Satzung

zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wattenbek

über die Benutzung der Betreuten Grundschule und

die Erhebung von Benutzungsgebühren

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23. Juli 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 529) und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 22.07.1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 564) in den z. Zt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek vom 09.10.2001 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

§ 7 erhält folgende Fassung:

§ 2

Höhe der monatlichen Gebühren

Die monatlichen Gebühren betragen 67,-- EUR

Artikel II

§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 4

Ermäßigung

Auf Antrag kann die Gebühr nach § 7 aus sozialen Gründen ermäßigt und wie folgt festgesetzt werden:

Die Gebühr in EUR für ein Kind aus einer Familie mit

Familienein-

kommen (§9)

bis EUR

 

2

 

3

 

4

 

5

 

6

 

7

und mehr Personen

500,--

17

15

14

12

11

9

8

750,--

25

23

20

18

16

14

11

1.000,--

34

31

28

25

21

18

15

1.250,--

42

38

34

31

27

23

19

1.500,--

51

46

41

37

32

28

23

1.750,--

56

51

46

41

36

31

26

2.000,--

62

56

51

45

39

34

28

über 2000,--

67

61

55

49

43

37

31

Artikel III

§ 9 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

Familieneinkommen

Die Beträge für Mieten und Belastungen dürfen die jeweils geltenden Mietobergrenzen nach dem Wohngeldgesetz nicht überschreiten, so dass höchstens z.Z. (Stand 2001) folgende Monatsbeträge anzurechnen sind:

bei einem Zwei-Personen-Haushalt 365,-- EUR

bei einem Drei-Personen-Haushalt 435,-- EUR

bei einem Vier-Personen-Haushalt 505,-- EUR

bei einem Fünf-Personen-Haushalt 580,-- EUR

Für jedes weitere Familienmitglied
erhöht sich der Betrag um 70,-- EUR.

Artikel IV

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2002 in Kraft.

Gleichzeitig tritt § 7, § 6 Abs. 1 und § 9 Abs. 5 der Gebührensatzung vom 30.06.1995 außer Kraft.

Wattenbek, den 26.10.2001

Gemeinde Wattenbek

Der Bürgermeister

LS gez. Voß

Für die Gemeinde Wattenbek bekannt gemacht.

Bordesholm, den 26.10.2001

Amt Bordesholm-Land

Der Amtsvorsteher