Ö f fe n t l i c h e  N i e d e r s c h r i f t

über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr und des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Wattenbek am Mittwoch, dem 05. Oktober 2011, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr:

GV Herr Herbert als Vorsitzender

GV Herr Scholz als Vertreter für Herrn Tedsen

GV Herr Kühne

GV Herr von Seidlitz als Vertreter für Herrn Weber

GV’in Frau Pegoli ab 19.35 Uhr (TOP 3)

Bgl. Mitglied Herr Marxen

Bgl. Mitglied Herr Schmalfuß

 

Es fehlt entschuldigt:

Herr Weber

 

Die Ausschussmitglieder des Bau- und Planungsausschusses:

GV Herr Voß als stellv. Vorsitzender

GV Herr Tedsen

GV Herr Herbert

GV Herr von Seidlitz

GV’in Frau Winneg als Vertreterin für Herrn Techow

GV’in Frau Pegoli als Vertreterin für Herrn Dr. Bruhn-Lobin zu TOP 6

Bgl.. Mitglied Herr Dr. Bruhn-Lobin

Bgl. Mitglied Herr Kollmus

 

Es fehlt entschuldigt:

Herr Techow

 

Gäste:

Herr Bürgermeister Bräse

Herr Schröder

Herr Haese

Herr Heidemann

Frau Haese

Herr Kohrt

Herr Eggersglüß, Landwirtschaftskammer

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm ab 20.45 Uhr

Ca. 18 Einwohnerinner und Einwohner der Gemeinden Wattenbek und Negenharrie

Herr Böge, Holsteiner Courier

Herr Scheer, Kieler Nachrichten

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Herbert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Herr Voß bittet um Erweiterung der Tagesordnung. Neu TOP 7 in nichtöffentlicher Sitzung für den Bau- und Planungsausschuss: Bauanträge.

Der Ausschuss für Umwelt, Versorgung und Verkehr beschließt einstimmig die Tagesordnung mit der genannten Änderung.

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt einstimmig die Tagesordnung mit der genannten Änderung.

 

Tagesordnung:

1.       Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr über die Sitzung am 16.06.2011

2.      Niederschrift des Bau- und Planungsausschusses über die Sitzung am 28.07.2011

3.      Mitteilungen und Anfragen

4.      Einwohnerfragestunde

5.      Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III-Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

6.      Abschluss eines Konzessionsvertrages für Gas in Wattenbek ab 2012

In nichtöffentlicher Sitzung für den Bau- und Planungsausschuss:

7.      Bauanträge

 

TOP 1:  Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr über die Sitzung am 16.06.2011  

Herr Voß bittet um eine Änderung auf S. 56 TOP 3. Der Beschluss ist zu streichen, da unter dem TOP Einwohnerfragestunde keine Beschlüsse gefasst werden dürfen.

Weitere Einwendungen werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2:  Niederschrift des Bau- und Planungsausschusses über die Sitzung am 28.07.2011

Herr Bräse teilt mit, dass er eine Anmerkung zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat.

Der TOP wird im nichtöffentlichen Teil behandelt.

 

TOP 3: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen:

a) Herr Bräse teilt mit, dass am 30.09.2011 die Landesverordnung zum Feuerwehrführerschein in Kraft tritt. Damit können vor allem die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zügig und ohne großen Verwaltungsaufwand die Berechtigung zum Fahren schwerer Einsatzfahrzeuge von über 3,5 bis 7,5 t erhalten.

b) Herr Bräse teilt mit, dass ein Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 06.09.2011vorliegt bezüglich einer gemeinsamen Aktion „30 km/h auf unseren Feldwegen“ des Landesverbandes der Lohnunternehmer in Land- und Forstwirtschaft Schleswig-Holstein e.V. und des Bauernverbandes Schleswig-Holstein e.V. Vor dem Hintergrund nicht ausreichender finanzieller Mittel der Gemeinden als Straßenbaulastträger zum Erhalt und zur Instandsetzung vieler Feld- und Waldwege sowie zunehmender Beschwerden aus der Bevölkerung wollen der Landesverband der Lohnunternehmer in Land- und Forstwirtschaft und der Bauernverband gemeinsam die Aktion „30 km/h auf unseren Feldwegen“ initiieren. Im Rahmen dieser Aktion sollen einerseits an den Feldwegen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden und andererseits entsprechende Aufkleber an Fahrzeugen angebracht werden. Aus straßenrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Verwendung der Schilder entsprechend des vorliegenden Musters. Dies gilt ausschließlich für öffentliche Feld- und Waldwege. Die Entscheidung über das Aufstellen der Schilder obliegt jeweils den Gemeinden als Träger der Straßenbaulast. Die jeweilige Gemeinde trägt die Kosten. Es sind so viele Schilder wie nötig, so wenig Schilder wie möglich aufzustellen.

c) Herr Bräse teilt mit, dass bezüglich der Kommunalisierung der Regionalplanung am 16.09.2011 in Kiel eine Regionalkonferenz des Innenministers stattgefunden hat. Teilgenommen haben der Bürgermeister der Gemeinde Bordesholm, Herr Tiede, Herr Amtsvorsteher Teegen und Herr Amtsdirektor Lembrecht. Es liegt hierzu ein Vermerk von Herrn Lembrecht vor.

d) Herr Bräse teilt mit, dass in der Rosenstraße ein Wasserrohrbruch aufgetreten ist. Die Aufträge zur Beseitigung sind erteilt.

e) Herr Kollmus teilt mit, dass in der Dorfstraße vor seinem Haus zwei Gullydeckel, jeweils ein Regen- und ein Abwasserdeckel,  klappern. Es wurde bereits versucht, diese zu reparieren. Es wird um Abhilfe gebeten. Herr Bräse sichert eine Überprüfung zu.

 

Anfragen:

keine

 

TOP 4: Einwohnerfragestunde

a) Herr Haese bemängelt die Arbeit von der Firma Max Huss. Die Gehwege wurden teilweise nicht ordentlich wiederhergestellt. In vielen Bereichen liegen noch Sandhaufen. Herr Bräse teilt mit, dass die SWN der Auftraggeber für die Firma Huss ist. Bezüglich der Mängel wurden bereits Gespräche mit dem Bauunternehmen geführt.  Die Abnahme nach Abschluss aller Arbeiten findet mit der Gemeinde statt. Gegebenenfalls werden von der Gemeinde Nachbesserungen gefordert.

Herr Herbert schlägt vor, den SWN schriftlich über das Amt mitzuteilen, dass die Arbeiten nicht zufriedenstellend ausgeführt werden.

Herr Bräse teilt mit, dass er bereits mehrfach mündlich bei der SWN auf die Missstände hingewiesen hat. Er wird sich bezüglich der schriftlichen Eingabe an die SWN mit der Amtsverwaltung in Verbindung setzen.

 

TOP 5: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III-Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

Herr Herbert verweist auf die Vorlage.

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 09.08.2011, weitergeleitet durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde und hier eingegangen am 19.08.2011 , teilt das Innenministerium, Abteilung Landesplanung, Stadtentwicklung, Wohnraumförderung, Bau- und Vermessungswesen mit, dass das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 7 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung eröffnet wird. Die Gemeinden werden aufgefordert, zu dem Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III bis zum 15. November 2011 Stellung zu nehmen. Mit diesem Schreiben wird den Gemeinden auch eine Karte mit den Eignungsgebieten übersandt.

Zeitgleich findet in der Zeit vom 15.08.2011 bis 15.11.2011 die Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Dieses Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Verfahren durchgeführt.

Unter der Adresse www.wind-sh.de besteht die Gelegenheit, die Planentwürfe einzusehen und eine persönliche Stellungnahme abzugeben.

Die Gemeinde Wattenbek ist durch die Eignungsgebietsnummer 170 betroffen.

Die Fläche weist eine Größe von insgesamt 141, 4 ha aus, wobei ca. 8 ha auf Bordesholmer Gebiet liegen und ca.30 ha auf Negenharrier Gebiet, so dass auf Wattenbek ca. 100 ha entfallen.

In einer Informationsveranstaltung des Kreises vom 25. August 2011 wurde das Anhörungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplanes vorgestellt und auf die Einhaltung der Fristen zur Abgabe der Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes möglicherweise neuer Flächenvorschläge hingewiesen. Aussagen bzw. Gründe für die Aufnahme dieser Fläche konnten nicht gegeben werden, da dieser Flächenvorschlag von der Landesplanungsbehörde aufgenommen worden ist.

In einem Gespräch am 21. September 2011 hat Herr Breuer von der Kreisplanungsbehörde eingehend die Sachverhalte dargestellt. Der Bürgermeister und GV Herr Schröder haben an dem Gespräch teilgenommen.

 

Rechtliche Bewertung:

Das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplanes ist im Landesplanungsgesetz geregelt.

Nach § 6 Landesplanungsgesetz enthalten die Regionalpläne die Ziele der Raumordnung und Landesplanung in den festgelegten Planungsräumen. Die Regionalpläne sollen der kommunalen Selbstverwaltung Ziele vorgeben, soweit es im übergeordneten Interesse notwendig ist. Zuständig für die Aufstellung der Regionalpläne ist das Innenministerium als Landesplanungsbehörde. Bei der Aufstellung der Regionalpläne beteiligt die Landesplanungsbehörde die Kreise und kreisfreien Städte, die ihrerseits die Gemeinden ihres Gebietes zu beteiligen haben. Nach dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren werden die Pläne von der Landesplanungsbehörde festgestellt und mit der Bekanntmachung wirksam.

Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden bei der Aufstellung ihrer Bauleitpläne die Ziele der Raumordnung zu beachten. Diese Ziele sind keiner Abwägung zugänglich und müssen von den Gemeinden berücksichtigt werden.

Im Zuge der Aufstellung des Kreiskonzeptes für Eignungsgebiete für Windkraft hat die Gemeinde Wattenbek beschlossen, kein Gebiet auszuweisen.

Diese Stellungnahme wurde an den Kreis weitergeleitet. Der Kreis seinerseits hat dann das Kreiskonzept nach Prüfung aller Ausschlusskriterien dem Innenministerium vorgelegt. Maßgeblich waren dabei unter anderem die Abstände zur Wohnbebauung und naturschutzrechtliche Belange.

Am 22.03.2011 hat das Innenministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr einen  Runderlass für die Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen erlassen, der unter anderem die Abstände zu Siedlung und Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich verringert. Des Weiteren werden hier Regelungen für die Bauleitplanung und Eingriffsausgleichserfordernisse dargestellt.

In dem jetzt vorliegenden Regionalplanentwurf ist für die Gemeinde Wattenbek, Bordesholm und Negenharrie eine Fläche enthalten, die nicht mit den Gemeinden und dem Kreis abgestimmt war.

Von Seiten des Innenministeriums wird betont, dass keine Ausweisung eines Eignungsgebietes gegen den Willen der jeweiligen Gemeinde erfolgen wird.

Der Kreis empfiehlt, sich ausführlich mit der Fläche zu befassen und eine erneute Stellungnahme abzugeben und nicht lediglich auf die bisherige Haltung bzw. den bisherigen Beschluss hinzuweisen.

Zu der Fläche 170 wird der Kreis vorab noch eine naturschutzrechtliche und denkmalrechtliche Prüfung vornehmen und diese der Gemeinde rechtzeitig zur Verfügung stellen, damit sie alle Kriterien für ihre Entscheidung zur Hand hat.

Weiterhin empfiehlt der Kreis der Gemeinde, bei ihrer Entscheidung auch die bauliche Entwicklung der Gemeinde zu beachten, denn bei der Ausweisung einer Windkraftfläche müssten bestimmte Abstände zur Wohnbebauung/Gewerbeflächen und immissionsschutzrechtliche Belange beachtet werden.

Des Weiteren wird empfohlen,  sollte die Gemeinde für die Fläche votieren, nicht nur im F-Plan, sondern auf B-Planebene die Fläche auszuweisen, damit die Gemeinde bessere Steuerungsmöglichkeiten hat.

Abschließend weist der Kreis darauf hin, dass auch ohne die Bordesholmer und Negenharrier Flächen allein das Wattenbeker Gebiet aufgrund der Größe als Gebiet für die Windenergienutzung geeignet ist.

Die Gemeinde Negenharrie hat als Votum bereits ein klares „Nein“ abgegeben und verweist auf den durchgeführten Bürgerentscheid. Die Abstimmungsberechtigten haben sich mit deutlicher Mehrheit gegen die Ausweisung einer Windeignungsfläche ( zwar am Bondenholz, aber sicherlich übertragbar auf das gesamte Gemeindegebiet) ausgesprochen.

 

Über eine Ausweisung im Gebiet der Gemeinde Bordesholm beraten der Bau- und Planungsausschuss und der Umweltausschuss der Gemeinde Bordesholm in einer gemeinsamen Sitzung ebenfalls am 05.Oktober 2011. 

 

Es wird auf die Ausschließungsgründe nach § 22 GO hingewiesen.

Herr Eggersglüß, Energieberater der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein erläutert umfassend anhand eines Beamers die Windenergienutzung. Die Ausführungen sind in der Anlage beigefügt (Anlage 1):

     -         Entwicklung Strom aus Wind in Schleswig-Holstein (ca. 1990 bis heute; ca. 2500 Anlagen entstanden)

-         Die Technik – 200 mal mehr Energieertrag seit 1980

-         EEG 2009/ Vergütung f. Strom aus Windenergie

-         Wirtschaftlichkeit Windenergie in Schleswig-Holstein

-         Windenergienutzung: Pro/Kontra

      Pro: Strom ohne Abgasemissionen, kein Verbrauch endlicher Rohstoffe, Strom (fast) ohne Abwärme, Standbein f. Landwirte, Stärkung der Region, Arbeitsplätze, Gewerbesteuer

      Kontra: Veränderung Landschaftsbild, Geräusche, Schatten, Lichteffekte, Windstromproduktion schwankend, Scheuchwirkung, Vogelschlag, Landschaftsversiegelung, höhere Stromrechnung, Dorfgemeinschaft leidet

-         Erläuterung Bürgerwindpark

-         Windenergie Runderlass 2011

 

Es schließt sich eine rege Diskussion an.

 

Herr Bauchrowitz stellt fest, dass die Aufstellung nicht vollständig sein kann und spricht den Infraschall an. Herr Eggersglüß entgegnet, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen diesbezüglich nicht hinreichend wissenschaftlich untersucht sind. Herr Bauchrowitz spricht die Auswirkungen auf die Landschaft an, sowie den Wertverlust für die Grundstücke. Herr Eggersglüß bemerkt, dass keine Einigkeit besteht, wieviel % Wertverlust die Anlagen für ein Grundstück ausmachen. Es wird angefragt, ob die Abstände zum Naturschutzgebiet berücksichtigt wurden. Herr Eggersglüß teilt mit, dass die schutzwürdigen Bereiche ausgeschlossen werden. Die genauen Abstände werden noch geprüft.

Herr Bräse teilt mit, dass am 24.10.2011 das Thema in einer Einwohnerversammlung beraten wird. Ein Beschluss erfolgt in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.11.2011. Es sind einzelne Bürger an ihn herangetreten, die Bedenken geäußert haben bezüglich der Nähe zu den Baugrundstücken an der Burbek. Er hält den Standort 170 für nicht geeignet.

Herr Dr. Bruhn-Lobin teilt mit, dass es von Vorteil ist, dass die Gemeinden Planungshoheit haben, hält es jedoch für schwierig, dass die Gemeinden über den Standort für Windparkanlagen zu entscheiden haben. Es sollten gute Gründe gefunden werden, warum die Gemeinde Wattenbek nicht geeignet ist. Herr Scholz bemerkt, dass er zu diesem Zeitpunkt keine Entscheidung treffen könnte. Es sollten in der Einwohnerversammlung zunächst die Betroffenen zu Wort kommen. Herr Bauchrowitz bemerkt, dass die Bürgerinnen und Bürger im Vorwege gut informiert werden sollten. Das Thema ist in Wattenbek noch nicht präsent. Es sollte objektiv informiert werden und Frontenbildung vermieden werden.

Herr Bräse verweist nochmals auf die Einwohnerversammlung. Die Gemeinde hat bis zum 15.11.2011 ihre Stellungnahme abzugeben.

Herr Goldammer teilt mit, dass Kernkraftwerke abgelehnt werden. Die Alternative Solarenergie ist zu teuer, Biomasse ist äußerst umstritten. Aus Sicht der Umwelt ist Windenergie eine geeignete Alternative. Einige Betroffene haben jedoch erhebliche Nachteile hierdurch. Der Wertverlust der Grundstücke muss ernst genommen werden. Es ist ein vernünftiger Ausgleich zu schaffen. Für die Landwirte, die ihre Flächen zur Verfügung stellen, sollte jedoch auch Verständnis gezeigt werden.

Herr Herbert bemerkt, dass über einen Ausgleich nicht in diesem Verfahren beraten werden kann. Dies ist Sache der Politik. Die Gemeinde hat jetzt nur die Möglichkeit, planerisch einzugreifen.

Herr von Seidlitz fragt an, ob die Fläche 170 irrtümlich in den Entwurf des Regionalplanes aufgenommen wurde.

Herr Lembrecht teilt mit, dass 2009 von der Gemeinde Wattenbek schriftlich erklärt wurde, keine Flächen ausweisen zu wollen. Die Teilfortschreibung des Regionalplanes wurde fortgeführt. Es wurde jetzt eine konkrete Fläche ausgewiesen. Daher sollten die Gemeinden eine Stellungnahme abgeben. Wird keine Stellungnahme vorgelegt, wird der Plan so fortgeführt. In 2009 waren keine Eignungsflächen bekannt. Es liegen jetzt andere Voraussetzungen vor.

Frau Schneider spricht die extreme Höhe an und fragt an, ob die Anlagen nicht niedriger gebaut werden können. Herr Eggersglüß teilt mit, dass die Entwicklung weitergeht. Dies hängt auch mit dem Ertrag zusammen. Bei größeren Rotorblättern ist eine entsprechende Höhe erforderlich. Kleinere Anlagen laufen unruhiger. Frau Schneider teilt weiter mit, dass sie Wattenbek als Naherholungsgebiet ansieht und spricht die hohe Anzahl der Anlagen an. Ferner äußert Frau Schneider Bedenken bezüglich Einschränkungen für die Jagd.

Frau Haese fragt an wieviel Energie die Anlage erzeugt im Vergleich zu Biogas. Herr Eggersglüß erläutert die Größenordnung.

Herr Scholz stellt den Antrag, keine Beschlussempfehlung zu beschließen und zunächst die Einwohnerversammlung abzuwarten.

Herr Stuhr, Negenharrie, fragt an bezüglich eines Bürgerbegehrens. Herr Lembrecht erläutert das Verfahren.

Herr Dr. Bruhn-Lobin bemerkt, dass die Gemeinde Wattenbek im größeren Umfeld schon zwei Biogasanlagen hat. Damit wurde bereits ein Beitrag für alternative Energien geleistet. Herr Tedsen bemerkt, dass es keine Flächen geben wird, die niemand beeinträchtigen. Er hält die Landschaft von der Topographie her für geeignet. Herr Herbert schlägt vor, der Gemeindevertretung wie folgt zu empfehlen: Die Gemeinde Wattenbek unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien, steht der Ausweisung der Eignungsfläche 170 jedoch kritisch gegenüber. Die Gründe hierfür sind noch zusammenzutragen.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit schlägt Herr Herbert vor, einen Beschlussvorschlag mit dem Amt zu erarbeiten. Dann erfolgt eine Beratung in den Fraktionen. Da auch in den Ausschüssen nochmals beraten werden sollte, wird der Termin für die nächste gemeinsame Sitzung auf den 01.11.2011 festgelegt. 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Versorgung und Verkehr stimmt diesem mit einer Enthaltung einstimmig zu.

 

Der  Bau- und Planungsausschuss stimmt diesem einstimmig zu.

 

Herr Herbert unterbricht um 21.45 Uhr die Sitzung zu einer Pause. Die Einwohnerinner und Einwohner der Gemeinden und die Presse verlassen die Sitzung.

Um 21.55 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

Herr Schröder, Herr Heidemann und Herr Kohrt nehmen weiterhin an der Sitzung teil.

 

TOP 6: Abschluss eines Konzessionsvertrages für Gas in Wattenbek ab 2012

Herr Dr. Bruhn-Lobin verlässt wegen Befangenheit den Raum.

Frau Pegoli nimmt als Vertreterin an der Abstimmung teil.

Herr Herbert verweist auf die Vorlage.

 

Der derzeitige Wegenutzungsvertrag Gas mit den Versorgungsbetrieben Bordesholm GmbH endet am 31.12.2011. Entsprechend der Vorschrift des § 46 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde das Vertragsende durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht. Auf diese Bekanntmachung haben sich sowohl die Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH (VBB) als auch die Schleswig-Holsteinische Netz AG (als Gesamtrechtsnachfolger der Stadtwerke Neumünster GmbH – SWN) als neuer Vertragspartner der Gemeinde Wattenbek beworben.

Bei dem bisherigen Konzessionsvertrag handelte es sich um einen Versorgungsvertrag. Da mittlerweile durch die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes die Lieferung von Energie und der Betrieb des Netzes streng zu trennen sind, kann dieser Vertrag nicht weiter verwendet werden. Vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag in Zusammenarbeit mit der E.ON Hanse AG wurde daher der Entwurf eines neuen Muster-Wegenutzungsvertrages erarbeitet.

Die Gemeinde räumt dem Netzbetreiber durch diesen Vertrag das Recht ein, gemeindliche Wege und Grundstücke für die Verlegung von Leitungen zu nutzen. Im Gegenzug erhält die Gemeinde die Konzessionsabgabe und 10 % Kommunalrabatt für das eigenverbrauchte Gas der Gemeinde.

Auch in anderen Gemeinden enden in den nächsten Jahren die derzeitigen Konzessionsverträge. Auch hier haben sich neben den VBB die SWN bzw. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die S-H Netz AG als neuer Vertragspartner beworben. Die SWN als auch die VBB haben dem Amt einen Vertragsentwurf zugesandt, der auf dem o.a. Mustervertrag beruht, in einigen Bestimmungen jedoch Änderungen enthält.

Seitens des Amtes wurde dann auf der Grundlage des Mustervertrages und der Änderungen in den Entwürfen der SWN und der VBB ein eigener Vertragsentwurf gefertigt, der vorliegt. Dieser Entwurf des Wegenutzungsvertrages wurde vorab mit den SWN / der S-H Netz AG und den VBB abgestimmt.

Mit dem neuen Wegenutzungsvertrag erhalten die Gemeinden die Konzessionsabgabe nach den jeweiligen Höchstsätzen der Konzessionsabgabenverordnung (s. § 5 Abs. 1 des Vertragsentwurfes). Auch wird den Gemeinden ein Kommunalrabatt von 10 % für den abgerechneten Eigenverbrauch eingeräumt (s. § 6). Dies ist bei beiden Anbietern gleich.

Ein ggfs. erfolgender Wechsel des Netzbetreibers würde auf die Bürger der Gemeinde keine Auswirkungen haben. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit und das Recht, ihren Gaslieferanten frei zu wählen. Dies gilt im übrigen auch für die Gemeinden selber. Unterschiedliche Netzbetreiber (=Eigentümer des Netzes) und Gaslieferanten (=Nutzer des Netzes) haben keine Auswirkung auf die Höhe der Konzessionsabgabe, zwischen Betreiber und Lieferant erfolgt dann intern eine Zahlung, so dass die Gemeinde stets die volle Konzessionsabgabe erhält.

§ 8 Abs.1 des anliegenden Entwurfes sieht vor, dass nach Beendigung der Laufzeit – wenn es denn zu keiner Vertragsverlängerung kommt – die Gemeinde das Netz kauft. Alternativ ist es dann aber auch möglich, dass ein Dritter, z. Bsp. ein neuer Netzbetreiber, das Netz erwirbt. Mit diesem wäre dann ein neuer Vertrag zu schließen. Auch der jetzt auslaufende Konzessionsvertrag enthält eine solche Regelung.

Die Gemeinden könnten also auch jetzt den Beschluss fassen, das Netz selbst zu erwerben und es selbst zu betreiben bzw. in eine GmbH einzubringen. Ob dies hinsichtlich der Kostenseite den Gemeinden zu empfehlen ist, möchte ich dahin gestellt lassen. Ich empfehle, dies nur als Option eventuell zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. Eine Entscheidung hierüber ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf das Angebot der VBB, das Netz durch die Gemeinden erwerben und in eine zu gründende Gesellschaft („Regionalwerk Oberes Eidertal“) einbringen zu lassen. Die Möglichkeit dieser Option  kann jedoch nicht in den Wegenutzungsvertrag eingearbeitet werden. Von den VBB wurde hierzu eine entsprechende Optionsvereinbarung vorgelegt (s. Anlage 2), die – wenn von der Gemeinde gewünscht – notariell beurkundet würde. Die Option bezieht sich auf die gesamte Laufzeit des Vertrages.

Seitens der Schleswig-Holstein Netz AG wurde den Gemeinden ebenfalls das Angebot der Beteiligung unterbreitet. Angeboten wird der Erwerb von Aktien im Werte von mindestens 50.000,00 €; der Kaufpreis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Das Angebot liegt vor.

Allerdings sind die Fragen, mit wem die Gemeinde den neuen Wegenutzungsvertrag Gas abschließen möchte und die Entscheidung, ob die Gemeinde die von den VBB unterbreitete Option wahrnimmt bzw. das Angebot der S-H Netz AG annimmt, zwei völlig verschiedene Themen, die nur bedingt miteinander zu tun haben.

Wenn die Gemeinde sich für die S-H Netz AG als neuer Vertragspartner entscheiden sollte, wird die S-H Netz AG die weiteren Gespräche und Verhandlungen mit den VBB zur Umsetzung der Übernahme des Netzes führen. Die Gemeinde ist hieran nicht unmittelbar beteiligt. 

Nach § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG hat die Gemeinde, sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, bei Neuabschluss von Wegenutzungsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt zu machen. Sachliche Kriterien für die Auswahlentscheidung nennt das Gesetz nicht. So könnten der regionale Bezug des Unternehmens, die Förderung des Zusammenwachsens der Region, aber auch positive Erfahrungen mit dem Unternehmen in der Vergangenheit, so dass ein Wechsel für nicht erforderlich angesehen wird, bzw. die Erwartung, dass der Rechtsnachfolger des bisherigen Netzbetreibers ein starker Partner für die Zukunft sein wird, der eine leistungsfähige, effiziente und umweltorientierte Netzstruktur betreiben wird, sicher Gründe für eine Entscheidung darstellen.

 

Herr Voß schlägt in dem Vertragsentwurf folgende Änderungen vor:

§ 3 Pkt. 9: der Halbsatz „soweit diese Anlagen Maßnahmen der Gemeinde in besonderem Maße erschweren oder behindern“ ist zu streichen.

Pkt.10: „Auf Wunsch“ ist zu streichen.

§ 7: Die Laufzeit ist auf 10 Jahre zu ändern. Ergänzung: Diese beeinhaltet für die Gemeinde ein einseitiges Kündigungsrecht alle 5 Jahre und tritt am 01.01.2012 in Kraft.

Ferner sollte vom Amt Punkt 9 des Werbeflyers der S-H Netz AG hinsichtlich des Gewerbesteuerschlüssels geprüft werden.

§ 6 Ergänzung: Überschrift „und Gewerbesteuerschlüssel“. Neuer Absatz 3: Der NB zahlt 50 % der Gewerbesteuer auf Grund des Umsatzes an die Gemeinde.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Versorgung und Verkehr  beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung  mit  6- Ja-Stimmen und 1- Nein-Stimme wie folgt:

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt mit 5-Ja Stimmen, 1-Nein Stimme und einer Enthaltung wie folgt:

 

Es wird ab 01.01.2012 einen Wegenutzungsvertrag Gas mit einer Laufzeit von 10 Jahren in der Fassung des vorliegenden Entwurfes mit den Versorgungsbetrieben Bordesholm GmbH abgeschlossen. Grund für die Entscheidung sind die Erfahrungen mit dem bisherigen Netzbetreiber, der regionale Bezug des Unternehmens und die Erwartung, dass der Vertragsabschluss die Wirtschaftskraft und das Zusammenwachsen der Region fördern wird.

Die genannten Änderungen sind zu prüfen und einzuarbeiten.

 

Herr Dr. Bruhn-Lobin nimmt wieder an der Sitzung teil. Herr Herbert gibt den Beschluss bekannt.

 

Zur Beratung des nachfolgenden Tagesordnungspunktes schließt Herr Voß die Öffentlichkeit aus.

 

Herr Voß stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse sind nicht bekanntzugeben.

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließen Herr Herbert und Herr Voß die Sitzung um 22.45 Uhr.

 

 

...........................................                                                   .................................................

Vorsitzender                                                               Protokollführerin

(Ausschuss f. Umwelt, Versorgung und Verkehr)

(Bau- und Planungsausschuss)