Ö f f e n t l i c h e   N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Wattenbek am Montag, dem 17. August 2009, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

Anwesend:

Die Ausschussmitglieder:

GV Herr  Voß als Vorsitzender

GV Herr Kühne als Vertreter für Herrn von Seidlitz

GV Herr Tedsen ab 20.10 Uhr

Bgl. Mitglied Herr Herbert

Bgl. Mitglied Herr Kollmus ab 19.40 Uhr

Bgl. Herr Schmalfuß als Vertreter für Herrn Kollmus bis 19.40 Uhr und zu TOP 6

Es fehlt entschuldigt:

GV Herr Techow

GV Herr von Seidlitz

Bgl. Mitglied Herr Dr. Bruhn-Lobin

Gäste:

Herr Bürgermeister Bräse

Herr Haese

Herr Heidemann

Herr Kühle, Büro B2K

Herr Wedemeier, Büro B2K

Frau Stobrawa, Amt Bordesholm

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Voß begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.35 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Herr Voß bittet um Änderung der Tagesordnung. Neu Top 7 wird Dachsanierung Feuerwehrhaus, Top 7 und 8 in nichtöffentlicher Sitzung werden TOP 8 und 9 in nichtöffentlicher Sitzung. Bei TOP 6 ist zu ergänzen Flurstücke.....und 304/83. Der Ausschuss beschließt einstimmig die Änderung und Erweiterung der Tagesordnung.

Tagesordnung:

 

  1.

Niederschrift über die Sitzung vom 17. Juni 2009

  2.

Mitteilungen und Anfragen

   3.

Einwohnerfragestunde

   4.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Änderung des F-Planes für das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit den Gebieten:

Teilbereich I: Gewerbegebiet Nord an der L 49/K15 mit den Flurstücken 3/18, 83/5 und 83/6 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek,

Teilbereich II: Spielplatz am Saalskamp,

Teilbereich III: Spielfläche am Jakob-Hinrichs-Weg (Seilbahnanlage),

Teilbereich IV: Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp,

Teilbereich V: Hundeplatz am Diekredder

für das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung/Umweltbericht)

  5.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ an der L49/K15 für das Gebiet Flurstücke 3/18, 83/5 und 83/6 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek für das Verfahren nach § 4 Abs. 1BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung/Umweltbericht)

 6.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 -Dorf- für das Teilgebiet 19 Wilhelm-Stabe-Straße 63 bis 65, Flurstücke 10/1, 10/2, 13/1 und 304/83 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek

   7.

Dachsanierung Feuerwehrhaus

in nichtöffentlicher Sitzung: 

     8.

Bauanträge

   9.

Grundstücksangelegenheiten

 

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung vom 17. Juni 2009

 Herr Voß bittet um folgende Änderungen:

S. 15 Aufstellung Anwesend: es ist zu ergänzen: Herr Schmalfuß als Vertreter für Herrn Kollmus zu TOP 8 a und b.

 S. 20 2. Absatz es ist zu ergänzen: Herr Schmalfuß hat als Vertreter für Herrn Kollmus an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

S 21 1. Absatz, 5. Zeile: es muss heißen:.....nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu stellen.

S. 22 TOP 8 d). es ist zu ergänzen: Herr Bräse verlässt wegen Befangenheit den Raum. Nach dem Beschluss ist zu ergänzen: Herr Bräse nimmt wieder an der Sitzung teil. Ihm wird der Beschluss bekannt gegeben.

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Niederschrift vom 17.06.2009 mit den genannten Änderungen.

TOP 2: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen

a) Herr Bräse gibt ein Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau- u. Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Rendsburg vom 13.08.2009 zur Kenntnis. Es wird mitgeteilt, dass vom 17.08.-30.08.2009 die L 49 aufgrund der Brückensanierung zwischen Brügge und Groß Buchwald in diesen Bereichen gesperrt ist.

 

b) Herr Bräse  gibt ein Schreiben des Innenministeriums vom 08.07.2009 zur Kenntnis. Bezüglich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattenbek wird mitgeteilt, dass Ziele der Raumordnung und Landesplanung der Planung nicht entgegenstehen. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt (Anlage 1).

 

Anfragen

a) Herr Kühne fragt an bezüglich der Ablagerung von Gartenabfällen im Bereich der Fußgängerbrücke über die Bahn. Herr Bräse teilt mit, dass am 09.09.2009 ein Termin mit Herrn Ströh stattfindet. Herr Bräse wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr diesbezüglich berichten.

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Änderung des F-Planes für das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit den Gebieten:

Teilbereich I: Gewerbegebiet Nord an der L 49/K15 mit den Flurstücken 3/18, 83/5 und 83/6 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek,

Teilbereich II: Spielplatz am Saalskamp,

Teilbereich III: Spielfläche am Jakob-Hinrichs-Weg (Seilbahnanlage),

Teilbereich IV: Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp,

Teilbereich V: Hundeplatz am Diekredder

für das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung/Umweltbericht)

 

Herr Voß verweist auf die Tischvorlage (Kurzfassung § 4 Abs. 1 BauGB, Begründung und Umweltbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 15) und erteilt Herrn Kühle das Wort. Herr Kühle erläutert das Verfahren. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat vor dieser Sitzung stattgefunden. Die 1 Änderung des F-Planes umfasst fünf Teilbereiche (Gewerbegebiet, Spielplatz  Saalskamp, Seilbahnanlage, Wanderweg und Hundeplatz). Die Teilbereiche sollen entsprechend der tatsächlichen Nutzung ausgewiesen werden. Von besonderer Bedeutung für die Gemeinde ist der Teilbereich I, das geplante Gewerbegebiet an der L 49/K15.  Herr Kühle erläutert das Bebauungskonzept B-Plan Nr. 15 (Gewerbegebiet/Sondergebiet). Er rät der Gemeinde mit dem vorgelegten Konzept die frühzeitige Beteiligung der Behörden einzuleiten. Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Anregung für die Schaffung eines großen Kreisverkehrs an der L 49/K 15 und eines kleinen Kreisverkehrs am Eiderhöher Weg / K 15 gekommen. Die Gemeinde wird diese Anregung verfolgen und berücksichtigen. Herr Bräse teilt mit, dass ein Gespräch mit der Gemeinde Brügge ergeben hat, die Planungen weiter zu verfolgen. Herr Heidemann fragt an, ob bei Aufbau einer Solarfläche eine größere Bebauung möglich ist. Herr Kühle verneint dies, die Anbauverbotszone ist einzuhalten.

 

Herr Tedsen erscheint zur Sitzung und verlässt den Raum wieder wegen Befangenheit.

 

Herr Kühne fragt an bezüglich der Nutzung des Grundstückes als Lagerfläche für das bestehende Biomassekraftwerk. Herr Kühle teilt mit, dass dann kein Ausbau der Straße erforderlich ist. Der Verkehr hat dann über die Grundstücke zu erfolgen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Vorkonzept zur 1. Änderung des F-Planes zuzustimmen und das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) einzuleiten.

 

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ an der L 49/k15 für das Gebiet Flurstücke 3/18, 83/5 und 83/6 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek für das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung/Umweltbericht)

Auf die Ausführungen und die Beratung in TOP 4 wird hingewiesen.

Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Konzept über den Entwurf des B-Planes Nr. 15 zuzustimmen und das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Herr Tedsen nimmt wieder an der Sitzung teil. Herr Voß gibt die Beschlüsse bekannt.

 

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 –Dorf- für das Teilgebiet 19 Wilhelm-Stabe-Straße 63 bis 65, Flurstücke 10/1, 10/2, 13/1 und 304/83 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek

Herr Kollmus und Herr Gabriel verlassen wegen Befangenheit den Raum. Herr Schmalfuß nimmt als Vertreter für Herrn Kollmus an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Herr Voß verweist auf die Vorlage. In dem Gespräch am 29.06.2009 zwischen Vertretern der Gemeinde Wattenbek (Bürgermeister Bräse, Herr Voß), Herrn Kühle als Planer, Herrn Steffen und dem Amt wurde vereinbart, dass der Entwurf zeitnah gefertigt und dann als Verfahren durchgeführt wird. Der Entwurf beinhaltet das Ergebnis der gemeinsamen Besprechung. Herr Kühle erläutert das Verfahren und teilt mit, dass vor dieser Sitzung eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden hat. Herr Kühle stellt Teil A – Planzeichnung- und die Festsetzungen vor. Aus der Bürgerbeteiligung ist eine Anregung erfolgt bezüglich des Schmutzwassers. Herr Bräse ergänzt, das  im öffentlichen Teil des Diekredders keine Schmutzwasserleitung vorhanden ist. Herr Kühle merkt an, dass ein Leitungsrecht für die Schmutzwasserleitung einzutragen ist. Herr Kühne fragt an, ob die Festsetzung bezüglich des Verbotes der glänzenden Dachflächen nicht überholt ist. Es entstehen auch viele Photovoltaikanlagen, die auch glänzen. Herr Bräse teilt mit, dass lange beraten wurde, ob im Dorfbereich glänzende Dachflächen zugelassen werden sollten. Dies ist jedoch nicht gewünscht, auch aufgrund der Räucherkate. Herr Kühle ergänzt, dass Photovoltaikanlagen einen anderen Effekt haben als glänzende Dachflächen. Herr Voß teilt mit, dass hochglänzende Dacheindeckung untersagt werden sollte. Herr Tedsen spricht die Festsetzung der Grundstücksgröße an.  Diese ist im jetzigen Entwurf nicht enthalten, lediglich die Grundfläche. Dies könnte dazu führen, dass eine Aufteilung des Gesamtgrundstückes in kleine Parzellen erfolgt, da die Teilungsgenehmigung weggefallen ist und eine verdichtete, von der Gemeinde nicht gewollte, Bebauung entsteht. Herr Heidemann bemerkt, dass an der Westseite immergrüne Gehölze angepflanzt werden sollten. Herr Kühle teilt mit, dass als Abgrenzung heimische Gehölze zu pflanzen sind.

Herr Voß macht folgenden Beschlussvorschlag:

Dem vorgestellten Entwurf wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

Aufnahme des Flurstückes 304/83;

Es wird festgesetzt, dass hochglänzende Dacheindeckung nicht zugelassen wird;

Es ist ein Leitungsrecht für die Schmutzwasserleitung zwischen den Grundstücken zur Wilhelm-Stabe-Straße einzutragen;

Mindestgrundstücksgröße 400 qm;

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Der Ausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

1.      Der Entwurf der 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 –Dorf- Teilgebiet 19, Wilhelm-Stabe-Straße 63-65, Flurstücke 10/1, 10/2, 13/1 und 304/83 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek, wird in der Fassung vom 17.08.2009 gebilligt.

2.      Der Entwurf der 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich für die Dauer eines Monats auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu unterrichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses: 7

Davon anwesend: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: keine

Stimmenthaltungen: keine

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Kollmus und Herr Gabriel von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

Herr Kollmus und Herr Gabriel nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Voß gibt den Beschluss bekannt.

 

TOP 7: Dachsanierung Feuerwehrhaus

Herr Voß verweist auf die Vorlage.

Herr Bräse erläutert den Sachverhalt.

In einer Besprechung mit der Feuerwehr Wattenbek (u.a. der Wehrführer, 1. stellv. Wehrführer), dem Bürgermeister, Bauausschuss-Vorsitzenden und Architekten am 27.07.2009 hat es sich ergeben, dass es sinnvoll ist, statt des geneigten Daches (4 %) ein Satteldach (24° Neigung, Holzkonstruktion, Pfannenbedachung) zu errichten.

Das Vergabeverfahren wurde gestoppt und beendet.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat keine Bedenken (Konjunkturprogramm II). Es werden jedoch keine weiteren Mittel für die Mehrkosten bewilligt.

Das Genehmigungsverfahren (Bauantrag) ist erforderlich. B-Plan liegt nicht vor.

Der südliche Nachbar, Eheleute Steuermann, sind mit der Grenzbebauung (Dachrinne über die Grenze) einverstanden. Die drei Dachkuppeln im südlichen Teil werden umgestaltet, zwei zugemacht, eine Kuppel als Durchlass zum Boden.

Durch die Veränderung der Bauausführung werden Mehrkosten von ca. 6.000,00 € entstehen.

 Es schließt sich eine Beratung an.

Herr Kühne fragt an, ob das Dach ausbaufähig ist. Herr Bräse verneint dies.

Der Ausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Der Änderung der Bauausführung statt geneigtem Dach jetzt Satteldach mit 24 Grad Neigung und Pfannenbedachung (dunkel) wird zugestimmt.

  2. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

  3. Die Freiwillige Feuerwehr wird gebeten, sich durch Eigenleistungen an den Mehrkosten zu beteiligen.

  4. Im Übrigen sind die Aufträge an den günstigsten Bieter zu erteilen.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Herr Voß die Öffentlichkeit aus.

 

Herr Voß stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekannt gegeben.

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Herr Voß die Sitzung um 21.23 Uhr.

  

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Vorsitzender                                                               Protokollführerin