Ö f fe n t l i c h e  N i e d e r s c h r i f t

über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr und des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Wattenbek am Dienstag, dem 01. November 2011, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr:

GV Herr Herbert als Vorsitzender

GV Herr Scholz als Vertreter für Herrn Tedsen bis 20.00 Uhr

GV Herr Tedsen ab 20.00 Uhr (TOP 4)

GV Herr Kühne

GV Herr von Seidlitz als Vertreter für Frau Pegoli

Bgl. Mitglied Herr Marxen

Bgl. Mitglied Herr Schmalfuß

 

Es fehlen entschuldigt:

Herr Weber

Frau Pegoli

 

Die Ausschussmitglieder des Bau- und Planungsausschusses:

GV Herr Techow als Vorsitzender

GV Herr Voß und Vorsitzender zu TOP 5

GV Herr Tedsen ab 20.00 Uhr (TOP 4)

GV Herr Herbert

GV Herr von Seidlitz

GV’in Frau Winneg als Vertreterin für Herrn Tedsen bis 20.00 Uhr und für Herrn Techow zu TOP 5

Bgl. Mitglied Herr Dr. Bruhn-Lobin

Bgl. Mitglied Herr Schmalfuß als Vertreter für Herr Kollmus

 

Es fehlt entschuldigt:

Herr Kollmus

 

Gäste:

Herr Bürgermeister Bräse

Herr Schröder

Frau Sachau

Herr Höper

Herr Haese

Herr Heidemann

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm

23 Einwohnerinnen und Einwohner und Gäste aus Nachbargemeinden

Herr Scheer, Kieler Nachrichten

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Herbert und Herr Techow begrüßen die Anwesenden und eröffnen die Sitzung um 19.35 Uhr.

Sie stellen die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

Einwendungen zur Tagesordnung werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

Tagesordnung:

1.       Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr über die Sitzung am 05.10.2011

2.      Niederschrift des Bau- und Planungsausschusses über die Sitzung am 05.10.2011

3.      Mitteilungen und Anfragen

4.      Einwohnerfragestunde

5.      Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III-Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

In nichtöffentlicher Sitzung des Bau- und Planungsausschusses:

6.      Bauvoranfragen/Bauanträge

7.      Grundstücksangelegenheiten

 

TOP 1:  Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr über die Sitzung am 05.10.2011

 Einwendungen gegen die Niederschrift vom 05.10.2011 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2:  Niederschrift des Bau- und Planungsausschusses über die Sitzung am 05.10.2011

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 05.10.2011 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 3: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen:

a) Herr Bräse teilt mit, dass ein Schreiben der AWR vom 11.10.2011 vorliegt bezüglich Winterbehinderungen bei der Müllabfuhr. In dem Schreiben werden die Gemeinden davon in Kenntnis gesetzt, welche Verfahren und Notfallmaßnahmen aufgrund der Erfahrungen der beiden vergangenen Winter vorbereitet wurden. Herr Bräse bittet das Amt um Veröffentlichung, um auch die Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes hierüber zu informieren.

b) Herr Bräse gibt die Förderung aus dem Programm „Investitionen in Bildungsinfrastruktur an Schulen und Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft“ im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Schl.-Holst. zur Kenntnis. In der Kita Wattenbek wurde eine energetische Sanierung der Heizungsanlage und des Daches vorgenommen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rd. 117.015,--€. Der Fördersatz beträgt 75 %.

cBezüglich der Aufstellung der 6. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bordesholm- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB sowie Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB teilt Herr Bräse mit, dass das Architektenbüro B2K mit Schreiben vom 11.10.2011 bekanntgegeben hat, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Bordesholm die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 3 (VE-Plan) und die 6. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bordesholm beschlossen hat. Es wird die allgemeine Planungsabsicht mit zwei Bauleitverfahren verfolgt.

d) Bezüglich der bemängelten Arbeiten im Zusammenhang mit der Verlegung der Glasfaserkabel teilt Herr Bräse  mit, dass  Begehungen mit den Beteiligten stattgefunden haben.

e) Bezüglich der Aufstellung der Skulptur „Zehn Hufen“ teilt Herr Bräse mit, dass ein Beschluss der Gemeindevertretung vorliegt, wo die Aufstellung zu erfolgen hat.

f) Herr Bräse teilt mit, dass die Straße zur neuen Biogasanlage an der K 8 am 12.10.2011 abgenommen wurde. Die Straße wurde der Gemeinde übergeben. Alle Verträge wurden unterzeichnet.

 

Anfragen:

a) Herr von Seidlitz teilt mit, dass die Kugelahorne im Neuen Kamp beschnitten wurden. Die Parkplätze liegen jetzt allerdings voll Schnitt. Herr von Seidlitz fragt an, wann dieses entsorgt wird. Herr Bräse teilt mit, dass die Entsorgung von der Gemeinde vorgenommen wird.

b) Herr Heidemann teilt mit, dass er am 17.02.2011 darauf hingewiesen hat, dass die Absperrpfosten an der Fußgängerbrücke über die Bahn fehlen. Ein Pfosten wurde wieder aufgestellt, der zweite fehlt noch. Ferner ist ein Stab vom Geländer durchgerottet. Herr Bräse nimmt die Anfrage zur Kenntnis. Bezüglich der Fugen in der Brücke besteht ein Vertrag mit einer Firma, die die Arbeiten erledigt.

c) Herr Heidemann teilt mit, dass im Bereich des Reesdorfer Weges, in dem die Straßenreinigung nicht erfolgt, drei Gullys dicht sind. Herr Bräse teilt mit, dass der Auftrag für die Reinigung der Gullys bereits an die Gemeindearbeiter weitergegeben wurden.

 

TOP 4: Einwohnerfragestunde

a) Windenergienutzung auf der Fläche 170

Herr Dr. Brunke spricht das Thema Gesundheitsvorsorge-Gefährdung durch Infraschall an. Es liegen Erkenntnisse vor, dass durch die Windenergieanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten können, z.B. Schlafstörungen, Reizbarkeit, Tinnitus, Sehschwäche, Herzrhythmusstörungen etc. und fragt an, ob die Gemeinde die Gesundheitsgefährdung der Bürgerinnen und Bürger von Wattenbek und Bordesholm durch Infraschall anerkennt und dies bei ihren Entscheidungen berücksichtigt, indem eine Gesundheitsvorsorge als oberste Priorität betrachtet wird. Herr Herbert teilt mit,

dass die Gemeinde nach Recht und Gesetz und auf Basis der Erkenntnis der Wissenschaft handelt. Zum Infraschall liegen keine amtlichen gesicherten Feststellungen vor. Die Landesplanungsbehörde hat die Rechte und Gesetze auch zu beachten.

Herr Dr. Brunke spricht das Thema Naturschutz –Artenschutz des Rotmilans an und fragt an, ob die Gemeinde den Artenschutz des Rotmilans bei ihren Entscheidungen zu Windenergieplanungs-Vorhaben anerkennt und die entsprechenden Empfehlungen des LANU 1:1 umsetzt.

Herr Herbert teilt mit, dass eine Prüfung durch die UNB erfolgt. Herr Herbert empfiehlt Herrn Dr. Brunke sich mit der Fachbehörde in Verbindung zu setzen, wenn Erkenntnisse vorliegen, dass in dem Bereich tatsächlich gebrütet wird. Das LLUR ist Entscheidungsbehörde.

Herr Lembrecht ergänzt, dass das LLUR alle Schutzgüter betrachtet und abwägt. Dann wird eine Entscheidung getroffen.

Herr Thomsen spricht den erheblichen Wertverlust der Immobilien an durch die Nähe der Windkraftanlagen. Laut Internet ist ein Verlust von 20 – 50 % üblich bis hin zur völligen Unverkäuflichkeit. Besonders betroffen sind die Anwohner, die nördlich der Windfläche wohnen. An der unteren Grenze von 20 % Verlust sind das bei jedem betroffenen Anwohner ca. 50.000,--€. Herr Thomsen fragt an, was die Gemeinde machen wird, um die Wertverluste zu entschädigen.

Herr Herbert bemerkt, dass für Entschädigungen dieser Art die Gemeinde nicht zuständig ist.

Herr Thomsen bittet dennoch, die Befürchtungen der Anlieger ernst zu nehmen. Herr Hoppe teilt mit, dass auf der Karte das Baugebiet an der Burbek nicht eingezeichnet ist und fragt an, ob die zuständige Behörde von falschen Voraussetzungen ausgeht. Herr Lembrecht teilt mit, dass die 800m Grenze auf jeden Fall einzuhalten ist.

Herr Hess fragt an, ob der Gemeinde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt, da auf der Einwohnerversammlung von hohen Gewerbesteuerzahlungen die Rede war. Herr Lembrecht teilt mit, dass diese gar nicht vorliegen kann, da nicht bekannt ist, wie die Anlagen gebaut werden.

 

TOP 5: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III-Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

Herr Techow übergibt den Vorsitz an Herrn Voß und verlässt wegen Befangenheit den Raum. Herr Voß übernimmt den Vorsitz.

Frau Winneg nimmt als Vertreterin für Herrn Techow an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Herr Herbert verweist auf die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr und des Bau- und Planungsausschusses vom 05.10.2011 und die Einwohnerversammlung am 24.10.2011.

Es wurde ein Beschlussvorschlag erarbeitet, der allen Ausschussmitgliedern vorliegt. Herr Herbert verliest diesen.

 

Es schließt sich eine rege Diskussion an.

Herr Bräse bemerkt, dass er für regenerative Energien ist, vertritt jedoch die Auffassung, dass auf dieser Fläche Schutzgüter verletzt werden.

Herr Marxen bemerkt, dass jeder für regenerative Energien ist und Strom benötigt wird. Keiner will jedoch die Anlagen vor dem eigenen Grundstück haben. Herr Voß schlägt vor, der Gemeindevertretung eine F-Plan Änderung und die Aufstellung eines B-Planes zu empfehlen.

Herr von Seidlitz bemerkt, dass Windkraft eine umweltfreundliche Energie ist, die in Schleswig-Holstein ausgebaut werden sollte. Er ist jedoch zu dem Entschluss gelangt, dass die Fläche 170 nicht geeignet ist. Das Dosenmoor liegt in unmittelbarer Nähe, die Wohnbebauung ist nach seinem Eindruck zu nah an der Fläche. Ein Windpark sollte mindestens 2 bis 2 ½ km von einer Wohnbebauung entfernt liegen.

Herr von Seidlitz stellt den Antrag, der Gemeindevertretung zu empfehlen, einen Bürgerentscheid herbeizuführen, da er es für erforderlich hält, die Bürgerinnen und Bürger mit entscheiden zu lassen.

Herr Haese vermisst ein Statement der Eigentümer, auf deren Fläche der Windpark ausgewiesen werden soll.

Herr Tedsen bemerkt, dass er einem Windpark nur zustimmen kann, wenn mit der Gemeinde Wattenbek zusammengearbeitet wird.

Herr Kühne spricht den Infraschall an. An den Küsten, wo zahlreiche Windanlagen stehen, sind keine Krankheitsfälle hierdurch bekannt. Ferner weist Herr Kühne darauf hin, dass auch die Gemeinde Investitionen vornimmt (Glasfaser, U-3 Betreuung Kita). Hierdurch steigen die Grundstückswerte. Ebenso wurde die Grundsteuer trotz der Ausgaben nicht erhöht.

Herr Dr. Bruhn-Lobin teilt mit, dass jeder Interesse an der Schaffung von regenerativen Energien haben sollte. Die Gemeindevertretung sollte als gewählte Vertreter eine Entscheidung treffen. Die Windparkanlagen haben nicht nur Nachteile, sondern auch viele Vorteile. Jeder Bürger sollte sich hierüber angemessen informieren.

Herr Schröder bemerkt, dass eine Energiewende erforderlich ist. Die Gemeinde Wattenbek sollte ihren Beitrag dazu leisten. Er hat jedoch durchaus Verständnis für die Anlieger, die die Sicht auf die Anlagen haben werden.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Bruhn-Lobin teilt Herr Lembrecht mit, dass die Gemeinde eine eingeschränkte Planungshoheit besitzt. Die Gestaltung kann über einen B-Plan beeinflusst werden. Es ist jedoch keine Verhinderungsplanung zulässig.

 

Herr von Seidlitz teilt mir, dass er für die heutige Sitzung seinen Antrag zurückzieht und diesen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Versorgung und Verkehr beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung mit folgenden Mitgliedern wie folgt:

Herr Herbert, Herr Tedsen, Herr Kühne, Herr von Seidlitz als Vertreter für Frau Pegoli, Herr Marxen, Herr Schmalfuß

 

Die Gemeinde Wattenbek unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und stimmt der Ausweisung der Windeignungsfläche 170 in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zu.

Mit der voraussichtlichen Jahresleistung der in diesem Gebiet aufzustellenden Windkraftanlagen ließe sich der jährliche Strombedarf der Gemeinde Wattenbek und des ganzen Amtes Bordesholm decken. Die Energiewende wäre vollzogen.

Die Einspeisungsmöglichkeiten an 110kV oder 20 kV am örtlichen Umspannwerk Wattenbek können genutzt werden. Der Bau neuer Transportleitungen ist nicht erforderlich.

Die Gemeinde wird die Möglichkeiten der Bauleitplanung (F-Plan und B-Plan) nutzen, um die Stromerzeugung so mit zu gestalten, dass Beeinträchtigungen der nächstgelegenen Bebauung und des Landschaftsbildes erträglich bleiben.

Die Hinweise der UNB sollten in die Bewertung einbezogen werden.

Die Eigentümer der Flächen werden aufgefordert, eine Absichtserklärung zur Bildung eines Bürgerwindparks zur Sitzung der Gemeindevertretung abzugeben.

Eine Vorprüfung der Abstandsflächen zur Wohnbebauung ist von der Gemeindevertretung zu prüfen.

Abstimmungsergebnis: 5- Ja Stimmen, 1-Nein Stimme

 

 

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung mit folgenden Mitgliedern wie folgt:

Frau Winneg als Vertreterin für Herrn Techow, Herr Tedsen, Herr Herbert, Herr Voß, Herr von Seidlitz, Herr Dr. Bruhn-Lobin, Herr Schmalfuß

 

Die Gemeinde Wattenbek unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und stimmt der Ausweisung der Windeignungsfläche 170 in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zu.

Mit der voraussichtlichen Jahresleistung der in diesem Gebiet aufzustellenden Windkraftanlagen ließe sich der jährliche Strombedarf der Gemeinde Wattenbek und des ganzen Amtes Bordesholm decken. Die Energiewende wäre vollzogen.

Die Einspeisungsmöglichkeiten an 110kV oder 20 kV am örtlichen Umspannwerk Wattenbek können genutzt werden. Der Bau neuer Transportleitungen ist nicht erforderlich.

Die Gemeinde wird die Möglichkeiten der Bauleitplanung (F-Plan und B-Plan) nutzen, um die Stromerzeugung so mit zu gestalten, dass Beeinträchtigungen der nächstgelegenen Bebauung und des Landschaftsbildes erträglich bleiben.

Die Hinweise der UNB sollten in die Bewertung einbezogen werden.

Die Eigentümer der Flächen werden aufgefordert, eine Absichtserklärung zur Bildung eines Bürgerwindparks zur Sitzung der Gemeindevertretung abzugeben.

Eine Vorprüfung der Abstandsflächen zur Wohnbebauung ist von der Gemeindevertretung zu prüfen.

Abstimmungsergebnis: 6- Ja Stimmen, 1- Nein Stimme

 

 

Herr Techow nimmt wieder an der Sitzung teil. Ihm wird der Beschluss bekanntgegeben. Herr Voß übergibt den Vorsitz an Herrn Techow. Herr Techow übernimmt den Vorsitz.

Herr Herbert und Herr Techow unterbrechen die Sitzung um 21.05 Uhr zu einer Pause.

Um 21.15 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Herr Techow die Öffentlichkeit aus.

 

 

Herr Techow stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse sind nicht bekanntzugeben.

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließen Herr Herbert und Herr Techow die Sitzung um 21.25 Uhr.

 

...........................................                                                   .................................................

Vorsitzender                                                                        Protokollführerin

(Ausschuss f. Umwelt, Versorgung und Verkehr)

(Bau- und Planungsausschuss)