Ö f f e n t l i c h e   N i e d e r s c h r i f t

über die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek

am Donnerstag, dem 30. September 2010, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

 

Anwesend:

Bürgermeister Uwe Bräse als Vorsitzender

GV Herr Volker Techow

GV Herr Peter Scholz

GV Herr Sönke Schröder

GV Herr Hans-Joachim Ströh

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Bernd Voß

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Günter von Seidlitz

GV Herr Axel Höper

GV’in Frau Ute Pegoli

GV Herr Matthias Weber

GV Herr Thomas Haese

GV Herr Volker Heidemann

 

Es fehlen entschuldigt:

GV Herr Friedrich Tedsen

GV’in Frau Andrea Winneg

GV’in Frau Manuela Sachau

 

Gäste:

3 Wattenbeker Einwohnerinnen

Herr Marxen, Wattenbek

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm

Herr Tietgen, Kieler Nachrichten

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Bürgermeister Bräse begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Bürgermeister Bräse bittet um Änderung der Tagesordnung.  Neu TOP 11 in öffentlicher Sitzung wird „Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges“. Alt TOP 11 wird TOP 12 in nichtöffentlicher Sitzung und wird im Klammervermerk ergänzt um: Berliner Ring, L  49/K15. Neu TOP 13 in nichtöffentlicher Sitzung wird Personalangelegenheiten (Kita). Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Änderung und Erweiterung der Tagesordnung einschl. der TOP 12 und 13 in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Tagesordnung:

    1.            Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17. Juni 2010

    2.            Mitteilungen des Bürgermeisters

    3.            Einwohnerfragestunde

    4.            Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

    5.            Bilanz 2009 und Gewinn- und Verlustrechnung für die Wasserversorgungsanlage

    6.            Erlass der Neufassung einer Hundesteuersatzung

    7.            Sportförderung (u.a. Aufhebung der Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Wattenbek vom 11. Juni 1992, Gewährung einer jährlichen Zuwendung an den TSV Wattenbek)

    8.            Energetische Maßnahmen am südlichen Teil der Kindertagesstätte (u.a. Dachüberstand)

    9.            Stellungnahme / Anhörung der Gemeinde Wattenbek zur Änderung / Erhöhung der Kreisumlage ab 2011 nach dem Finanzausgleichsgesetz

   10.            Eilentscheidung des Bürgermeisters für Außenarbeiten beim 1. Bauabschnitt für die U3-Betreuung der Kindertagesstätte

    11.            Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges

in nichtöffentlicher Sitzung:

12.            Grundstücksangelegenheiten (Feuerwehrhaus- Stand des Verfahrens, Berliner Ring, L 49/K15);

13.            Personalangelegenheiten (Kita)

 

TOP 1: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17. Juni 2010

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 17.06.2010 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

a)  Bezüglich der Breitbandversorgung besteht das Ziel, alle öffentlichen Gebäude einschl. Grundschule, der Gemeinde sowie alle baureifen Grundstücke anzuschließen. Nach Aussage der SWN könnten alle öffentlichen Grundstücke bis ca. Juni 2011 angeschlossen werden.

b) Bezüglich der geplanten Errichtung der Biomasseanlage am Ortsausgang nach Negenharrie wurde ein Gespräch mit Herrn Bernd Rixen geführt. Es ist die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Oktober 2010 vorgesehen.

c) Die U3-Betreuung in der Kita ist am 23.08.2010 planmäßig begonnen worden. Es werden zur Zeit noch restliche Arbeiten erledigt. Die Abnahme ist noch nicht für alle Räumlichkeiten erfolgt.

d)  Die energetischen Maßnahmen im Sportheim sind abgeschlossen und abgenommen worden. Auch die Brandschutzmaßnahmen sind abgeschlossen worden.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Frau Wulf, Mutter von zwei Kindern in der Kita fragt an bezüglich der Küchenkraft in der Kita. Bei einem Elternabend in der Kita habe sie erfahren, dass die 400,--€ Kraft, die als Küchenhilfe eingestellt wurde, zukünftig wegfällt und die Arbeit nach dem Frühstück von einer Erzieherin vorgenommen werden müsste, die dann jedoch in der Gruppe fehlen würde. Als Konsequenz würde das bedeuten, dass dann das gemeinsame Frühstück nicht mehr angeboten werden kann. Bürgermeister Bräse teilt mit, dass die Situation für dieses Jahr noch geregelt ist. Die Eltern werden rechtzeitig über Änderungen informiert. Frau Wulf bemerkt, dass sie das gemeinsame Frühstück in der Kita für sehr wichtig hält. Bürgermeister Bräse teilt mit, dass sich der Kita-Beirat noch nicht mit dem Thema befasst hat. Frau Wulf wird die Gelegenheit erhalten, die Wünsche der Eltern vorzutragen.

 

TOP 4: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

a) Herr Haese bemerkt bezüglich der Breitbandversorgung, dass zunächst die Schule angeschlossen werden sollte.

b) Herr Haese fragt an bezüglich der energetischen Maßnahmen im Sportheim. Er bittet um eine Aufstellung, welche Maßnahmen erfolgt sind und welche Einsparungen zu erwarten sind. Bürgermeister Bräse teilt mit, dass noch eine Mitteilung hierüber erfolgt.

c) Herr Heidemann fragt an, warum es so lange dauert, bis die Pfosten an der Fußgängerbrücke ersetzt werden. Bürgermeister Bräse teilt mit, dass diese erst bei der Firma bestellt werden müssen. Herr Scholz bittet in diesem Zusammenhang um Überprüfung des Pfostens im Tulpenweg. Dieser rastet nicht ganz ein.

 

Herr Voß und Herr Kühne bemerken, dass sie eine Anfrage im nichtöffentlichen Teil stellen möchten. Bürgermeister Bräse bemerkt, dass die Anfragen im nichtöffentlichen Teil gestellt werden können.

 

TOP 5: Bilanz 2009 und Gewinn- und Verlustrechnung für die Wasserversorgungsanlage

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Sachverhalt:

Das Wasser von den Versorgungsbetrieben Bordesholm GmbH wurde von der Gemeinde Wattenbek zu einem Preis von 62 Cent/m³ eingekauft und zu einem Preis von 72 Cent/m³ weiterverkauft.

Für den Bilanzzeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 wurden unter Berücksichtigung der Abgrenzungen insgesamt 148.950 m³ (VJ 151.901 m³) bezogen und 133.602 m³ (VJ 144.823 m³) Wasser verkauft. Die Differenz von 15.348 m³ = 10,31 % (VJ 7.078 m³ = 4,66 %) erscheint recht hoch. Er kann nicht nur mit normalen Wasserverlusten im Netz bzw. durch die erfolgte Abgrenzung erklärt werden. Trotz Bemühungen kann derzeit – abgesehen von einem nicht gemessenen Verbrauch durch einen im Neubaugebiet Burbek / Diekredder für Jeden frei zugänglichen Bauwasseranschluss ohne Zähler, dieser wurde inzwischen installiert – dieser Verlust nicht gänzlich aufgeklärt werden. Wasseraustritt konnte nicht festgestellt werden.

Ab 2011 wird die Abrechnung für ein Kalenderjahr und nicht mehr zeitversetzt für de Zeitraum von 01. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres erfolgen. Der Vergleich zwischen gekaufter und verkaufter Wassermenge ist dann einfacher, Abgrenzungen sind nicht mehr erforderlich. Die Entwicklung des Wasserverlustes bleibt zu beobachten.  

Unter Berücksichtigung der erfolgten Abgrenzungen betrugen die Erlöse aus Wasserverkauf 123.952,93 € gegenüber 131.950,55 € im Vorjahr. Für den Wareneinkauf wurden 92.878,90 € verausgabt gegenüber 95.011,90 € im Vorjahr.

Die Bilanz schließt auf der Aktiva- und Passivaseite mit je 334.843,52 € ab.

An die Gemeinde Wattenbek wurde eine Konzessionsabgabe von 12.213,74 € gezahlt (Vorjahr 12.632,23 €).

Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2009 schließt mit einem Gewinn von 39.859,09 € (Vorjahr Verlust von 14.795,17 €).

Dieser Gewinn resultiert aus der nachträglichen Berichtigung der Bilanz um die Beträge, die in Vorjahren für Hydrantenwartung und –unterhaltung verausgabt wurden sowie um die Beträge, die sich auf die Instandsetzung von Hausanschlüssen im Pommernweg bzw. die Neuverlegung der Wasserleitung im Buchwalder Weg bezogen, letztere unter Berücksichtigung der aufgelaufenen Abschreibung. 

Die Unterhaltungsarbeiten lagen mit 4.474,67 € (Vorjahr 19.711,53 €) im unteren Bereich.

Der Verlustvortrag verringert sich damit zum 01.01.2010 auf 79.004,00 €.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, der Bilanz 2009 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2009 für die Wasserversorgungsanlage zuzustimmen.

 

TOP 6: Erlass der Neufassung einer Hundesteuersatzung

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.09.2010. Die Änderungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuses wurden in den neuen Entwurf eingearbeitet.

Sachverhalt:

In Anbetracht der Haushaltslage in der Gemeinde Wattenbek wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses der Gemeinde Wattenbek am 03.06.2010 über eine Erhöhung der Hundesteuer ab dem 01.01.2011 beraten.

Die Steuersätze der Hundesteuer sind in der bisherigen Satzung noch in DM-Beträgen ausgewiesen. Diese Beträge wurden mit Euro-Umstellung zwar umgerechnet, ergeben dadurch aber keine glatten Beträge, die durch vier teilbar sind.

Die Steuersätze betragen zur Zeit:

24,54 € für den 1. Hund

36,81 € für den 2. Hund

49,08 € für den 3. bzw. jeden weiteren Hund.

 

In der Gemeinde Wattenbek gibt es zur Zeit lediglich einen Steuersatz für „Kampfhunde“, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich gelten.

Zur Zeit gelten für Kampfhunde folgende Sätze:

255,65 € für den 1. Kampfhund

383,47 € für jeden weiteren Kampfhund.

 

In Anbetracht auf die Neuregelung des „Gefahrhundegesetzes“ wird empfohlen die Satzung mit einem Steuersatz für „gefährliche Hunde“ zu erweitern.

2009 trat das Gefahrhundegesetz in Kraft. Danach ist es erforderlich, Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit den Halten und Führen von Hunden verbunden ist. Für den Halter eines gefährlichen Hundes gelten hierbei besondere Pflichten. Es erscheint damit gerechtfertigt, gefährliche Hunde (auch durch das Ordnungsamt als gefährlich eingestufte Hunde) höher zu besteuern.

Zur Zeit befinden sich in der Gemeinde Wattenbek vier Hunde, die vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft wurden. Für diese Hunde greift dann der erhöhte Steuersatz.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erscheint sinnvoll. Die durch die Euro-Umstellung krummen Steuersätze können damit auf einen durch vier teilbaren Betrag aufgerundet werden, da die Hundesteuer vierteljährlich bezahlt wird.

Es wird empfohlen die Hundesteuer angemessen zu erhöhen, so dass sich folgende jährliche Steuersätze ergeben:

32,00 €            für den 1. Hund

64,00 €            für den 2. Hund

96,00 €            für den 3. bzw. jeden weiteren Hund.

 

Die Steuersätze für gefährliche Hunde betragen jährlich:

300,00 €          für den 1. gefährlichen Hund

500,00 €          für den 2. bzw. jeden weiteren gefährlichen Hund

Es werden Mehreinnahmen in Höhe von 2.670,31€ erwartet. (Stand: 26.01.2010, Jahreshauptveranlagung).

Herr Kühne teilt mit, dass eine Beratung in der SPD-Fraktion erfolgt ist. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Steuerermäßigung für gewerbliche Hunde. Es wird daher vorgeschlagen, in § 5 Abs. 1 b, c, d zu streichen.

Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig zu.

Weiter teilt Herr Kühne mit, dass die gesetzliche Grundlage in § 12 fehlerhaft ist. Es muss heißen: Für die Beitreibung der Steuer gelten die §§ 262 ff LVwG.

Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig zu.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Wattenbek gemäß vorliegendem Entwurf mit den genannten Änderungen.

 

TOP 7: Sportförderung (u.a. Aufhebung der Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Wattenbek vom 11. Juni 1992, Gewährung einer jährlichen Zuwendung an den TSV Wattenbek)

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.09.2010.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2009 wurde über die Neufassung der Leitlinien der Gemeinde Wattenbek zur Sportförderung auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfes beraten.

Die Verabschiedung der Richtlinien ist nicht erfolgt. Die Gemeindevertretung hat vielmehr entschieden, dass die Überarbeitung der Sportförderrichtlinien durch den Fachausschuss erfolgen soll.

Inzwischen ist (fristgerecht zum 01.04.2010 – siehe dazu Sportförderrichtlinien der Gemeinde Wattenbek vom 11.06.1992) ein Förderantrag des TSV Wattenbek eingegangen. Der TSV wurde informiert, dass eine Überarbeitung der Richtlinien erfolgen soll. so dass derzeit noch keine Entscheidung getroffen werden kann. Unabhängig davon gibt das Amt zu bedenken, dass die bisherigen Sportförderrichtlinien der Gemeinde Wattenbek noch nicht außer Kraft gesetzt wurden, so dass vom Grunde her ein Anspruch auf Auszahlung des Zuschussbetrages bestehen müsste.

Für das Jahr 2010 hat der TSV Wattenbek auf Grundlage der bislang geltenden Sportförderungsrichtlinien einen Zuschussbetrag von 511,02 €  erhalten.

Ein weiterer Antrag wurde vom TSV Wattenbek mit Datum vom 18.01.2010 gestellt. Dabei geht es um die Ausbildung eines weiteren Trainers für den Bereich „Gewaltprävention und Selbstbehauptung für Kinder“. Für die Ausbildung sind vom TSV Kosten von 900,-- € aufzubringen. Um die Bezuschussung dieser Kosten wird gebeten. Es wurde vom Amt eine Zwischennachricht erteilt.

Bislang konnte der TSV Wattenbek für die Ausbildung des besagten Trainers Zuschussmittel von 300,-- € einwerben (250,-- € Kreissportverband, 50,-- € Gemeinde Bordesholm). Ferner wurde bereits eine einmalige Zuwendung in Höhe von 300,--€ gezahlt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Entscheidung über die Neufassung der Richtlinien sollte zeitnah getroffen werden. Dabei sollte in die Entscheidung auch der für 2010 – und nach Maßgabe der bisherigen Sportförderrichtlinien – gestellte Förderantrag des TSV Wattenbek einbezogen werden.

Es wird gebeten, folgendes zu berücksichtigen:

Der Sport ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Gesellschafts- und Sozialpolitik. Eine finanzielle Förderung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, vor allem im Jugendbereich, ist deshalb unverzichtbar. Sportangebote in den Vereinen erfordern ein großes ehrenamtlichen Engagement, welches anerkannt und unterstützt werden muss. Durch den Sport werden Freizeitangebote geschaffen, die insbesondere Familien im finanziell machbaren Rahmen eröffnet werden sollten. Der Sport fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und kann sozialen Konflikten entgegen wirken.

Wichtig ist, dass Vereine in die Lage versetzt werden, über längere Zeiträume hinweg zu disponieren. Insofern ist aus Sicht des Amtes die bisherigen Regelung (pauschale Abrechnung der Förderung anhand der Mitgliederzahlen) eine durchaus sinnvolle Regelung (immer vorausgesetzt, dass ausreichende Haushaltsmittel bereitgestellt werden können und dass aus den Richtlinien heraus kein Anspruch auf Förderung konstruiert werden kann).

Der Entwurf der neuen Richtlinien beinhaltet individuelle Zuweisungen nach Entscheidung der Gemeindevertretung. Damit bleibt offen (und für den Verein unkalkulierbar) ob es überhaupt zu einer Förderung kommt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die bisherigen Sportförderungsrichtlinien vom 11.06.1992 werden ab 01.12.2010 außer Kraft gesetzt.

Ab dem 01.01.2011 erhält der TSV Wattenbek einen jährlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 500,--€ für die Jugendarbeit.

 

TOP 8: Energetische Maßnahmen am südlichen Teil der Kindertagesstätte (u.a. Dachüberstand)

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und auf die Beratung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 09.09.2010. Ferner liegt die aktualisierte Kostenschätzung für die Heizungssanierung als Tischvorlage vor.

Herr Lembrecht erläutert diese. Es sollen zwei Bereiche umgesetzt werden. Die Kostenschätzung für die Dachsanierung und Heizung am Altbau beläuft sich auf 138.500,--€.  Für die Heizung werden zwei Varianten dargestellt.

Variante 1: Austausch des vorhandenen Heizkessels, Installation einer Solaranlage. Die Kosten für den Heizkessel und die Solaranlage belaufen sich auf 28.500,--€ einschl. MwSt. Energiekosten-Einsparung ca. 1.200,--€/Jahr. Kapitalrückfluß: 28.500,--€ /1.200 € = 23,8 Jahre

Variante 2: Aufstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe zur vorhandenen Wärmeerzeugungsanlage. Kosten Wärmepumpe: 31.000,--€ einschl. MwSt., Energiekosten-Einsparung: ca. 5.500,--€ / Jahr, Kapitalrückfluß 31.000,--€ / 5.500,--€ = 5,6 Jahre.

Die Maßnahmen sind im Konjunkturpaket II enthalten.

Herr Voß fragt an, ob der vorhandene Heizkessel weiterhin genutzt werden kann. Herr Lembrecht bejaht dieses. Herr Lembrecht teilt mit, dass mit dem Auftrag in diesem Jahr begonnen werden muss, um die Mittel zu erhalten. Es wird vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, die weitere Baumaßnahme kann im Bau- und Planungsausschuss beraten werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II werden folgende Maßnahmen an der Kindertagesstätte (Altbau) durchgeführt: Energetische Maßnahmen an der Außenfassade und am Dachüberstand. Die Gesamtkosten einschl. der Heizungsanlage betragen nach der Kostenschätzung 138.500,--€.  Über die Art der Heizung ist noch zu entscheiden. Die Maßnahme ist rechtzeitig beim Zuschussgeber zu beantragen. Die Haushaltsmittel werden außerplanmäßig  bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt über die 2. Nachtragshaushaltssatzung.

 

TOP 9: Stellungnahme / Anhörung der Gemeinde Wattenbek zur Änderung / Erhöhung der Kreisumlage ab 2011 nach dem Finanzausgleichsgesetz

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage.

Aufgrund der zur Zeit durchgeführten Beratungen in den Kreisgremien bezüglich der Verschiebung der Erhöhung der Kreisumlage um 2 % auf 2012 wird vorgeschlagen, keine Stellungnahme abzugeben.

Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.

 

TOP 10: Eilentscheidung des Bürgermeisters für Außenarbeiten beim 1. Bauabschnitt für die U3- Betreuung der Kindertagesstätte

Bürgermeister Bräse verweist auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.09.2010

und teilt mit, dass die Anlage der Außenanlagen nicht von den Gemeindearbeitern vorgenommen werden konnte, wie ursprünglich vorgesehen war. Daher wurden am 08.07.2010 Angebote eingeholt. In einer Eilentscheidung des Bürgermeisters wurde am 20.07.2010 der Auftrag an die Firma Rumpf zu einem Preis von 14.312,37 € für den Gehweg und die Banketten erteilt.

Die Gemeindevertretung stimmt der Eilentscheidung bei zwei Enthaltungen einstimmig zu.

 

TOP 11: Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges

Es ist die Anschaffung eines neuen Kommunalfahrzeuges notwendig, da das vorhandene Fahrzeug sehr reparaturbedürftig ist. Ferner sind einige Kabelbrände entstanden.  Herr Lembrecht teilt mit, dass eine beschränkte Ausschreibung nicht erforderlich ist. Es ist eine Preisumfrage mit mindestens 3 Firmen durchzuführen. Die Einholung der Angebote sollte so abgefasst sein, dass es möglich ist, alle vorhandenen Geräte weiterhin zu nutzen. Herr Techow teilt mit, dass von vier Firmen aus der näheren Umgebung Angebote eingeholt werden könnten.

Bürgermeister Bräse teilt mit, dass das vorhandene Gerät in Zahlung genommen werden soll. Das Amt wird gebeten, die zwei vorliegenden Finanzierungsangebote zu prüfen. Die Finanzierung des neuen Fahrzeuges erfolgt durch die 2. Nachtragshaushaltssatzung.

Herr Kühne fragt an, ob die Zusatzgeräte das Fahrzeug belasten. Herr Techow teilt mit, dass es sich um ein altes Fahrzeug handelt das mit Zusatzgeräten zu 120 % ausgelastet ist.  Das neue Fahrzeug hat eine einsatzstärkere Maschine. Bürgermeister Bräse bemerkt, dass die Schäden beim KSA angemeldet wurden. Ein Teil des letzten Schadens wird ersetzt.

Herr Schröder verweist auf eine möglichst zeitnahe Beschaffung im Hinblick auf die kommende Jahreszeit.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Anschaffung eines neuen Kommunalfahrzeuges. Es wird eine Preisumfrage durchgeführt.  Die Auswahl erfolgt in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses. Die Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Eine Finanzierung erfolgt über die 2. Nachtragshaushaltssatzung.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Bürgermeister Bräse die Öffentlichkeit aus.

 

Bürgermeister Bräse stellt die Öffentlichkeit wieder her. Es werden keine Beschlüsse bekanntgegeben.

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Bräse die Sitzung um 22.25 Uhr.

 

 

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Bürgermeister                                                                         Protokollführerin