Ö f fe n t l i c h e  N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Wattenbek am Donnerstag, dem 01. Dezember 2011, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Die Ausschussmitglieder:

GV Herr Techow als Vorsitzender

GV Herr Voß und Vorsitzender zu TOP 4

 GV’in Frau Winneg als Vertreterin für Herrn Tedsen

GV Herr von Seidlitz

Bgl. Mitglied Herr Schmalfuß als Vertreter für Herrn Kollmus

 

Es fehlen entschuldigt:

Herr Tedsen

Herr Herbert

Herr Dr. Bruhn-Lobin

Herr Kollmus

 

Gäste:

Herr Bürgermeister Bräse

Herr Haese

Herr Marxen

Frau Franke, Grünordnung

Herr Wedemeier, Büro Kühle und Bock

Frau Stobrawa, Amt Bordesholm

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Techow begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.35 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Herr Techow teilt mit, dass TOP 6 c gestrichen wird. Der TOP wurde versehentlich aufgenommen.

Einwendungen zur Tagesordnung werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

Tagesordnung:

ÖFFENTLICHER TEIL:

  1.            Niederschrift über die Sitzung vom 01.11.2011

  2.            Mitteilungen und Anfragen

  3.            Einwohnerfragestunde

  4.            Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die

  3.            Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 - Dorf -

  5.            1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Teilbereichen I: Gewerbegebiet Nord, Teilbereich II: Spielplatz Saalskamp, Teilbereich III: Spielfläche Jakob-Hinrichs-Weg, Teilbereich IV: Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp, Teilbereich V: Retentionsfläche, Teilbereich VI: Hundeplatz am Diekredder

a)        Beratung und Beschlussempfehlung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. März 2009 wegen Gebietsänderung

b)        Beratung und Beschlussempfehlung über den Aufstellungsbeschluss wegen Gebietserweiterung

  6.              Bebauungsplan Nr. 15 - Gewerbegebiet Nord - an der K15/L49

a)         Beratung und Beschlussempfehlung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. März 2009 wegen Gebietsänderung

b)        Beratung und Beschlussempfehlung über den Aufstellungsbeschluss wegen Gebietserweiterung

  7.              Innenentwicklung / gewerbliche Entwicklung der Gemeinde (Landesentwicklungsplan)

NICHTÖFFENTLICHER TEIL:

8.             Bauvoranfragen/Bauanträge

9.              Grundstücksangelegenheiten

 

TOP 1:  Niederschrift über die Sitzung vom 01.11.2011

 Einwendungen gegen die Niederschrift vom 01.11.2011 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen:

a)  Bezüglich des Bürgerbegehrens zur Ausweisung der Windeignungsfläche 170 in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III teilt Herr Bräse mit, dass das Bürgerbegehren vom Kreis Rendsburg-Eckernförde stattgegeben wurde. Es wird eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger stattfinden. Eine Vorlage wird für die Sitzung der Gemeindevertretung erstellt. Als Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids wird der 22.01.2012 vorgeschlagen.

 

Anfragen:

Keine

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4:Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 –Dorf-

Herr Techow  übergibt den Vorsitz an Herrn Voß. Herr Voß übernimmt den Vorsitz. Herr Techow und Frau Winneg verlassen wegen Befangenheit den Raum.

Sachverhalt:

Mit Aufstellungsbeschluss vom 24.März 2011 wurde das Planverfahren zur Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen in allen Baugebieten des B-Planes Nr. 4  auf bis zu 50% der gesamten Dachflächen eröffnet.

Es wurde ebenfalls beschlossen, die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen, da Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Nach Vorlage der Entwurfsunterlagen und erfolgter Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die zu keiner Änderung der Planung geführt hat, soll nun die Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung erfolgen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Der Entwurf der 3.Änderung des B-Planes Nr. 4- Dorf- für das Gebiet östlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 2,6,8,10,16,18 und Teilbereich des Flurstückes 70/9) und westlich der Dorfstraße  (Haus-Nr. 11,11a, 13,15,17,17a, 19,21,23 und Teilbereich des Flurstückes 52/2) sowie nördlich und südlich des Buchwalder Weges ( Haus-Nr. 1,2,4 und Teilbereiche der Flurstücke 47/3 und 66/3) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  2. Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 21 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich für die Dauer eines Monats auszulegen.

Gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses: 7

Davon anwesend: 3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Techow und Frau Winneg.

 

Herr Techow und Frau Winneg nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Voß gibt den Beschluss bekannt und übergibt den Vorsitz an Herrn Techow. Herr Techow übernimmt den Vorsitz.

 

TOP 5: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Teilbereichen I: Gewerbegebiet Nord, Teilbereich II: Spielplatz Saalskamp, Teilbereich III: Spielfläche Jakob-Hinrichs-Weg, Teilbereich IV: Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp, Teilbereich V: Retentionsfläche, Teilbereich VI: Hundeplatz am Diekredder

 

a) Beratung und Beschlussempfehlung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. März 2009 wegen Gebietsänderung

Sachverhalt:

Am 12.März 2009 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 1.Änderung des F-Planes mit den Teilbereichen 1 bis 5 gefasst.

Wegen der Problematik der Erschließung im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Nord und der Bauleitplanung der Gemeinde Brügge für den Bereich der Erweiterung der Biomasseanlage hat sich das Verfahren sehr lange hingezogen.

Die Erschließung ist – nach diversen Gesprächen mit der Landesplanung, dem Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr , dem erstellten Verkehrsgutachten und der Vereinbarung mit der Gemeinde Brügge- jetzt geregelt, so dass die 1.Änderung des F-Planes fortgesetzt werden kann.

Da sich durch die Erschließung des Teilbereichs I ( Gewerbegebiet Nord) der dortige Bereich ändert bzw. erweitert, muss der damals gefasste Aufstellungsbeschluss aufgehoben und neu gefasst werden.  Eine weitere Änderung ergibt sich im Teilbereich III, da hier in der Zwischenzeit das BHKW entstanden ist und damit in die Änderung aufgenommen werden sollte.    

 

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig den Aufstellungsbeschluss vom 12.März 2009 wegen Gebietsänderung im Teilbereich I und Teilbereich III aufzuheben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses: 7

Davon anwesend: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: keine

Stimmenthaltungen: keine

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

b) Beratung und Beschlussempfehlung über den Aufstellungsbeschluss wegen Gebietserweiterung

Sachverhalt:

Wie unter TOP 5 a ausgeführt, ergeben sich in den Teilbereichen I und III Änderungen, so dass ein neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich wird.

 Der Bau- und Planungsausschusses beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig wie folgt:

1.    Zu dem bestehenden F-Plan wird die 1.Änderung mit den folgenden Teilbereichen aufgestellt:

 Teilbereich I: Gewerbegebiet Nord, Teilbereich II: Spielplatz Saalskamp, Teilbereich III: Spielfläche Jakob-Hinrichs-Weg, Teilbereich IV BHKW , Teilbereich V: Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp, Teilbereich VI:  Hundeplatz am Diekredder.

  1.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses: 7

Davon anwesend: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: keine

Stimmenthaltungen: keine

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

TOP 6: Bebauungsplan Nr. 15 –Gewerbegebiet Nord- an der K 15/L49

a) Beratung und Beschlussempfehlung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.März 2009 wegen Gebietsänderung

Sachverhalt:

Wie unter TOP 5 a ausgeführt, ändert sich aufgrund der Erschließung der bisherige Plangeltungsbereich.

Der bestehende Aufstellungsbeschluss vom 12.März 2009 ist aufzuheben.

 

Der Bau- und Planungsausschusses beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig wie folgt:

Der Aufstellungsbeschluss vom 12. März 2009 ist wegen der Gebietsänderung aufzuheben.

Die Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses: 7

Davon anwesend: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: keine

Stimmenthaltungen: keine

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren  keine Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

b) Beratung und Beschlussempfehlung über den Aufstellungsbeschluss wegen Gebietserweiterung

Sachverhalt:

Wie unter TOP 6 a ausgeführt, ist wegen der Änderung des Geltungsbereiches eine neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich.

 

Der Bau- und Planungsausschusses beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig wie folgt:

1.      Für den Bereich „Gewerbegebiet Nord“ an der K15/L49 mit den Flurstücken 3/18, 83/5, 83/6, 3/17, 3/5, 82/15 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 15 aufgestellt.  Der Bereich wird als Gewerbegebiet für die Fa. Gnutzmann mit der Zweckbindung Lager- und Stellfläche ausgewiesen.

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses: 7

Davon anwesend: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: keine

Stimmenthaltungen: keine

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren  keine Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

Für die Überplanung des Vorkonzeptes des B-Planes Nr. 15 und der 1. Änderung des F-Planes werden noch folgende Änderungen erarbeitet:

F-Plan: Im Teilbereich IV, Fläche Bereich BHKW, die Fläche soll als Versorgungsfläche ausgewiesen werden.

B-Plan Nr. 15: Sichtdreieck, Straßenbreite 6,50 m, Rigole auf Wattenbeker Gebiet;

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Straßenbreite auf 6,50 m festzulegen sowie die Rigole auf Wattenbeker Gebiet.

Nach eingehender Beratung über die Höhe des Gebäudes (Halle) wird diese einstimmig auf maximal 12 m Höhe festgelegt.

Ferner wird eine Bepflanzung an der L 49 (Wall) festgelegt. Die Flächen 83/5 und 83/6 sind aus dem Aufstellungsbeschluss wieder herauszustreichen.

 

Herr Techow dankt Frau Franke und Herrn Wedemeier für die Ausführungen. Frau Franke und Herr Wedemeier verlassen die Sitzung.

 

TOP 7: Innenentwicklung / gewerbliche Entwicklung der Gemeinde (Landesentwicklungsplan

Herr Techow teilt mit, dass am 28.09.2011 ein Planungsgespräch über die Gewerbegebietsentwicklung im Raum Bordesholm/Innenentwicklung Bordesholm/Wattenbek/Brügge  in der Amtsverwaltung stattgefunden hat.

Herr Techow berichtet von dem Gespräch. Ergebnis: Innenentwicklung hat Vorrang vor Außenentwicklung, bei der Gewerbeflächenausweisung sind strenge Maßstäbe anzusetzen;

Frau Stobrawa ergänzt, dass Wattenbek, Brügge, Bordesholm eine Siedlungsachse ergeben. Bei einer Flächenausweisung haben sich alle drei Gemeinden abzustimmen.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Herr Techow die Öffentlichkeit aus.

 

Herr Techow stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse sind nicht bekanntzugeben.

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Herr Techow die Sitzung um 21.00 Uhr.