Ö f f e n t l i c h e   N i e d e r s c h r i f t

über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek

am Donnerstag, dem 24. März 2011, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Bürgermeister Uwe Bräse als Vorsitzender

GV Herr Volker Techow

GV Herr Peter Scholz

GV’in Frau Manuela Sachau

GV Herr Sönke Schröder

GV Herr Friedrich Tedsen

GV’in Frau Andrea Winneg

GV Herr Hans-Joachim Ströh

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Bernd Voß

GV Herr Günter von Seidlitz

GV Herr Torsten Föh

GV’in Frau Ute Pegoli

GV Herr Axel Höper

GV Herr Matthias Weber

GV Herr Thomas Haese

GV Herr Volker Heidemann

 

Gäste:

Frau Reckling

Herr Marxen

Herr Kneuttinger ab 20.15 Uhr

Frau Dr. Meyer ab 20.30 Uhr

Frau Rossmann-Heyse ab 20.45 Uhr

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm

Herr Scheer, Kieler Nachrichten

Herr Böge, Holsteiner Courier

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Bürgermeister Bräse begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

Tagesordnung:

    1.   Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14. Dezember 2010

    2.  Mitteilungen des Bürgermeisters

    3.  Einwohnerfragestunde

    4.  Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

    5.  Haushaltssatzung und –plan 2011

    6.  Investitionsprogramm 2010-2014

    7.  Interimssporthalle der Gemeinde Bordesholm am Möhlenkamp; Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten

    8.  Straßenreinigungssatzung; Neufassung

    9.  Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 –Dorf- für den Bereich östlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 2,6,8,10,16,18 und Teilbereich des Flurstückes 70/9) und westlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 11,11 a, 13, 15, 17, 17 a, 19,21,23 und Teilbereich des Flurstückes 52/2) sowie nördlich und südlich des Buchwalder Weges (Haus Nr. 1,2,4 und Teilbereiche der Flurstücke 47/3 und 66/3)

10.    Zustimmung zur Aufstellung einer Skulptur südlich des Dorfplatzes an der Schulstraße und Übernahme der Skulptur

 

TOP 1: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14. Dezember 2010

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 14.12.2010 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

a) Bürgermeister Bräse teilt mit, dass er ein Schreiben für die Neubürgerinnen und Neubürger entworfen hat. Ferner wurde die Straßenreinigungssatzung sowie ein Beiblatt für diese neu gefasst (Anlagen 1 und 2)

b) Bürgermeister Bräse verweist auf einen Artikel in der Zeitschrift „Bordesholmer Land“, Ausgabe 6, März 2011. In einem Artikel bezüglich der Fußgängerbrücke an der L 49 wird berichtet, dass erneut gravierende Mängel an dem Brückenbauwerk festgestellt wurden. Dies ist so nicht korrekt. Das Amt wurde gebeten, eine Korrektur an den Verlag weiterzuleiten.

c) Herr Lembrecht teilt mit, dass der Kreis mit Schreiben vom 22.03.2011 die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Reesdorfer Weg/L 49/K 15 abgelehnt hat. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt (Anlage 3).

d)  Frau Sachau teilt mit, dass ihr mitgeteilt wurde, dass ein Verein angeblich für die Schulen Geld sammelt. Es werden Postkarten verkauft, mit deren Erlös behinderte Kinder an den Bordesholmer Schulen unterstützt werden sollen. Den Schulleitungen ist von dieser Aktion nichts bekannt. Es wurde mit der Polizeistation Bordesholm Rücksprache gehalten. Die Person war dort vorstellig und hat einen Gewerbeschein. Die Postkarten dürfen verkauft werden, jedoch nicht mit diesem Hintergrund.

e) Frau Sachau teilt mit, dass ihr ein Fall bekannt geworden ist, dass ein Auto in Brügge angehalten ist, und versucht hat, ein Schulkind zum Einsteigen zu überreden. Die Polizeistation Bordesholm hat von diesem Vorfall Kenntnis. Es sollen keine Ängste geschürt werden, aber die Eltern werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

a) Herr Haese fragt nochmals an bezüglich der Unterlagen zu den energetischen Maßnahmen. Die Unterlagen über die ausgeschriebenen Leistungen sollten vom Amt angefordert werden. Herr Techow bemerkt, dass das Leistungsverzeichnis der Firma von dem Architekten überprüft wird. Dieser prüft als Fachmann die Leistungen. Herr Bräse teilt mit, dass das Verzeichnis dem Protokoll beigefügt wird, wenn dieses vorhanden ist. Allerdings wurden die Maßnahmen vorab abgesprochen. Herr Schröder spricht sich dagegen aus, das Verzeichnis dem Protokoll beizufügen.

b) Herr Ströh fragt an bezüglich der Lautsprecheranlage der Gemeinde. Die Anlage wurde von der Gemeinde angeschafft und dem Seniorenkreis „Mach mit“ zur Verfügung gestellt. Die Anlage wird jedoch nicht  an andere Vereine verliehen. Herr Bräse spricht sich gegen eine Mehrfachnutzung von elektrischen Geräten aus. Es sind Einweisungen in die Geräte notwendig. Wenn die Anlagen beschädigt werden, kann kein Schadensersatzanspruch gestellt werden, da nicht festgestellt werden kann, wer die Anlage beschädigt hat. Die Reparaturkosten sind sehr hoch. Herr Schröder schlägt vor, eine einfache Anlage zu installieren, die von jedem genutzt werden kann. Herr Bräse bittet um Beratung im Fachausschuss.

c) Herr Haese fragt an bezüglich der Kosten für den Eingangsbereich der Hans-Brüggemann-Schule. Bürgermeister Bräse teilt mit, dass es sich nur um Empfehlungen handelt. Am 21.03.2011 hat der Bauausschuss des Schulverbandes, am 22.03.2011 der Finanzausschuss des Schulverbandes getagt. In der Schulverbandsversammlung am 05.04.2011 wird der Beschluss gefasst. Die Gesamtkosten werden auf ca. 200.000,--€ geschätzt. Es soll ein behindertengerechter Fahrstuhl installiert werden. Herr Heidemann fragt an bezüglich der Kosten für das Projekt „Mut zur Wildnis“. Herr Lembrecht teilt mit, dass die Kosten für die Schulhofumgestaltung auf ca. 60.000,--€ geschätzt werden.

d)  Herr Kühne fragt an, bezüglich Änderung der Rad- und Gehwegbeschilderung in der Brügger Chaussee. Der Antrag der WfW-Fraktion wurde in der Gemeindevertretung abgelehnt. Aufgrund eines Antrages einer Privatperson an den Kreis hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden, an dem die Fraktionen nicht beteiligt wurden. Der Vertreter des Kreises ist der Auffassung, dass die Beschilderung nicht ordnungsgemäß war und hat eine Änderung der Beschilderung angeordnet. Frau Pegoli teilt mit, dass die Änderung der Beschilderung schon vorgenommen wurde. Ihrer Auffassung nach ist die Beschilderung widersprüchlich. Herr Scholz bemerkt, dass keine Beratung im Fachausschuss erfolgt ist. Die Schilder wurden abgebaut. Herr Lembrecht sichert die Klärung des Sachverhaltes mit dem Kreis zu.

e) Herr Haese fragt an bezüglich einer kommunalen Zwangsverwaltung. Herr Lembrecht teilt mit, dass der  Haushalt der Gemeinde Wattenbek kein Fehlbedarf aufweist. Der Haushalt kann noch ausgeglichen werden. 

 

TOP 5: Haushaltssatzung und –plan 2011

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.03.2011.

Es sind keine Defizite vorhanden, der Haushalt ist ausgeglichen. Die Steuersätze werden nicht geändert. Herr Voß berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Im Stellenplan wurden die Positionen 1.1.6, 1.1.15 und 1.1.16 um den KW Vermerk ergänzt.

Herr Lembrecht teilt mit, dass der Gemeinde im vergangenen Herbst vorgeschlagen wurde, die Steuersätze zu erhöhen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde angefragt, was eine Erhöhung der Hebesätze an Mehrausgaben für jeden einzelnen Haushalt bedeuten würde. Bei einer Anhebung auf 320 v.H. bei Grundsteuer B würden die Mehrkosten ca. 30,-- -35,--€ pro Jahr betragen. 

Die Gemeindevertretung beschließt bei einer Enthaltung einstimmig  den Beschluss der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes 2011 einschließlich des Stellenplanes in der vorgelegten Form mit den genannten Änderungen im Stellenplan.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden auf 3.429.700 € , die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes auf 259.400 €  festgesetzt.

Es werden festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,--€,  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 €, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf  0,--€ ,die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 13,56 Stellen.

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A            290 v.H.

Grundsteuer B            290 v.H.

Gewerbesteuer 340 v.H.

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 1.000,--€.

 Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- oder außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

TOP 6: Investitionsprogramm 2010-2014

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.03.2011.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Investitionsprogramm 2010 bis 2014.

 

TOP 7: Interimssporthalle der Gemeinde Bordesholm am Möhlenkamp

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratungen in den Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport am 31.01.2011 und des Haupt- und Finanzausschusses am 10.03.2011.

Beide Ausschüsse haben sich für eine Kostenbeteiligung an den Bewirtschaftungskosten zum 01.01.2011 ausgesprochen.

Herr Haese verweist auf die Tischvorlage der WfW-Fraktion. Es wird vorgeschlagen, lediglich bis zum 30.06.2011 anteilige Bewirtschaftungskosten zu zahlen. Herr Haese erläutert den Antrag. Herr Schröder teilt mit, dass seiner Auffassung nach ab 2009 gezahlt werden sollte. Es liegen keine verbindlichen Belegungspläne vor. Die Gemeinde Wattenbek hat jedoch in den vergangenen Jahren Leistungen bezogen. Es sind sehr viele Spielergemeinschaften vorhanden. Die Vereine schließen sich in der Vereinsarbeit zusammen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit 15-Ja Stimmen und 2-Nein Stimmen dass sich die Gemeinde Wattenbek an den Bewirtschaftungskosten für die Interimssporthalle am Möhlenkamp, Bordesholm, mit einem Anteil von 25 % entsprechend dem vorliegenden Vereinbarungsentwurf beteiligt.

 

Herr Scholz bemerkt, dass nicht die Vereinszugehörigkeit ausschlaggebend sein sollte.

Herr Techow teilt für die CDU-Fraktion mit, dass eine Beteiligung ab 01.01.2010 vorgeschlagen wird.

Herr Lembrecht teilt mit, dass seit Oktober 2009 Gespräche geführt werden. Es liegen Gesprächsvermerke vor. Im letzten Gespräch mit Herrn Tiede wurde als Kompromiss der 01.01.2010 vorgeschlagen. Die Gemeinden Brügge und Bordesholm haben mehrheitlich diesem zugestimmt.

 

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

Dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung wird zum 01.01.2011 zugestimmt:

Abstimmungsergebnis: 6-Ja Stimmen, 9-Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Herr Techow stellt für die CDU-Fraktion den Antrag,  einer Beteiligung ab 01.01.2010 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 9-Ja Stimmen, 6-Nein Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Die Beteiligung wird gemäß Antrag der WfW-Fraktion bis zum 30.06.2011 gezahlt.

Abstimmungsergebnis: 2-Ja Stimmen, 14-Nein Stimmen, 1 Enthaltung

 

Herr Scholz schlägt für die CDU-Fraktion ein Abschluss der Vereinbarung für drei Jahre vor, danach jährliche Kündigung möglich. 

Abstimmungsergebnis: 13-Ja Stimmen, 2-Nein Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Die Vertragsgemeinden Bordesholm und Brügge werden gebeten, der Änderung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 15-Ja Stimmen, 2 Enthaltungen

 

TOP 8: Straßenreinigungssatzung; Neufassung

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr am 03.03.2011.

Der Ausschuss hat eine Änderung des § 2 beschlossen: Ausgeschlossen von der Reinigungspflicht sind die Fahrbahnen in den Straßen Brügger Chaussee, Bahnhofstraße, Schulstraße, Dorfstraße und Reesdorfer Weg.

 Herr Scholz bemerkt, dass bei diesen Straßen bei der Rinnsteinreinigung eine Gefährdung der Anlieger gegeben ist. Daher sollte auch die Rinnsteinreinigung von der Reinigungspflicht ausgeschlossen werden.

Herr Kühne verweist auf die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr am 18.11.2010. Es sollte an mindestens zwei Terminen im Jahr (Frühjahr und Herbst) eine Kehrmaschine im Gemeindegebiet eingesetzt werden, um die Rinnsteine und die Fahrbahn zu reinigen. Es wurde ein entsprechender Antrag gestellt und Angebote sollten eingeholt werden. Herr Kühne fragt an, ob dies schon erfolgt ist. Bürgermeister Bräse bemerkt, dass der Entwurf der Straßenreinigungssatzung im Ausschuss beschlossen wurde. Herr Kühne entgegnet, dass ein schriftlicher Antrag vorliegt und die Angebote unabhängig vom Beschluss der Satzung eingeholt werden sollten. Herr Tedsen bemerkt, dass die Säuberung der Rinnsteine in den Hauptstraßen den Anliegern nicht zugemutet werden sollten. Die neue Satzung könnte als Wurfsendung an alle Haushalte verteilt werden. Herr Lembrecht bemerkt, dass der gesamte Text der Satzung im amtlichen Bekanntmachungsblatt bekanntgegeben wird. Herr Haese schlägt vor, die Satzung auf der Internet Seite zu veröffentlichen. Herr Kühne bemerkt, dass die Neubürger nicht mit der Satzung begrüßt werden sollen. Herr Bräse sichert zu, sich bezüglich Einholung der Angebote für die Reinigung mit der Kehrmaschine an die Amtsverwaltung zu wenden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit 14-Ja Stimmen, 1-Nein Stimme, 2 Enthaltungen die Neufassung der Satzung über die Reinigung der Straßen in der Gemeinde Wattenbek entsprechend des vorliegenden Entwurfes vom 14.02.2011 mit der vom Ausschuss für Umwelt, Versorgung und Verkehr empfohlenen Änderung in § 2.

 

TOP 9: Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 –Dorf- für den Bereich östlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 2,6,8,10,16,18 und Teilbereich des Flurstückes 70/9) und westlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 11,11 a, 13, 15, 17, 17 a, 19,21,23 und Teilbereich des Flurstückes 52/2) sowie nördlich und südlich des Buchwalder Weges (Haus Nr. 1,2,4 und Teilbereiche der Flurstücke 47/3 und 66/3)

 

Herr Techow und Frau Winneg verlassen wegen Befangenheit den Raum.

Sachverhalt:

a) In seiner Sitzung am 21.Oktober 2010 hat der Bau- und Planungsausschuss die Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung für die 3.Änderung des B-Planes Nr. 4- Dorf- gefasst, nach der im gesamten Geltungsbereich Solaranlagen und Photovoltaikanlagen zugelassen werden sollen.

Es wird auf die erfolgte Diskussion im Bau- und Planungsausschuss verwiesen.

Weiterhin hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 01.Dezember 2010 beschlossen, dass Solar- und Photovoltaikanlagen auf bis zu 50% der gesamten Dachflächen in allen Baugebieten zulässig sein sollen. Dazu soll im Teil B (Text) des B-Planes Punkt 5.2 entsprechend geändert werden. 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

1.  Die 1.Änderung des B-Planes Nr. 4-Dorf-  für den Bereich östlich der Dorfstraße ( Haus-Nr. 2,6,8,10,16,18 und Teilbereich des Flurstückes 70/9 ) und westlich der Dorfstraße ( (Haus-Nr. 11,11a, 13,15,17,17a, 19,21,23 und Teilbereich des Flurstückes 52/2) sowie nördlich und südlich des Buchwalder Weges ( Haus-Nr. 1,2,4 und Teilbereiche der Flurstücke 47/3 und 66/3) wird in Bezug auf die Zulassung von Solar – und Photovoltaikanlagen geändert .

In allen Baugebieten werden Solar- und Photovoltaikanlagen auf bis zu 50% der gesamten Dachflächen zugelassen. Punkt 5.2 des Teils B (Text) ist entsprechen zu ändern. 

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro B2K , Kiel, beauftragt werden.

4.  Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird abgesehen, da das Verfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden soll und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

5.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen 

     Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt, sobald die Vor

     aussetzungen gegeben sind.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: 17

Davon anwesend: 17

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen:--

Stimmenthaltungen:--

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Techow und Frau Winneg.

 

Herr Techow  und Frau Winneg nehmen wieder an der Sitzung teil. Bürgermeister Bräse gibt den Beschluss bekannt.

 

TOP 10: Zustimmung zur Aufstellung einer Skulptur südlich des Dorfplatzes an der Schulstraße und Übernahme der Skulptur

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass er befangen ist und bei der Beratung und Beschlussfassung den Raum verlassen wird.

Der Kulturkreis Wattenbek e.V. regt mit Schreiben vom 26.02.2011 die Errichtung einer Skulptur auf dem südlichen Teil des Dorfplatzes an. Entworfen wurde die Skulptur „Zehn Hufen“ von Herrn Volker Heidemann.

Herr Föh fragt an bezüglich des Urheberrechtes. Herr Bräse teilt mit, dass das Urheberrecht Kraft Gesetzes besteht und nicht ausgehebelt werden kann, auch nicht mit Einverständnis des Künstlers. Herr Voß bemerkt, dass der Antrag noch nicht im Fachausschuss beraten wurde. Herr Föh bemerkt, dass bei Bestand des Urheberrechts die Gemeinde in der Verantwortung steht, wenn Veränderungen notwendig werden, die Gemeinde hat die Restaurierungspflicht, es würden Kosten für die Gemeinde entstehen und nennt als Beispiele Witterungseinflüsse und Vandalismus. Herr Scholz bemerkt, dass die Gemeinde alle rechtlichen Verpflichtungen hat. Wenn die Verantwortung bei der Gemeinde liegt, sollte diese auch die Möglichkeit haben, die Skulptur wieder abzubauen. Herr Schröder bemerkt, dass es sich um hochwertiges Edelstahlmaterial handelt. Es ist fraglich, ob die Gemeinde Schäden ersetzt oder die Skulptur bei Vandalismus wieder herrichtet. Herr Kühne teilt mit, Urheberrecht bedeutet, dass keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Die Gemeinde hat jedoch das Recht, die Skulptur abzubauen, wenn Behinderungen durch diese auftreten, z.B. durch Lärmerzeugung bei höheren Windstärken oder Blendwirkung der Verkehrsteilnehmer durch das hochglänzende Material.

Frau Rossmann-Heyse bemerkt, dass es sich um ein gelungenes Kunstwerk handelt und zur Verschönerung des alten Dorfplatzes beitragen würde. Es werden aber nur Bedenken geäußert.

Herr Scholz stellt den Antrag, eine Beratung im Fachausschuss durchzuführen.

Bürgermeister Bräse übergibt den Vorsitz an Herrn Voß. Herr Voß übernimmt den Vorsitz. Herr Bräse und Herr Heidemann verlassen wegen Befangenheit den Raum.

Herr Föh bemerkt, dass die Skulptur gelungen ist, es sollte jedoch eine Beratung im Fachausschuss erfolgen.

Herr Schröder sieht nicht die Notwendigkeit, eine Beratung im Ausschuss durchzuführen. Die Skulptur sollte aufgestellt werden. Sollten Behinderungen auftreten, muss die Gemeinde jederzeit die rechtliche Möglichkeit haben, diese wieder abzubauen. Herr Haese bemerkt, dass das Risiko für die Gemeinde minimal ist. Die Skulptur sollte aufgestellt werden. Herr Lembrecht schlägt vor, die Genehmigung zur Aufstellung zu erteilen. Der Künstler sollte zustimmen, dass die Gemeinde das Recht hat, diese jederzeit wieder abzubauen. Dies sollte vertraglich geregelt werden. Herr Höper bemerkt, dass die Nutzungsrechte auf die Gemeinde übertragen werden sollten, damit die Gemeinde auch die Möglichkeit hat, ein Foto von der Skulptur z.B. für eine Broschüre zu verwenden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit 13-Ja Stimmen und 2-Nein Stimmen wie folgt:

Die Gemeinde stimmt der Aufstellung der Skulptur wie in der vorliegenden Anregung des Kulturkreises Wattenbek e.V. zu. Der Künstler überträgt die Nutzungsrechte an die Gemeinde. Der Gemeinde wird die Möglichkeit eingeräumt, die Skulptur bei Beschädigungen oder Behinderungen jederzeit ohne Entschädigungszahlungen zu entfernen. Das Urheberrecht bezieht sich nur auf die Skulptur, nicht auf den Standort. Es wird ein entsprechender Vertrag aufgesetzt.

 

Herr Bräse und Herr Heidemann nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Voß gibt den Beschluss bekannt und übergibt den Vorsitz an Herrn Bräse. Herr Bräse übernimmt den Vorsitz. Herr Heidemann erklärt sich mit den Bedingungen einverstanden, wird jedoch den Vertrag prüfen. 

 

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Bräse die Sitzung um 21.43 Uhr.

 

 

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   Bürgermeister                                                                      Protokollführerin