Ö f f e n t l i c h e   N i e d e r s c h r i f t

über die 15. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek

am Donnerstag, dem 08. September 2011, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Bürgermeister Uwe Bräse als Vorsitzender

GV Herr Peter Scholz

GV’in Frau Manuela Sachau

GV Herr Sönke Schröder

GV Herr Friedrich Tedsen

GV’in Frau Andrea Winneg

GV Herr Günter Herbert

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Bernd Voß

GV Herr Günter von Seidlitz

GV Herr Torsten Föh

GV’in Frau Ute Pegoli ab 20.30 Uhr (TOP 8)

GV Herr Axel Höper

GV Herr Matthias Weber

GV Herr Thomas Haese

GV Herr Volker Heidemann

 

Es fehlt entschuldigt:

GV Herr Volker Techow

 

Gäste:

Frau Voß

Frau Reckling

Herr Marxen

Herr Schmalfuß

Herr Rixen

Herr Blöcker

3 Wattenbeker Einwohner

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm

Herr Scheer, Kieler Nachrichten

Herr Böge, Holsteiner Courier

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Bürgermeister Bräse begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Herr Bräse bittet um Änderung der Tagesordnung. TOP 7 wird gestrichen, da die Maßnahme in dieser Form nicht durchgeführt wird. Die Eilentscheidung ist somit hinfällig. Neu TOP 5 wird: Nachwahl in die Gremien. Alt TOP 5 wird TOP 6, alt TOP 6 wird TOP 7. Unter TOP 11 ist nicht nur eine, sondern mehrere Mitteilungen zu machen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Änderung und Erweiterung der Tagesordnung.

 

Tagesordnung:

    1.             Sitzungsniederschrift vom 23. Juni 2011

    2.            Mitteilungen des Bürgermeisters

    3.            Einwohnerfragestunde

    4.            Ausschuss für Umwelt, Versorgung und Verkehr

                    a)             Nachwahl eines Mitgliedes / stellv. Ausschussvorsitzende/r

                    b)             Wahl eines Vorsitzenden des Ausschusses

    5.            Nachwahl in die Gremien

    6.            Anfrage der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

    7.            Ehrung von langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten (Gabriele Voß, Bernd Voß, Jürgen Kühne)

    8.            Wegerechtsvertrag für eine Gasleitung der Biogas GmbH mit Blöcker/Rixen

    9.            Auftragsvergaben/Maßnahmen für Grundstücke am Berliner Ring (Spielplatz)

   10.           Abschluss eines Konzessionsvertrages für Gas in Wattenbek ab 2012

 

In nichtöffentlicher Sitzung:

   11.            Grundstücksangelegenheiten (Mitteilungen, Kaufvertrag für das BHKW, Gewerbefläche L 49/K15)

 

TOP 1: Sitzungsniederschrift vom 23. Juni 2011

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 23.06.2011 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

a) Die Sitzung der Gemeindevertretung am 22.09.2011 fällt aus. Diese wurde auf den heutigen Tag verschoben.

b) Am 27.10.2011 wird das Außengelände der Kita in Benutzung genommen.

c) Bezüglich Dorffest teilt Frau Sachau mit, dass dieses vom 10.-12.08.2012 stattfindet. Das Programm wird wie im vergangenen Jahr durchgeführt. Am 26.09.2011 tagt der nächste Dorffestausschuss. Herr Schröder ergänzt, dass das Sicherheitskonzept im Amt beraten wurde. Am Freitag und Sonnabend Abend wird das Gelände mit einem transparenten Bauzaun eingegrenzt, um Kosten für die Security einzusparen.

d) Bezüglich der Ferienfahrt der Gemeinde Wattenbek teilt Herr Haese mit, dass diese von seiner Frau und ihm durchgeführt wurde. Es haben an der Fahrt am 11.08.2011 in den Heidepark 50 Kinder und 13 Erwachsene teilgenommen. Es hat alles gut geklappt. Es sind Kosten für die Gemeinde in Höhe von 330,--€ entstanden.

 

Bürgermeister Bräse verpflichtet Herrn Günter Herbert per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner dienstlichen Obliegenheiten.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

a)  Herr Marxen fragt an, ob Herr Bräse ein Schreiben von den VBB zur Kenntnis erhalten hat, bezüglich Meldung über die Wasserabnahme bei Übungen der Feuerwehr. Die VBB bittet die Freiwillige Feuerwehr in dem Schreiben, die Wasserabnahme vor den Übungen und vor Einsätzen zu melden, bezüglich des Wasserdrucks. Herr Bräse teilt mit, dass er von dem Schreiben keine Kenntnis hat, es ist jedoch bei Großeinsätzen gängige Praxis, dass die VBB  Kenntnis erhält.

b) Herr Wechgeln, Berliner Ring 18 a, fragt an bezüglich der Umgestaltung des Spielplatzes Berliner Ring. Herr Bräse teilt mit, dass zwei Baugrundstücke verkauft wurden. Der Spielplatz wird nicht vollständig aufgegeben. Eine Beratung über die Gestaltung des Spielplatzes erfolgt im zuständigen Ausschuss. Herr Graß fragt an, ob der Spielplatz nach der Umgestaltung besser einsehbar wird. Herr Bräse sichert eine Einsehbarkeit zu. Die Zuwegung erfolgt vom Berliner Ring und vom Grünen Weg aus.

 

TOP 4: Ausschuss für Umwelt, Versorgung und Verkehr

a) Nachwahl eines Mitgliedes/stellv. Ausschussvorsitzende/r

Bürgermeister Bräse teilt mit, dass Herr Ströh nach Bordesholm verzogen ist. Daher ist eine Nachwahl erforderlich.

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Günter Herbert als Mitglied vor.

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Herrn Günter Herbert als Mitglied des genannten Ausschusses.

 

b) Wahl eines Vorsitzenden des Ausschusses

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Günter Herbert als Vorsitzenden vor.

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Herrn Günter Herbert als Vorsitzenden des genannten Ausschusses.

 

Als 2. Vertreter des Ausschusses schlägt die CDU-Fraktion Herrn Volker Techow vor.

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Herrn Volker Techow als 2. Vertreter des genannten Ausschusses.

 

TOP 5: Nachwahl in die Gremien

Die CDU-Fraktion macht folgende Vorschläge:

 

Haupt- und Finanzausschuss: Herr Günter Herbert für Herrn Hans- Joachim Ströh

Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport: als 2. Vertreter Herr Günter Herbert für Herrn Hans-Joachim Ströh

Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung: Herr Günter Herbert für Herrn Hans- Joachim Ströh

Verbandsversammlung des Schulverbandes Bordesholm: als 2. Vertreter Herr Günter Herbert für Herrn Hans-Joachim Ströh

Bau- und Planungsausschuss: Der Klammervermerk bgM bei Herrn Herbert ist zu streichen.

 

Die Gemeindevertretung wählt einstimmig Herrn Günter Herbert als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied der genannten Ausschüsse.

 

TOP 6: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

a) Herr Heidemann verweist auf die Anträge der WfW- Änderung der Geschäftsordnung und Änderung der Satzung bezüglich Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld und fragt an, warum diese nicht auf die Tagesordnung aufgenommen wurden. Herr Bräse bemerkt, dass mit den Fraktionsvorsitzenden vereinbart wurde, diese nicht in der Gemeindevertretersitzung zu beraten. Herr Haese bemerkt, dass jede Fraktion das Recht hat, Themen auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Die Anträge werden nochmals gestellt. Der erste Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung wird zurückgezogen und durch einen neuen ersetzt. Herr Bräse teilt mit, dass die Anträge auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden.

b) Herr Heidemann teilt mit, dass im Wendehammer Buchenweg ein Sandlager der Firma Huss besteht und fragt an, wann dieses wieder entfernt wird. Herr Bräse teilt mit, dass bereits Gespräche mit der Firma Huss und der SWN geführt wurden bezüglich der Probleme im Ort.

Herr von Seidlitz verweist in diesem Zusammenhang auf den Weg zwischen Neuer Kamp und Kieler Kamp. Der Asphalt ist noch nicht wieder aufgebracht worden. Herr Bräse teilt mit, dass nach Abschluss der Arbeiten unter Beteiligung der Gemeinde eine Abnahme stattfindet.

 

TOP 7: Ehrung von langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten (Gabriele Voß, Bernd Voß, Jürgen Kühne)

Bürgermeister Bräse teilt mit, dass Frau Voß, Herr Voß und Herr Kühne seit mehr als 25 Jahren als ehrenamtliches Mitglied in der Gemeinde Wattenbek tätig sind. Herr Bräse dankt Frau Voß für das ehrenamtliche Engagement und überreicht eine Ehrenurkunde, ein Blumenstrauß und ein Buchpräsent. Herr Bräse dankt Herrn Voß und Herrn Kühne für das Engagement, verliest die Ehrenurkunden, überreicht die Ehrenurkunden, ein Blumenstrauß und Buchgutscheine.

Herr Voß teilt mit, dass Herr Bürgermeister Bräse insgesamt 20 Jahre Bürgermeister ist und verliest die Ehrenurkunde, überreicht diese sowie ein Präsent.

Herr Amtsdirektor Lembrecht gratuliert allen vier Personen und überreicht ihnen Blumensträuße.

 

TOP 8: Wegerechtsvertrag für eine Gasleitung der Biogas GmbH mit Blöcker/Rixen

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage.

 

Auf die geführten zahlreichen Gespräche wird verwiesen. Die von den Mitgliedern der gemeindlichen Gremien geforderten Änderungen sind in den vorliegenden Entwurf des Wegenutzungsvertrages aufgenommen worden.

Angesprochen wurde daneben die Aufnahme einer Preisanpassungsklausel auf Indexbasis, ein entsprechender Formulierungsvorschlag wurde von Herrn Dr. Junge vorgelegt. Seitens des Amtes wird allerdings empfohlen, eine Anpassung auf der Basis eines Preisindexes nicht aufzunehmen, da dies in der Vergangenheit (Erbbaurechtsverträge, auch in Wattenbek) immer dann zu Problemen führte, wenn ein Index nicht fortgeführt wurde.

 

Es schließt sich eine Diskussion an.

Herr Bräse bemerkt, dass das Entgelt in § 8 auf 3,30 € geändert werden sollte. Ferner sollte eine Preisanpassungsklausel mit aufgenommen werden.

Herr Bräse schlägt einen Grundbetrag in Höhe von 3,30 €/lfd.Meter vor. Ferner sollte eine Preisanpassungsklausel in Höhe von 2 % alle zwei Jahre auf den Grundbetrag aufgenommen werden.

Herr Herbert bemerkt, dass in § 8 die Bemessungsgrundlage festgelegt werden sollte. Herr Tedsen ergänzt, dass die Länge gemäß digitalem Bestandslageplan festgelegt werden sollte.

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit 12 Ja- Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen, in § 8 das Entgelt auf 3,30 € festzulegen. Ferner wird der Vorschlag von Herrn Tedsen mit aufgenommen.

Die Gemeindevertretung beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die vorgeschlagene Preisanpassungsklausel in Höhe von 2 % alle zwei Jahre auf den Grundbetrag aufzunehmen.

 

Folgende Änderungen werden noch zusammengetragen:

§ 4: Überschrift: Planung, Herstellung und Betrieb von Versorgungsanlagen

Abs. 1: ….Regeln der Technik zu planen, auszuführen, zu betreiben und instand zu halten.

Abs.2: …Veränderung, Wiederherstellung, Instandhaltung und des Betriebes ihrer Versorgungsanlagen,….

§ 10: Abs. 1: Dieser Vertrag tritt am 01.10.2011 in Kraft.

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und einer Enthaltung, den Wegenutzungsvertrag mit der Bioenergie Blöcker Rixen GmbH & Co KG in der vorliegenden Fassung (3. Entwurf, Stand 24.08.2011) mit den genannten Änderungen abzuschließen.

 

TOP 9: Auftragsvergaben/Maßnahmen für Grundstücke am Berliner Ring (Spielplatz)

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage.

Wie von der Gemeinde beschlossen, wurden im südlichen Bereich des Spielplatzes am Berliner Ring zwei Baugrundstücke zum Verkauf angeboten. Die Erschließung der Grundstücke soll über einen kleinen Stichweg erfolgen, der zwischen den beiden Grundstücken liegt. Dieser Weg dient dann auch als Zuwegung zur Restfläche des Spielplatzes.

Zwischenzeitlich sind beide Grundstücke verkauft und von den neuen Eigentümern entsprechende Bauanträge eingereicht worden.

Das Ing. Büro Levsen hat für die Gemeinde Wattenbek eine Preisumfrage für die kleine Erschließungsmaßnahme durchgeführt. Die Kostenschätzung seinerzeit betrug 27.000,--€.

Zwei Angebote wurden abgegeben:

Fa. Erwin Rumpf, Nortorf                    brutto 24.754,14 €

Fa. Granit Tiefbau, Bordesholm           brutto 37.138,00 €

 

Die Arbeiten sollen bis Ende September 2011 durchgeführt werden.

Die Ausgabe wird durch die Erlöse aus dem Verkauf der Grundstücke gedeckt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Auftrag für die Erschließung der beiden Grundstücke am Berliner Ring (Spielplatz) zu einem Angebotspreis von 24.754,14 € an die Firma Erwin Rumpf GmbH & Co KG zu erteilen.

 

TOP 10: Abschluss eines Konzessionsvertrages für Gas in Wattenbek ab 2012

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage.

 

Der derzeitige Wegenutzungsvertrag Gas mit den Versorgungsbetrieben Bordesholm GmbH endet am 31.12.2011. Entsprechend der Vorschrift des § 46 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde das Vertragsende durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht. Auf diese Bekanntmachung haben sich sowohl die Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH (VBB) als auch die Schleswig-Holsteinische Netz AG (als Gesamtrechtsnachfolger der Stadtwerke Neumünster GmbH – SWN) als neuer Vertragspartner der Gemeinde Wattenbek beworben.

Bei dem bisherigen Konzessionsvertrag handelte es sich um einen Versorgungsvertrag. Da mittlerweile durch die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes die Lieferung von Energie und der Betrieb des Netzes streng zu trennen sind, kann dieser Vertrag nicht weiter verwendet werden. Vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag in Zusammenarbeit mit der E.ON Hanse AG wurde daher der Entwurf eines neuen Muster-Wegenutzungsvertrages erarbeitet.

Die Gemeinde räumt dem Netzbetreiber durch diesen Vertrag das Recht ein, gemeindliche Wege und Grundstücke für die Verlegung von Leitungen zu nutzen. Im Gegenzug erhält die Gemeinde die Konzessionsabgabe und 10 % Kommunalrabatt für das eigenverbrauchte Gas der Gemeinde.

Auch in anderen Gemeinden enden in den nächsten Jahren die derzeitigen Konzessionsverträge. Auch hier haben sich neben den VBB die SWN bzw. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die S-H Netz AG als neuer Vertragspartner beworben. Die SWN als auch die VBB haben dem Amt einen Vertragsentwurf zugesandt, der auf dem o.a. Mustervertrag beruht, in einigen Bestimmungen jedoch Änderungen enthält.

Seitens des Amtes wurde dann auf der Grundlage des Mustervertrages und der Änderungen in den Entwürfen der SWN und der VBB ein eigener Vertragsentwurf gefertigt, der als Anlage vorliegt. Dieser Entwurf des Wegenutzungsvertrages wurde vorab mit den SWN / der S-H Netz AG und den VBB abgestimmt.

Mit dem neuen Wegenutzungsvertrag erhalten die Gemeinden die Konzessionsabgabe nach den jeweiligen Höchstsätzen der Konzessionsabgabenverordnung (s. § 5 Abs. 1 des Vertragsentwurfes). Auch wird den Gemeinden ein Kommunalrabatt von 10 % für den abgerechneten Eigenverbrauch eingeräumt (s. § 6). Dies ist bei beiden Anbietern gleich.

Ein ggfs. erfolgender Wechsel des Netzbetreibers würde auf die Bürger der Gemeinde keine Auswirkungen haben. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit und das Recht, ihren Gaslieferanten frei zu wählen. Dies gilt im übrigen auch für die Gemeinden selber. Unterschiedliche Netzbetreiber (=Eigentümer des Netzes) und Gaslieferanten (=Nutzer des Netzes) haben keine Auswirkung auf die Höhe der Konzessionsabgabe, zwischen Betreiber und Lieferant erfolgt dann intern eine Zahlung, so dass die Gemeinde stets die volle Konzessionsabgabe erhält.

§ 8 Abs.1 des anliegenden Entwurfes sieht vor, dass nach Beendigung der Laufzeit – wenn es denn zu keiner Vertragsverlängerung kommt – die Gemeinde das Netz kauft. Alternativ ist es dann aber auch möglich, dass ein Dritter, z. Bsp. ein neuer Netzbetreiber, das Netz erwirbt. Mit diesem wäre dann ein neuer Vertrag zu schließen. Auch der jetzt auslaufende Konzessionsvertrag enthält eine solche Regelung.

Die Gemeinden könnten also auch jetzt den Beschluss fassen, das Netz selbst zu erwerben und es selbst zu betreiben bzw. in eine GmbH einzubringen. Ob dies hinsichtlich der Kostenseite den Gemeinden zu empfehlen ist, möchte ich dahin gestellt lassen. Ich empfehle, dies nur als Option eventuell zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. Eine Entscheidung hierüber ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf das Angebot der VBB, das Netz durch die Gemeinden erwerben und in eine zu gründende Gesellschaft („Regionalwerk Oberes Eidertal“) einbringen zu lassen. Die Möglichkeit dieser Option  kann jedoch nicht in den Wegenutzungsvertrag eingearbeitet werden. Von den VBB wurde hierzu eine entsprechende Optionsvereinbarung vorgelegt (s. Anlage 2), die – wenn von der Gemeinde gewünscht – notariell beurkundet würde. Die Option bezieht sich auf die gesamte Laufzeit des Vertrages.

Seitens der Schleswig-Holstein Netz AG wurde den Gemeinden ebenfalls das Angebot der Beteiligung unterbreitet. Angeboten wird der Erwerb von Aktien im Werte von mindestens 50.000,00 €; der Kaufpreis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Das Angebot liegt vor.

Allerdings sind die Fragen, mit wem die Gemeinde den neuen Wegenutzungsvertrag Gas abschließen möchte und die Entscheidung, ob die Gemeinde die von den VBB unterbreitete Option wahrnimmt bzw. das Angebot der S-H Netz AG annimmt, zwei völlig verschiedene Themen, die nur bedingt miteinander zu tun haben.

Wenn die Gemeinde sich für die S-H Netz AG als neuer Vertragspartner entscheiden sollte, wird die S-H Netz AG die weiteren Gespräche und Verhandlungen mit den VBB zur Umsetzung der Übernahme des Netzes führen. Die Gemeinde ist hieran nicht unmittelbar beteiligt. 

Nach § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG hat die Gemeinde, sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, bei Neuabschluss von Wegenutzungsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt zu machen. Sachliche Kriterien für die Auswahlentscheidung nennt das Gesetz nicht. So könnten der regionale Bezug des Unternehmens, die Förderung des Zusammenwachsens der Region, aber auch positive Erfahrungen mit dem Unternehmen in der Vergangenheit, so dass ein Wechsel für nicht erforderlich angesehen wird, bzw. die Erwartung, dass der Rechtsnachfolger des bisherigen Netzbetreibers ein starker Partner für die Zukunft sein wird, der eine leistungsfähige, effiziente und umweltorientierte Netzstruktur betreiben wird, sicher Gründe für eine Entscheidung darstellen.

 

Herr Kühne teilt mit, dass zunächst eine Beratung in den Fraktionen und dann im Ausschuss erfolgen sollte. Herr Haese plädiert für eine heutige Abstimmung. Herr Tedsen bemerkt, dass die Verträge fast identisch sind. Es sollte zugunsten der VBB aufgrund des regionalen Bezugs abgestimmt werden.

 

Bürgermeister Bräse teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt zurückgestellt wird. Es erfolgt zunächst eine Beratung in den Fraktionen und dann im zuständigen Ausschuss.

 

Zur Beratung des nachfolgenden Tagesordnungspunktes schließt Bürgermeister Bräse die Öffentlichkeit aus.


Bürgermeister Bräse stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekanntgegeben.

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Bräse die Sitzung um 21.30 Uhr.

 

 

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Bürgermeister                                                                         Protokollführerin