Amtliche Bekanntmachung

über die Bienenwanderung und den Spritzwarndienst

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der Bienenhaltung vom 17.09.1958 (GVOBl. S. 285) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 09.12.1974 (GVOBl. S. 453) hat der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Herren

Gerhard Bolz, Bürgermeister-Peters-Str. 19, 24813 Schülp, Telefon: 04331/83623

und

Klaus Jöhnk, Liebesallee 5, 24214 Gettorf, Telefon: 04346/3276

als Kreiswanderwarte mit der Durchführung der Angelegenheiten für die Bienenwanderung beauftragt. Ihnen obliegt es, die Organisation der Bienenwanderung im Kreis Rendsburg-Eckernförde durchzuführen.

Nach der Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) vom 22.07.1992 (BGBl. I S. 1410) dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nicht an blühenden Pflanzen und an anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen beflogen werden, angewendet werden. Blühende Pflanzen sind Pflanzen, an denen sich geöffnete Blüten befinden, außer Hopfen und Kartoffeln. Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel sind so anzuwenden, daß die genannten Pflanzen nicht mitgetroffen werden.

Innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel innerhalb der Zeit des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers angewendet werden. Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel sind so zu handhaben und aufzubewahren, daß Bienen nicht mit ihnen in Berührung kommen können. Verschüttete Teile sowie Reste der Mittel und ihrer Brühen sind zu beseitigen oder unschädlich zu machen.

Die Abteilung Pflanzenschutz des Amtes für ländliche Räume kann Ausnahmen für Forschungs-, Untersuchungs- und Versuchszwecke, soweit es zur Verhütung schwerer Schäden oder Verluste an Pflanzen durch Schadorganismen erforderlich ist, zulassen. Dieses Amt wird die Ausnahmegenehmigung mit den erforderlichen Auflagen verbinden, um sicherzustellen, daß die Imker, deren Bienenstände sich im Umkreis von 3 km befinden, spätestens 48 Stunden vor Beginn der Anwendung des Pflanzenschutzmittels unterrichtet werden.

Wer bienengefährliche Pflanzenschutzmittel anwenden will, hat dieses spätestens 48 Stunden vorher dem jeweils zuständigen Kreiswanderwart zu melden. Darüberhinaus ist der Spritzwarndienst des jeweiligen Bereiches in Kenntnis zu setzen. Für den Bereich der Gemeinden des Amtes Bordesholm-Land ist der Vorsitzende des Imkervereins Bordesholm

Herr Klaus Peter Schlabitz,  Buchwalder Weg 2, 24625 Negenharrie, Telefon: 04322/1438

der Ansprechpartner;

zuständiger Wanderwart ist

Herr Hans Roager, An der Meierei 1, 24582 Groß Buchwald, Telefon: 04322/3884

Bordesholm, den 09.04.2001

Amt Bordesholm-Land

Der Amtsvorsteher

als Ordnungsbehörde