N i e d e r s c h r i f t

über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek am Dienstag, dem 30. September 2003, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Schalthaus in Wattenbek.

Anwesend:

Bürgermeister Uwe Bräse als Vorsitzender

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:

GV Herr Volker Techow

GV Herr Sönke Schröder

GV Herr Lothar Gutsche

GV Herr Peter Scholz

GV´in Frau Birgit Kollmus

GV’in Frau Andrea Winneg

GV Herr Volker Ehlers

GV Herr Thomas Vehling

GV’in Frau Gabriele Voß

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Reinhard Zolldan

GV Herr Bernd Voß

GV’in Frau Anna Weißenberg

GV Herr Günter von Seidlitz

Es fehlt entschuldigt:

GV Herr Hans-Joachim Purrucker

Gäste:

Frau Franke, Büro Landschaftsarchitekt Klapper

Herr Ing. Jeß

Herr Architekt Kühle

Herr Herbert

Herr May

Herr Höper

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm-Land

Presse

Protokollführerin:

Frau Harrs

Bürgermeister Bräse begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.35 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Herr Techow beantragt für die CDU-Fraktion, den TOP 12 Bauanträge zu streichen, da nach Absprache mit dem Bürgermeister noch eine Sitzung des Bau- und Planungsaus­schusses stattfindet.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Bürgermeister Bräse bittet um Erweiterung der Tagesordnung. Neuer TOP 8 „FFH-Gebietsausweisung (Flora-Fauna-Habitat, 3. Tranche) im Gemeindegebiet“. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.

Die Gemeindevertretung beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die Tagesordnung mit den genannten Änderungen.

Tagesordnung:

1.       Niederschrift über die Sitzung am 24. Juli 2003

2.      Mitteilungen des Bürgermeisters

3.      Einwohnerfragestunde

4.      Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

5.      Antrag der Gemeinde bei den zuständigen Stellen auf Schaffung eines Verkehrskreisels an der Landesstraße 49/ Kreisstraße 15 (Reesdorfer Weg)  

6.      1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 -Dorf- für den Bereich östlich der Dorf

straße (Haus-Nr. 2, 6, 8, 10, 16, 18 und Teilbereich des Flurstücks 70/9 und west­lich der Dorfstraße/ Haus-Nr. 11, 11a, 13, 15, 17, 17a, 19, 21, 23 und Teilbereich des Flurstückes 52/2) sowie nördlich und südlich des Buchwalder Weges (Haus-Nr. 1,2,4 und Teilbereiche der Flur­stücke 47/3 und 66/3)

 a)     Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen     Anregungen Privater

  b)   Beratung und Beschlussfassung über die während der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange (hier: Kreisbauamt und untere Naturschutzbehörde)

  c)  Satzungsbeschluss

7.      2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 -Gewerbegebiet Nienröden-  für das Gebiet süd-westlich der Landesstraße 49 und östlich der Bahnstrecke Hamburg-Kiel (Flurstücke 4/22, 4/21, 3/14, 3/36 und 84/5 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek)

        a)       Aufstellungsbeschluss

        b)       Planungsauftrag

        c)       Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

        8.      FFH-Gebietsausweisung (Flora-Fauna-Habitat, 3. Tranche) im Gemeindegebiet

9.      Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2003

10.     Beschlussfassung über

  a) Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2002 der Wasserversorgungsanlage

  b) Wasserbezugspreis 2003 (Vertrag mit den Versorgungsbetrieben Bordesholm GmbH)

in nichtöffentlicher Sitzung:

11.          Personalangelegenheiten

12.          Grundstücksangelegenheiten

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung am 24. Juli 2003

Herr Kühne bittet um eine Änderung auf Seite 47, TOP 5, vorletzter Absatz, die letzte Abstimmung statt „Bürgermeister Bräse macht folgenden Beschlussvorschlag“ muss es heißen: „Herr Kühne macht für die SPD-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag.“ Weitere Einwendungen gegen die Niederschrift vom 24. Juli 2003 werden nicht erhoben.

Somit gilt diese als gebilligt.

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

a)   Der Amtsausschuss hat am 18.09.2003 getagt. Themen waren u.a. Beteiligung über eine Bezuschussung für die Einrichtung des Eiszeitmuseums. Die Errichtung des Eis­zeitmuseums soll im Kooperationsausschuss beraten werden. Die Amtsumlage 2004 wird bei 24 % belassen. Es wurde eine neue Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Es handelt sich um Frau Inka Kronenbitter.

b)  Schulverband

      Die Aula in der Lindenschule ist fertiggestellt. Die Auftragsvergabe für den Behindertenaufzug in der Realschule ist erfolgt.

c)  Der Abwasserzweckverband hat am 25.09.2003 getagt. Der Probelauf im neuen Klärwerk ab September 2003 ist nicht ganz ohne Probleme verlaufen.

d)  Die Einweihung des Anbaus des Feuerwehrgerätehauses findet am 21.11.2003 um 18.00 Uhr statt. Einladungen ergehen noch.

e)   Schönes Wattenbek

      Die Müllsammelaktion und Pflanzaktion findet am 01.11.2003 ab 10.00 Uhr statt. 

f)   Am heutigen Tag fand ein Besuch der SPD-Kreistagsfraktion in der Gemeinde Wattenbek statt. Thema war u.a. die Errichtung des Verkehrskreisels.

g)   Am 16.11.2003 findet die Kranzniederlegung anlässlich des Volkstrauertages in gewohnter Form statt. Die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben.

h)   Der Arbeitskreis „Gedenkstein“ tagt am 14.10.2003. Die Einweihung der Gedenkstätte wird im Jahre 2003 erfolgen.

i)   Mit Schreiben vom 22.09.2003 kündigt der Kreis Rendsburg-Eckernförde den Fahr­büchereivertrag mit Ablauf des 31.12.2003. Der Kreis wird voraussichtlich die Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 30 % an der Förderung des Büchereiwesens verringern. Der Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport wird in der Sitzung am 21.10.2003 diesbezüglich beraten. Der gemeindliche Anteil für die Fahrbücherei beträgt für die Gemeinde Wattenbek in diesem Jahr 3.378,-- €. Dies entspricht einem Betrag von 1,21 €/Einwohner (2.784).

j)   Es liegt eine Einladung der St. Johannis-Kirche Brügge, Herrn Pastor Koop, für den Erntedankgottesdienst am 05.10.2003 um 10.00 Uhr vor. Der Tag soll festlich gestaltet und der Abschluss der Renovierungsarbeiten gefeiert werden. Hierbei soll den Gemeinden, die zur Renovierung beigetragen haben, auf eine besondere Art gedankt werden. Die Einladung ist an alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter verteilt worden.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 4: Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5: Antrag der Gemeinde bei den zuständigen Stellen auf Schaffung eines Verkehrskreisels an der Landesstraße 49 / Kreisstraße 15 (Reesdorfer Weg)

Bürgermeister Bräse verweist auf die Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr am 02.09.2003. Am 26.08.2003 hat ein Ortstermin stattgefunden, an dem u.a. die Verkehrsaufsicht, die Polizei und Vertreter der Gemeinde teilgenommen haben. Die Verkehrsaufsicht hat der Gemeinde empfohlen, bei den zuständigen Stellen entsprechende Anträge zu stellen. 

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr und beschließt einstimmig wie folgt:

Das Amt wird gebeten, entsprechende Anträge zu stellen bezüglich der Umgestaltung des Bereiches L 49/K 15, Bereich Reesdorfer Weg, in einen Kreisverkehrsplatz. 

Die Planungen bezüglich des Neubaus der Sporthalle sind mit bekannt zu geben. Es wird auf die Vereinbarung zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Gemeinde Wattenbek vom 21.03.2001 verwiesen. Der § 6 sagt aus, dass der Kreis die Gemeinde Wattenbek bei ihren Bemühungen unterstützt, aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Verkehrsberuhigung sowie der Verringerung der Lärmimmissionen auf der Straßen­kreuzung L 49/K 15 einen Kreisverkehr einzurichten. 

TOP 6: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 -Dorf- für den Bereich östlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 2, 6, 8, 10, 16, 18 und Teilbereich des Flurstücks 70/9 und westlich der Dorfstraße/ Haus-Nr. 11,11 a,13,15,17,17 a,19,21,23 und Teilbereich des Flurstückes 52/2) sowie nördlich und südlich des Buchwalder Weges (Haus-Nr. 1,2,4 und Teilbereiche der Flurstücke 47/3 und 66/3)

a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen Privater 

b) Beratung und Beschlussfassung über die während der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange (hier: Kreisbauamt und untere Naturschutzbehörde)

Herr Techow, Frau Kollmus und Frau Winneg verlassen wegen Befangenheit den Raum.

a)   Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen Privater 

      Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 - Dorf - erfolgte in der Zeit vom 22. August bis zum 23. September 2003. Während dieser Frist haben zwei Personen den B-Plan eingesehen. Anregungen sind nicht vorgebracht worden. 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass während der öffentlichen Ausle­gung des Planentwurfes der 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 -Dorf- keine Anregungen Privater vorgebracht worden sind. 

b) Beratung und Beschlussfassung über die während der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange

(hier: Kreisbauamt und untere Naturschutzbehörde)

 

      Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage. Herr Lembrecht bemängelt, dass bei der erneuten TÖP-Beteiligung das Kreisbauamt und die UNB Anregungen vorge­bracht haben, die schon hätten früher mitgeteilt werden müssen. Im Vorwege der Planung sind umfangreiche Gespräche (Ortstermine) mit der UNB erfolgt, die als Ergebnis die nun vorliegenden Planungen hatten. Es ist unverständlich, warum die UNB erneute Anregungen vorbringt. Bürgermeister Bräse bemerkt, dass der Planungsstand nach § 33 Baugesetzbuch erreicht werden sollte. 

Anregungen der unteren Naturschutzbehörde:   

1.1.  Es wird auf die im Bundesnaturschutzgesetz geforderten artenschutzrechtlichen Bestimmungen und deren Übernahme in den GOP hingewiesen.

Stellungnahme des Amtes:

Nach dem BNatSchG (2002) ist der Artenschutz besonders zu berücksichtigen. Dies ist nach Auffassung der UNB in dem vorliegenden GOP nicht ausreichend dargestellt.

Bei Aufstellung des GOP lagen noch keine Erkenntnisse vor, in welcher Weise die Darstellung erfolgen sollte. Wenn die UNB nunmehr, kurz vor Abschluss des Verfahrens, die detaillierte Aufstellung des Artenschutzes für erforderlich hält, wird die Gemeinde dem nachkommen. Allerdings ist schwer nachzuvollziehen, warum die UNB nicht schon früher auf diesen Umstand hingewiesen hat.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Anregung wird gefolgt. In den GOP werden die geforderten Aussagen zum Artenschutz aufgenommen.

1.2. Die UNB weist auf die Abweichung vom Landschaftsplan hin und die gesetzliche Verpflichtung, den Landschaftsplan anzupassen (§ 6 Landesnaturschutzgesetz). Bei der nächsten Abweichung wird eine Landschaftsplanänderung zwingend gefordert.

Stellungnahme des Amtes:

Die Abweichung vom Landschaftsplan ist der Gemeinde bewusst. Bereits im Verfahren zur Aufstellung des F-Planes wurde die Problematik behandelt und von den zuständigen Behörden als vertretbar mitgetragen. Dies hat die Gemeinde bereits in ihrer Sitzung am 24.Juli 2003 zum Ausdruck gebracht. Zum anderen betreffen die Abweichungen Flächen, die als nicht besonders wertvoll eingestuft sind. Gleichwohl ist der Gemeinde bewusst, dass bei einer weiteren Abweichung vom Landschaftsplan dessen Änderung erforderlich ist.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde wird bei den nächsten Abwei­chungen eine Änderung bzw. Anpassung des Landschaftsplanes vornehmen, wie in § 6 LNatSchG festgelegt.

1.3 und 1.4. Die UNB akzeptiert den künftigen Wegfall der Ortsbild prägenden Einzel­bäume Nr. 3,4,27 und 28 und die in diesen Bereichen ausgewiesenen Baugrenzen. Allerdings wird gefordert, dass der Ausgleich sofort und an genau gekennzeichneter Stelle dargestellt und umgesetzt wird, nicht erst im konkreten Bauvorhaben. Nach Ansicht der UNB sollte der Ausgleich an erster Stelle vor Ort erfolgen, ansonsten auf einer genau bezeichneten externen Fläche (mit Grunddienstbarkeit) oder als 3. Alternative auf der Ausgleichsfläche „Waldwiese“, die der Ausgleich für den B-Plan Nr. 8 ist. 

Stellungnahme des Amtes:

Der Fortfall der 4 von insgesamt 28 Ortsbild prägenden Bäume im Plangebiet ist nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung seitens der Gemeinde erfolgt. Der B-Plan soll ins­besondere, wie in der Begründung ausgeführt, sowohl der Landwirtschaft als auch dem sonstigen Wohnen und den Gewerbebetrieben vernünftige Entwicklungsmöglichkeiten bieten, die der jetzige B-Plan nicht enthält. Die Gemeinde hat eine Abwägung zugunsten der hier lebenden Menschen getroffen und festgestellt, dass  einem Wegfall von 4 Bäumen immer noch ein Bestand von 24 Ortsbild prägenden Bäumen gegenüber steht. Nach Ansicht der Gemeinde ist der verhältnismäßig geringe Fortfall zu akzeptieren. Zum anderen sind an der Dorfstraße bereits etliche neue Bäume zur Belebung des Dorfbildes auf freiwilliger Basis gepflanzt worden. Auch die hier wohnenden Landwirte haben signalisiert, dass sie für ein Anpflanzen neuer Bäume bereit sind, zumal dies auch in ihrem eigenen Interesse ist. Wenn die UNB nunmehr den Ausgleich vor Umsetzung der Vorhaben fordert, so wird die Gemeinde dem folgen. Dies hat zur Folge, dass als Ersatz 43 Bäume neu zu pflanzen sind (20 als Ersatz für Dorfstraße 2, 23 als Ersatz für Dorfstraße 15).

Der Ausgleich im Plangebiet selbst wird kaum  zu realisieren sein. Denkbar ist, dass ein Landwirt eine Fläche zur Verfügung stellt, die als Ausgleichsfläche grundbuchlich gesichert wird. 

Eine weitere Alternative ist eine Anpflanzung auf der „Waldwiese“, wobei die Anpflanzkosten von den Grundstückseigentümern zu tragen sind.

Der GOP müsste in jedem Fall entsprechend geändert und der Ausgleich fest geschrieben werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Gemeinde folgt der Anregung, um das Verfahren abzuschließen.

Der Ausgleich (Anpflanzung von 43 Bäumen) soll vor Ort oder soweit wie nötig auf der „Waldwiese“ erfolgen. Die Kosten für die Anpflanzung sind durch die Grund­stücks­eigen­tümer zu tragen. Dazu wird ein entsprechender Vertrag mit den Eigentümern geschlossen.

Der Ausgleich ist dann vorzunehmen, wenn einer der beteiligten Grundstückseigentü­mer ein Bauvorhaben durchführen wird.

In diesem Fall wird der Eigentümer die erforderliche Genehmigung zum Fällen ortsbildprägender Bäume einholen und im Zuge des Genehmigungsverfahrens den im Grünordnungsplan zum B-Plan festgelegten Ausgleich schaffen.

Im Textteil B des Bebauungsplanes ist unter Ziffer 9.6. eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen.

Begründung und GOP sind entsprechend anzupassen.

1.5. Die UNB stellt fest, dass der durch das Öko-Konto zu deckende Ausgleich nicht ausreicht.

Stellungnahme des Amtes:

Der GOP führt aus, dass der Ausgleich durch Flächen vom Öko-Konto (Waldwiese und Eiderwiesen) gedeckt werden soll. Für diese Flächen liegen die entsprechenden Geneh­mi­gungen von der UNB vor. Warum die Fläche „Eiderwiese“ nun nicht berück­sichtigt wird, konnte von hier noch nicht geklärt werden.

Die Anregung sollte die Gemeinde jedoch zum Anlass nehmen zu prüfen, ob der Aus­gleich tatsächlich vom Öko-Konto der Gemeinde erfolgen sollte. Die Gemeinde würde dann nicht mehr über genügend Ausgleichsflächen für eigene Zwecke verfügen.

Denkbar ist in diesem Fall den Ausgleich von den Grundstückseigentümern erbringen zu lassen  oder diese erstatten der Gemeinde die Kosten für die Inanspruchnahme der Öko-Fläche.  Für den zweiten Fall könnte  ein Umlegeschlüssel nach der Anzahl der Bauplätze festgelegt werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Nach Prüfung stellt die Gemeindevertretung fest, dass das Ökokonto der Gemeinde über ausreichende Flächen verfügt.

1.6 Die UNB weist auf die unzureichende Sicherung und Entwicklungskonzeption der Maßnahmenfläche hin.

Stellungnahme des Amtes:

Die Maßnahmenfläche war bereits als Anregung vorgebracht und von der Gemeinde­vertretung in der Sitzung am 24.Juli 2003 ausführlich behandelt  worden. 

Bei dieser Fläche handelt es sich um eine Übernahme aus dem Landschaftsplan. Nach § 6 LNatSchG sind die relevanten Dinge des Landschaftsplanes in den Bauleitplan  zu übernehmen. Dies ist hier erfolgt. In der Begründung wird die Gemeinde darstellen, dass auf dieser Fläche keine Bebauung erfolgen darf und welche weiteren Nutzungen unzulässig sind. Des weiteren wird der GOP eine Konzeption für diese Fläche unter Kapitel 8.5 ergänzen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Anregung wird gefolgt. Die Gemeinde weist jedoch wiederholt darauf hin, dass es sich bei dieser Fläche um eine Übernahme aus einer vorherigen Planung handelt. Um den Schutz zu verdeutlichen, wird die Begründung eine Aussage zur Nutzung dieser Fläche aufweisen. Der GOP wird eine Entwicklungskonzeption darstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Fläche in Privateigentum befindet.

1.7. Die UNB weist auf die Baumscheiben im Bereich der Baumtore hin.

Stellungnahme des Amtes:

Auch diese Anregung ist bereits in der Sitzung am 24.Juli 2003 behandelt worden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Baumtore keine Ausweisung im B-Plan sind, sondern eine vom B-Plan unabhängige Verkehrsberuhigungsmaßnahme ist, die in den B-Plan aufgenommen wird. Eine Notwendigkeit für die Schaffung von Baumscheiben wird nicht gesehen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme hat ihre Grundlage nicht in der Bauleitplanung, sondern ist eine seit langem geplante Verkehrsberuhigungsmaßnahme. Die Festlegung von Baumscheiben wird nicht für erforderlich gehalten.

2.  Die UNB weist auf den Wildverbisszaun hin.

Stellungnahme des Amtes:

Unter Punkt 8.1 des Textteiles wird aufgeführt, dass „die Knickschutzstreifen zur freien Landschaft mit einem Wildverbisszaun zu schützen“ sind. Eine Darstellung des Schutzes mit einem Planzeichen ist nicht möglich, da es keines gibt. Insofern kann keine Darstellung bzw. Absicherung durch die Planzeichnung erfolgen. Die Gemeinde wird jedoch zur weiteren Verdeutlichung den Punkt 8.4 wie folgt ergänzen: „Die Knickschutzstreifen der geplanten Knicks sind mit einem Wildverbisszaun zu schützen.“

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Anregung wird insofern gefolgt, als die Gemeinde folgende Formulierung unter Punkt 9.1 vornimmt: „ Die Knickschutzstreifen der geplanten Knicks sind mit einem Wildverbisszaun zu schützen“. Ein Planzeichen für eine Festlegung in der Planzeichnung besteht nicht.

3. Untere Denkmalschutzbehörde:

Es wird gelobt, dass viele Punkte mustergültig abgearbeitet worden sind. Für unverzichtbar wird jedoch das Kapitel „ Kulturdenkmale “ in der Begründung und eine Dar­stellung in der Planzeichnung gehalten.

Stellungnahme des Amtes:

Aufgrund der Anregungen der Denkmalschutzbehörde hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.Juli 2003 beschlossen, diese zu übernehmen. Dies ist durch die Beschreibung in Punkt 4.1, 4.2 und 4.4 im Teil B (Text) erfolgt. In der Begründung ist unter Punkt 6 auf Seite 5 ff der Umgebungsbereich der Rauchkate (die betreffenden Baugebiete) und die Festsetzungen (Fassadenflächen, Werbeanlagen, Solaranlagen)  beschrieben. Dies ist nach Ansicht der Gemeinde ausreichend und deckt sich mit der Anregung der Denkmalschutzbehörde.  Ein Planzeichen als Schutzfunktion existiert nicht, so dass dieses auch nicht in die Planzeichnung aufgenommen werden kann.

Wenn die Denkmalschutzbehörde die Auffassung vertritt, dass ein Kapitel  unerlässlich sei, wird im Textteil eine Ziffer mit der Bezeichnung „Umgebungsbereich der Rauch­kate“ eingefügt, in dem alle diese Punkte zusammengefasst werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Nach Ansicht der Gemeinde sind die Anregungen der Denkmalschutzbehörde in voller Weise erfüllt. Ein Sicherung in der Planzeichnung kann nicht erfolgen, da die Plan­zeichenverordnung nicht über ein entsprechendes Zeichen verfügt. Die Gemeinde wird jedoch im Textteil einen Punkt “Umgebungsbereich der Rauchkate“ einfügen.  

4. Untere Wasserbehörde (Gewässeraufsicht):

Grundsätzliche Bedenken bestehen nicht, es fehlen jedoch konkrete Angaben zur Oberflächenentwässerung. Es wird auf die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis für einen Teilbereich des Plangebietes hingewiesen.

Stellungnahme des Amtes:

Auch diese Anregung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.Juli 2003 ausführlich behandelt. Die Begründung weist auf Seite 8 unter Punkt 11.1 aus, dass "das Regenwasser in den vorhandenen Regenwasserkanal sowie teilweise durch offene Gräben hindurch in die vorhandenen Regenwasserrückhaltebecken geleitet“ wird.  Hier müsste der letzte Teil des Satzes gestrichen werden, da die Einleitung in die Burbek erfolgt. Wenn nun das neu zu erschließende Gebiet angeschlossen werden muss, wird dafür eine entsprechende Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde beantragt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Punkt 11.1 der Begründung wird gestrichen, da die Einleitung in die Burbek erfolgt.

5. Untere Wasserbehörde (Abwasser):

Es wird auf die Stellungnahme vom 04.07.2003 verwiesen.

In dieser Stellungnahme ging es im Wesentlichen um die Beachtung des neuen Merkblattes zur Abwasserbeseitigung.

Stellungnahme des Amtes:

Wie die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.Juli 2003 beschlossen hat, wird die Abwasserbeseitigung im Rahmen der Erschließung geregelt und die im Merkblatt genannten Auflagen beachtet. Für die Abwasserbeseitigung wird dann eine entsprechende Erlaubnis beantragt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.Juli 2003 verwiesen.

6.  Untere Bodenschutzbehörde:

Es wird auf die Stellungnahme vom 04.07.2003 verwiesen, in der es um die Altablagerung ging.

Stellungnahme des Amtes:

Auch diese Anregung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.Juli 2003 ausführlich behandelt und festgestellt, dass die Altablagerung außerhalb des Plangebietes liegt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.Juli 2003 verwiesen.

Aufgrund der eingeschränkten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergeben sich Änderungen im Textteil des B-Planes, der Begründung und im GOP.

Insbesondere im Hinblick auf den Ausgleich sind noch Vorarbeiten zu leisten, die dann in die Begründung bzw. in den GOP einzuarbeiten sind. Diese Änderungen führen jedoch nicht zu einer erneuten TöB-Beteiligung und Auslegung des B-Planes, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Somit hat die 1.Änderung des B-Planes Nr. 4 den Stand nach § 33 BauGB erreicht. Danach kann ein Vorhaben zugelassen werden, wenn die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt ist, der Antragsteller die Festsetzungen des B-Planes schriftlich anerkennt und die Erschließung gesichert ist. 

Herr Voß regt an, einen Satzungsbeschluss zu fassen. 

Bürgermeister Bräse bemerkt, dass hierfür die Tagesordnung erweitert werden müsste und beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um TOP 6 c) Satzungsbeschluss. Die Erweiterung der Tagesordnung wird durch die Gemeindevertretung einstimmig ange­nommen.

c) Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 -Dorf- für den Bereich östlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 2, 6, 8, 10, 16, 18 und Teilbereich des Flurstücks 70/9 und westlich der Dorfstraße/ Haus-Nr. 11,11a,13,15,17, 17 a,19,21,23 und Teilbereich des Flurstückes 52/2) sowie nördlich und südlich des Buchwalder Weges (Haus-Nr. 1,2,4 und Teilbereiche der Flurstücke 47/3 und 66/3) als Satzung.

Herr Techow, Frau Kollmus und Frau Winneg nehmen wieder an der Sitzung teil. Bürgermeister Bräse teilt mit, dass der Satzungsbeschluss gefasst wurde.

TOP 7:  2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 -Gewerbegebiet Nienröden- für das Gebiet süd-westlich der Landesstraße 49 und östlich der Bahnstrecke Hamburg-Kiel (Flurstücke 4/22, 4/21, 3/14, 3/36 und 84/5 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek)

Herr Lembrecht erläutert den Sachverhalt. Aufgrund eines Bauantrages im Bereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 08. September 2003 beschlossen, der Gemeindevertretung eine Änderung des B-Planes zu empfehlen. Die jetzigen Festsetzungen im B-Plan lassen insbesondere im Hinblick auf die Baugrenze und die Grundflächenzahl eine Betriebserweiterung nicht zu. Eine vernünftige Steuerung des Plangebietes ist nur durch eine B-Plan-Änderung möglich. Des weiteren soll durch die Planänderung auch die süd-westlich der L 49 gelegene Fläche mit erfasst werden, die im genehmigten F-Plan als Gewerbefläche ausgewiesen ist. 

Herr Voß bemerkt, dass nochmals eine Beratung im Ausschuss erfolgen sollte.

Herr Kühne ergänzt, dass die Unterlagen erst am vergangenen Freitag eingegangen sind. Es hat noch keine Beratung in der Fraktion stattgefunden. Dann sollte eine Beratung im Bau- und Planungsausschuss erfolgen. Herr Vehling bemerkt, dass der Entwurf nur geringfügige Änderungen aufweist. 

Herr Kühle stellt den Entwurf vor und erläutert die Änderungen gegenüber dem Ursprungsplan. Der Ursprungsplan wurde zu 90 % eingehalten. Frau Franke stellt den Entwurf des Grünordnungsplanes vor. 

Es schließt sich eine Beratung an. Folgende Änderungen werden zusammengetragen:

  ·        Der Knick zwischen der Fläche Riepen Flurstück 4/21 und der Fläche Rathjen Flurstück 3/14 soll gestrichen werden. 

  ·        Die Baumgruppe auf dem Flurstück 3/14 soll entfallen. 

  ·        Der Knickschutzstreifen an der L 49 soll entfernt werden.

Herr Kühle gibt zu bedenken, dass der Landschaftsplan mit angepasst werden sollte.

a) Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet -Nord- zwischen dem Reesdorfer Weg (K15) und der Bundesbahnstrecke Hamburg-Kiel am nördlichen Orts­rand wird  für den Bereich südwestlich der Landesstraße 49 und östlich der Bundes­bahnstrecke Hamburg-Kiel (Flurstücke 4/22, 4/21, 3/14, 3/36 und 84/5 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek) geändert  und erweitert. Die Baugrenzen und die Grundflächenzahl werden verändert, das Flurstück 3/14 wird in den Geltungsbereich der 2.Änderung einbezogen.

2. Die Planung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Den Trägern öffentlicher Belange wird eine Frist von 2 Wochen für die Abgabe ihrer Stellungnahme gegeben. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wird ebenfalls auf 2 Wochen festgesetzt.

3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird am 08.10.2003 um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Schalthaus erfolgen.

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

5. Der Landschaftsplan der Gemeinde Wattenbek soll entsprechend angepasst werden.

b) Planungsauftrag 

Für die Ausarbeitung der 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wurden bereits Vorgespräche mit dem Planungsbüro Schrabisch und Bock, Kiel, geführt. Das Planungs­büro ist der Gemeinde hinreichend bekannt und hat unter anderem den Flächennutzungsplan und die 1.Änderung des B-Planes Nr. 4 bearbeitet.

Herr Schrabisch legt ein Angebot vor, das eine Einstufung in die Honorarzone II mit dem Vonsatz vorsieht. Die Honorarzone II geht von geringen Planungsanforderungen aus und ist als angemessen anzusehen. Dies ist hier der Fall, da die Planung keine besonderen Schwierigkeiten enthält.

Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Honorar für die Bauleitplanung und für die Aus­arbeitung des Grünordnungsplanes in Höhe von ca. 20.000,-- €. Die in der Aufstellung enthaltenen 6,2 ha müssen reduziert werden.

Der Grünordnungsplan soll von dem Büro Klapper, Molfsee, ausgearbeitet werden. 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Das Büro Schrabisch und Bock , Kiel, wird mit der Planung für die 2.Änderung des

B-Planes Nr. 7 beauftragt. 

Mit dem Grünordnungsplan wird das Büro Klapper, Molfsee, beauftragt.

Für die Bauleitplanung und die Ausarbeitung des Grünordnungsplanes sind Kosten in Höhe von ca. 20.000,-- € anzusetzen. 

Herr Kühne beantragt Sitzungsunterbrechung. Bürgermeister Bräse unterbricht die Sitzung um 21.30 Uhr zu einer Pause.

Um 21.40 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt bei 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthal­tungen wie folgt:

  1.      Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 -Gewerbegebiet Nienröden- für das Gebiet südwestlich der Landesstraße 49 und östlich der Bundesbahn­strecke Hamburg-Kiel (Flurstücke 4/22, 4/21, 3/14, 3/36 und 84/5 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit den genannten Änderungen gebilligt.

  2.     Der Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 i.V.m. § 13  BauGB öffentlich auszulegen vom 10.Oktober 2003 bis zum 24.Oktober 2003. Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

TOP 8:      FFH-Gebietsausweisung (Flora-Fauna-Habitat, 3. Tranche) im Gemeinde­gebiet

 Bürgermeister Bräse verweist auf die Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr am 02.09.2003. Herr Lembrecht erläutert den Sachverhalt.

Es schließt sich eine rege Diskussion an. Herr Schröder teilt die Beschlussfassung des Hauptausschusses des Kreises mit.

Die Gemeindevertretung beschließt bei 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthal­tung wie folgt:

Die Gemeindevertretung nimmt die beabsichtigte Ausweisung der FFH-Gebiete zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung bemängelt das ungenügende Informationsverfahren bei der Bekanntmachung der ausgewiesenen FFH-Gebiete. Sie bemängelt insbesondere die fehlende Begriffsbestimmung der „an die FFH-Gebiete angrenzenden Flächen“, die ebenfalls unter das Schlechterstellungsverbot der Richtlinie fallen. Die Gemeinde er­wartet hierzu eine klärende Stellungnahme. 

Frau Franke, Herr Jeß und Herr Kühle verlassen die Sitzung.

TOP 9: Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2003

Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass eine Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.09.2003 stattgefunden hat.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2003 und des Haushaltsplanes einschl. des Stellenplanes in der vorgelegten Fassung.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden damit von bisher 2.710.800  € auf nunmehr 2.826.500 €,

die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes von bisher

251.700 € auf nunmehr 314.200 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert. Er beträgt wie bisher 0 €.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. Er beträgt wie bisher 0 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von bisher 271.000 auf nunmehr 282.600 € festgesetzt.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Vollzeitstellen wird nicht geändert. Sie betragen wie bisher 11,1 Stellen.

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. Sie betragen wie bisher für die Grundsteuer A 260 %, für die Grundsteuer B 260 % und für die Gewerbesteuer 310 %.

Die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Sinne von § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO bis zu einer Höhe von 1.000,-- € im Einzelfall bleibt bestehen. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- oder außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

TOP 10: Beschlussfassung über 

 

a) Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2002 der Wasserversorgungsanlage

 

b) Wasserbezugspreis 2003 

     (Vertrag mit den Versorgungsbetrieben Bordesholm GmbH)

 

a)  Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage. Eine Beratung hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.09.2003 stattgefunden. Die Bilanz schließt auf der Aktiva- und Passivaseite mit je 379.837,73 € ab. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2002 weist einen Aufwand in Höhe von 156.121,85 € (Vorjahr 113.971,10 €) und einen Ertrag von 154.392,44 € (Vorjahr 142.546,36 €) aus. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2002 schließt mit einem Verlust von 1.729,41 € (Vorjahr Gewinn von 28.575,26 €). Der Verlust mindert den Gewinn des Jahres 2001, so dass eine Erstattung von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 618 € erfolgen wird.

 

      Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 2002 zuzustimmen.

 

b) Bürgermeister Bräse verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass eine Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.09.2003 stattgefunden hat. Die Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH mussten den Wasserpreis ab 01.01.2003 auf 51,92 Cent/m3 anheben. Nach Verhandlungen haben sich die Versorgungsbetriebe bereit erklärt, diesen auf 51 Cent/m3 zu senken.

 

      Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, der Änderung des Wasserlieferungsvertrages (Wasserpreises) zuzustimmen.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Bürgermeister Bräse die Öffentlichkeit aus.  Bürgermeister Bräse stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekannt gegeben.

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Bräse die Sitzung um 22.30 Uhr.

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Bürgermeister                                                                           Protokollführerin