – Nein Stimmen

Damit wurde der Antrag nicht angenommen.

 

Herr Herbert verweist auf den Beschlussvorschlag aus der gemeinsamen Sitzung am 01.11.2011. Die Absichtserklärung der Eigentümer liegt vor. Herr Herbert verliest diese. Es wurde mitgeteilt, dass keine Vorverträge bestehen.

Herr Haese verweist nochmals auf die Aussage von Herrn Dr. Niedersberg, dass ein Bürgerwindpark nicht mehr umsetzbar erscheint, wenn die Aufnahme der Fläche erfolgt ist. Er bittet, dies zu bedenken. Herr Bräse teilt mit, dass die Gemeinde durch die Bauleitplanung Einflussmöglichkeiten besitzt.

Herr Herbert ergänzt, dass durch die Aufstellung des B-Planes die Ausgestaltung beeinflussbar ist. Die Vergrößerung der Abstandsflächen ergibt sich durch die Anzahl und Höhe der Anlagen.

 

Bürgermeister Bräse stellt folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Die Gemeinde Wattenbek unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und stimmt der Ausweisung der Windeignungsfläche 170 in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zu.

Mit der voraussichtlichen Jahresleistung der in diesem Gebiet aufzustellenden Windkraftanlagen ließe sich der jährliche Strombedarf der Gemeinde Wattenbek und des ganzen Amtes Bordesholm decken. Die Energiewende wäre vollzogen.

Die Einspeisungsmöglichkeiten an 110kV oder 20 kV am örtlichen Umspannwerk Wattenbek können genutzt werden. Der Bau neuer Transportleitungen ist nicht erforderlich.

Die Gemeinde wird die Möglichkeiten der Bauleitplanung (F-Plan und B-Plan) nutzen, um die Stromerzeugung so mit zu gestalten, dass Beeinträchtigungen der nächstgelegenen Bebauung und des Landschaftsbildes erträglich bleiben.

Die Hinweise der UNB sollten in die Bewertung einbezogen werden.

 

Abstimmungsergebnis: 9 –Ja Stimmen und 5- Nein Stimmen

 

Herr Techow nimmt wieder an der Sitzung teil. Bürgermeister Bräse gibt den Beschluss bekannt.

 

TOP 7: Abschluss eines Konzessionsvertrages für Gas in Wattenbek ab 2012

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.09.2011 sowie auf die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr und des Bau- und Planungsausschusses am 05.10.2011. Es wurden einige Änderungen im Vertragsentwurf vorgeschlagen. Der geänderte Entwurf liegt als Tischvorlage vor. Die Änderungen sind markiert.

Herr Lembrecht bemerkt, dass eine Vertragslaufzeit für die Gemeinde mit 20 Jahren günstiger ist. Dies ist ein Vorschlag von den VBB. Bezüglich des Gewerbesteuerschlüssels, was vom Amt noch geprüft werden sollte, teilt Herr Lembrecht mit, dass die Zahlung von Gewerbesteuern nicht im Konzessionsvertrag geregelt werden kann.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Es wird ab 01.01.2012 einen Wegenutzungsvertrag Gas mit einer Laufzeit von 20 Jahren in der Fassung des vorliegenden Entwurfes mit den Versorgungsbetrieben Bordesholm GmbH abgeschlossen. Grund für die Entscheidung sind die Erfahrungen mit dem bisherigen Netzbetreiber, der regionale Bezug des Unternehmens und die Erwartung, dass der Vertragsabschluss die Wirtschaftskraft und das Zusammenwachsen der Region fördern wird.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Bürgermeister Bräse die Öffentlichkeit aus.

 

Bürgermeister Bräse stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekanntgegeben.                                    

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Bräse die Sitzung um 22.10 Uhr.

 

 

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Bürgermeister                                                                         Protokollführerin