Öffentliche  N i e d e r s c h r i f t

über die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek am Donnerstag, dem 02. März 2006, um 19.30 Uhr im „Gemeinde­zentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Bürgermeister Uwe Bräse als Vorsitzender

GV Herr Volker Techow

GV Herr Lothar Gutsche

GV Herr Sönke Schröder

GV Herr Peter Scholz

GV’in Frau Birgit Kollmus

GV Herr Armin Kollmus

GV´in Frau Andrea Winneg

GV Herr Volker Ehlers

GV Herr Bernd Voß

GV Herr Reinhard Zolldan

GV´in Frau Gabriele Voß

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Hans-Joachim Purrucker

GV’in Frau Ute Pegoli

GV Herr Günter von Seidlitz

GV Herr Jürgen Kühne

Gäste:

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm-Land

5 Mitarbeiterinnen der Kita – bis 20.00 Uhr

Frau Genz, Personalratsvorsitzende der Kita

1 Wattenbeker Bürger

Presse

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Bürgermeister Bräse begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr. Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Tagesordnung.

Tagesordnung:

1.  Niederschrift über die Sitzung am 15. Dezember 2005

2.  Mitteilungen des Bürgermeisters

3.  Einwohnerfragestunde

4.  Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

5.  Stellungnahme/Anhörung der Gemeinde Wattenbek zur

     a) Verwaltungsstrukturreform in der Region Bordesholm

          Zusammenlegung der Verwaltungen und Bildung eines neuen Amtes

          Bordesholmer Land

     b) Errichtung und Mitfinanzierung eines Dienstleistungszentrums

         im Rahmen der Städtebauförderung Bordesholm

6.  Auftragserteilung für die Verbesserung der Spielflächen der Sportplätze

     und Sportanlagen (außerplanmäßige Ausgaben)

7.  Beschlussfassung über die Gruppenanzahl in der Kindertagesstätte

     ab Kindergartenjahr 2006 (ab 01.08.)

8.  Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Schulland/Diekredder“ für den Bereich nörd­lich angrenzend an die Gemeinde Bordesholm, südlich angrenzend an die Burbek, westli­cher Teil des Diekredders und östlich angrenzend an die vorhandene Bebau­ung am Diekredder und mit dem Erweiterungsbereich des gesamten Diekredders sowie dem Flurstück 10/4 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek

a)  Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

b) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behör­den und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

c) Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss

d) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Erschließungsvertrages

e) Straßenbenennung (Planstraßen A und B)

in nichtöffentlicher Sitzung:

 9. Personalangelegenheiten

10. Grundstücksangelegenheiten

     

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung am 15. Dezember 2005

Herr Voß bittet um eine Änderung auf Seite 174 TOP 2 e), letzter Absatz: es muss heißen ...dass sich der Schulverband ab 2008 an der Übungshalle nicht beteiligen wird.

Weitere Einwendungen werden nicht erhoben. Somit gilt die Niederschrift als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

a)  Die Untere Naturschutzbehörde teilt mit Schreiben vom 28.02.06 mit, dass zu der Querung an der Eider an der L 49 in Brügge mit einer Wanderwegverbindung grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Folgende Vorgaben wurden gemacht:

-        Auf der Nordseite ist die Trasse in dem Böschungsbewuchs zu führen.

-        Der Bruchwald darf nicht beansprucht werden.

-        Der Flächenbedarf ist 1:3 über ein Öko-Konto/Zahlung auszugleichen.

-        Auf der Südseite darf kein zusätzlicher Ausbau der ufernahen Wanderwegverbindung im FFH-Gebiet erfolgen.

b)   Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.02.2006 beschlossen, die Kita-Gebühren und die Gebühren für die Betreute Grundschule nicht zu erhöhen.

c)   Bürgermeister Bräse teilt die Ausleihergebnisse der Fahrbüchereien im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit.

Wattenbek             Entleihungen 2004                           3.023

                             Entleihungen 2005                            3.440

Gesamtausleihen im Kreis RD-ECK 2004            246.629

Gesamtausleihen im Kreis RD-ECK 2005            253.204

d)   Bürgermeister Bräse teilt mit, dass im örtlichen Telefonbuch einige Fehler vorhanden sind, die die Gemeinde Wattenbek betreffen. Das Amt wurde gebeten, die Fehler dem Verlag mitzuteilen.

e)   Am 21. und 22.02.2006 war der „Schul-TÜV“ (EVIT) in der Grundschule Wattenbek. Es sind gute Noten erteilt worden.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 5: Stellungnahme/Anhörung der Gemeinde Wattenbek zur

a)   Verwaltungsstrukturreform in der Region Bordesholm

      Zusammenlegung der Verwaltungen und Bildung eines neuen Amtes Bordesholmer Land

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage. Herr Voß teilt mit, dass eine Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.02.2006 stattgefunden hat. Bürgermeister Bräse berichtet aus der Sitzung. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich für die Bildung eines neuen Amtes unter der Leitung eines hauptamtlichen Amtsdirektors ausgesprochen. Es wurde noch keine Stellungnahme abgegeben, zu welchem Zeitpunkt die Zusammenlegung erfolgen soll. Das Amt geht vom nächstmöglichen Zeitpunkt aus. Der Amtsausschuss tagt im März 2006. Die Gemeinden und der Kreistag werden noch offiziell angehört. Die Entscheidung trifft dann das Innenministerium.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Ausschuss stützt die Haltung des Hauptausschusses des Amtes. Es wird ein neues Amt aus den 13 jetzigen Amtsgemeinden und der Gemeinde Bordesholm unter der Leitung eines hauptamtlichen Amtsdirektors gebildet. Das Grundmandat im Amtsausschuss sowie die Eigenständigkeit aller Gemeinden bleibt erhal­ten.

Die Übernahme des Amtes Bordesholm Land durch die hauptamtlich geführte Gemeinde Bordesholm als geschäftsführende Gemeinde wird abgelehnt. Es wird deutlich gemacht, dass die Gemeinde Wattenbek sich dagegen aus­spricht, dass die Gemeinde Bordesholm übergangsweise die Geschäfte des Amtes übernimmt.

 

b)   Errichtung und Mitfinanzierung eines Dienstleistungszentrums im Rahmen der Städtebauförderung Bordesholm

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage. Herr Voß teilt mit, dass eine Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.02.2006 erfolgt ist. Es wird die Variante 4 Neubau Rathaus, Raumprogramm gem. Raumbedarfsplan für eine gemeinsame Verwaltung mit Erweiterungsmöglichkeiten vorgeschlagen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Gemeinde Wattenbek spricht sich für die Variante 4 aus und bittet die Vertreter im Amtsausschuss und im Kooperationsausschuss, die Gemeinde Wattenbek entsprechend zu vertreten.

 

TOP 6: Auftragserteilung für die Verbesserung der Spielflächen der Sportplätze und Sportanlagen (außerplanmäßige Ausgaben)

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage. Herr Föh teilt mit, dass eine Bera­tung in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport am 21.02.2006 stattgefunden hat. Herr Föh teilt mit, dass die Firma sich mit dem Verein in Verbindung setzen sollte, um die Arbeiten zu terminieren.

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport vom 21.02.2006 beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den Auftrag zur Sanierung der Sportplätze an die Firma Rumpf zum Angebotspreis von 9.437,76 € zu vergeben. Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage. Die Mittel werden im 1. Nachtrag festgesetzt.

In diesem Zusammenhang wurde im Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport Zustimmung für die Sanierung der Armaturen im Duschbereich signalisiert. Bürgermeister Bräse teilt mit, dass diese umgerüstet werden müssen. Ferner muss im Behinderten-WC ein Spülkasten erneuert werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig,

den Auftrag für die Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 1.525,-- EUR. wie vorgelegt zu erteilen. Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage und wird im 1. Nachtrag festgesetzt.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Gruppenanzahl in der Kindertagesstätte ab Kindergartenjahr 2006 (ab 01.08.)

Bürgermeister Bräse verweist auf die Beratungen in den Sitzungen der Ausschüsse für Bildung und Soziales am 14.02. und Haupt- und Finanzausschuss am 16.02.2006.

Herr Kühne teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese der Auffassung sind, dass das bisherige Angebot der Kita aufrecht erhalten bleiben sollte. Im ungünstigsten Fall würden 111 Kinder die Einrichtung besuchen. In der Satzung ist festgehalten, dass pro Gruppe max. 20 Kinder betreut werden. Durch eine Erweiterung des Angebotes sollte versucht werden, mehr Anmeldungen für die Nachmittagsgruppe zu erreichen.

Herr Techow teilt für die CDU-Fraktion mit, dass die Nachmittagsgruppe wegfallen sollte, da z.Zt. nur 2 Kinder dort betreut werden und ab August 2006 keine Anmeldungen mehr vorliegen.

Es schließt sich eine rege Diskussion an. Bürgermeister Bräse macht folgenden Beschlussvorschlag:

Ab 01.08.2006 werden in der Kita Wattenbek 3 Vormittags- und 1 Ganztagsgruppe vorgehalten. Daneben bleibt das bisherige Spielgruppenangebot bestehen. Die Nachmittagsgruppe entfällt ab 01.08.2006. Grund hierfür ist die mangelnde Auslastung der Nachmittagsgruppe (z.Zt. 2 Kinder). Die Kinder der bisherigen Nachmittags­gruppe und die Spielgruppenkinder werden zukünftig nachmittags in die Ganztagsgruppe integriert. Das Betreuungsangebot bleibt wie bisher für die Zeit von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr bestehen.

Abstimmungsergebnis:    9 Ja-Stimmen,

                         7 Nein-Stimmen und

                         1 Enthaltung.

Die Mitarbeiterinnen der Kita verlassen die Sitzung.

 

TOP 8: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Schulland/Diekredder“ für den Bereich nördlich angrenzend an die Gemeinde Bordesholm, südlich angrenzend an die Burbek, westlicher Teil des Diekredders und östlich angrenzend an die vorhandene Bebauung am Diekredder und mit dem Erweiterungsbereich des gesam­ten Diekredders sowie dem Flurstück 10/4 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek

 

Bürgermeister Bräse übergibt wegen Befangenheit den Vorsitz an Herrn Voß.

Herr Voß übernimmt den Vorsitz.

 

Herr Bräse und Herr Föh verlassen wegen Befangenheit den Raum.

 

a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes des B-Planes Nr. 14 „Schulland/Diekredder“ mit Begründung, Umweltbericht und GOP erfolgte vom 05.Januar bis zum 08.Februar 2006.

Einige Personen haben den B-Plan eingesehen.

Folgende Stellungnahmen sind abgegeben worden, über die der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 09.Februar 2006 beraten hat.

1. Schreiben von Jessica und Kai Zwickel, Saarbrückenstr. 36, 24114 Kiel,

vom 24.01.2006:

Die Eheleute Zwickel beantragen für das Baugebiet Nr. 6 eine Dachneigung von

5-15° bei zweigeschossigen Pultdachhäusern und bei Punkt 4.2 des Teils B (Text) keine Vorgaben bezüglich der Dacheindeckung, da diese bei einem Pultdach kaum sichtbar ist.

Stellungnahme des Amtes:

Für das Baugebiet Nr. 6 ist ein geneigtes Dach von 22-48 ° bei einem Vollgeschoss und 15°-35°  bei zwei Vollgeschossen festgesetzt. Die Begründung führt aus, dass aufgrund der unterschiedlichen Dachformen und Dachneigungen der umgebenden Bebauung das geneigte Dach mit den v.g. unterschiedlichen Dachneigungen gewählt worden ist. In Verbindung mit der maximal zulässigen Gebäudehöhe und der vorgegebenen Anzahl der Vollgeschosse ist ein höhenmäßiges Einfügen der neuen Bebauung gewährleistet. Ebenso wurde die Dacheindeckung vorgeschrieben, um ein harmonisches Einfügen zu ermöglichen.

Über die Dachformen und die Art der Dacheindeckung wurde mehrfach im Arbeitskreis diskutiert und sich dann für diese Festsetzung ausgesprochen, da sie einerseits ein Einfügen in die Umgebung beinhaltet, zum anderen den Bauherren ein großes Maß an Gestaltungsfreiheit ermöglicht.

Noch in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses wurde die Dachneigung bei den eingeschossigen Gebäuden auf 22° geändert (vorher 35° bis 48°).

Der Grünordnungsplan führt als eine Minimierungsmaßnahme den Ausschluss von glänzenden Dacheindeckungen auf.

Wenn der Bitte der Eheleute Zwickel gefolgt werden sollte, hätte dies zur Folge, dass auch die Dachneigungen und Materialien in den anderen Baugebieten überprüft werden müssten.

Dies wiederum hätte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Folge. In Anbetracht der Tatsache, dass die Dachneigung und die Materialienwahl  das Ergebnis eines umfangreichen Denkprozesses ist und dem Bauherren größtmögliche Freiheit belässt, sollte dem Antrag nicht statt gegeben werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die von der Gemeinde in dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „ Schulland/ Diekredder“  getroffene Festsetzung als geneigtes Dach mit einer bestimmten Dacheindeckung ist das Ergebnis des Einfügens in die nähere Umgebung. Die getroffene Festsetzung ermöglicht die Wahl verschiedener Dachformen und kommt so den Wünschen der Bauherren entgegen. Eine weitere Auflockerung hätte eine von der Gemeinde nicht gewünschte Bebauung zur Folge, die nicht mit den Planungsabsichten der Gemeinde in Einklang steht.

Der beantragten Dachneigung von 5-15° wird nicht stattgegeben. Die im Entwurf des B-Planes enthaltene Dacheindeckung ist einzuhalten.

2. Schreiben von Silvia Radtke und Bernhard Breitscheidel, Wilhelm-Stabe-Straße 50a, 24582 Wattenbek, vom 30.01.2006:

Frau Radtke und Herr Breitscheidel befürchten ein vermehrtes Verkehrsaufkommen und damit eine starke Beeinträchtigung der Wohnqualität in der Wilhelm-Stabe-Straße.

Stellungnahme des Amtes:  

Der Bebauungsplan Nr. 14 „ Schulland/ Diekredder“ wird  ca. 33 Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser mit ca. 40-45 neuen Wohnungen ausweisen. Die Erschließung ist über den Diekredder vorgesehen, der entsprechend ausgebaut werden muss. Der abfließende Verkehr wird sich auf die Wilhelm-Stabe-Straße und den Hasselbrook verteilen und hier sicherlich zu einer Mehrbelastung führen.

Ausgehend von 45 Wohnungen und einer Höchstprognose von 3 Autos je Wohnung werden ca. 135 Autos mehr täglich durch die Wilhelm-Stabe-Straße und den Hasselbrook abfließen . Dieser Verkehr wird sich hauptsächlich in den Morgenstunden und den Feierabendstunden abspielen. Ob dieses Verkehrsaufkommen zu der von Frau Radtke und Herrn Breitscheidel geschilderten Mehrbelastung  und Minderung der Wohnqualität der Anwohner führen wird, wird von hier bezweifelt. Gemessen an dem bestehenden Verkehrsaufkommen handelt es sich um eine minimale Erhöhung, die zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen wird.

Die Wilhelm-Stabe-Straße weist beidseitig einen Gehweg aus, der insbesondere einen sicheren Schul- und Kindergartenweg darstellt. Die von der Gemeinde ausgewiesene Geschwindigkeit von 30 km/h stellt eine weitere Sicherungsmaßnahme dar. Wenn diese Geschwindigkeit nicht eingehalten wird, ist dies leider eine Erfahrung, mit der sich sowohl die Gemeinde als auch die Anwohner abfinden müssen. Die von der Gemeinde vorgenommene  Rechts-vor- Links-Regelung ist eine weitere Verkehrssicherungsmaßnahme.

Ob noch weitere Maßnahmen erforderlich sind , wird die Gemeinde prüfen.

Auch der angesprochene  Wohnpark (Grundstück Ofterdinger) wird zwar zu einem höheren Verkehrsaufkommen führen, so dass über weitergehende Maßnahmen nachgedacht werden sollte.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme von Frau Radtke und Herrn Breitscheidel wird zur Kenntnis genommen.

Nach Ansicht der Gemeinde ist zwar mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen, jedoch wird dieses Verkehrsaufkommen nicht zu einer Beeinträchtigung der Wohnqualität führen, da nicht davon auszugehen ist, daß alle neuen Einwohner gleichzeitig die Wilhelm-Stabe-Straße frequentieren werden. Ein Teil des Verkehrs wird durch den Hasselbrook und die südliche Wilhelm-Stabe-Straße abfließen. Durch die von der Gemeinde bereits vorgenommenen  Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wird sich das Problem in Grenzen halten.

3. Schreiben der Anlieger der Wilhelm-Stabe-Straße 48a - 55 vom 06.02.2006:

Das Schreiben ist gleichlautend mit dem Schreiben von Frau Radtke und Herrn Breitscheidel vom 30.01.2006 und hat als Anhang die Unterschriftenliste.

Stellungnahme des Amtes:

Auch zu diesem Schreiben ist anzumerken, dass sich das Verkehrsaufkommen nicht wesentlich erhöhen wird. Wie Herr Breitscheidel im Bau- und Planungsausschuss vorgetragen hat, geht es den Anliegern in erster Linie um eine Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Stabe-Straße, da der jetzige Zustand (gerade und breite Strecke) zum schnellen Fahren auffordert. Als die Einengungen noch vorhanden waren, war der Verkehr laut Herrn Breitscheidel langsamer.


Wie im Ausschuss diskutiert, ist die Wilhelm-Stabe-Straße nicht Gegenstand des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 14, auch wenn gewisse Auswirkungen auf die benachbarte Umgebung zu erwarten sind. Die Angelegenheit wurde an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Versorgung und Verkehr verwiesen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Nach Ansicht der Gemeinde ist zwar mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen, jedoch wird dieses Verkehrsaufkommen nicht zu einer Beeinträchtigung der Wohnqualität führen, da nicht davon auszugehen ist, dass alle neuen Einwohner gleichzeitig die Wilhelm-Stabe-Straße frequentieren werden. Ein Teil des Verkehrs wird durch den Hasselbrook und die südliche Wilhelm-Stabe-Straße abfließen. Durch die von der Gemeinde bereits vorgenommenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wird sich das Problem in Grenzen halten.

Die Gemeinde wird die Angelegenheit im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Versor­gung und Verkehr behandeln.  

 

b) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB ist das Ergebnis der Umweltprüfung bei der Abwägung zu berücksichtigen. Das Verfahren zur Umweltprüfung wurde mit Schreiben vom 07.06.2005 durchgeführt. Über die vorliegenden Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist zu beraten und zu beschließen.

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2005 die Stellungnahmen beraten.

Durch die zwischenzeitlich erfolgte Planung sind die Stellungnahmen abgearbeitet und überholt, müssen aber dennoch förmlich beschlossen werden. 

1.     Kabel Deutschland, Schwerin, vom 09.06.2005:

 Es wird mitgeteilt, dass sich in dem Bereich Breitbandkommunikationsanlagen befinden und vor jeder Baumaßnahme Auskünfte bei Kabel Deutschland einzuholen sind.

Stellungnahme des Amtes:

Die Lage der Breitbandkommunikationsanlagen betreffen teilweise den Planbereich des B-Planes Nr. 14, sind aber erst für die Erschließung maßgeblich. Vor Beginn von Baumaßnahmen werden Auskünfte bei Kabel Deutschland eingeholt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung berücksichtigt.

2.     AWR mbH, Borgstedt, vom 16.06.2005:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Müllfahrzeuge die Planstraße B nicht anfahren können und die Anwohner deshalb die Müllsammelgefäße zu einem Sammelplatz bringen müssen. 

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Planstraße A eine Mindestdurchfahrbreite von 3,55 m aufweisen muss, da schmalere Straßen nicht befahren werden dürfen. Weiterhin ist eine Mindestdurchfahrtshöhe von 4 m zu gewährleisten.

 

Stellungnahme des Amtes:

In der Begründung wird ausgeführt, dass die Eigentümer der Grundstücke, die über eine Stichstraße  (Planstraße B und ein Teilbereich der Planstraße A) erschlossen werden, ihre Mülltonnen an den Einmündungsbereich  Stichstraße/ Diekredder bzw. Planstraße A bringen und dort schnellst möglich abholen müssen. Diese Regelung wird in die Kaufverträge aufgenommen.

Die Planstraße A wird eine Breite von 4,75 m aufweisen, so dass Müllfahrzeuge problemlos fahren können.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch die Ausführungen in der Begründung wird sichergestellt, dass die Mülltonnen bei der Planstraße B und einem Teilbereich der Planstraße A zu einem Sammelplatz gebracht und wieder abgeholt werden.

Die Regelung wird in die Kaufverträge aufgenommen.

Die Planstraße A wird eine Breite von 4,75 m aufweisen, so dass die Müllfahrzeuge passieren können.

3.     BUND Rendsburg vom 01.07.2005:

Zum Teil B (Text)  Punkt 7.1 wird angemerkt, dass „Überhälter innerhalb von Knicks zu erhalten und zu pflegen sowie bei Abgang“ durch gleichwertige Bäume zu ersetzen sind.

Bei Punkt 7.3 wird angemerkt, dass der Knickschutzstreifen zu schmal ist und mindes­tens 2 m betragen sollte.

Stellungnahme des Amtes:

Punkt 7.1 des Textes hat keine Festlegung, welche Bäume bei Abgang zu ersetzen sind.

Es bestehen keine Bedenken, den Zusatz „ durch gleichwertige Bäume“ aufzunehmen.

Zu dem Knickschutzstreifen ist anzumerken, dass dies mehrfach im Arbeitskreis und im Bau- und Planungsausschuss diskutiert worden ist. Ergebnis dieser Diskussion ist die Festsetzung unter Punkt 7.3 des Teils B ( Text), in dem ausgeführt wird, dass der Knickschutzstreifen eine Breite von 1-1,50 m aufweisen muss und von jeglicher Bebau­ung freizuhalten ist. Zu den Privatgrundstücken wird der Knickschutzstreifen zusätzlich mit einem 1,25 m hohen Zaun versehen.

Nach Ansicht der Gemeinde ist diese Festlegung ausreichend, da sie den Knick optimal schützt und ihm gute Entwicklungsmöglichkeiten belässt. Insbesondere in der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass nicht von Privatgrundstücken abgetrennte Knickschutzstreifen überbaut oder überpflanzt wurden. Um diesem Problem zuvor zu kommen, hat sich die Gemeinde für diese Lösung entschieden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Punkt 7.1 des Textes (Teil B) wird um den Zusatz „durch gleichwertige Bäume“ erweitert.

Eine Verbreiterung des Knickschutzstreifens auf 2 m wird nicht vorgenommen. Durch die Festlegung von 1-1,50 m und dem 1,25 m hohen Zaun angrenzend an die Privatgrundstücke wird ein optimaler Schutz der Knicks gewährleistet.

4. Der Bürgermeister der Gemeinde Bordesholm vom 01.07.2005:

Es wird auf den nicht ausreichend ausgebauten Diekredder hingewiesen und befürchtet, dass der Verkehr durch die Finnenhaussiedlung abfließen wird.

Die Gemeinde hält die Erstellung eines Wohnraumversorgungskonzeptes für erforderlich.

Es wird eine gemeinschaftliche Lösung für das Oberflächenwasser vorgeschlagen.

Stellungnahme des Amtes:

In dem damals vorliegenden und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugesandten Entwurf des B-Planes wurde entsprechend dem Stand der Planung die Frage der Erschließung behandelt. Zum damaligen Zeitpunkt war lediglich die Aussage möglich, dass die Erschließung über den Diekredder erfolgen sollte. Die Detailplanung wurde erst in den darauf folgenden Sitzungen des Arbeitskreises erstellt und ist im jetzigen Entwurf enthalten und berücksichtigt die Interessen der Gemeinde Bordesholm und der Anlieger.

Es ist vorgesehen, den Diekredder so auszubauen, dass der Verkehr dort abfließen kann.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit haben die Anlieger der Finnenhaussiedlung ebenfalls auf die Problematik hingewiesen. Dem hat die Gemeinde Rechnung getragen, indem sie die Anregungen abgearbeitet und die Erschließungsplanung nochmals am 07.12.2005 der Öffentlichkeit vorgestellt hat.

Zu dem vorgeschlagenen Wohnraumversorgungskonzept ist anzumerken, dass dieses nicht für notwendig gehalten wird. Die Gemeinde bildet zusammen mit dem Unterzentrum Bordesholm den äußeren Schwerpunkt der Siedlungsachse Kiel-Bordesholm. Dadurch zählt Wattenbek zu den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung. Eine Beschränkung der wohnbaulichen Entwicklung findet nicht statt, wie die Landesplanungsbehörde in ihrem Schreiben vom 24.02.2005 mitteilt.

Die angesprochene gemeinsame Lösung des Oberflächenwassers erfolgt beim Ausbau der Burbek.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Ausbau Diekredder:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Gemeinde hat den Ausbau des Diekredders so vorgesehen, dass die gesamte Erschließung darüber erfolgen kann. Die Bedenken der Gemeinde Bordesholm und der Anlieger der Finnenhaussiedlung sind berücksichtigt worden.

Wohnraumversorgungskonzept:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Nach Ansicht der Gemeinde ist ein solches Konzept nicht erforderlich, da die Gemeinde auf der Siedlungsachse Kiel-Bordes­holm liegt.

Oberflächenwasser:

Die Stellungnahme ist bereits berücksichtigt worden durch den geplanten Ausbau der Burbek.

5.Staatliches Umweltamt Kiel vom 07.07.2005:

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenn der Hundeplatz vor Realisierung der Planung ausgelagert wird.

Der Geltungsbereich des B-Planes liegt im Wasserschutzgebiet Bordesholm.

Stellungnahme des Amtes:

Zum damaligen Zeitpunkt war der Gemeinde bewusst, dass eine Realisierung des B-Planes nur nach einer Verlegung des Hundeplatzes in Frage kommt, da das erstellte Gutachten eindeutig dieses Ergebnis hatte. In der Zwischenzeit ist die Verlagerung nur noch eine Frage der Zeit (Kaufvertrag und positiver Bauvorbescheid liegen vor).

Bis zum Bau der ersten Häuser wird der Hundeplatz einen anderen Standort aufweisen.

Der Hinweis auf das Wasserschutzgebiet wird in den B-Plan aufgenommen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und ist in der Zwischenzeit abgearbeitet worden. Eine Verlegung des Hundeplatzes steht unmittelbar bevor.

In den B-Plan wird ein Hinweis auf die Lage im Wasserschutzgebiet aufgenommen.

6. Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 14.07.2005:

- Es wird auf die beidseits der Burbek dargestellten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, der Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft hingewiesen, die den kompletten Standort des geplanten Regenrückhaltebeckens erfassen.

Stellungnahme des Amtes:

Der Standort ist zwischenzeitlich aus der Planung entfallen, da das Regenrückhalte­becken nicht gebaut wird. Die Fläche ist als Maßnahmenfläche dargestellt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch die erfolgten Beratungen im Arbeitskreis und im Bau- und Planungsausschuss ist die Fläche jetzt als Maßnahmenfläche dargestellt, da das Regenrückhaltebecken nicht gebaut wird.

- Es wird auf die entfallende Fläche des Hundeplatzes und die Nachfolgenutzung hingewiesen.

Stellungnahme des Amtes:

In den jetzigen Entwurf des B-Planes ist der Bereich des Hundeplatzes als externe Aus­gleichsfläche dargestellt, da sich aufgrund der erfolgten Gespräche und Beratungen in den Fachgremien diese Lösung heraus kristallisiert hat.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Durch die erfolgte weitere Planung ist die Fläche des Hundeplatzes als externe Ausgleichsfläche im B-Plan dargestellt.  

 

Fachdienst Bau- und Umweltverwaltung:

Es wird auf die Einhaltung der Straßenbreiten und die EAE 85/95 hingewiesen.

Stellungnahme des Amtes:

In der Zwischenzeit hat die Gemeinde die Ausbauquerschnitte der Erschließungsstraßen gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen, so dass die Müllfahr­zeuge die Straßen befahren können.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Durch die vorgenommene Erschließungsplanung werden die Mindestbreiten eingehal­ten. Die Straßenquerschnitte sind im B-Plan enthalten.

 

Fachdienst Wasser, Bodenschutz und Abfall (untere Wasserbehörde, Gewässerauf­sicht):

Es wird auf die wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigung für Erschließungsanlagen hingewiesen. Grundwasserabsenkungen sind bei der Wasserbehörde zu beantragen.

Das Plangebiet umfasst die Burbek, die im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes liegt.

Für die geplante Einleitungsstelle ist eine Erlaubnis erforderlich.

Es wird auf die nicht eingehaltene Einleitungsmenge hingewiesen, da die geforderte Rückhaltung nicht erfolgt ist.

Stellungnahme des Amtes:

Das Problem wurde gemeinsam mit der Gemeinde Bordesholm gelöst. Durch den Aus­bau der Burbek , der von der unteren Wasserbehörde genehmigt worden ist, ist eine optimale Beseitigung des Oberflächenwassers möglich.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch den geplanten Ausbau der Burbek gemeinsam mit der Gemeinde Bordesholm wird eine Lösung gefunden werden.

 

Fachdienst Wasser, Bodenschutz und Abfall (untere Wasserbehörde, Abwasser):   

Es wird auf die Technischen Bestimmungen zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Regenwasserbehandlung bei Trennkanalisation hingewiesen.

Für die Regen- und Schmutzwasserbehandlungsanlagen ist eine Erlaubnis zu beantragen.

Stellungnahme des Amtes:

Die Vorschriften sind der Gemeinde bekannt und werden beachtet.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Wie in der Begründung aufgeführt, wird die Gemeinde die entsprechenden Erlaubnisse beantragen.

7. Gemeinde Negenharrie vom 07.07.2005:

Der Bürgermeister weist auf das zu erwartende verstärkte Verkehrsaufkommen für die Gemeinde Negenharrie hin.

Stellungnahme des Amtes:

Durch die geplante Ausweisung des neuen Baugebietes wird sich mit Sicherheit ein stärkeres Verkehraufkommen ergeben. Die Gemeinde Wattenbek geht jedoch davon aus, dass der Hauptfluss sich im Bereich der Gemeinden Wattenbek und Bordesholm abspielen wird und dass für die Gemeinde Negenharrie kaum spürbare Mehrbelastungen auftreten werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Negenharrie keinen  verstärkten Verkehrsbelastungen ausgesetzt sein wird, da der meiste Verkehr über Wattenbek und Bordesholm laufen wird.

8. NABU Schleswig-Holstein vom 13.07.2005:

Im Ostrand des Geltungsbereiches ist im GOP eine ruderale Grasflur mit Gehölzgruppen dargestellt, die im Textteil des GOP aber nicht erwähnt ist. Nach Ansicht des NABU hat sich hier ein Vegetation mit Elementen der Silikat-Magerrasen entwickelt, die möglicherweise dem Schutz des § 15 a LNatSchG unterliegen könnte. Es wird eine genaue Untersuchung gefordert.

Das Regenrückhaltebecken befindet sich im Bereich der Ausgleichsfläche. Dies wird abgelehnt.

Stellungnahme des Amtes:

Der jetzige Entwurf des B-Planes mit GOP gibt an, dass die betroffenen Flächen generell eine allgemeine Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz haben. Bereits der L-Plan und der F-Plan weisen hier eine entsprechende Wohnbaufläche aus und bilden die Grundlage für die Ausweisung im B-Plan.  Die Fläche als mögliche 15-a-Fläche einzustufen, ist abwegig, zumal die Fläche als Nutzfläche für die Wohnblocks genutzt wird (gärtnerisch, Freizeitfläche), die von der BGM entsprechend gepflegt worden ist. Auch die zuständige untere Naturschutzbehörde des Kreises sieht die Fläche nicht als schützenswert an, sondern hat bereits im F-Planverfahren der Ausweisung als Wohnbaufläche zugestimmt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme des NABU wird zur Kenntnis genommen und die dort vertretene Auffassung nicht geteilt.

Die Fläche ist im Landschaftsplan im Bestand als Wohnbaufläche ausgewiesen, der südliche Teil als Dauergrünland mesophil. Ebenso ist die gesamte Fläche des jetzigen B-Planes als Dauergrünland ausgewiesen. Diese Flächen sind im Entwurf des Landschaftsplanes als Wohnbauerweiterungsflächen vorgesehen. Der  F-Plan hat die Flächen als Wohnbauflächen übernommen. Sowohl im L-Plan als auch F-Planverfahren wurde die Fläche nicht von den zuständigen Behörden beanstandet.  

Die Fläche ist bereits im F-Plan als Wohnbaufläche vorgesehen und unterliegt nicht dem Schutz des § 15 a LNatSchG.

Der Bau des Regenrückhaltebeckens entfällt, so dass eine Stellungnahme nicht erforderlich ist.

Die nachfolgenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgege­ben worden.

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2006 die bis zum 02.02.2006 eingegangenen Stellungnahmen beraten und entsprechende Beschlussvorschläge vorbereitet. Das Protokoll liegt vor.

 

9. Kabel Deutschland , Schwerin, eingegangen am 11.01.2006:

Kabel Deutschland legt einen Plan mit der Lage der Breitbandkommunikationsanlage vor und weist darauf hin, dass diese Anlage nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Bauausführende Firmen müssen zudem bei jedem Vorhaben eine Auskunft bei Kabel Deutschland einholen.

Stellungnahme des Amtes:

Der Verlauf der Kommunikationsanlage betrifft die Einmündung Hasselbrook,  teil­weise den Diekredder und den Bereich des 1.Blocks der BGM. Die Planung bzw. die Erschließung  wird diese Anlagen berücksichtigen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird beachtet. Bei der Bauausführung wird die Gemeinde die Lage der Breitbandkommunikationsanlage berücksichtigen und mit Kabel Deutschland die Planung abstimmen. Die bauausführenden Firmen werden entsprechend instruiert.

10. Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachbereich 3-Planen, Bauen und Umwelt-  vom 01.02.2006:

10.1. Bauaufsicht und Naturschutz:

Es wird auf den Widerspruch zwischen GOP und B-Plan hinsichtlich der Ausgleichsfläche hingewiesen.

Stellungnahme des Amtes:

Es besteht eine Diskrepanz zwischen GOP und B-Plan im Bereich der Ausgleichsfläche.

Der Entwurf des B-Planes muss entsprechend geändert werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme trifft zu. Die Planzeichnung wird im Bereich der Ausgleichsfläche an den GOP angepasst und hier die gleiche Ausweisung wie im GOP vorgenommen (Extensivwiese mit Gehölzgruppen).

10.2. Untere Wasserbehörde, Gewässeraufsicht (Wasser, Bodenschutz und Abfall):

Die Wasserbehörde meldet keine grundsätzlichen Bedenken.

Es wird auf die Genehmigungspflicht für wasserrechtliche Erlaubnisse hingewiesen.

Für Grundwasserabsenkungen bzw.- ableitung durch Kellerdrainagen ist ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich, die aber nur in Ausnahmefällen erteilt wird.

Die Öffnung des verrohrten Grabenabschnittes ist genehmigungspflichtig.

Es wird angeregt, das Oberflächenwasser der Straßen über den Bereich des „Hundeplatzes“ in das Gewässer Nr. 22  einzuleiten  oder die geplante Zuleitung zur Burbek im Bereich der Ausgleichsfläche zu öffnen und naturnah zu gestalten.

Stellungnahme des Amtes:

Der Entwurf des B-Planes weist unter Punkt 7.7 und in der Begründung unter Punkt 5.3 auf die Genehmigungspflicht und die Versickerung des Oberflächenwassers auf den Privatgrundstücken hin.

Für die Öffnung der Verrohrung des Grabens wird die Gemeinde einen entsprechenden Antrag stellen.

Das Oberflächenwasser der Straßen wird - wie unter Punkt 9.1 der Begründung ausgeführt - in die Burbek,  die zu diesem Zweck ausgebaut ist, eingeleitet. Dies hat die Gemeinde umfangreich geprüft und mit der Wasserbehörde abgesprochen.

Der Antrag  wurde am 27.01.2006 bei der Wasserbehörde gestellt .

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Anträge werden zum gegebenen Zeitpunkt gestellt.

Das Oberflächenwasser der Straßen wird in die Burbek geleitet.

10.3 Untere Wasserbehörde, Abwasser (Wasser, Bodenschutz und Abfall):

Es wird auf die grundsätzliche Pflicht zur Versickerung des Regenwassers hingewiesen.

Zur Befreiung der Niederschlagswasserabgabe von Straßen- und Gewerbeflächen sind die Technischen Bestimmungen zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Regenwasserbehandlung bei Trennkanalisation vom 25.11.1992 zu berücksichtigen.

Die Erschließung ist nicht gesichert, solange kein fachgutachtlicher Nachweis über die Versickerungsfähigkeit der vorgesehen Flächen erbracht ist.

Zur Schmutzwasserentsorgung wird keine Stellungnahme abgegeben.

Für die Regen- und Schmutzwasserbehandlungsanlagen sind entsprechende Erlaubnisse zu beantragen.

Stellungnahme des Amtes: 

Die vorgenommene Bodenuntersuchung und die darauf erfolgte Berechnung eines 20-jährigen Niederschlagsereignisses hat als Ergebnis eine gute Versickerungsfähigkeit ergeben. Die Gemeinde hat deshalb die Pflicht zur Versickerung des Oberflächenwassers der Privatgrundstücke als Festsetzung in den B-Plan (Punkt 7.7 der Satzung) aufgenommen.
Die Berechnung , die vom Ing.büro Hauck erstellt worden ist, wird als Anlage zum B-Plan aufgenommen.

Die detaillierte Entwässerungsform muss, wie die Begründung ausführt, im Baugenehmigungsverfahren und dem dazugehörigen Entwässerungsantrag nachgewie­sen werden. Dies wird in die Kaufverträge aufgenommen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung  gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz sowie die städtebauliche Gestaltung und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Absatz 6 weist insbesondere bei Ziff. 7 a auf die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und biologische Vielfalt hin.      

Die Gemeinde hat die geforderten Schutzgüter weitestgehend in ihrer Planung berücksichtigt.

Aufgrund der vorgenommenen Bodenuntersuchungen und der durchgeführten Berechnungen ergibt sich eine gute Versickerungsfähigkeit des Bodens für das Oberflächenwasser der Privatgrundstücke. Aus diesem Grund hat die Gemeinde in die Satzung eine entsprechende Festsetzung unter Punkt 7.7 aufgenommen. Die Bauherren haben im Rahmen der Baugenehmigung die Nachweise über die Versickerung zu erbrin­gen.

11. Staatliches Umweltamt Kiel vom 03.02.2006:

Das staatliche Umweltamt verweist auf seine Stellungnahme zum Umweltbericht, in der auf die Verlegung des Hundeplatzes und auf das Wasserschutzgebiet hingewiesen wurde.

Stellungnahme des Amtes:

Die Verlegung des Hundeplatzes ist nur noch eine Frage der Zeit.

Da sich der Plangeltungsbereich im Wasserschutzgebiet Bordesholm befindet, muss ein entsprechender Hinweis in die Begründung aufgenommen werden. Durch die Prüfung im Rahmen des Umweltberichtes sind Beeinträchtigungen für das Wasserschutzgebiet nicht zu erwarten.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird teilweise beachtet.

Die Verlegung des Hundeplatzes steht unmittelbar bevor.

In die Begründung wird ein Hinweis auf das Wasserschutzgebiet aufgenommen. Die durchgeführte Umweltprüfung ergibt keine negativen Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet.

12. AWR Borgstedtfelde vom 06.02.2006:

Die AWR weist, gleichlautend wie in der Stellungnahme zum Umweltbericht,  auf die ausreichende Dimensionierung der Erschließungsstraßen und die Mindestdurchfahrhöhe hin. Es wird klar gestellt, dass die Straße B nicht angefahren werden kann und die Grundstückseigentümer ihre Müllbehälter zu einem Sammelplatz bringen müssen. Es wird empfohlen, diese Regelung in die Kaufverträge aufzunehmen.

Stellungnahme des Amtes:

Durch die zwischenzeitlich erfolgte Erschließungsplanung weist die Planstraße A eine für die Müllfahrzeuge ausreichende Breite auf. Bei der Erschließungsstraße B und einem Teil der Erschließungsstraße A werden die Eigentümer verpflichtet, ihre Müll­ge­fäße an einen Sammelplatz zu bringen. Dies ist auch in der Begründung unter Punkt 9.4 aufgeführt. Eine entsprechende Regelung wird in die Kaufverträge aufgenommen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der vorgesehene Ausbau der Erschließungsstraße A weist eine Breite von 4,75 m aus, die ein Befahren mit Müllfahrzeugen ermöglicht. Bei der Planstraße B und einem Teil der Planstraße A werden die Eigentümer per Kaufvertrag verpflichtet, ihre  Müllton­nen zu einem Sammelplatz zu bringen und dort wieder abzuholen.

13. NABU Schleswig-Holstein vom 08.02.2006:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Freifläche hinter den Blocks der BGM (geplanter Standort des Mehrfamilienhauses) als Magerrasenfläche und damit als geschütztes Biotop nach § 15 a LNatSchG  einzustufen ist. Der Gemeinde wird vorgehalten, diesen Zustand bewusst verschwiegen zu haben.

Stellungnahme des Amtes:

Wie bereits in der Stellungnahme zum Umweltbericht ausgeführt, weist der Landschaftsplan und der F-Plan diese Fläche als künftige Wohnbaufläche aus. Die Fläche wird dort mit einer geringen Bedeutung für den Naturschutz eingestuft. Die Fläche südlich der Geschosswohnungsbauten wurde aufgrund ihrer Vorgeschichte, d.h. der planungs- und privatrechtlichen Festsetzungen sowie ihres Zustandes zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme 2004 nicht in der gleichen Wertigkeit wie die Ausgleichsfläche im südlichen Teil des Geltungsbereiches eingestuft.

Sowohl der geltende Landschaftsplan, der im September 1998 festgestellt wurde, als auch der Flächennutzungsplan stellen die Fläche als Erweiterungsfläche für Wohnbebauung dar. Hinweise auf eine schützenswerte Fläche oder einen möglichen Baustein eines zu entwickelnden Biotopverbundes waren damals nicht festzustellen. Auch die damalige Bestandserfassung (aus dem Jahr 1996) zum Landschaftsplan gibt keine Hinweise auf einen möglicherweise schützenswerten Biotopkomplex.

Darüber hinaus bestehen privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer der Fläche und den Anwohnern der Geschossbauten, die besagt, dass diese Fläche für die Anlage von Mietergärten sowie als Spiel- und Aufenthaltsflache genutzt werden kann. Die Mietergarten-Nutzung sowie die Pflege ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, so dass die ehemalige Rasenfläche mehr und mehr der Eigenentwicklung überlassen war, dennoch aber regelmäßig gemäht worden ist. 

Unmittelbar nach Abschluss der vorbereitenden Bauleitplanung (F-Plan vom 30.05.2002) begann die Gemeinde mit den ersten Überlegungen zu der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes. Ab diesem Zeitpunkt endete eine regelmäßige Pflege der Fläche (ehemals Hausgärten für die ältere Mieter, nach Änderung des Mietklientels vorwiegend junge Leute und Familien, die keinen Wert auf einen eigenen Garten legen), das Mähen wurde aber in Abständen durch den Hausmeister vorgenommen. Dem Bedürfnis dieser Mieter entsprechend hat die BGM die Fläche nicht rein gärtnerisch angelegt, sondern als Rasenfläche. Eine Abgrenzung wurde bewusst nicht vorgenommen, um den Mietern beider Blocks einen freien Zugang zu der Fläche zu ermöglichen.  Ein vorliegendes Schreiben der BGM erläutert die Nutzung der Fläche.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Vergleich zu der Ausgleichsfläche im südlichen Teil des Geltungsbereiches, die seit 1997 abgezäunt, ohne Störungen sich selbst überlassen ist, wird  diese nach allen Seiten offene Fläche durch Störungen oder Pflegemaßnahmen  in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, so dass sie nach wie vor als Fläche mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz eingestuft wird.

Der mögliche Eingriff in einen potentiellen Lebensraum wärmeliebender Insekten wird als ausgleichbar angesehen, da mit der vorhandenen Ausgleichsfläche und der neu geplanten in unmittelbarer Nähe potentielle Ausweichhabitate vorhanden sind bzw. entstehen.

Während die erste Stellungnahme vom Sommer 2005 noch von Sukzessionsfläche mit Magerrasenelementen spricht, einer gemäß § 15a (10) geschützten Fläche, deren Qualität hauptsächlich durch die fehlende Nutzung bestimmt wird (länger als 5 Jahre), bezeichnet die zweite Stellungnahme die Fläche als Trockenrasen. Dieser wäre nach § 15a (9) LNatSchG geschützt und zeichnet sich durch bestimmte Pflanzengesellschaften aus, wie Silbergrasfluren oder Grasnelken-Fluren, die auf dieser Fläche jedoch nur als Elemente vereinzelt angetroffen werden können, da die für ihre Entwicklung erforderlichen offenen Bodenflächen nicht vorhanden sind.

In der Stellungnahme vom Sommer 2005 wird eine detaillierte Aufnahme der Insekten gefordert. Hierzu ist anzumerken, dass die §§ 42 und 43 des BNatSchG bzgl. des Artenschutzes neugefasst wurden. Damit verbunden ist ein direktes Klagerecht, sollten geschützte Arten beeinträchtigt werden.

Die vom NABU vertretene Auffassung bezüglich der Sukzessionsfläche wird nicht geteilt, nach Ansicht der Gemeinde allenfalls der südlichste Zipfel als Sukzessionsfläche in Frage kommen könnte, wobei es sich hier um eine Fläche von ca. 500 m² handelt, die aufgrund ihrer Größe nicht unter den Schutzstatus fällt. Sollte sich hier ein Bestand entwickelt haben, findet dieser einen Lebensraum auf der Ausgleichsfläche.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Auffassung des NABU wird nicht geteilt. Bei der Fläche handelt es sich nach An­sicht der Gemeinde um eine Fläche mit einer geringen Bedeutung für den Naturschutz, wie schon im Landschaftsplan und im F-Plan festgestellt. Durch die unmittelbare Nähe zu den Wohnblocks und die Nutzung als Spiel- und Freizeitfläche ist die Fläche starken Störungen und Beeinträchtigungen ausgesetzt, die keinesfalls ein Biotop entstehen las­sen. Durch die vorgenommen Pflegearbeiten (Mähen) ist die Fläche ebenfalls in einer natürlichen Entwicklung gestört worden. Allenfalls könnte  im südlichen Bereich auf einer kleinen Fläche von ca. 500 m²  eine Entwicklung erfolgt sein, die zu einer Sukzessionsfläche geführt hat.

Sollte die untere Naturschutzbehörde die Auffassung der Gemeinde teilen und für den kleinen Teilbereich einen größeren Ausgleich fordern, wird die Gemeinde dem nachkommen.   

14. Der Bürgermeister der Gemeinde Bordesholm vom 20.02.2006:

Es wird begrüßt, dass die in der Stellungnahme vom 01.07.2005 abgegebenen Anregungen abgearbeitet worden sind und insbesondere die Erschließung und die Behandlung des Oberflächenwassers zufrieden stellend gelöst worden sind. Von dem Wohnraumversorgungskonzept hat die Gemeinde Abstand genommen.

Stellungnahme des Amtes:

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Erstellung des Umweltberichtes hat zum Ziel, möglichst viele Belange zu erfahren und diese bereits im Vorfeld abzuarbeiten. Dies ist hier erfolgt. Die Stellungnahme der Gemeinde Bordesholm, die gem. § 2 Abs. 2 BauGB („Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen“) eine besondere Stellung erhält, ist in diesem Stadium berücksichtigt worden.

Die Erschließung, die das Hauptanliegen der Gemeinde und der Anwohner der Finnenhaussiedlung ist, ist durch den geplanten  Ausbau des Diekredders und den Kreuzungsbereich Willenbrook  so konzipiert, dass die vorgebrachten Bedenken ausgeräumt werden können.

Auch im Fall der gemeinsamen Lösung für das Oberflächenwasser ist ein guter Weg gefunden worden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme der Gemeinde Bordesholm wird begrüßt. Es ist ein Anliegen der Gemeinde Wattenbek, eine enge Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Bordes­holm, wie von der Landesplanung gefordert, anzustreben und gerade im Hinblick auf die Bauleitplanung weiter zu betreiben.

Es wird begrüßt, dass die Gemeinde Bordesholm das Wohnraumversorgungskonzept nicht weiter verfolgt.

Die Gemeinde Wattenbek wird die Gemeinde Bordesholm bei der Bauausführung gern informieren und beteiligen.

15. Innenministerium, Abteilung Landesplanung, vom 24.02.2005: 

 Die Landesplanung , die im Rahmen der Planungsanzeige als erste Fachbehörde betei­ligt worden ist, bestätigt, dass keine raumordnerischen Belange dem B-Plan Nr. 14 entgegenstehen. Es wird auf die enge Abstimmung mit der Nachbargemeinde Bordesholm hingewiesen. Eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Landesplanung nicht abgegeben.

Stellungnahme des Amtes:

Die Stellungnahme der Landesplanung ist für die gesamte Planung der Gemeinde von großer Bedeutung, da die Landesplanung die Grundsätze und Ziele vorgibt, die von der Gemeinde bei ihrer Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.

Diese Ziele und Grundsätze und die enge Abstimmung mit der Nachbargemeinde hält Wattenbek ein. Es sind Gespräche und Abstimmungen mit der Gemeinde Bordesholm erfolgt, die sich in der jetzigen Planung zeigen (Ausbau Diekredder).

Für die Zukunft ist weiter eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bordesholm vorgesehen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für die Zukunft ist weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bordesholm beabsichtigt.   

c) Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss

Nach Eingang aller Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit und erfolgter Beratung und Beschlussfassung beschließt einstimmig die Gemeindevertretung nach Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses folgende Satzung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung, Umweltbericht, umweltbezogene Stellungnahmen und GOP vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen der AWR vom 16.06.05 und 06.02.06 (Straßenbreite, Sammelplatz Müllbehälter) , 

b)     teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen des BUND vom 01.07.05 (Ersatz  gleichwertiger Bäume bei Abgang), der Gemeinde Bordesholm vom 01.07.05  (Ausbau Diekredder, gemeinsame Oberflächenentwässerung), des staatlichen Umweltamtes vom 07.07.05 (Gebiet liegt im Wasserschutzgebiet Bordesholm), des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 14.07.05 ( Maßnahmenfläche, Fläche Hundeplatz als Ausgleichsfläche), des NABU vom 13.07.05 (Fläche Regenrück­haltebecken), des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 01.02.06  (Diskre­panz  GOP und B-Plan bei Ausgleichsfläche)

c)     nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Eheleute Zwickel, von Frau Radtke und Herrn Breitscheidel und der Anlieger, des NABU vom 08.02.06.

Das Amt Bordesholm-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 14 „ Schulland/ Diekred­der“  für den Bereich nördlich angrenzend an die Gemeinde Bordesholm, südlich angrenzend an die Burbek, westlicher Teil des Diekredders und östlich angrenzend an die vorhandene Bebauung am Diekredder und mit dem Erweiterungsbereich des gesamten Diekredders sowie dem Flurstück 10/4 der Flur 2 der Gemarkung Watten­bek , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung mit Umweltbericht  und der GOP werden gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umwetlbericht und GOP während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  17

Davon anwesend:        15

Ja-Stimmen:              15

Nein-Stimmen:            -

Stimmenthaltungen:     -

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Bürgermeister Bräse und Herr Torsten Föh.

 

d) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Erschließungsvertrages

Herr Voß verweist auf die Vorlage . Es liegt der 5. Entwurf  vom 22.02.2006 nach dem zweiten Gespräch mit der BGM vor.

Die Gemeindevertretung beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig den Abschluss des Erschließungsvertrages mit der Baugenossenschaft Mittelholstein in der vorgelegten Fassung. Der Bauausschuss wird beauftragt, die gem. § 1 Abs. 3 des Vertrages vorzulegenden Anlagen Nr. 1 bis 11 zu prüfen und zu genehmigen.

 

Herr Bräse und Herr Föh nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Voß gibt die Beschlüsse bekannt und übergibt den Vorsitz an Herrn Bräse.

Bürgermeister Bräse übernimmt den Vorsitz.

 

e) Straßenbenennung (Planstraßen A und B)

Herr Techow teilt für die CDU-Fraktion mit, dass diese den Vorschlag der SPD-Frak­tion mittragen und schlagen für die Planstraße A „An der Burbek“ vor.

Der Vorschlag wird durch die Gemeindevertretung einstimmig angenommen.

 

Für die Planstraße B wird die Nummerierung des Diekredders fortgesetzt.

Der Vorschlag wird durch die Gemeindevertretung einstimmig angenommen.

 

Um 21.10 Uhr unterbricht Bürgermeister Bräse die Sitzung zu einer Pause.

Um 21.20 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Bürgermeister Bräse die Öffentlichkeit aus.

 

TOP 9: Personalangelegenheiten

 

              . . .

Bürgermeister Bräse stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekannt gegeben.

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Bräse die Sitzung um 22.45 Uhr.

gez. Bräse                                                                             gez. G. Rahm

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Bürgermeister                                                                     Protokollführerin