Ö f f e n t l i c h e   N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Wattenbek am Donnerstag, dem 21. Oktober 2010, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Die Ausschussmitglieder:

GV Herr Techow als Vorsitzender

GV’in Frau Winneg als Vertreterin für Herrn Herbert

GV Herr Tedsen

GV Herr Voß

GV Herr von Seidlitz

Bgl. Mitglied Herr Dr. Bruhn-Lobin

Bgl. Mitglied Herr Kollmus

 

Es fehlt entschuldigt:

Herr Herbert

 

Gäste:

Herr Kühne

Herr Haese

Herr Ströh

Frau Pegoli

Herr Heidemann

Herr Schmalfuß

Herr Gebhardt

Herr Marxen

6 Wattenbeker Einwohner

Herr Ingwersen, Amt Bordesholm

 

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Techow begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.   

Herr Techow bittet um Änderung der Tagesordnung. Neu TOP 6 „energetische Sanierung Kita“. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Änderung und Erweiterung der Tagesordnung.

 

Tagesordnung:

     1.        Niederschrift über die Sitzung vom 09. September 2010

     2.        Mitteilungen und Anfragen

     3.        Einwohnerfragestunde

     4.        Beschaffung eines Kommunaltraktors

     5.        Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4- Dorf-  für den Bereich östlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 2, 6, 8, 10, 16, 18 und Teilbereich des Flurstückes 70/9 und westlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 11, 11a, 13, 15, 17, 17a, 19, 21, 23 und Teilbereich des Flurstückes 52/2) sowie nördlich und südlich des Buchwalder Weges (Haus-Nr. 1, 2, 4 und Teilbereiche der Flurstücke 47/3 und 66/3)

     6.        Energetische Sanierung Kita

 

NICHTÖFFENTLICHER TEIL: 

     7.        Bauanträge

     8.        Grundstücksangelegenheiten

 

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung vom 09. September 2010

Einwände gegen die Niederschrift vom 09.09.2010 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen

kein

Anfragen

keine

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Herr Marxen teilt mit, dass der Knick im Grünen Weg zurückgeschnitten werden müsste, da es Schwierigkeiten bereitet, dort mit den Feuerwehrfahrzeugen langzufahren. Herr Techow teilt mit, dass die Situation bekannt ist. Eine Beratung erfolgt im Ausschuss für Umwelt, Versorgung und Verkehr. 

 

TOP 4: Beschaffung eines Kommunaltraktors

Sachverhalt:

An dem 21-jährigen Kommunaltraktor FENDT 250 K hat im September 2010 bereits der dritte Kabelbrand stattgefunden. Daneben sind weitere Schäden an dem Fahrzeug vorhanden.

Die Gesamtreparaturkosten hierfür betragen rd. 20.000,-- €. Eine notwendige Aufarbeitung des Motors würde weitere rd. 3.000,-- € kosten.

Da eine Reparatur dieses Kommunaltraktors nicht mehr wirtschaftlich ist, soll ein neues Fahrzeug angeschafft werden.

Mit Schreiben vom 05.10.2010 wurde bei 5 Firmen eine Preisanfrage gem. VOL durchgeführt. Der Ausschreibungstext ist der Vorlage beigefügt.

Dabei wurde insbesondere Wert darauf gelegt, dass die vorhandenen Anbaugeräte (Schneepflug, Heckstreuer, Grassammler, Mähwerk vorne und Mulchgerät) anbaufähig sind. Dies wurde von allen Anbietern bestätigt.

Folgende Angebote wurden abgegeben:

1.      HaGa Technik Ostküste GmbH, Preetz

- FENDT 209V Vario Allrad                                 69.200,-- € brutto

- Rücknahme Altfahrzeug                                        7.000,-- € brutto

                                                                            62.200,-- € brutto  Zuzahlung

2.      HaGa Technik GmbH, Gnutz

- FENDT 209V Vario Allrad                                  71.400,-- € brutto

- Rücknahme Altfahrzeug                                        6.545,-- € brutto

                                                                            64.855,-- € brutto  Gesamtpreis

3.      Meifort GmbH & Co. KG, Großharrie

- CASE ICH Quantum 95 N Profi                         55.250,-- € brutto

- Rücknahme Altfahrzeug                                        5.000,-- € brutto

                                                                            50.250,-- € brutto  Zuzahlung

4.      Landmaschinenhandelsgesellschaft Schwartz mbH, Dätge

   - Deutz-Fahr Agroplus S410 DT Var. D                45.517,50 € brutto

     - Rücknahme Altfahrzeug                                         4.760,--  € brutto

                                                                            40.757,50 € brutto  Zuzahlung

 

Es wurden jeweils Finanzierungsangebote der Firmen abgegeben.

Eine Anfrage bei verschiedene Kreditinstituten hat ergeben, dass die aktuellen Konditionen für Kommunaldarlehen bei 2,3 % liegen und damit für die Gemeinde günstiger als eine Finanzierung ist.

Herr Gebhardt teilt mit, dass er die drei verschiedenen Fahrzeuge probegefahren ist. Die Marken Deutz und Case weisen mit den angebauten Geräten schlechte Fahreigenschaften auf. Der Deutz hat keine gute Standfestigkeit. Beim Case ist beim Einsteigen die Pedale im Weg. Ebenso ist bei beiden Marken die Schaltung nicht zufriedendstellend. Die Fahrerkabinen sind sehr eng. Bei den genannten Marken kann die Bereifung nicht übernommen werden. Der Fendt fährt sehr gut und ist sein Favorit.

Es schließt sich eine Aussprache an.

Herr von Seidlitz fragt an, ob die Wartung bisher nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Dies sollte zukünftig eingehalten werden.

Herr Techow teilt mit, dass bei dem neuen Fahrzeug in der Garantiezeit regelmäßige Wartungen einzuhalten sind. Auch darüber hinaus sind fachgerechte Reparaturen durchzuführen.

Herr Kollmus bemerkt, dass bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges die Zweckmäßigkeit und Sicherheit im Vordergrund stehen sollte.

Herr Kollmus bemängelt die mangelnde Information des Bürgermeisters bezüglich der Besichtigungstermine der angebotenen Fahrzeuge.

 

Der Ausschuss beschließt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wie folgt:

 

Als Ersatz für den Kommunaltraktor FENDT 250 K wird ein Fendt 209V Vario Allrad         gem. Angebot der Fa. HaGa Technik Ostküste GmbH, Preetz  zu einem Angebotspreis von                 69.200,--€ brutto angeschafft.

Das Altfahrzeug wird zu einem Preis von 7.000,--  € in Zahlung genommen.

Der Zuzahlungsbetrag beträgt 62.200,-- €.

Die Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt.

 

TOP 5: Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4- Dorf-  für den Bereich östlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 2, 6, 8, 10, 16, 18 und Teilbereich des Flurstückes 70/9 und westlich der Dorfstraße (Haus-Nr. 11, 11a, 13, 15, 17, 17a, 19, 21, 23 und Teilbereich des Flurstückes 52/2) sowie nördlich und südlich des Buchwalder Weges (Haus-Nr. 1, 2, 4 und Teilbereiche der Flurstücke 47/3 und 66/3)

 

Herr Techow übergibt den Vorsitz an Herrn Voß. Frau Winneg und Herr Techow verlassen wegen Befangenheit den Raum. Herr Voß übernimmt den Vorsitz.

 

Sachverhalt:

a) Im Bereich der 1.Änderung des B-Planes Nr. 4 gibt es im Teil B (Text) Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude ( Fassaden- und Dachflächen) wegen des geschützten Kulturdenkmals Rauchkate.

Diese sind damals als Anregung der Denkmalpflegebehörde in den B-Plan aufgenommen worden.

Sie besagen u.a., dass Solaranlagen nur in bestimmten Bereichen und in einer Größe von 1/3 der jeweiligen Dachfläche zulässig sind.

Immer mehr Bauherren möchten jedoch größere Solaranlagen als im B-Plan festgesetzt oder im unmittelbaren Umgebungsbereich der Rauchkate errichten.

Hier hat die Gemeinde bereits einige Befreiungen erteilt mit der Maßgabe, dass die Solaranlage auf der von der Rauchkate abgewandten Seite anzubringen ist.

Bei dem jüngst vorliegenden Bauantrag wurde eine Solaranlage für die gesamte Dachfläche beantragt. Die Gemeinde hat hierzu eine Befreiung erteilt, da sich das Vorhaben am südlichen Ortsausgang befindet und Beeinträchtigungen für das Kulturdenkmal nicht zu befürchten sind.

Der Kreis hat den Bauantrag mit Hinweis auf das schützenswerte Kulturdenkmal abgelehnt und auf die Einhaltung des B-Planes hingewiesen.

Mit dem Kreis wurde nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht, die als Ergebnis eine Änderung des B-Planes in Abstimmung mit der Denkmalbehörde zur Folge hat.

Dazu haben Herr Bürgermeister Bräse, Herr Techow als Bauausschussvorsitzender und Frau Stobrawa am 08.Oktober 2010 vor Ort mit dem Vertreter der Denkmalpflegebehörde gesprochen. Hier ist man zu einer Lockerung der bisherigen Festsetzungen bereit, da sich die gesetzlichen Grundlagen geändert haben. Dabei muss aber dennoch der unmittelbare Umgebungsbereich der Rauchkate geschützt werden. Dies ist auch ein wichtiges Anliegen der Gemeinde Wattenbek, so dass die Gemeinde bei jedem Antrag für eine Solaranlage dessen Auswirkungen auf die Rauchkate prüfen und im Einzelfall entscheiden möchte.

Dazu müssen genaue Abstimmungen zwischen Gemeinde, Planer und Denkmalpflegebehörde erfolgen, die ihre Hilfe zugesagt hat.

Wie in der vorliegenden Karte dargestellt, könnten in den Baugebieten 1( Gabriel), 3( Gabriel), 4 ( Jaskulka, Schroedter-Voss), 11 (Techow u. Schroedter-Voss)), 5 ( Retzlaff), 6 ( re.Seite Buchwalder Weg), 7 (Möller, Seite zur Rauchkate) die vom Denkmal abgewandten Dachflächen mit einer Solaranlage versehen werden, so dass sich keine negativen Auswirkungen ergeben würden.

In den anderen Baugebieten würden keine Beschränkungen auferlegt bzw. könnte formuliert werden, dass die gem. § 63 Nr. 2 LBO verfahrensfreien Anlagen ( Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- u. Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 2,75 m und eine Gesamtlänge bis zu 9m ) des Einvernehmens der Gemeinde bedürfen. Dies muss allerdings auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden.

 

b) Die Kosten der B-Planänderung können wegen Krankheit des Planers noch nicht mitgeteilt werden.

Es schließt sich eine rege Beratung an.

 

Her Voß bemerkt, dass einige Grundstücke nicht mit aufgeführt sind. Die 1/3 Begrenzung sollte zukünftig entfallen. Herr Tedsen bemerkt, dass er die Begrenzung nicht nachvollziehen kann. Die Gemeinde könnte eine Aussage treffen, dass sie der Entscheidung der Denkmalbehörde nicht zustimmen kann. Herr Voß teilt mit, dass das Kreisbauamt den Antrag ablehnen musste aufgrund der Aussage der Denkmalbehörde. Herr Dr. Bruhn-Lobin schlägt vor, den B-Plan zu ändern. Alle die vom Denkmal abgewandten Dachflächen sollten freigegeben werden. Die Sichtweise bezüglich Photovoltaikanlagen hat sich in den letzten Jahren geändert. Herr Voß bemerkt, dass jegliche Beschränkung entfallen sollte.

 

Der Ausschuss beschließt als Empfehlung an die Gemeindevertretung einstimmig wie folgt:

  1. Die 1.Änderung des B-Planes Nr. 4-Dorf-  für den Bereich östlich der Dorfstraße ( Haus-Nr. 2,6,8,10,16,18 und Teilbereich des Flurstückes 70/9 ) und westlich der Dorfstraße ( (Haus-Nr. 11,11a, 13,15,17,17a, 19,21,23 und Teilbereich des Flurstückes 52/2) sowie nördlich und südlich des Buchwalder Weges ( Haus-Nr. 1,2,4 und Teilbereiche der Flurstücke 47/3 und 66/3) soll in Bezug auf die Zulassung von Solaranlagen geändert werden( Teil B –Text).

  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro B2K , Kiel, beauftragt werden.

  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird abgesehen, da das Verfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden soll, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt, sobald die Voraussetzungen gegeben sind.

  6. Es ist Wille der Gemeinde, Solaranlagen und Photovoltaikanlagen im gesamten Geltungsbereich uneingeschränkt freizugeben.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses: 7

Davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Winneg und Herr Techow; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

Frau Winneg und Herr Techow nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Voß gibt den Beschluss bekannt und übergibt den Vorsitz an Herrn Techow. Herr Techow übernimmt den Vorsitz. 

 

TOP 6: energetische Sanierung Kita

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.09.2010 wurde der Beschluss gefasst, energetische Maßnahmen durchzuführen. Über die Art der Heizung ist noch zu entscheiden. Herr Techow schlägt die Bildung einer Arbeitsgruppe vor. Folgende Mitglieder werden benannt: Herr Voß, Herr von Seidlitz, Frau Winneg, Herr Techow, Herr Haese.

 Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

Herr Haese bittet um Vorlage der Unterlagen zu den energetischen Maßnahmen. Herr Techow sichert dieses zu.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Herr Techow die Öffentlichkeit aus.

 

Herr Techow stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekanntgegeben.

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Herr Techow die Sitzung um 21.00 Uhr.

 

 

………………………..                                                        …………………….

Vorsitzender                                                          Protokollführerin