N i e d e r s c h r i f t

über die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek am Donnerstag, dem 12. März 2009, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

 

Anwesend:

Bürgermeister Uwe Bräse als Vorsitzender

GV Herr Volker Techow

GV Herr Sönke Schröder

GV Herr Hans-Joachim Ströh

GV Herr Peter Scholz

GV Herr Friedrich Tedsen

GV’in Frau Andrea Winneg

GV’in Frau Manuela Sachau

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Reinhard Zolldan

GV Herr Bernd Voß

GV Herr Günter von Seidlitz 

GV Herr Torsten Föh

GV’in Frau Ute Pegoli

GV Herr Axel Höper

GV Herr Thomas Haese

GV Herr Volker Heidemann

Gäste:

Amtsdirektor Heinrich Lembrecht

Ehepaar Schmidt zu Top 1-11 und nach Top 15

Herr Borchert, Amt Bordesholm

Presse zu TOP 1-11

Protokollführerin:

Frau Neumann

 

Öffentlicher Teil

 

Bürgermeister Bräse begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Bürgermeister Bräse bittet um Erweiterung der Tagesordnung. Neu Top 11 wird: Änderung der Vergaberichtlinien. Der alte TOP 11 wird TOP 12; und der alte Top 12 wird Top 13 im nichtöffentlichen Teil. Neu TOP 14 im nichtöffentlichen Teil wird: Angelegenheiten der Kindertagesstätte. Neu TOP 15 im nichtöffentlichen Teil wird: Ehrung eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr.  Der alte Top 13 wird auf Antrag des Bürgermeisters Top 16 in öffentlicher Sitzung.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Tagesordnung mit den genannten Änderungen und Erweiterungen.

 

Tagesordnung:

1.        Niederschrift über die Sitzung am 22. Januar 2009

2.        Mitteilungen des Bürgermeisters

3.        Einwohnerfragestunde

4.        Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

5.        Erste Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ an der L 49/ K 15 für das Gebiet Flurstück 3/18 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek;

a)      Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 18.März 2008 wegen der Erweiterung des Plangebietes

b)     Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Einbeziehung weiterer zu ändernder Flächen

6.        Bebauungsplan Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ an der L 49/ K 15 für das Gebiet Flurstück 3/18 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek

a)      Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 18. März 2008 wegen Erweiterung des Plangebietes

b)      Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss wegen Erweiterung des Plangebietes um 2 Flurstücke

7.        Jahresrechnung 2008

a)      Bericht der Prüfer

b)      Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

c)      Feststellung der Jahresrechnung

8.        Ermittlung und Festsetzung des Kostenausgleichsbetrages für die Betreute Grundschule 2008

9.        Betriebskosten der Kindertagesstätte 2008

10.    Aufhebung von Rechtsvorschriften und Beschlüssen

11.    Änderung der Vergaberichtlinien

 

in nichtöffentlicher Sitzung

12.    Grundstücksangelegenheiten

13.    Personalangelegenheiten

14.    Angelegenheiten der Kindertagesstätte

15.    Ehrung eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr

 

in öffentlicher Sitzung

16.    Feuerwehrangelegenheiten

a)      Bestätigung der Wahlen zum Gemeindewehrführer, stellv. Gemeindewehrführer,

 Ernennungen

b)      Verabschiedung des ehemaligen Gemeindewehrführers,

 Ehrung eines Mitgliedes

 

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung am 22. Januar 2009

Herr Kühne erhebt einen Einwand bezüglich des Top 8 e): Grundstücksangelegenheiten „Gewerbegebiet Nord“. Es wird gebilligt, diesen Einwand in den nichtöffentlichen Teil unter Top 12 „Grundstücksangelegenheiten“ zu behandeln.

Weitere Einwände werden nicht erhoben und somit gilt diese als genehmigt.  

 

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

a)      Bürgermeister Bräse teilt mit, dass am 30. Januar 2009 der Lehrer Siegfried Brettschneider nach 40 Jahren treuen Dienstes verabschiedet wurde. Er war vom Herbstsemester 1972 bis 1979 Leiter der Volkshochschule Wattenbek. Danach war er bis zum Frühjahrssemester 1990 Leiter der Volkshochschule Bordesholm-Wattenbek. Der Dank für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wattenbek wurde durch Bürgermeister Bräse übermittelt.

b)      Bürgermeister Bräse gibt bekannt, dass Frau Stefanie Kämpf am 22. Februar 2009 in ihr Amt als Pastorin eingeführt wurde.

c)      Bürgermeister Bräse teilt mit, dass das Versetzen der Lampen in der Brügger Chaussee (siehe Bauausschuss vom 12. Februar 2009, TOP 4d) abgeschlossen wurde.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

a)      Herr Heidemann teilt mit, dass das Einsetzen des Absperrpfostens an der Fußgängerbrücke über die Eisenbahn noch nicht gelungen ist. Bürgermeister Bräse ergreift das Wort und teilt mit, dass er sich um diese Sache kümmern wird. Es findet eine Ortsbesichtigung am 19.03.2009 bezüglich der Durchführung der Reparaturarbeiten statt.

b)      Herr Schröder erläutert eingehend die Problematik des Wattenbeker Dorffestes. Der Stromanschluss kostet jedes Mal 500 €-600 € und führt zu sehr hohen Kosten. Außerdem verweist er darauf, dass der Sicherheitsdienst für das Dorffest 2008 aufgrund der räumlichen Erweiterung des Dorffestes aufgestockt werden musste. Es gab mehrere Randalen vom Sportplatz bis zum Kindergarten und zum Schulhof. Durch Absprache mit der Polizei war das hohe Sicherheitsaufkommen unerlässlich.

Frau Sachau führt an, dass sich  Herr Torsten Hansen zusätzlich mit um die Organisation des Dorffestes kümmern würde.

Sie merkt an, dass sich aufgrund des Zeitungsartikels „Mitmachen der Eltern beim Vogelschießen“ keine weiteren freiwilligen Helfer gemeldet haben. Es gibt zu wenige Organisatoren.

Ferner wird die Terminproblematik im Jahr 2009 angesprochen, so dass vorgeschlagen wird, das Wattenbeker Dorffest in diesem Jahr nicht stattfinden zu lassen. Im Jahr 2010 könne dann das Dorffest vom 28. Mai - 30. Mai veranstaltet werden.

Diesbezüglich soll noch ein neues Konzept entwickelt werden; insbesondere für die Gestaltung des Freitagabends. Anstelle der Disco für Jugendliche könne diesbezüglich alternativ z.B. ein Theaterabend veranstaltet werden.

Herr Föh unterstützt diese Sachlage und erläutert nochmals die Problematik der fehlenden Helfer. Es scheitert an der Vorbereitung und nicht direkt an der Ausführung.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind sich einig, das Thema „Dorffest“ noch einmal in den Fraktionen zu beraten und dann im Fachausschuss zu behandeln.

 

TOP 5: Erste Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ an der L 49/ K 15 für das Gebiet Flurstück 3/18 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek

a)      Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage. Der Aufstellungsbeschluss vom

      18. März 2008 für die 1. Änderung des F-Planes für den Bereich des geplanten          „Gewerbegebietes Nord“ an der L 49/ K 15, Flurstück 3/18 der Flur 1 der     Gemarkung   Wattenbek wegen Gebietserweiterung wird einstimmig aufgehoben.

b)      Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO werden folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

-         Herr Tedsen (CDU)

-         Herr Schröder (CDU)

-         Frau Sachau (CDU)

-         Frau Pegoli (SDP)

-         Herr von Seidlitz (SPD)

-         Herr Höper (SPD)

Sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage. Die anwesenden Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter beschließen einstimmig, dass

 

1.  zu dem bestehenden F-Plan die 1. Änderung für die Gebiete:

-         Teilbereich I: Gewerbegebiet Nord an der L 49/ K 15 für das Gebiet Flurstücke 3/18, 83/3 und 83/6 der Flur 1 Gemarkung Wattenbek: Ausweisung als Gewerbegebiet,

-         Teilbereich II: Spielplatz am Saalskamp (2. Änderung B-Plan 5): Ausweisung als Spielplatz,

-         Teilbereich III: Spielfläche am Jakob-Hinrichs-Weg (Seilbahnanlage),

-         Teilbereich IV: Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp (B-Plan 5): Ausweisung Wanderweg,

-         Teilbereich V: Hundeplatz am Diekredder (B-Plan 14): Ausweisung als Ausgleichsfläche,

ausgewiesen wird.

            2. der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen ist gem. § 2 Abs. 1 S.2 BauGB.

            3. das Büro Schrabisch, Bock und Kühle in Kiel mit der Ausarbeitung des  Planentwurfes beauftragt wird. Mit der Ausarbeitung der Grünordnung wird das Büro Franke in Kiel beauftragt. Durch die Erweiterung des Plangebietes wird sich eine Erhöhung des Honorars ergeben. Die Büros werden ihre Honorare entsprechend anpassen.

            4. die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und der          Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) schriftlich erfolgen soll.

            5. die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S.1 BauGB durchgeführt werden soll, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

 

Die Befangenheit der restlichen Mitglieder wird anschließend aufgehoben. Bürgermeister Bräse teilt den restlichen, bei TOP 5 b) befangenen, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern die Beschlüsse von TOP 5 b) mit.

 

TOP 6: Bebauungsplan Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ an der L 49/ K 15 für das Gebiet Flurstück 3/18 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek

 

Bemerkung:

Nach § 22GO ist Herr Tedsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 a) Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage. Die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter heben den Aufstellungsbeschluss vom 18. März 2008 für den Bebauungsplan Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ an der L 49/ K 15 für das Gebiet Flurstück 3/18 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek wegen Gebietserweiterung einstimmig auf.

b) Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage. Die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter beschließen einstimmig, dass

  1. für den Bereich „Gewerbegebiet Nord“ an der L 49/ K 15 für das Gebiet Flurstücke 3/18, 83/5 und 83/6 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek der Bebauungsplan Nr. 15 aufgestellt wird. Es ist eine Ausweisung als Gewerbegebiet vorgesehen.

  2. der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen ist (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

  3. mit der Ausarbeitung des Planentwurfes das Büro Schrabisch, Bock und Kühle in Kiel und mit der Grünordnung das Büro Franke in Kiel beauftragt werden soll.

  4. die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen träger öffentlicher belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) schriftlich erfolgen soll.

  5. die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

Die Befangenheit von Herrn Tedsen wird anschließend auf der Grundlage des § 22 GO aufgehoben. Herrn Tedsen werden die Beschlüsse von TOP 6a) und 6b) mitgeteilt.

 

TOP 7: Jahresrechnung 2008

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage.

Herr Föh berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung 2008 am 02.03.2009 in der Amtsverwaltung.

Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt auf der Einnahmen- und Ausgabenseite mit 3.490.652,54 Euro ab.

Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt belaufen sich auf 331.306,41 Euro. Die Gemeinde weist am Ende des Haushaltsjahres 2008 einen Rücklagenbestand von rd. 413.000,00 Euro und keinen Schuldenbestand auf.

Beanstandungen bei der Prüfung haben sich nicht ergeben. Aufgefallen sind lediglich die Kosten für die Reparatur und Sanierung der Kläranlage für das Hundevereinsheimgelände.  Bürgermeister Bräse bemerkt, dass die Ursache das Problem mit der Abwasserbeseitigung war und stellt die genaue Situation dar. Er weist darauf hin, dass die Reparaturen alle notwendig waren.

Herr von Seidlitz führt an, dass nicht nur die Reparatur hohe Kosten verursacht, sondern auch die Klärschlammabfuhr, weil die Reparatur ein halbes Jahr lang nicht erfolgte. Bürgermeister Bräse erläutert daraufhin das Problem der Dichtigkeit der Anlage. Eine nähere Ausführung stellt Herr Techow dar.  Der Fehler konnte zwischenzeitlich behoben werden.

Herr Föh berichtet weiter, dass die Kosten für den Sicherheitsdienst beim Wattenbeker Dorffest unverhältnismäßig gestiegen sind. Er stellt zur Frage, ob man tatsächlich 10 Sicherheitsbeamte beschäftigen muss. Herr Schröder erläutert dies.

Außerdem fragt er an, weshalb die Teewagen angeschafft wurden und erkundigt sich über deren Verbleib. Bürgermeister Bräse weist daraufhin, dass die Teewagen für die Kindertagesstätte bestimmt sind, da dort ein erhöhter Bedarf an warmen Mahlzeiten entstanden ist.

Bürgermeister Bräse wird in der nächsten Sitzung näher auf die Finanzlage der Gemeinde eingehen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Jahresrechnung 2008 in der vorgelegten Fassung.

 

TOP 8: Ermittlung und Festsetzung des Kostenausgleichsbetrages für die Betreute Grundschule 2008

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Es wird Bezug genommen auf die anliegende Betriebskostenabrechnung 2008 für die

Betreute Grundschule Wattenbek.

In den vergangenen Jahren wurde der Kostenausgleichbetrag je Platz/Jahr ermittelt. Gem.   dieser Berechnung würde sich bei einer durchschnittlichen Belegung von 44 Plätzen im Jahr  2008 ein Ausgleichsbetrag von 315,94 € ergeben (Vergleich 2007: 201,07 €, 2006: 324,87 €).

Beim bislang ermittelten Kostenausgleichsbetrag wurde eine identische Betreuungszeit bei allen Nutzern der Einrichtung zugrunde gelegt.

Gem. der zum 01.08.08 in Kraft getretenen Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Betreuten Grundschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren sind die Betreuungszeiten zwischenzeitlich sehr flexibel gestaltet. So sind Eltern beispielsweise nicht mehr verpflichtet, eine Betreuung an allen fünf Tagen in der Woche in Anspruch zu nehmen, sondern die Betreuung kann auch lediglich an zwei oder drei Tagen/Woche erfolgen.

Demzufolge ist es notwendig, eine andere Berechnung für den Kostenausgleichsbetrag zu erstellen, um die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigen zu können. Beispiel: für eine dreistündige Betreuung an zwei Tagen in der Woche sollte nicht derselbe Betrag wie für eine vierstündige Betreuung an fünf Tagen zugrunde gelegt werden.

Es wird daher empfohlen, den Kostenausgleichsbetrag künftig aufgrund der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit im Verhältnis zu den Gesamtbetreuungszeiten zu ermitteln.

Für das Jahr 2008 ergibt sich demzufolge ein Kostenausgleichsbetrag von 0,46 € pro veranlagter Betreuungsstunde.

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses einstimmig, den Kostenausgleichsbetrag für die Nutzung der Betreuten Grundschule Wattenbek für das Jahr 2008 auf 0,46 € pro veranlagter Betreuungsstunde festzusetzen.

 

TOP 9: Betriebskosten der Kindertagesstätte 2008

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Es wird Bezug genommen auf die anliegende Betriebskostenabrechnung 2008 für die Kindertagesstätte Wattenbek.

Der tatsächliche Kostenausgleichsbetrag je Betreuungsstunde beträgt für die Gemeinde Wattenbek 1,77 € (= Vorjahr 1,80 €).

Nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein zur Finanzierung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen soll die Betriebskostenabdeckung durch Elternbeiträge grundsätzlich mindestens 30 Prozent betragen.

Eine entsprechende Berechnung für das Jahr 2008 ergibt einen Elternbeitrag von 32,29 Prozent, so dass zum kommenden Kindergartenjahr einer Erhöhung der Kita-Gebühr nicht notwendig erscheint.

Bürgermeister Bräse fragt an, ob zwischenzeitlich die Höhe der Erstattungsbeiträge für die Einführung des sogenannten „beitragsfreien Kita-Jahres“ geregelt sei. Herr Borchert teilt mit, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde diesbezüglich mitgeteilt hat, dass die Beitragsausfälle in der tatsächlichen Höhe erstattet werden, so dass der Haushalt der Gemeinde Wattenbek nicht belastet wird.

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

TOP 10: Aufhebung von Rechtsvorschriften und Beschlüssen

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage.

a)      Eine neue Erschließungsbeitragssatzung wird nicht beschlossen. Die 1988 erlassene   Satzung ist 2008 nach 20 Jahren außer Kraft getreten.

b)      Satzung der Gemeindevertretung Wattenbek über das Anbringen von Straßen- und Hausnummernschildern vom 16.01.1985

      Die Satzung hat praktisch keine Bedeutung mehr. Außerdem bestehen Rechtsvorschriften          für die Ordnungsbehörde.

         Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dass diese ab sofort aufgehoben wird.

c)      Gewährung eines jährlichen Zuschusses von 300,00 € an den Kulturkreis Wattenbek e.V.

      Gemäß Beschluss des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport vom 13.02.2007 werden       dem Verein jährlich 300,00 € gezahlt.

         Diese Angelegenheit wird zur weiteren Behandlung an den Fachausschuss weitergeleitet.

 

TOP 11: Änderung der Vergaberichtlinien

Herr Lembrecht berichtet kurz über die Vergaberichtlinie aus dem Konjunkturpaket II. Er verweist auf die Vorlage und führt an, dass dies die vom Land empfohlene, jedoch befristete, Fassung ist.

 Die derzeit geltenden gemeindlichen Vergaberichtlinien wurden im Jahre 2006 beschlossen. Auf der Basis der seinerzeit geltenden Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 03.11.2005 wurden die Wertgrenzen, bis zu denen eine freihändige Vergabe bzw. eine beschränkte Ausschreibung nach VOB und VOL möglich ist, festgesetzt.

Die Landesverordnung wurde am 12.02.2009 nicht zuletzt im Hinblick auf die Umsetzung des Konjunkturprogrammes II geändert. Die Wertgrenzen für die freihändige Vergabe und die beschränkte Ausschreibung wurden erheblich heraufgesetzt:

 

Die Wertgrenze für die freihändige Vergabe ändert sich danach wie folgt:

                                                               alt                                               neu

VOL/A                                               25.000,00 €                            100.000,00 €

VOB/A                                               30.000,00 €                            100.000,00 €  

 

Die Wertgrenze für die beschränkte Ausschreibung ändert sich danach wie folgt:

                                                                 alt                                            neu

VOL/A                                                 50.000,00 €                             100.000,00 €

VOB/A                                               100.000,00 €                          1.000.000,00 €

(ohne öffentl. Teilnahmewettbewerb)

VOB/A                                               200.000,00 €                             200.000,00 € unverändert

(nach öffentl. Teilnahmewettbewerb)

Neu eingefügt wurde die Vorgabe, dass – im Bereich der VOB – bei beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von 150.000,00 € und bei freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von 50.000,00 € nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren ist. Gleiches gilt im Bereich der VOL ab einem Auftragswert von 25.000,00 €.

 

Diese Information ist mindestens 6 Monate vorzuhalten und muss mindestens folgende Angaben enthalten:

-          Name, Anschrift, Telefon- und Fax-Nr. sowie E-Mailadresse des Auftraggebers

-          Gewähltes Vergabeverfahren

-          Auftragsgegenstand

-          Ort der Ausführung

-          im Bereich der VOB: Name des beauftragten Unternehmers

-          im Bereich der VOL: Art und voraussichtlicher Umfang der Leistungen sowie voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung. 

 

Damit soll den Rechten der Bieter auf ein wettbewerbliches, faires und transparentes Vergabeverfahren Rechnung getragen werden.

Es wird vorgeschlagen, die gemeindlichen Vergaberichtlinien den genannten Änderungen anzupassen und eine 1. Änderung der Richtlinien – wie in der Anlage dargestellt - zu beschließen. 

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die 1. Änderung der Vergaberichtlinien in der vorgelegten Fassung. Sie tritt mit dem 01. des auf die Beschlussfassung folgenden Monats in Kraft.

Weiter merkt Herr Lembrecht an, dass bezüglich der Breitbandversorgung DSL eine amtsweite Lösung erzielt werden soll. Er stellt den Sachverhalt kurz dar und verweist auf die Informationsveranstaltung vom 09.03.2009, weitere Informationen werden im Fachausschuss erteilt.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Bürgermeister Bräse die   Öffentlichkeit aus.

Bürgermeister Bräse stellt die Öffentlichkeit wieder her. Er teilt dem Ehepaar Schmidt den Beschluss von TOP 14 mit. Weitere Beschlüsse werden nicht bekannt gegeben.

 

Öffentlicher Teil

TOP 16: Feuerwehrangelegenheiten

a)        Bestätigung der Wahlen zum Gemeindewehrführer, stellv. Gemeindewehrführer;          Ernennungen

b)        Verabschiedung des ehemaligen Gemeindewehrführers,

           Ehrung eines Mitgliedes

 

Zu a)

Der Wahl von Herrn  Frank Gebhardt zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Wattenbek wird gem. § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz einstimmig zugestimmt.

Bürgermeister Bräse überreicht die Ernennungsurkunde und vereidigt Herrn Gebhardt. Es wird ein Blumenstrauß überreicht.

Der Wahl von Herrn Michael Rathje zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeinde Wattenbek wird gem. § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz einstimmig zugestimmt.

Bürgermeister Bräse überreicht die Ernennungsurkunde und vereidigt Herrn Rathje. Es wird ein Blumenstrauß überreicht.

 

Zu b)

Bürgermeister Bräse verabschiedet den ehemaligen Gemeindewehrführer, Onno Marxen, überreicht ihm den Wappenteller der Gemeinde Wattenbek und ein Buchpräsent, sowie einen Blumenstrauß mit einem Dank für die langjährige und gute Zusammenarbeit.

 

Bürgermeister Bräse ernennt Herrn Klaus Horn zum Ehrenbrandmeister. Er händigt ihm eine Urkunde und einen Blumenstrauß aus.

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Bräse die Sitzung um 21:32 Uhr.

 

                                                          

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       Bürgermeister                                                                         Protokollführerin