Bekanntmachung

Beim Amt Bordesholm-Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der

Gleichstellungsbeauftragten

für den Amtsbereich (13 Gemeinden) neu zu besetzen.

Voraussetzung ist, das die Bewerberin in einer der amtsangehörigen Gemeinde wohnt.

Die Gleichstellungsbeauftragte soll zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beitragen. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

Einbringen Frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Amtsausschusses und der Verwaltung

Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen

Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen im Amt Bordesholm-Land, z.B. durch Erarbeitung eines Frauenförderplans

Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende Frauen

Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen.

Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sind in der Hauptsatzung des Amtes Bordesholm-Land festgelegt.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 05.03.2001 an den Amtsvorsteher des Amtes Bordesholm-Land, Postfach 1151, 24582 Bordesholm, zu richten.

Nähere Auskünfte sind zu erhalten in der Amtsverwaltung (Telefon: 04322/695-160)

Bordesholm, 16.02.01

Amt Bordesholm-Land

Der Amtsvorsteher