N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Wattenbek am Mittwoch, dem 12. Februar 2009, um 19.30 Uhr im „Gemeindezentrum Schalthaus“ in Wattenbek

 

Anwesend:

Die Ausschussmitglieder:

GV Herr Volker Techow als Vorsitzender

GV`in Frau Andrea Winneg als Vertreterin für Herrn Tedsen

GV Herr Bernd Voß

GV Herr Axel Höper

GV Herr Günter von Seidlitz

Bgl. Mitglied Herr Günter Herbert

Bgl. Mitglied Herr Armin Kollmus

Es fehlt entschuldigt:

GV Herr Tedsen

Gäste:

Herr Bürgermeister Bräse

Herr Zolldan

Herr Haese

Herr Heidemann

Frau Stobrawa, Amt Bordesholm

Presse

Protokollführerin:

Frau Rahm

 

Herr Techow begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Herr Voß teilt mit, dass bei TOP 6 hinter Schlagholm ergänzt werden muß: und für das Flurstück 79/4 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Herr Techow die bürgerlichen Mitglieder Herrn Kollmus und Herrn Herbert per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer dienstlichen Obliegenheiten. 

 

Tagesordnung:

1.      Niederschrift über die Sitzung vom 29. Mai 2008

2.      Mitteilungen und Anfragen

3.      Einwohnerfragestunde

4.      Gemeindestraßen- und wege

5.      Erste Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ an der L 49/ K15  für das Gebiet Flurstücke 3/18, 53/5 und 53/6 der Flur 1 der  Gemarkung Wattenbek

a)   Beratung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 18.März 2008 wegen Erweiterung des Plangebietes

b)   Beratung über den Aufstellungsbeschluss für die 1.Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Einbeziehung weiterer zu ändernder Flächen  

6.      Beratung über den Aufstellungsbeschluss für die 2.Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des geplanten Wasserwerkes auf einer Teilfläche des Flurstückes 77/2 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek (Schlagholm) und für das Flurstück 79/4 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek für das Gebiet südlich der Bebauung  der Straße am Diekenhörn (Gemeinde Bordesholm) und westlich der Bebauung der Straße Struckenkamp (Gemeinde Bordesholm)

in nichtöffentlicher Sitzung:

7.      Bauanträge

8.      Grundstücksangelegenheiten

 

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung vom 29. Mai 2008

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 29. Mai 2008 werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen

a) Herr Bräse teilt bezüglich der Verbesserung der Breitbandversorgung mit, dass am 09.03.2009 um 19.00 Uhr eine Präsentation im Savoy-Kino in Bordesholm stattfindet.

b) Herr Bräse teilt mit, dass bezüglich der Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ein Schreiben des Amtes vom 02.02.2009 vorliegt. Sollte die Gemeinde beabsichtigen, Flächen für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung anzumelden, wäre ein entsprechender Beschluss bis zum 27.02.2009 zu fassen. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt (Anlage 1).

c) Bezüglich der Anfrage von Frau Pegoli in der Sitzung am 22.04.2008 TOP 2 f, ob alle Haushalte im B-Plan 5 an das BHKW angeschlossen sind, teilt Herr Bräse mit, dass das Amt hierzu folgendes mitteilt: Der Anschlusszwang an das BHKW galt nur für Grundstücke, die von der BGM verkauft werden. Gemäß Erschließungsvertrag musste das mit aufgenommen werden. Das angefragte Grundstück, das an die Gasversorgung angeschlossen sein soll, wurde privat veräußert. Daher musste der Anschlusszwang nicht mit aufgenommen werden. Das Grundstück ist an die Gasversorgung angeschlossen.

d) Herr Bräse gibt dem Ausschuss eine Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Bauarbeiten im Straßenraum vom 06.02.2009 an die Fa. Brandenburger zur Kenntnis. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Sanierung von Kanälen im Lilienweg 2-4.

e) Herr Bräse teilt mit, dass am 24.02.2009 um 19.00 Uhr eine Sitzung des AK Kita stattfindet.

f) Herr Bräse teilt mit, dass im Juni 2008 die Mahd der Brandschutzwege im und am NSG Dosenmoor durchgeführt wurde. Die Gemeinde Wattenbek wird anteilig an den Kosten beteiligt. Diese betragen für 3.200 m 307,39 €. Gemäß Schreiben der Stadt Neumünster ist auch im Jahr 2009 beabsichtigt, die Mäharbeiten im Dosenmoor, abhängig von den Witterungsverhältnissen, im Juni durchführen zu lassen.

g) Herr Techow teilt mit, dass das gesamte Dach des Feuerwehrgerätehauses marode ist und erneuert werden muss.

Anfragen

a) Herr Voß spricht nochmals den Anschlusszwang im Bereich B-Plan 5 an. Seiner Auffassung nach bezieht sich der Anschlusszwang auf das gesamte Gebiet.  Herr Bräse bittet die Amtsverwaltung um Prüfung.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4: Gemeindestraßen- und wege

a) Herr Techow teilt mit, dass sich im Bereich des rechten Feldweges eine Versenkung befindet. Dieser Bereich muss ausgebessert werden. Die Arbeiten werden von der von der Gemeinde beauftragten Firma durchgeführt.

b) Herr Techow teilt mit, dass bei einer Begehung der Burbek im Bereich Rad- Wanderweg Diekredder mit dem WBV festgestellt wurde, dass einer von den 3 Steinen, die dort als Abgrenzung liegen, verrückt ist, und die Verrohrung beschädigt hat. Die Verrohrung muss erneuert werden. Der Auftrag hierfür wurde erteilt.  Die Steine werden komplett entfernt, die Burbek wird mit einer Planke gesichert.

c) Herr Heidemann teilt mit, dass das Straßennamenschild „Schlesier Straße“ fehlerhaft geschrieben ist. Seiner Auffassung nach ist „Schlesierstraße“ die richtige Schreibweise. Herr Bräse sichert eine Überprüfung zu.

d) Bezüglich der Kabelarbeiten in der Brügger Chaussee teilt Herr Bräse mit, dass sich die Bauarbeiten witterungsbedingt verzögern. Die Gemeinde Wattenbek beteiligt sich an der Wiederherstellung des Geh- und Radweges mit einem geringen Anteil, dieser wird mit Verbundpflaster wieder hergestellt. Herr Heidemann fragt in diesem Zusammenhang an, ob die Straßenlaternen zwischen dem Fuß- und Radweg an den Randbereich versetzt werden könnten, da es immer wieder zu Situationen kommt, wo Radfahrer mal nach links oder rechts an den Laternen vorbei ausweichen müssen. Herr Bräse sichert eine Überprüfung bezüglich der Durchführbarkeit und der Kosten zu.

 

TOP 5: Erste Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ an der L 49/ K15  für das Gebiet Flurstücke 3/18, 53/5 und 53/6 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek

a) Beratung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 18 März 2008 wegen Erweiterung des Plangebietes

Herr Techow verweist auf die Vorlage.

Sachverhalt:

Am 18.März 2008 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 1.Änderung des F-Planes für den Bereich des geplanten „ Gewerbegebietes Nord „ an der L49/K15 , Flurstück 3/18 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek gefasst im Parallelverfahren mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 15.

Da noch weitere Gebiete aus dem bisherigen F-Plan einer Anpassung bedürfen, hat die Gemeindevertretung am 22. Januar 2009 beraten und beschlossen, aus praktischen Gründen auch diese Gebiete in die 1.Änderung des F-Planes aufzunehmen.

Es handelt sich um den Spielplatz im Jakob-Hinrichs-Weg (2.Änd. B-Pl. 5), den Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp und den bisherigen Hundeplatz am Diekredder ( B-Plan 14 Ausgleichsfläche) .

Die F-Planänderung wird in die Teilbereiche I bis IV unterteilt.

Der bisherige Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben und ein neuer Aufstellungsbeschluss mit dem erweiterten Geltungsbereich gefasst.

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, den Aufstellungsbeschluss vom 18.03.2008 für die 1. Änderung des F-Planes für den Bereich des geplanten Gewerbegebietes Nord an der L 49 / K 15, Flurstück 3/18 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek aufzuheben, da der Plangeltungsbereich um weitere Gebiete erweitert werden soll.

b) Beratung über den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Einbeziehung weiterer zu ändernder Flächen

Herr Techow verweist auf die Vorlage.

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.Januar 2009 beschlossen, die folgenden Flächen in den Änderungsbereich aufzunehmen:

-         Gewerbegebiet an der L49/ K15

-         Spielplatz im Saalskamp (B-Plan 5)

-         Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp

-         Hundeplatz im B-Plan 14.

Zur Klarstellung wird die Aufstellung eines neuen Beschlusses erforderlich.

 

Herr Voß fragt an, ob die Ausweisung der Burbek noch mit aufgenommen werden sollte. Herr Bräse teilt mit, dass einige Flächen übernommen, erworben und veräußert wurden. Daher hat es hier Veränderungen gegeben. Es wird geprüft, ob noch eine Übereinstimmung vorhanden ist.

Nach Überarbeitung der Gebiete durch den Ausschuss, beschließt dieser einstimmig wie folgt:

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 1.Änderung für die Gebiete:

-         Teilbereich I: Gewerbegebiet Nord an der L49/K15 für das Gebiet Flurstücke 3/18, 53/5 und 53/6 der Flur 1 der Gemarkung Wattenbek: Ausweisung als Gewerbegebiet ,

-         Teilbereich II: Spielplatz am Saalskamp (2.Änderung B-Plan 5): Ausweisung als Spielplatz,

-         Teilbereich III: Seilbahn am Wanderweg, Jakob-Hinrichs-Weg; Ausweisung als Spielplatz

-         Teilbereich IV: Wanderweg vom Eiderweg bis zum Neubaugebiet Saalskamp (B-Plan 5):  Ausweisung Wanderweg,

-         Teilbereich V: Fläche Burbek; Prüfung

-         Teilbereich VI: Hundeplatz am Diekredder ( B-Plan 14): Ausweisung als Ausgleichsfläche,

vorgeschlagen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 S.2 BauGB).

  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro Schrabisch, Bock und Kühle, Kiel, beauftragt werden. Mit der Ausarbeitung der Grünordnung soll das Büro Franke, Kiel, beauftragt werden. Durch die Erweiterung des Plangebietes wird sich eine Erhöhung des Honorars ergeben. Die Büros werden ihre Honorarangebote entsprechend anpassen.

  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs. 1 BauGB)  soll schriftlich erfolgen.

   5.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses: 7

Davon anwesend: 7

Ja-Stimmen:      7

Nein-Stimmen:   -

Stimmenthaltungen:-

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

TOP 6: Beratung über den Aufstellungsbeschluss für die 2.Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des geplanten Wasserwerkes auf einer Teilfläche des Flurstückes 77/2 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek (Schlagholm) und für das Flurstück 79/4 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek für das Gebiet südlich der Bebauung  der Straße am Diekenhörn (Gemeinde Bordesholm) und westlich der Bebauung der Straße Struckenkamp (Gemeinde Bordesholm)

Herr Techow verweist auf die Vorlage.

Sachverhalt:

Die Versorgungsbetriebe Bordesholm beabsichtigen den Bau eines neuen Wasserwerkes auf dem Flurstück Schlagholm und haben dafür eine Teilfläche von ca. 7500 m² erworben.

Über die beabsichtigte Planung wurde die Gemeinde Wattenbek im vorigen Jahr informiert.

Die Planung soll nun umgesetzt werden, da der Bau des neuen Wasserwerkes ab dem Sommer 2009 beginnen soll.

In einem Gespräch am 12.Januar 2009 mit der Kreisbaudirektorin Frau Wiesmann-Liese, Herrn Bräse und Herrn Lembrecht hat diese erklärt, daß eine Änderung des F-Planes erforderlich ist, darüber hinaus aber kein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt werden muss. Für die  Baugenehmigung reicht eine Änderung des F-Planes als Grundlage aus.  

Nach dem derzeit gültigen F-Plan der Gemeinde Wattenbek ist die Fläche als „W“ ausgewiesen.

Wenn die Teilfläche entsprechend geändert wird, ergeben sich durch das Wasserwerk aber keine negativen Auswirkungen auf die Restfläche „W“. Eine entsprechende Abtrennung durch einen Pflanzstreifen o.ä. schafft den erforderlichen Abstand. Ebenfalls sollte eine Abgrenzung zu der nördlich angrenzenden Wohnbebauung (Diekenhörn) erfolgen. Die Ausgestaltung erfolgt im Grünordnungsplan.

Negative Auswirkungen für das Wasserschutzgebiet , in dessen Bereich das Vorhaben liegt(Zone III), sind ebenfalls nicht zu befürchten.

In dem zu erstellenden Umweltbericht werden die möglichen Auswirkungen beschrieben und begründet.   

Die Versorgungsbetriebe haben sich mit Schreiben vom 17.12.2008 zur Tragung aller Planungskosten bereit erklärt. Da lediglich der F-Plan geändert wird, ist nach tel. Auskunft von Herrn Kühle mit Kosten ca. 5000,-- Euro brutto zu rechnen. 

Herr Voß bemerkt, dass bei den Verfahrensvermerken Nr. 1 der Bau- und Planungsausschuss aufgeführt werden muss, nicht die Gemeindevertretung.

Der Ausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 2.Änderung aufgestellt, die für einen Teil des Flurstücks 77/2 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek (Schlagholm) und für das Flurstück 79/4 der Flur 2 der Gemarkung Wattenbek für das Gebiet südlich der Bebauung am Diekenhörn( Gemeinde Bordesholm) und westlich der Bebauung der Straße Struckenkamp (Gemeinde Bordesholm) die Ausweisung als Fläche für Versorgungsanlagen (Wasserwerk) enthalten soll.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro Schrabisch, Bock und Kühle,

Kiel ,beauftragt werden. Mit der Ausarbeitung der Grünordnung soll das Büro Franke, Kiel, beauftragt werden. Die Planungskosten werden in voller Höhe von den Versorgungsbetrieben Bordesholm getragen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB  soll erfolgen, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses: 7

Davon anwesend: 7

Ja-Stimmen:       7

Nein-Stimmen:    -

Stimmenthaltungen:-

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Zur Beratung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte schließt Herr Techow die Öffentlichkeit aus.

 

Herr Techow stellt die Öffentlichkeit wieder her. Beschlüsse werden nicht bekanntgegeben.

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Herr Techow die Sitzung um 21.05 Uhr.

  

       gez. Techow                                                                           gez. Rahm

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Vorsitzender                                                               Protokollführerin