Ö f f e n t l i c h e   N i e d e r s c h r i f t

über die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek

am Donnerstag, dem 23. Juni 2011, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Bürgermeister Uwe Bräse als Vorsitzender

GV Herr Volker Techow

GV Herr Peter Scholz

GV’in Frau Manuela Sachau

GV Herr Friedrich Tedsen

GV’in Frau Andrea Winneg

GV Herr Hans-Joachim Ströh

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Bernd Voß

GV Herr Günter von Seidlitz

GV Herr Axel Höper

GV Herr Thomas Haese

GV Herr Volker Heidemann

 

Es fehlen entschuldigt:

Herr Schröder

Herr Föh

Frau Pegoli

Herr Weber

 

Gäste:

Frau Reckling

Herr Kohrt

Herr Tietgen, Kieler Nachrichten

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Bürgermeister Bräse begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

Tagesordnung:

    1.           Sitzungsniederschrift vom 24. März 2011

    2.          Mitteilungen des Bürgermeisters

    3.          Einwohnerfragestunde

    4.          Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

    5.          Jahresrechnung 2010

a)     Bericht der Prüfer

b)     Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben

c)     Beschluss der Jahresrechnung

    6.          1. Nachtragshaushaltssatzung 2011;  Stellenplan

    7.          Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Wattenbek ab 01.08.2011

    8.          Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte ab 01.08.2011

    9.          Einziehung einer Straßenfläche Nienröden

in nichtöffentlicher Sitzung:

 10.            Grundstücksangelegenheiten ( Grundstück Berliner Ring; Wegebenutzungsverträge)

 

TOP 1: Sitzungsniederschrift vom 24. März 2011

Folgende Änderungen sind vorzunehmen: S. 130 TOP 9 Abstimmungsergebnis, davon anwesend: die Zahl 17 ist in die Zahl 15 zu ändern. S. 130 TOP 10, folgender 1. Satz ist aufzunehmen: Herr Heidemann verlässt wegen Befangenheit den Raum. S. 131 TOP 10, 4. Absatz es muss heißen: Herr Bräse verlässt wegen Befangenheit den Raum.

Die Gemeindevertretung beschließt mit 1 Enthaltung einstimmig die Niederschrift vom 24.03.2011 mit den genannten Änderungen.

 

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

a) Bürgermeister Bräse teilt mit, dass Herr Ströh nach Bordesholm verzieht und daher zum 30.06.2011 aus der Gemeindevertretung ausscheidet. Herr Ströh war von 2008 bis 2011 Mitglied der Gemeindevertretung Wattenbek. Ferner war er Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr. Herr Bräse dankt im Namen der Gemeinde und überreicht eine Ehrenurkunde, die Chronik der Gemeinde und einen Blumenstrauß. Herr Techow dankt im Namen der CDU-Fraktion und überreicht ein Präsent.

b)  Bürgermeister Bräse teilt mit, dass einige Mitteilungen im nichtöffentlichen Teil zu Grundstücksangelegenheiten bekanntgegeben werden.

c) Bürgermeister Bräse teilt mit, dass er für seine 20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister am 20.06.2011 eine Ehrengabe vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag erhalten hat

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

a) Herr Voß verweist auf einen Artikel in den Kieler Nachrichten vom 21.06.2011 bezüglich der Beratungen, ob der Bauausschuss des Schulverbandes zukünftig öffentlich tagen wird. Das Abstimmungsergebnis wurde in dem Artikel fehlerhaft wiedergegeben. Dies sollte richtiggestellt werden.

 

TOP 5: Jahresrechnung 2010

a) Bericht der Prüfer

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass Herr Föh in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um eine Übersicht gebeten hat, bezüglich der Entwicklung der Gewerbesteuer. Herr Bräse verweist auf die Tischvorlage „Aufgliederung des Gewerbesteueraufkommens“.

Frau Winneg berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 am 28.03.2011 in der Amtsverwaltung.

Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt auf der Einnahmen- und Ausgabenseite mit 3.626.261,16 € ab. Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt belaufen sich auf 1.089.381,73 €. Die Gemeinde weist am Ende des Haushaltsjahres 2010 einen Rücklagenbestand von 237.500,--€ und einen Schuldenbestand von 250.000,--€ auf.

Beanstandungen bei der Prüfung haben sich nicht ergeben.

b) Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage.

Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben bis 1.000,--€ zur Kenntnis.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 1.000,--€.

c) Beschluss der Jahresrechnung

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Jahresrechnung 2010 in der vorgelegten Fassung.

 

TOP 6: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011; Stellenplan

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlagen und auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011.

Finanzierung/finanzielle Auswirkungen:

22.500,--€

Sachverhalt:

In die Änderung des Stellenplanes wurden die Beschlüsse des Fachausschusses eingearbeitet.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung wie vorgelegt. Es wird neu festgesetzt: Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 13,56 Stellen auf nunmehr 14,13 Stellen.

 

TOP 7: Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Wattenbek ab 01.08.2011

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratungen in den Sitzungen des Ausschusses für Bildung und Soziales am 04.04.2011 und des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011.

Herr Höper berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales.

Sachverhalt:

Seit dem 01.08.2010 werden in der Kindertagesstätte Wattenbek auch Kinder vor der Vollendung des dritten Lebensjahres an betreut (= Krippenkinder).

Zum derzeitigen Zeitpunkt verfügen Eltern über keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippengruppe. In Absprache mit der Einrichtung wurden daher zum 01.08.10 erstmalig in der Kindertagesstättensatzung Aufnahmekriterien für die Vergabe der Krippenplätze festgesetzt. Nach der bisherigen Bestimmung des § 5 Ziffer 3 ist bislang u.a. das Alter des Kindes mit ausschlaggebend gewesen; ältere Kinder haben demzufolge Vorrang vor jüngeren Kindern.

In der Praxis hat es sich nun jedoch gezeigt, dass diese Regelung unpraktikabel ist und im Einzelfall auch zu sozialen Ungerechtigkeiten führen kann.

So gab es z.B. Anmeldungen von Kindern, die knapp unter drei Jahre alt gewesen sind und quasi nur kurze Zeit in der Krippe oder altersgemischten Gruppe hätten betreut werden müssen, nach Vollendung des 3. Lebensjahres dann im laufenden Kindergartenjahr aber einen U3-Platz blockieren würden.

Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass eine Notwendigkeit besteht, auch ein 2 ½ jähriges Kind aufzunehmen, aber im Einzelfall kann es eben vorkommen, dass aus unterschiedlichen sozialen Gesichtspunkten die Aufnahme eines jüngeren Kindes notwendiger erscheint.

Auch wird seitens der Einrichtung angeführt, dass es aus bindungstheoretischer Sicht im Einzelfall erforderlich ist, Kinder über einen längeren Zeitraum in einer einheitlichen homogenen Gruppe zu betreuen.

Aus diesem Grunde wird es nach Rücksprache mit der Einrichtung für wichtig erachtet, die Aufnahmekriterien in der Hinsicht zu ändern, als dass die Vergabe der freien Betreuungsplätze künftig unter Abwägung aller sozialen Gesichtspunkte als Einzelfallentscheidung jeweils unabhängig vom Lebensalter des Kindes erfolgt.

Grundsätzliches:

In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass für die Investitionen zur Schaffung der U3-Betreuungsplätze eine Zuwendung in Höhe von bis 214.500,-- € (Bundes-, Landes- und Kreismittel) gewährt worden ist (bislang wurde ein Betrag von 175.500,-- € ausgezahlt, der Restbetrag wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises fällig).

Der Förderbetrag wurde jedoch zweckgebunden zur Bereitstellung von dauerhaft 15 U3-Betreuungsplätzen bewilligt, so dass grundsätzlich auch alle 15 Plätze vorzuhalten sind. Das bedeutet, dass wenn z.B. mitten im Kindergartenjahr alle 5 U3- Kinder in der altersgemischten Gruppe das dritte Lebensjahr beenden sollten, diese dann auch mitten im Jahr in eine Regelgruppe überwechseln müssten, da ansonsten für einen gewissen Zeitraum in der bisherigen Gruppe tatsächlich kein U3-Kind mehr betreut werden könnte. Gegenüber dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ist jedoch in regelmäßigen Abständen nachzuweisen, wie viele Regel- und U3-Kinder tatsächlich die Einrichtung besuchen.

Die Kindertageseinrichtung weist nun vorsorglich darauf hin, dass die bestehende Regelgruppe, welche bis 15.00 Uhr geöffnet ist, derzeit ausgelastet ist und über keine freien Kapazitäten verfügt. Die Eltern der U3-Kinder sind jedoch berufstätig und werden es wohl auch bleiben. Wenn also die bisherigen Krippenkinder bislang bis 15.00 Uhr betreut werden, wird davon auszugehen sein, dass zumindest der überwiegende Anteil der Kinder auch weiterhin nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine entsprechende Betreuungszeit benötigt. Es ist daher zu erwarten, dass in absehbarer Zeit aus den bisherigen U3-Gruppen überproportional viele Kinder zusätzlich in die Nachmittagsbetreuung wechseln werden.

Die Einrichtung zeigt daher bereits vorsorglich an, dass möglicherweise in einer weiteren Gruppe die Betreuungszeiten erweitert werden müssen, um den vorhandenen Bedarf decken zu können (zumal bei den Kindern bislang während der Krippenbetreuung die notwendige Betreuungszeit ebenfalls sichergestellt worden ist).     

 

Die Gemeindevertretung  beschließt einstimmig wie folgt:

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Kindertagesstätte Wattenbek vom 22.02.11 wird als Satzung beschlossen. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

TOP 8: Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte ab 01.08.2011

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011.

Herr Voß berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011.

Finanzierung/finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen:

a.)    ca. 12.200,-- €  durch die Gebührenanpassung (siehe Betriebskostenabrechnung)

b.)    ca. 4.250,-- € durch die Aufhebung der Sozialstaffelregelung für die Verpflegungskosten

Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die bisherigen Beratungen innerhalb der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses (am 10.03.11) und des Ausschusses für Bildung und Soziales (am 04.04.11).

a.) Gebührenermittlung

Gem. der anliegenden Betriebskostenabrechnung 2010 beträgt der tatsächliche Kostenausgleichsbetrag je Betreuungsstunde für die Kindertagesstätte Wattenbek 2,13 €

( = Vorjahr 1,96 €).

Gegenüber dem Vorjahr ist das Betriebskostendefizit um ca. 45.000,-- € angestiegen. Vom Grundsatz lassen sich die Haushaltsjahre 2009 und 2010 jedoch nicht unmittelbar miteinander vergleichen, da sich bedingt durch das zusätzliche Angebot der Krippenbetreuung die Betriebskosten automatisch erhöht haben. 

Dennoch lässt sich festhalten, dass durch Elternbeiträge „lediglich“ 29,35 Prozent (gegenüber 31,01 Prozent des Vorjahres) der laufenden Betriebskosten abgedeckt worden sind.

Nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein zur Finanzierung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen soll die Betriebskostenabdeckung durch Elternbeiträge jedoch grundsätzlich mindestens 30 Prozent betragen.

Wie der Betriebskostenabrechnung zu entnehmen ist, müsste die Grundgebühr demzufolge für eine vierstündige Betreuung am Tag zum kommenden Kindergartenjahr allein unter Berücksichtigung der tatsächlichen Betriebskosten 2010 von 110,-- € auf 114,-- € mtl. angehoben werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 04.04.11 wurde der Gemeindevertretung empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, eine entsprechende Gebührenanpassung zum kommenden Kindergartenjahr vorzunehmen, zu folgen.

 

Gleichzeitig kam jedoch in der genannten Sitzung ebenfalls zur Aussprache, zum kommenden Kita-Jahr eine Erhöhung der Personalstunden vorzunehmen (siehe Vorlage zum TOP „Stellenplan Kindertagesstätte“). Dem dargelegten ergänzenden Personalkonzept wurde seitens des Fachausschusses zugestimmt. Diesbezüglich würden sich Personalmehrausgaben von 22.500,-- € ergeben. Personalausgaben werden gem. den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes grundsätzlich ebenfalls um 30 Prozent auf die Elternbeiträge umgelegt.

Seitens des Ausschusses für Bildung und Soziales wurde daher die Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen, auch die nunmehr zu erwartenden Mehr-Personalausgaben zusätzlich in die Gebührenkalkulation einfließen zu lassen und den künftigen Gebührensatz noch einmal anzupassen.

 

Demzufolge würden sich die Betriebskosten im kommenden Kindergartenjahr noch einmal um weitere 22.500,-- € erhöhen; der hiervon von den Eltern zu tragende Gebührenanteil von 30 Prozent beträgt 6.750,-- €.

Wie der überarbeiteten Anlage zu entnehmen ist, würde die Regelbetreuungsgebühr demzufolge um weitere 4,-- €, somit von 110,-- € auf nunmehr insgesamt 118,-- € monatlich ansteigen.

b.) Verpflegungskosten

Gem. Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde können Familien mit geringerem Einkommen in Kindertageseinrichtungen auf Antrag eine Ermäßigung der Kita-Gebühr erhalten.

Der Kreis erstattet den Trägern der Kindertageseinrichtungen die durch die Sozialstaffel entstandenen Einnahmeausfälle – jedoch ausschließlich bezogen auf die Teilnahmebeiträge.

Mit Beschluss vom 12.06.08 hatte die Gemeindevertretung Wattenbek festgesetzt, auch die Verpflegungskosten gem. § 4 Abs. 1 (Verpflegungsentgelt) und Abs. 2 (Mittagstisch) mit in die Sozialstaffelregelung aufzunehmen.

Sofern demzufolge die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Sozialstaffel vorliegen, werden die Verpflegungskosten seitdem ebenfalls entsprechend ermäßigt.

Dieser entsprechende Einnahmeausfall wird nicht vom Kreis erstattet und somit allein von der Gemeinde Wattenbek getragen.

 

Die Kosten für das tägliche Mittagessen betragen 2,50 € täglich. Beim Vorliegen der Ermäßigungsvoraussetzungen reduzieren sich die Kosten für den Mittagstisch wie folgt:

 

Kosten für den Mittagstisch  tgl.

Übernahme des Rest-Betrags durch die Gemeinde Wattenbek

ohne Ermäßigung

2,50 €

-

25 % Ermäßigung

1,87 €

0,63 €

55 % Ermäßigung

1,12 €

1,38 €

85 % Ermäßigung

0,37 €

2,13 €

100 % Ermäßigung

-

2,50 €

Die Gemeinde Wattenbek nimmt derzeit eine Ausnahmestellung bezüglich der Ermäßigung von Verpflegungskosten in einer Kindertagesstätte ein.

Im Regelfall haben in anderen Kommunen Eltern die vollen Kosten zu tragen, da die Bereitstellung von Mittagessen als häusliche Ersparnis gewertet wird.

 

Aufgrund des nunmehr beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaketes werden künftig aufgrund der Gesetzesänderungen in den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie im Bundeskindergeldgesetz bundesweit alle Kinder, die entweder Arbeitslosengeld II (= sogenannte „Hartz IV -Leistungen“), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in einer Kindertageseinrichtung (oder in der Schule/Hort) erhalten. Die Eltern müssen allerdings gem. den gesetzlichen Vorgaben einen Eigenanteil von einem Euro täglich selbst tragen.

Der Anteil von 1,-- € täglich findet sich in der entsprechenden Bemessung und Ermittlung der Regelsätze wieder. Die über 1,-- € hinaus gehenden Kosten des Mittagessens erhalten die Einrichtungen von den zuständigen Stellen, im Regelfall den Jobcentern, erstattet. Vorrausetzung ist, dass die tatsächlichen Kosten für den Mittagstisch nachgewiesen werden (die also den Eltern in Rechnung gestellt werden).

 

Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, erhalten immer eine pauschale Ermäßigung ihrer Gebühr von 85 Prozent. Wie der o.a. Tabelle zu entnehmen ist, wird in diesen Fällen in der Gemeinde Wattenbek für die Nutzung des Mittagstisches ein Beitrag von 0,37 € tgl. erhoben.

Dieser Betrag liegt unterhalb des nunmehr im Gesetz verankerten Eigenanteils von 1,-- €, so dass die Gemeinde Wattenbek den Differenzbetrag zu den tatsächlichen Kosten nicht erstattet bekommen würde. Eine Erstattung erfolgt nur dann, wenn im Gebührenbescheid auch tatsächlich ein Betrag über 1,-- € hinaus festgesetzt werden würde. Nur bei einer Festsetzung eines Kostenbeitrags von 2,50 € tgl. würde demzufolge der tatsächliche Ausfall von 1,50 € ausgeglichen werden.

 

Familien, die Wohngeld beziehen, sind ebenfalls Nutznießer des Bildungs- und Teilhabepaketes.

In diesen Fällen lässt sich nicht pauschal sagen, in welcher Höhe die Einstufung in die Sozialstaffel erfolgt, dieses ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Als Durchschnittswert kann eine Ermäßigung von 55 Prozent beziffert werden.

Dieses bedeutet, dass die Familien also derzeit für das Mittagsessen durchschnittlich einen Betrag von 1,12 € zu entrichten haben. In diesen Fällen müssten sie künftig nur noch einen Betrag von  1,-- € aufbringen, die Gemeinde Wattenbek würde lediglich den Differenzbetrag von 0,12 € erstattet bekommen (da ja 1,12 € veranschlagt werden).

Der Erstattungsbetrag des Differenzbetrages von 1,50 € zu den tatsächlichen Verpflegungskosten würde in diesem Fall nur überwiesen werden, wenn auch tatsächlich im Gebührenbescheid der Betrag von 2,50 € ausgewiesen wird.   

 

Derzeit nehmen folgende Personen die Sozialstaffelregelung auch für die Verpflegungskosten in Anspruch:

25 % Ermäßigung:        Fehlanzeige

55 % Ermäßigung:        Fehlanzeige

85 % Ermäßigung:        7 Personen (davon 5 x Kindergarten, 2 x Krippe)

                                   = Übernahme eines Differenzbetrages in Höhe von 238,01 € monatlich

                                      durch die Gemeinde Wattenbek (= 2.856,12 € jährlich)

100 % Ermäßigung:      2 Personen (1 Pflegekind – Pflegekinder haben automatisch keine Kita-Gebühr

                                  zu entrichten – sowie 1 Kind, dessen Mutter nun mit einem anderen Lebensgefährten

                                  zusammen lebt – im Rahmen der Sozialstaffelregelung bleibt das Einkommen

                                  des neuen Partners immer anrechnungsfrei).

                                   = Übernahme eines Differenzbetrages in Höhe von 72,-- € monatlich durch

                                      die Gemeinde Wattenbek (= 864,-- € jährlich)

                                  

Ferner werden noch in 4 Fällen bei der Teilnahme an der Mittagsverpflegung Geschwister-ermäßigungen in Anspruch genommen, die einkommensunabhängig sind (davon 3 + Kindergarten, 1 x Krippe) :

30 % Geschwisterermäßigung: = Übernahme eines Differenzbetrages in Höhe von 43,35 € monatlich

                                               durch die Gemeinde Wattenbek (= 520,20 € jährlich)  

 

Die Aufhebung der Sozialstaffelregelung für die Verpflegungskosten hätte allerdings zur Folge, dass die Familien, die bislang mindestens zu 85 Prozent eine Ermäßigung in Anspruch nehmen konnten, künftig einen Eigenanteil von 1,-- € statt bislang 0,37 € pro Mahlzeit (= Mehrkosten von 0,63 €) zu entrichten hätten. Bundesweit wird dieses aber im Regelfall bei allen Familien so gehandhabt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 04.04.11 wurde nun der Gemeindevertretung empfohlen, die bislang geltende Regelung in § 5 Abs. 1 der Gebührensatzung, demzufolge die Sozialstaffelregelung auch für die Ermäßigung der Verpflegungskosten anzuwenden ist, zum kommenden Kindergartenjahr 2011/2012 aufzuheben.

Es wurde in diesem Zusammenhang seitens des Fachausschusses darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen der Gebührensatzung das Verpflegungsentgelt jedoch in besonderen Härtefällen in voller Höhe erlassen werden kann. Sollten demzufolge im Einzelfall Familien den (Mindest-)Eigenanteil von künftig 1,-- € pro Mahlzeit nicht aufbringen können, könnte das Verpflegungsentgelt demzufolge künftig nach dieser Vorschrift erlassen werden. 

Über entsprechende Anträge entscheiden gem. der Satzung der Bürgermeister und der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Soziales.

 

Hinweis: In der Neufassung des § 3 (Gebühr für die pädagogische Betreuung) wurde zudem der bisherige Absatz 6 gestrichen. Da das Land Schleswig-Holstein im letzten Jahr den § 25 Abs. 4 des Kindestagesstättengesetzes wieder aufgehoben hatte (= „Beitragsfreiheit“ bei Besuch einer Kindertageseinrichtung im letzten Jahr vor Schuleintritt), ist in der Gebührensatzung der entsprechende Hinweis auf die bisherige rechtliche Regelung nicht mehr nötig.  

 

Herr von Seidlitz erläutert die Gründe, warum er die Erhöhung der Gebühr ablehnt. Herr Techow bemerkt, dass mehr Personal vorgehalten wird, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Ferner werden die Betriebskosten steigen. Herr Voß bemerkt, dass jeweils am Anfang eines Jahres die Betriebskosten vom Vorjahr geprüft werden. Die Erhöhung ist notwendig, um einem Defizit vorzugreifen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit  11 -Ja Stimmen,  2 -Nein Stimmen wie folgt:

Der Entwurf der 1. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek vom 07.04.11 für die Kindertagesstätte wird als Satzung mit der genannten Änderung in § 3 Abs. 1 Nr. b.),  Erhöhung des Grundbetrages auf 120,--€, beschlossen. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

Herr Tietgen verlässt die Sitzung.

 

TOP 9: Einziehung einer Straßenfläche Nienröden

Bürgermeister Bräse verweist auf die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011 und auf die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr am 16.06.2011.

Sachverhalt:

Das Flurstück 3/37,  Flur 1, Gemarkung Wattenbek, ist öffentliche Straßenfläche

der Straße Nienröden und diente als Zuwegung zu dem anliegenden Grundstück. Die Anliegergrundstücke (Flurstücke 3/14, 3/36 und 4/21) befinden sich alle im Eigentum einer Firma.

Insofern ist das als Zuwegung angelegte Flurstück als öffentliche Straßenflächen entbehrlich. Die Firma möchte es erwerben.

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei dem Flurstück 3/37 handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche, die bei einer Privatisierung nach dem Straßen- und Wegegesetz (StrWG) eingezogen werden muss.

Die Einleitung eines förmlichen Einziehungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 StrWG ist notwendig.

 

Die Gemeindevertretung beschließt  einstimmig, das Flurstück 3/37 der Flur 1, Gemarkung Wattenbek, der öffentlichen Straßenfläche Nienröden einzuziehen, da es keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

 

Zur Beratung des nachfolgenden Tagesordnungspunktes schließt Herr Bürgermeister Bräse die Öffentlichkeit aus.     

 

TOP 10: Grundstücksangelegenheiten (Grundstück Berliner Ring; Wegebenutzungsverträge)

 

 

Bürgermeister Bräse stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekanntgegeben.

 

                                                                                             

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Bräse die Sitzung um 21.10 Uhr.

 

 

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      Bürgermeister                                                                  Protokollführerin